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Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien, in Hospitalen oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“ oder „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen zu nächtigen. Der Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung.
Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällige Bezeichnungen wie „Penner“ oder die Gleichsetzung mit Bettlern sind im städtischen Alltag weit verbreitet. Eine romantisch-verklärende Sicht findet sich im französischen Begriff Clochard.
Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, aber auch von Zerstörungen in Folge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach. Dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus als in wohlhabenderen Ländern.
Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten sind männlich, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen Männer etwa 80% aus.
Inhaltsverzeichnis |
Die von Obdachlosigkeit betroffenen Personen werden wahlweise als Wohnsitzlose, Nichtsesshafter, Zigeuner, Obdachloser, Penner, Clochard, Vagabund, Landstreicher, Stadtstreicher, Herumtreiber, Trebegänger, Berber, Nomade bezeichnet. Fast alle diese Begriffe haben abwertenden Charakter.
Da einige Betroffene mit der mit diesen Begriffen verbundenen negativen oder idealisierend-verfälschenden Wertung nicht einverstanden waren, wurde der neutralere Begriff „Wohnsitzloser“ gebildet, der sich allerdings kaum Popularität erfreut. Von offizieller Seite wird meist die Bezeichnung „Person ohne festen Wohnsitz“ gebraucht.
Obdachlosigkeit gibt es seit vielen tausend Jahren. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher – nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im Diesseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, indem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Die Bedürftigen sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.
Beginnend in der Reformationszeit führte ein Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der Dreißigjährige Krieg machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte Bettelabzeichen, oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.
Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Protestantische Nützlichkeitsethik und Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung, materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne Erwerbstätigkeit als Plage und zunehmend auch als Asoziale, die umerzogen werden müssen. Zuchthäuser wurden eingeführt, in denen Vagabunden Zwangsarbeit zur Besserung leisten mussten. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen.
Erst mit der Bauernbefreiung im frühen 19. Jahrhundert änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder.[1] In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter. Wanderarbeitsstätten versorgten und beherbergten umherwandernde Obdachlose gegen Arbeit. In den überwiegend kirchlichen Einrichtungen herrschten allerdings kaum gute Arbeitsbedingungen. Immer noch stellten Gesetze die Landstreicherei unter Strafe und schränkten die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark ein.
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es erst in der Weimarer Republik (ab 1919). Ludwig Mayer veröffentlichte eine Studie über einen psychologisch begründeten Wandertrieb und sah Obdachlosigkeit als psychische Krankheit. Tatsächlich führte das dazu, dass wegen Landstreicherei kaum jemand verurteilt wurde, weil Psychologen einen Wandertrieb diagnostizierten: Ein bei Nomadenvölkern besonders häufiges Gen verursache eine Erbkrankheit. Wegen des imaginären Relikts von Vorfahren der Menschen als Fluchttiere arbeitete die Obdachlosenhilfe mit falschen Ansätzen.
Seit den 1970er sprechen Fachleute von Wohnungslosigkeit, da das Problem für die Betroffenen nicht nur das fehlende Obdach sei.
Häufige Ursachen für Wohnungslosigkeit sind:
Häufige Ursachen von Wohnungslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:
Die Ursachen treten oft nicht allein auf. Als konkreter Anlass für die Wohnungslosigkeit stehen Räumungsklagen wegen Mietschulden an erster Stelle. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung, Entlassung aus Gefängnissen, Heimen und Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschäden), familiäre Zerwürfnisse.
Lionel Thelen deutet mit Berufung auf Pierre Bourdieu und Donald Winnicott weniger die Entstehung als die dauerhafte Beibehaltung des Status Obdachlosigkeit über ein extrem gewalttätiges Beziehungsgeflecht innerhalb der obdachlosen Szene. Thelens Beobachtungen in Portugal und Spanien zufolge würden Obdachlose mit einem zusätzlichen Schutz – einer Paarbeziehung oder schlicht einem Hund – gerade von anderen Obdachlosen ohne solche Protektion feindlich behandelt. Obdachlose seien, um sich innerhalb der Szene einen Rest persönlicher Behauptung zu bewahren, darauf angewiesen, die letzten sozialen Verbindungen zur sesshaften Außenwelt zu kappen. Thelen sieht darin einen Teufelskreis, der zu emotionaler Stumpfheit und Entpersonalisierung führe. Nach Thelen führt längere Obdachlosigkeit zu „sozialer Nacktheit“ und eines „l'exil de soi“, dem Exil vom Selbst oder einem „Neben sich stehen“, welches die Persönlichkeit schwäche und die Rückholung in die Gesellschaft und die Arbeit von sozialen Institutionen erheblich erschwere[2].
