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Der österreichische Nationalfeiertag wird seit dem Jahr 1965 jährlich am 26. Oktober begangen. Damals wurde der frühere Tag der Fahne in den nunmehrigen Nationalfeiertag umbenannt. Im Jahr 1967 wurde dieser Tag den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
Inhaltsverzeichnis |
Der erste Nationalfeiertag in der Geschichte der Republik Ă–sterreich wurde am 12. November 1919 begangen, dem ersten Jahrestag der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.[1]
Während der Einparteiendiktatur des Ständestaates war ab 1934 der 1. Mai, der Tag der Proklamation der Verfassung des Ständestaates, neuer Nationalfeiertag.[2] Bei diesem Datum blieb es auch während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945.
Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es in Ă–sterreich keinen Nationalfeiertag.
Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreich die staatliche Souveränität bringen sollte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden, die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Offiziell übergaben die Briten an diesem Tag die letzte besetzte Kaserne Klagenfurt-Lendorf an Österreich. Inoffiziell allerdings wurden noch am 29. Oktober zirka 20 britische Soldaten mit ihrem Offizier, Oberst E.T. Roberts, mit Geschenken der Bevölkerung aus Kärnten verabschiedet. Der letzte sowjetische Soldat hatte Österreich nachweislich schon am 19. September um 20 Uhr verlassen. Bis heute hält sich aber die Legende vom letzten russischen Besatzungssoldaten, der Österreich am 25. Oktober verlassen haben soll.
Der 26. Oktober 1955 war somit der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.
Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam vom Bundesminister für Unterricht, Heinrich Drimmel (ÖVP). In einem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag eine feierliche Hissung der Nationalflagge an.
Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am 25. Oktober.
1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
Die breiteste Zustimmung fand der 26. Oktober und so beschloss es der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat.[4] Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe.[5] Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:
„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:“[6]
Aus Anlass des Nationalfeiertags finden verschiedenste Veranstaltungen und Aktivitäten statt.