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Notwendige Bedingung und hinreichende Bedingung sind Begriffe aus der Kausalitätstheorie und Aussagenlogik, die Bedingungen in zwei verschiedene Typen unterteilen.
Im Sinne eines Ursache-Wirkung-Zusammenhangs kann mit ihnen ausgedrückt werden, ob Ereignisse als Ursachen anderer Ereignisse (weil …, geschah …) folgende Eigenschaften haben: Unersetzbarkeit und zwangsläufiges Eintreten.
Inhaltsverzeichnis |
Eine notwendige Bedingung ist unersetzbar für das Eintreten eines Ereignisses. Wenn sie nicht zugleich hinreichend ist, genügt sie allein aber nicht, damit das Ereignis eintritt. Mit anderen Worten: Ohne geht es nicht (deshalb auch K.-o.-Kriterium genannt), für das Eintreten der Wirkung braucht es aber eventuell noch mehr.
Aussagenlogisch betrachtet ist eine notwendige Bedingung B für eine Aussage K eine Aussage, die zwingend wahr (erfüllt) sein muss, wenn K wahr ist. Es kommt also nicht vor, dass K erfüllt ist, ohne dass B erfüllt ist.
Der Zusammenhang wird durch die symbolische Schreibweise <math>K \rightarrow B</math> ausgedrückt, sprich „K impliziert B“ oder „aus K folgt B“. Der Pfeil, der den Zusammenhang symbolisiert, steht für die Reihenfolge, in der ein logischer Schluss möglich ist. Dies kann einer zeitlichen Reihenfolge entsprechen, ist aber nicht zwingend (siehe auch den Abschnitt zu den Zusammenhängen).
Der umgekehrte Schluss, also <math>B \rightarrow K</math>, muss nicht gültig sein (siehe erstes Beispiel).
Gibt es mehrere notwendige Bedingungen <math>B_1, B_2, \dots</math>, d. h. gilt <math>K\rightarrow B_1, K\rightarrow B_2, \dots</math> so müssen alle gleichzeitig erfüllt sein (logische Konjunktion): <math>K \rightarrow B_1 \land B_2 \land \dots</math>.
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Eine hinreichende Bedingung sorgt zwangsläufig für das Eintreten des Ereignisses. Wenn sie nicht zugleich notwendig ist, dann gibt es andere Bedingungen, die ebenfalls zum Eintreten des Ereignisses führen; sie ist dann ersetzbar bzw. umgehbar (multiple Erfüllbarkeit). Mit anderen Worten: Eine hinreichende Bedingung genügt vollkommen aus, damit eine Ereignis eintritt, es gibt aber eventuell noch andere Wege.
Aussagenlogisch betrachtet: Hat eine Subjunktion mehrere hinreichende Bedingungen <math>B_1, B_2, \dots</math>, d. h. gilt <math>B_1\rightarrow K, B_2\rightarrow K, \dots</math>, so genügt es, wenn mindestens eine erfüllt ist (logische Disjunktion): <math>B_1 \vee B_2 \vee ... \rightarrow K</math>
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Eine sowohl notwendige als auch hinreichende Bedingung ist eine unersetzbare Voraussetzung, bei deren Erfüllung eine Subjunktion oder Wirkung zwangsläufig eintritt. Genannt wird dieser Typ von Bedingungen auch iff – engl. if and only if, zu deutsch ‚falls und nur falls‘. Eine Entsprechung lautet g. d. w., abgekürzt für genau dann, wenn. Eine weitere Entschprechung ist dann und nur dann, Formelzeichen <math>\iff</math>.
Eine Subjunktion kann nur eine einzige zugleich notwendige wie auch hinreichende Bedingung haben. Dies nennt sich Bikonditional: <math>A \leftrightarrow B</math>
Notwendige und hinreichende Bedingung stehen in engem Zusammenhang. Im Rahmen der Aussagenlogik bedeutet K <math> \rightarrow </math> B (gesprochen „K impliziert B“): Wenn K eine hinreichende Bedingung für einen Sachverhalt B ist, dann ist B zugleich eine notwendige Bedingung für K.
Auch der Umkehrschluss hinsichtlich des Typs der Bedingung ist gültig: Falls K eine notwendige Bedingung für B ist, dann ist B eine hinreichende Bedingung für K. In der Aussagenlogik lassen notwendige und hinreichende Bedingungen allein keine weiteren Schlüsse auf die Art des Zusammenhang zwischen Bedingung und Bedingtem. Hierfür bedarf es weiterer Überlegungen und oft auch empirischer Untersuchungen; siehe auch Paradoxien der materialen Implikation.
Die philosophische und rechtswissenschaftliche Methode der Conditio-sine-qua-non-Formel verwendet das Konzept der notwendigen Bedingung, um eine kausale Ursache zu definieren.
Die INUS-Bedingung des australischen Philosophen John Mackie basiert auf dem nicht hinreichenden, aber notwendigen Teil einer nicht notwendigen, aber hinreichenden Bedingung.