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Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (engl. Supreme Court of the United States /sÊpriËm kÉËt/, abgekĂŒrzt als USSC oder SCOTUS) ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Vereinigten Staaten. Neben diesem obersten Bundesgericht existieren auch Supreme Courts in jedem einzelnen Bundesstaat.
Der Supreme Court ist das einzige amerikanische Gericht, das explizit in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehen ist. ZusĂ€tzlich richtete der Kongress 13 Bundesberufungsgerichte (Federal Courts of Appeals) und â eine Stufe darunter â 95 Bundesbezirksgerichte (Federal District Courts) ein. Der Supreme Court kommt in Washington, D.C. zusammen, die anderen Bundesgerichte sind landesweit verteilt.
Bundesgerichte befassen sich mit FĂ€llen, die die Verfassung, Bundesrecht, BundesvertrĂ€ge und Seerecht betreffen oder bei denen auslĂ€ndische BĂŒrger oder Regierungen oder die amerikanische Bundesregierung selbst Partei sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden nur Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren Gerichte vom Supreme Court behandelt, wobei das amerikanische Rechtssystem keine strikte Abgrenzung zwischen Berufung und Revision kennt. Bei den meisten dieser FĂ€lle geht es um die VerfassungsmĂ€Ăigkeit von Handlungen der Exekutive und von Gesetzen, die vom Kongress oder von den Bundesstaaten verabschiedet wurden.
Inhaltsverzeichnis |
Der Verfahrensablauf vor dem Obersten Gerichtshof ist immer der gleiche. BerufungsantrĂ€ge werden von AnwĂ€lten eingereicht, die eine spezielle Zulassung besitzen mĂŒssen. Diese AntrĂ€ge werden dann von den Richtern geprĂŒft, und anschlieĂend entscheiden sie in einem freien Annahmeverfahren, ob sie den Fall vor Gericht anhören.
MaĂgeblich ist dabei allein die richtungweisende Bedeutung der Sache oder ob sie eine ungeklĂ€rte Rechtsfrage aufwirft, auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung der Vorinstanz im Einzelfall kommt es hingegen nicht an. Entscheiden die Richter, den Fall nicht anzuhören, ist das Verfahren beendet. Die meisten der AntrĂ€ge scheitern bereits hier. FĂŒr die zugelassenen AntrĂ€ge werden mĂŒndliche Verhandlungen anberaumt.
Die mĂŒndliche Verhandlung verlĂ€uft nach strengen Regeln. Die Richter betreten den Raum in einer zeremoniellen Art und Weise. Wenn die Verhandlung beginnt, klopft der Gerichtsdiener (Marshall) zwei Mal mit seinem Hammer auf den Tisch und verkĂŒndet:
Der Chief Justice eröffnet darauf hin die Sitzung und ruft den ersten Fall auf. Nun treten die AnwÀlte in Aktion. Jeder Anwalt bekommt 30 Minuten Zeit, um am Rednerpult seine Argumente vorzubringen, und sie gegen die Fragen der Richter zu verteidigen (so genannte oral arguments).
Dabei bilden Fragen der Richter den Schwerpunkt. Die AnwÀlte bekommen keine Gelegenheit zu einem umfassenden PlÀdoyer, sondern werden stÀndig mit Fragen unterbrochen.
Zeugen werden nicht gehört. Der Chief Justice beendet die Sitzung mit den Worten: âThe Case is submittedâ (âDer Fall wird zur Entscheidung angenommenâ).
Danach ziehen sich die Richter zurĂŒck und bereden den Fall. Es finden einige Probeabstimmungen statt, und am Ende steht die richtige Abstimmung. Ist der Chief Justice in der Mehrheit, so fĂ€llt ihm die Aufgabe zu, die Auffassung des Gerichtes zu verfassen, er kann diese Aufgabe jedoch einem der anderen Richter ĂŒbergeben. Ist er in der Minderheit, so hat er die Pflicht, die Meinung der Minderheit darzustellen, und die Auffassung der Mehrheit wird von dem dienstĂ€ltesten Richter der Mehrheit selbst geschrieben oder auch delegiert.
