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Bei Eisenbahnstrecken im deutschsprachigen Raum wird zwischen Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden.
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Eine Definition von Haupt- und Nebenbahnstrecken gibt es in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Der § 1 Abs. 2 lautet:
Unterscheidungsmerkmale werden in folgenden Paragraphen der EBO genannt:
Nebenbahnen stehen grundsätzlich für eine einfachere Bauweise bzw. für einen einfacheren Betrieb. Fast alle Nebenbahnen sind eingleisig. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 100 km/h, bei den meisten Strecken jedoch 80 km/h oder noch weniger. Die meisten Nebenbahnen werden im Personenverkehr nur von Nahverkehrszügen befahren. Bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR galten hier noch strengere Maßstäbe. Die Höchstgeschwindigkeit auf Nebenbahnen betrug 50 km/h; sie durfte 60 km/h betragen, wenn die Zugsicherungsanlagen denen der Hauptbahnen entsprachen.
Mit Ausnahme der Rheinuferbahn und der Vorgebirgsbahn im Raum Köln/Bonn, die sich im Eigentum der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) befinden, sind alle nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken Nebenbahnen.
Haupt- und Nebenbahnen sind in § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert:
Da bis dato keine Verordnung gemäß § 4 Abs 1 Z 2 des Eisenbahngesetzes erlassen wurde, ergibt sich die Summe der österreichischen Hauptbahnen aus den bisher ergangenen 5 Verordnungen der Bundesregierung gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz.
Art. 2 des Eisenbahngesetzes lautete bis 2009 (Aufgehoben durch Ziff. II 13 des BG vom 20. März 2009 über die Bahnreform 2, mit Wirkung seit 1. Jan. 2010):
Auch in Tschechien erfolgt ähnlich wie in den deutschsprachigen Ländern eine Klassifizierung des Eisenbahnnetzes nach gesamtstaatlichen Bahnen („celostátní dráha“) und regionalen Bahnen („regionální dráha“). Per Erlass der tschechischen Regierung vom 20. Dezember 1995 wurden 128 Eisenbahnstrecken in Tschechien zu regionalen Bahnen erklärt[1].
Die gesetzlichen Definitionen stimmen jedoch oftmals nicht mit der Umgangssprache überein. Eine in der öffentlichen Meinung als Nebenbahn angesehene Schienenverbindung kann rechtlich eine Hauptbahn sein oder umgekehrt.
Früher wurden Nebenbahnen auch als Klein-, Lokal-, Sekundär- oder Vizinalbahnen bezeichnet.
Straßenbahnen sowie U-Bahnen werden nicht zu den Haupt- und Nebenbahnen gezählt, sondern bilden eine Gruppe, die in Deutschland nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) betrieben wird.
Stadtbahnen sind Mischsysteme, bei denen die Fahrzeuge abschnittsweise vom Straßenverkehr abhängig sind (wie klassische Straßenbahnen) und auf anderen Abschnitten von ihm unabhängig sind, indem sie U-Bahn-ähnlich verkehren. Stadtbahnen, die auch Haupt- und Nebenbahnen befahren, sind rechtlich Zwitter und gelten je nach Abschnitt als klassische Eisenbahnen oder als Straßenbahnen.
Nicht mit Stadtbahnen zu verwechseln sind S-Bahnen, bei denen es sich rechtlich um klassische Eisenbahnen handelt.