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Mit dem Native Trust and Land Act, Act No. 18 / 1936 (deutsch etwa: Eingeborenen-Zusammenschluss- und Landgesetz) wurde 1936 in Südafrika ein Gesetz verabschiedet, das der Neuregelung seiner Landwirtschaftsstrukturen diente. Damit folgte man den Empfehlungen der Beaumont-Kommission.
Diese Rechtsverordnung bestimmte, dass die Reservatsflächen, die der schwarzen Bevölkerung im Natives Land Act von 1913 zugeteilt worden waren, von 7,13% (9.709.586 Hektar) auf ungefähr 13,6% der Gesamtfläche des damaligen Südafrikas zu vergrößern. Dieser Wert wurde damit aber nicht erreicht und blieb bis in die 1980er Jahre unerfüllt.[1] Noch im Jahr 1972 kaufte die Regierung 1.146.451 Hektar zur Erfüllung dieser Vorgabe im Bereich der Homelands an.[2]
In Anbetracht der Tatsache, dass die schwarze Bevölkerung in der Gesamtbevölkerung zu dieser Zeit ungefähr 61% ausmachte, ist dieser Flächenanteil allerdings sehr gering. Die während der Weltwirtschaftsdepression eintretenden Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Erosion und Überweidung spielten bei der Vorbereitung des Gesetzes eine maßgebliche Rolle.
Im Besonderen regelte man mit dem Gesetz die Nutzung und Verteilung Landflächen durch Schwarze außerhalb dafür vorgesehener Reservate. Gleichzeitig wurden die Rechte der schwarzen Pächter auf Farmen weißer Besitzer weiter eingeschränkt. Von nun an war es Schwarzen nur erlaubt auf weißen Farmen zu leben, wenn sie für den weißen Farmbesitzer als Angestellte arbeiteten. Für den Ablauf dieser Landreform waren Native Commissioners (Eingeborenen-Kommissare) und Agricultural Officers (Landwirtschafts-Beamte) verantwortlich. Sie entwickelte sich unter dem damals gebräuchlichen Oberbegriff Betterment planning.
Weil dieses Gesetz keine schnelle Flächenvergrößerung durch Landzukauf des Staates erreichte, wuchs der Wanderungsdruck auf die Bevölkerung der Reservate. Diese Tendenz wurde durch die kaum aufzubringende Kopf-, Hütten- und Arbeitssteuer beschleunigt. Dieser Abgabendruck zwang viele Schwarze zur Arbeitssuche in lohnabhängige Beschäftigungen außerhalb ihrer familiären und stammestraditionell verwurzelten Wohngebiete. Zielorte dieser Wanderungsbewegungen waren die große Farmen der Weißen und die Städte, vorzugsweise industrielle Ballungszentren.[1]