Nachdem der Beschluss sowie eventuelle abweichende Meinungen (dissenting votes) niedergeschrieben sind, werden diese entweder in einer öffentlichen Sitzung verlesen oder nur schriftlich abgesetzt. Obwohl das Kollegium des Supreme Courts mehrere Beratungs- und AbstimmungsgĂ€nge kennt und die Position beider Fraktionen regelmĂ€Ăig dargestellt wird, sind die Richter mit Sondervoten nicht gerade sparsam. Diese von IndividualitĂ€t geprĂ€gte Rechtskultur unterscheidet sich etwa von der des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das konsensualer agiert; dort werden nur viel seltener Sondervoten bei gravierenden Differenzen oder einem dogmatisch anspruchsvollen Meinungsstreit veröffentlicht.
Der PrĂ€sident der Vereinigten Staaten nominiert Richterkandidaten â im Regelfall bewĂ€hrte Bundesrichter â, welche dann nach Befragung im Justizausschuss des Senats und Zustimmung durch den Senat in ihr Amt berufen werden. Das Gericht setzt sich aus acht beigeordneten Richtern (Associate Justices) und einem Vorsitzenden (Chief Justice) zusammen. In der Verfassung heiĂt es, die Richter sollen during good behavior im Amt bleiben. Faktisch bewirkt dies eine Ernennung auf Lebenszeit, es gibt keine Altersgrenze. RĂŒcktritte wegen schlechter Gesundheit kommen jedoch regelmĂ€Ăig vor. Wie alle anderen Richter und sonstigen Inhabern hoher BundesĂ€mter auch können sie nach Amtsanklage (Impeachment) des ReprĂ€sentantenhauses durch Beschluss des Senats abgesetzt werden.
Besonders durch die Benennung relativ junger Richterkandidaten kann ein PrĂ€sident die politische Richtung der USA weit ĂŒber seine eigene Amtszeit hinaus beeinflussen. Daher sind diese Berufungen in den letzten Jahrzehnten oft politisch heftig umstritten.
Aufmerksamkeit findet in den USA auch die Tatsache, dass mit Richter John Paul Stevens, der sein Richteramt Mitte 2010 aus AltersgrĂŒnden niederlegte, der letzte Protestant aus dem Obersten Gerichtshof ausgeschieden ist. Die Richter Anthony Kennedy, Antonin Scalia, Clarence Thomas, John Roberts, Samuel Alito und Sonia Sotomayor sind katholisch; Stephen Breyer, Ruth Bader Ginsburg sowie die am 7. August 2010 als Stevens' Nachfolgerin vereidigte Elena Kagan sind jĂŒdischen Glaubens. Sie ist erst die vierte Frau, die fĂŒr dieses Amt nominiert wurde, und gehört nun als eine von drei Frauen dem Kollegium an. Sonia Sotomayor war die erste Nominierung Obamas, die 2009 erfolgt war.
