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Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man einen Energiestandard fĂĽr Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die gewisse geforderte energietechnische Anforderungsniveaus unterschreiten.
Inhaltsverzeichnis |
Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Novellierung vom 1. Oktober 2009. Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom von einem durch die EnEV definierten Referenzhaus (Gebäude gleicher Architektur mit vorgegebenen U-Werten für alle Bauteile) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT' des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Einen Bezug auf das A/V Verhältnis, wie bei der EnEV 2007 besteht nicht mehr.
In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV fĂĽr das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die HĂĽllfläche als wärmeĂĽbertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude mĂĽssen mit einer definierten Be- und EntlĂĽftung (mechanischen Be- und EntlĂĽftungsanlage) ausgerĂĽstet werden. Die Zertifizierung findet durch die Arbeitsgemeinschaft fĂĽr zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) statt.
Für Österreich[1] gibt es drei Standards, Niedrigenergiehaus B, Niedrigstenergiehaus A und Niedrigstenergiehaus A+ nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude für den – für alle Gebäude verbindlichen – Energieausweis:
| HWB in kWh/m2a(a) | Kategorie | HWB (l Heizöläquivalent)(b) | |
| ≤ 10 | A++ | Passivhaus | 200–300 |
| ≤ 15 | A+ | Niedrigstenergiehaus | 400–700 |
| ≤ 25 | A | ||
| ≤ 50 | B | Niedrigenergiehaus | 1000–1500 |
| ≤ 100 | C | Zielwert nach Bauvorschrift | 1500–2500(a) |
| ≤ 150 | D E F G | alte, unsanierte Gebäude | > 3000(a) |
In der Schweiz versteht man unter einem Niedrigenergiehaus ein nach Minergiestandard gebautes Haus.
In Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen KlimaHaus A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Flächen/Volumen-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf z. B. nach EnEV einen Primärenergiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.
In kWh ausgedrückt: Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–80 kWh/(m²a) (40–80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).