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Die Folgen von Wohnungslosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen Leib und Leben, sowie den Charakter der Betroffenen. Am sichtbarsten ist wohl die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Wohnungslosigkeit im Einzelnen sind zum Beispiel:
Laut der englischen Studie "Homelessness: A Silent Killer" der Universität Sheffield haben Obdachlose eine um dreißig Jahren geringere Lebenserwartung.[4]
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Sozialpsychologen gehen davon aus, dass sich bereits nach einem halben Jahr „auf der Straße“ der Charakter nachhaltig verändert, was die Resozialisierung erschwert. Es besteht die Gefahr eines Teufelskreises aus Abwehrreaktion der übrigen Bevölkerung, Verzweiflung und Widerstand der Wohnungslosen gegen Sesshafte.
Hauptartikel: Obdachlosendiskriminierung
Das Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit misst die Abwertung von Personengruppen in Deutschland, so auch von Obdachlosen. Wilhelm Heitmeyer mutmaßt, dass die zunehmende Abwertung von Obdachlosen mit einer Ökonomisierung des Sozialen zusammenhänge, der zur Folge Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet und als „nutzlos“ empfundene Langzeitarbeitslosen und Obdachlosen abgewertet würden. Eine gruppenspezifische Abwertung bildet die Grundlage für Hate Crime, also für Gewalttaten, die sich lediglich aus der Zugehörigkeit des Opfers zu einer als minderwertig wahrgenommenen Gruppe speisen.
Medien berichteten mehrfach über Gewalt gegenüber Obdachlosen,[5] bis hin zu Totschlag und Mord. Eine Auswertung der gemeldeten Straftaten deutet oftmals auf kleine Gruppen von Jugendlichen mit rechtsextremen Hintergrund.[6] Dies war 2001 Anlass für eine Anfrage der PDS an die deutsche Bundesregierung.[7] Lionel Thelen zufolge ist ein Milieu der Gewalt bereits innerhalb der obdachlosen Szene ein wesentliches, negativ stabilisierendes Element.
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Wichtigstes Mittel des Staates gegen die Obdachlosigkeit sind Notunterkünfte und finanzielle Hilfen.
Seit der Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), das Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt hat, erhalten erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II. Auch die Kosten der Unterkunft können nach dem SGB II übernommen werden (siehe auch Nichtsesshaftenhilfe). Zuständig für die Auszahlung sind die von den Arbeitsagenturen mit den Kommunen gegründeten Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kommunen.
Städte und Gemeinden haben zudem die Pflicht, unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise erfolgt dies gemäß „§§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG)“. Eine solche kommunale Notunterkunft darf zwar Mängel und Schäden aufweisen, muss jedoch insgesamt menschenwürdig sein. In Wirklichkeit sehen sich Obdachlose aber in eine Situation gestellt, die jenseits von Asylmauern unbekannt sein dürfte: so muß auch in von Frauen und Männern belegten Häusern bei offenen Türen allein im Haus geschlafen werden, der Schlafraum ist mit Matratzen ausgelegt, Frauen und Männer schlafen im selben Zimmer, von Personal "zwecks Sicherstellung" abgenötigtes Gepäck usw. wird nicht wieder herausgerückt, Frauen rangieren nach Männern, was sowohl die Unterbringung als auch Essensversorgung betrifft, Schlafräume werden vorsätzlich nicht gereinigt. Erforderlich sind ein hinreichend großer, beheizbarer Raum, den hygienischen Anforderungen genügende sanitäre Anlagen, eine einfache Kochstelle, notdürftige Möblierung sowie elektrische Beleuchtung. Einer Einzelperson ist die Einweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft regelmäßig zumutbar. Dem Betroffenen muss eine ganztägige Benutzung der Bleibe ermöglicht werden. Eine Unterbringung lediglich während der Nachtzeit ist rechtswidrig wird aber praktiziert.
