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Naturdenkmal

Alter Baum als Naturdenkmal
Der Brunnenpark in Hofgeismarer Stadtteil Gesundbrunnen ist als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung sein; dieses wird als flächenhaftes oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise „Relation historique“[1] benutzt: „monuments de la nature“, [2] dennoch konnte der Begriff „Naturdenkmal“ in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden  – wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).

Schon im Jahre 1904 hatte Hugo Conwentz eine Denkschrift mit dem Titel Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung verfasst, die er bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten einreichte.

Rechtslage

In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.

Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

In der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) maßgebend und die Schutzobjekte sind im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt.

In Österreich können Naturgebilde, besondere Einzelbäume oder Baumgruppen, Felsen, Höhlen und Wasserfälle, wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung von der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmalen erklärt werden. Die Objekte werden von den Naturschutzabteilungen der Landesregierungen registriert und sind mit grünen Tafeln mit Landeswappen gekennzeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • Reinhard Piechocki: Stichwort: Naturdenkmal. Naturwissenschaftliche Rundschau 59(4), S. 233 - 234 (2006), ISSN 0028-1050

Weblinks

 Commons: Naturdenkmäler in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Neudruck, hrsg. v. Hanno Beck, Stuttgart 1970, Bd. 1, S. 617.
  2. dt. Übersetzung: „Reise in die Aequinoctial-Gegenden des neuen Continents“, dt. v. Hermann Hauff, Bd. 2, Stuttgart 1859, S. 199: „Naturdenkmale“
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