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Unter der Neujahrsansprache versteht man die über Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlte Rede eines Staatsoberhaupts oder Regierungschefs zum Jahreswechsel. Der Begriff ist politisch geprägt, wird aber auch von Kirchenoberhäuptern verwendet. Die Ansprachen sind in der Regel nur wenige Minuten lang und enthalten einen staatstragenden Rückblick auf das vergangene und eine Vorschau auf das kommende Jahr.
Inhaltsverzeichnis |
Von 1949 bis 1969 hielt in der Bundesrepublik der Bundespräsident die Neujahrsansprache, seit 1970 der Bundeskanzler. Umgekehrt hielt bis 1969 der Kanzler, seit 1970 der Präsident die Weihnachtsansprache. Die ersten Neujahrsansprachen wurden im Radio ausgestrahlt, ab 1952 erstmals im Fernsehen. In der DDR hielten die Staatsratsvorsitzenden die Neujahrsansprachen, 1962 zum Beispiel im DDR-Fernsehen Walter Ulbricht.[1]
Besondere Berühmtheit erlangte die TV-Neujahrsansprache von Bundeskanzler Helmut Kohl, die das Erste Deutsche Fernsehen am 31. Dezember 1986 ausstrahlte: Statt der aktuellen Aufzeichnung wurde die Rede vom Vorjahr 1985 gesendet – nach Angaben des Ersten und des Norddeutschen Fernsehens aus Versehen. Der Sender holte die Ausstrahlung der korrekten Fassung vom 31. Dezember 1986 am 1. Januar 1987 nach.[2] CSU-Generalsekretär Gerold Tandler vermutete, es habe sich um eine „bewusste Sabotage“ gehandelt, „die ganz systematisch vorbereitet wurde“. CDU-Generalsekretär Heiner Geißler konnte sich nicht vorstellen, dass daran ein „Redakteur namens Zufall oder ein Techniker namens Versehen“ schuld sei.[3]
Das Gleiche widerfuhr dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck mit seiner Radio-Neujahrsansprache 2009/2010: Auf SWR1 war die Rede vom Vorjahr zu hören; auch diese Verwechslung wurde vom verantwortlichen Sender mit menschlichem Versagen erklärt.[4]
In Österreich hält der Bundespräsident die Neujahrsansprache. Der Bundeskanzler spricht am 26. Oktober, dem österreichischen Nationalfeiertag zum Volk. Die Neujahrsansprache wird am 1. Januar jeden Jahres nach der ZIB 1 bzw. vor der ZIB 20 in beiden ORF-Programmen ORF 1 und ORF 2 ausgestrahlt.
Die Neujahrsansprache des jährlich neu gewählten Schweizer Bundespräsidenten markiert den Beginn seiner Amtszeit. Die erste Neujahrsansprache wurde am 1. Januar 1935 von Rudolf Minger gehalten, der zehn Minuten nach Mitternacht das Schweizervolk grüsste.[5] Erst 1941 wurde erneut eine Neujahrsansprache vom Schweizer Rundfunk übertragen; seitdem wurde die Ansprache jährlich gehalten.[6]
Als bekannteste Neujahrsansprache gilt die unfreiwillig komische Erklärung von Bundespräsident Adolf Ogi zum 1. Januar 2000, die er neben einem Tannenbäumchen stehend vor dem Lötschbergtunnel in Kandersteg hielt.[7]
Die fünf- bis zehnminütige TV-Neujahrsansprache des französischen Staatspräsidenten („voeux présidentiels“) wird vor den Fernsehnachrichten am Silvesterabend ausgestrahlt. Wie die Ansprache am französischen Nationalfeiertag, dem 14. Juli, ist auch diese Rede eine Bestandsaufnahme der Lage der Nation.
Zu den formalen Besonderheiten gehört, dass den „voeux présidentiels“ seit 1995 die Marseillaise vorausgeht.[8] Manchmal wird statt der Rede auch ein Gespräch mit Journalisten gewählt – eine Möglichkeit, von der Nicolas Sarkozy seit 2009 keinen Gebrauch gemacht hat. Eine weitere Eigentümlichkeit der an die gesamte Bevölkerung gerichteten Neujahrsgrußadresse des französischen Staatspräsidenten besteht darin, dass ihr während der ersten Januarhälfte weitere folgen, die an ausgewählte politische und gesellschaftliche Gruppen gerichtet sind (Parlamentarier, Streitkräfte, Sozialpartner, Vertreter des Bildungswesens, Journalisten, Ärzteschaft, Kulturschaffende, Landwirte und – erstmals zum Neujahr 2010 – die Bevölkerung der französischen Überseegebiete).[9]