Vor allem in den großen Städten gibt es ein Netz verschiedener Hilfen. Da viele wohnungslose Menschen Arztpraxen wegen fehlender Krankenversicherung, Mittellosigkeit (Praxisgebühr) oder Hemmungen nicht aufsuchen, bieten caritative Einrichtungen in einigen Großstädten kostenlose ambulante Krankenhilfe auf der Straße oder in Tagesaufenthaltsstätten an. Die Krankenstube für Obdachlose der Hamburger Caritas bietet im ehemaligen Hafenkrankenhaus 16 wohnungslosen Menschen vorübergehende Unterbringung und pflegerische Leistung an.
Not- und Übergangsunterkünfte (z. B. Kirchenkaten) sowie Tagesaufenthaltsstätten sichern die materielle Grundversorgung. In manchen Städten werden die Bemühungen während des Winters intensiviert, um „Kältetote“ zu vermeiden. Beispielgebend ist hier das Land Berlin, das seit 1989 zusätzlich das Netzwerk „Berliner Kältehilfe“ (2010/2011: etwa 450 Plätze) organisiert und teilweise finanziert.
Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Suche von Wohnung und Arbeit; häufig ist auch eine Beratung bezüglich Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Haushaltsführung, Umgang mit Geld und Schuldenregulierung erforderlich. Beratungsstellen arbeiten oft auch aufsuchend als Straßensozialarbeit (Streetwork), um Betroffene vor Ort zu kontaktieren und Schwellenängste gegenüber der Hilfe abzubauen. Neben der ambulanten Hilfe leisten (teil-) stationäre Hilfen eine weitergehende und umfassende Hilfe, wenn ambulante Hilfe den Bedarf nicht decken kann. Hierzu gehören eine intensivere sozialpädagogische Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfen mittels Vollverpflegung und in vielen Heimen auch Beschäftigungsangebote.
Ambulante sowie stationäre sozialpädagogische Hilfe werden nach §67ff SGB XII finanziert. Die ambulanten Hilfen kosten den Betroffenen nichts. Bei stationären Hilfen sind vorhandene Einkommen, wie ALG1, Rente oder Erwerbseinkommen anteilig einzusetzen. Angehörige werden nicht zur finanziellen Kostenerstattung herangezogen.
Viele Städte richteten inzwischen Tafeln ein, die – oft in Verbindung mit Wärmestuben – Lebensmittel kostenlos abgeben. Das kommt auch und besonders Obdachlosen zugute.
Präventiv wirken alle Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention, der Jugendarbeit und der Resozialisierung von Straftätern mittelbar auch zur Verhinderung der Entstehung von Obdachlosigkeit.
Einige Städte und Gemeinden bieten in sogenannten (zentralen) Fachstellen Leistungen und Kompetenzen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und zu deren Abbau an. In vielen Städten verdienen sich Obdachlose etwas Geld mit dem Verkauf von Straßenzeitungen.
In Frankreich gibt es die staatliche Telefonnotrufnummer „Ohne Obdach 115“ („sans abris 115“), die rund um die Uhr besetzt ist, um Hilfesuchenden kurzfristig ein Bett zu besorgen und auch Auskunft über Essensausgaben, Kleiderkammern etc. gibt.
In Deutschland existiert eine von Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. herausgegebene Aufstellung „Wo und Wie“, mit Notschlafstellenadressen aus ganz Deutschland und deren angeblichen Leistungen.
In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (veraltete Bezeichnung: Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.
Öffentliches Obdach wird in der Bundesrepublik nahezu jedem geboten, der nachfragt (Gesetz zur Sicherheit und Ordnung). Es gibt allerdings bei den Betroffenen große innere Hürden davor; letztlich sollte die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum an erster Stelle stehen.
In Deutschland ist die Zahl der Wohnungslosen in keiner Bundesstatistik erfasst. Bundesweit gibt es Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt werden.
Die Zahl der Personen, die ohne jeglichen Wohnraum auf der Straße leben, wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für die Jahre 2002 bis 2008 mit etwa 20.000 angegeben.[8] Die Zahl der Wohnungslosen (ohne Aussiedler) lag 1999 bei 440.000 und ist bis 2008 kontinuierlich auf 223.000 gesunken.[8] Von 235.000 Obdachlosen spricht sie für das Jahr 2009.[9] Nach dem Armutsbericht der Bundesregierung sind 330.000 Menschen wohnungslos. Auf der Straße leben etwa 20.000, davon 2.000 Frauen; zudem gibt es etwa 6.000 Straßenkinder.[10] Für das Jahr 2006 schätzt die BAG W die Verteilung der Wohnungslosen auf 11 % Kinder, 25 % Frauen, 64 % Männer.[11]
Nordrhein-Westfalen führt seit den 1960er Jahren eine Obdachlosenstatistik. Nach Schätzungen gibt es derzeit etwa 19.500 Betroffene in Nordrhein-Westfalen, davon rund 6500 Einpersonenhaushalte, die zum Teil in Ersatzwohnungen, überwiegend aber ohne eigene Wohnunterkunft in Sozialeinrichtungen (Gemeinschafts- und Notunterkünfte, Frauenhäuser etc.), bei Freunden und Bekannten oder auch ganz ohne Unterkunft leben, und rund 4500 Mehrpersonenhaushalte, die in der Mehrzahl als Nutzungsberechtigte in bereitgestelltem Ersatzwohnraum leben.
Die Zahl der statistisch erfassten Wohnungslosen in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Der Um- und Abbau der sozialen Sicherungssysteme kann dazu geführt haben, dass viele Betroffene nicht mehr erfasst werden.
Die Zahl der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen war 2005 um zehn Prozent geringer als Mitte 2002. Der verstärkte Einsatz vorbeugender Maßnahmen der Städte und Gemeinden hat in den acht Jahren einen vor 2005 kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Wohnungslosen bewirkt.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass es sich bei den statistisch erfassten Wohnungslosen nur um Personen handelt, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst waren (Wohnungslose nach § 67ff SGB XII sowie aufgrund sozialhilferechtlicher Maßnahmen mit Wohnraum versorgte Haushalte sind nicht berücksichtigt). Tatsächlich ist die Dunkelziffer vermutlich höher. Dies ist insbesondere bei alleinstehenden Frauen der Fall.
Durch die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze wird mit einem Anstieg der Wohnungslosenzahlen gerechnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass mit dem Eintritt in das Arbeitslosengeld II die sozialhilferechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Größe und der Miete für Wohnraum bei den Betroffenen greifen.
Bei einem allgemeinen Rückgang der Wohnungslosigkeit ist der Anteil junger und weiblicher Wohnungsloser, die häufig vor Misshandlungen und Übergriffen flüchten, stark gewachsen. Lag der Anteil der Frauen Mitte der 1990er-Jahre noch bei rund 15 Prozent, so wird er inzwischen auf 23 Prozent geschätzt.
Bei drohender Wohnungslosigkeit besteht gemäß § 22 Abs. 4 SGB II die Möglichkeit, dass der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende – wie in der Sozialhilfe auch – die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter zahlt, wenn die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist. [12]
In der DDR gab es de facto keine Obdachlosigkeit. Die Mieten waren einheitlich vergleichsweise niedrig und lagen mit ca. 1,- M/m² bei etwa 2 - 8 % des Nettoeinkommens eines privaten Haushaltes. Gleichwohl gab es einen signifikanten Mangel an Wohnraum. Ursächlich hierfür waren zunächst die Zerstörung erheblicher Mengen Wohnraums durch Kriegseinwirkung sowie die Zuwanderung von Vertriebenen, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit 24,3 % fast doppelt so hoch war wie in den westlichen Besatzungszonen. Um das Problem des Wohnraummangels zu lösen, wurden im Rahmen eines Wohnungsbauprogramms landesweit Wohngebiete in Großtafelbauweise - wie z.B. in Berlin-Marzahn und Halle-Neustadt - errichtet. Im Gegensatz dazu wurden in nicht unerheblichem Umfang Erhalt und Sanierung bestehender Altbausubstanz vernachlässigt, was sich wiederum kontraproduktiv auf die Wohnraumsituation auswirkte.
Viele Obdachlose erleben, dass ihre Freunde nach dem Tod auf ordnungsbehördliche Anweisung hin eingeäschert und anonym beigesetzt werden. Dieser aus finanziellem Kalkül praktizierten Lösung wird durch einige Aktionen widersprochen. So fand sich in Köln 1997 eine Interessengemeinschaft Bestattung Obdachloser Menschen zusammen, die unter Leitung des Kölner Bestatters Thomas Kremer eine Grabstätte auf dem Südfriedhof kaufte und dort Urnen, die ursprünglich zur anonymen Beisetzung vorgesehen waren, beisetzte, für eine gärtnerische Grabpflege sorgte und Grabsteine mit Namen anfertigen ließ. Inzwischen sind in der durch Spenden finanzierten Grabstätte über 160 Urnen von Obdachlosen beigesetzt.