| Name | Geburtsjahr | Jahr der Ernennung | Ernannt von PrÀsident |
|---|---|---|---|
| Antonin Scalia | 1936 | 1986 | Ronald Reagan (R) |
| Anthony Kennedy | 1936 | 1988 | Ronald Reagan (R) |
| Clarence Thomas | 1948 | 1991 | George Bush (R) |
| Ruth Bader Ginsburg | 1933 | 1993 | Bill Clinton (D) |
| Stephen Breyer | 1938 | 1994 | Bill Clinton (D) |
| John Roberts (Chief Justice) | 1955 | 2005 | George W. Bush (R) |
| Samuel Alito | 1950 | 2006 | George W. Bush (R) |
| Sonia Sotomayor | 1954 | 2009 | Barack Obama (D) |
| Elena Kagan | 1960 | 2010 | Barack Obama (D) |
â Liste der Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
Die folgende Tabelle listet einige bedeutende FĂ€lle auf. Neben der Fallbezeichnung wird die Fundstelle in der amtlichen Entscheidungssammlung, den United States Reports, angegeben
| Jahr | Fall | Zusammenfassung |
|---|---|---|
| 1793 | Chisholm v. Georgia, 2 U.S. 419 (1793) |
Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Gliedstaat der Vereinigten Staaten und einem BĂŒrger eines anderen Gliedstaates unterliegen der Bundesgerichtsbarkeit (obsolet durch den 11. Zusatzartikel). |
| 1803 | Marbury v. Madison, 5 U.S. 137 (1803) |
Der Supreme Court erklĂ€rt sein Recht, Gesetze des Kongresses fĂŒr verfassungswidrig zu erklĂ€ren. Solche Gesetze mĂŒssten nicht aufgehoben werden, sie seien vielmehr nichtig ("a legislative act contrary to the constitution is not law"). |
| 1810 | Fletcher v. Peck, 10 U.S. 87 (1810) |
Der Supreme Court stellt fest, dass auch Gesetze der einzelnen Bundesstaaten nicht von der Verfassung abweichen dĂŒrfen und notfalls vom Gericht annulliert werden. |
| 1819 | McCulloch v. Maryland, 17 U.S. 316 (1819) |
Leitentscheidung zum KompetenzverhÀltnis zwischen Gesamtstaat USA und seinen Gliedstaaten. |
| 1832 | Worcester v. Georgia, 31 U.S. 515 (1832) |
Die Bundesregierung allein ist fĂŒr die Beziehungen zu den amerikanischen Ureinwohnern zustĂ€ndig. Bundesstaaten dĂŒrfen in deren Angelegenheiten nicht eingreifen. |
| 1833 | Barron v. Baltimore, 32 U.S. 243 (1833) |
Die Grundrechte der Bill of Rights sind nicht bindend fĂŒr die einzelnen Bundesstaaten. Dies wurde spĂ€ter mit Hilfe des 14. Verfassungszusatzes revidiert. |
| 1857 | Dred Scott v. Sandford, 60 U.S. 393 (1857) |
Schwarze können niemals BĂŒrger der Vereinigten Staaten werden, da sie minderwertig sind und keinerlei Rechte in der Verfassung haben. Dieses wohl berĂŒchtigtste Urteil in der Gerichtsgeschichte wird oft als eine der Ursachen des amerikanischen BĂŒrgerkriegs angesehen. Durch VerfassungszusĂ€tze wurde es revidiert. |
| 1869 | Texas v. White, 74 U.S. 700 (1869) |
Bundesstaaten ist es nicht erlaubt, sich von den Vereinigten Staaten loszulösen. |
| 1880 | Strauder v. West Virginia, 100 U.S. 303 (1880) |
Schwarze generell von Geschworenengerichten auszuschlieĂen ist verfassungswidrig, weil es gegen den 14. Verfassungszusatz verstöĂt. |
| 1896 | Plessy v. Ferguson, 163 U.S. 537 (1896) |
Rassentrennung durch die Staaten ist erlaubt, solange die Einrichtungen fĂŒr Schwarze und WeiĂe vergleichbar sind. 1954 aufgehoben. |
| 1914 | Weeks v. United States, 232 U.S. 383 (1914) |
Ausschluss- oder Sperrgrundsatz: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen VerdĂ€chtigen, so dĂŒrfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule). |
| 1923 | Meyer v. Nebraska, 262 U.S. 390 (1923) | Das Verbot des Unterrichts in einer nicht-englischen Sprache (hier: Deutsch) verstöĂt gegen das Elternrecht, wie es im 14. Verfassungszusatz grundgelegt ist |
| 1939 | Nardone v. United States, 308 U.S. 338 (1939) |
FrĂŒchte des vergifteten Baumes: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen VerdĂ€chtigen, so dĂŒrfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule). Gelangt sie durch sie zu weiteren Beweisen, so dĂŒrfen auch diese grundsĂ€tzlich nicht verwendet werden (fruit of the poisonous tree). Sie können indes zugelassen werden, wenn die Anklage beweist, dass sie einen anderweitigen legalen Ursprung haben können (clean path). |
| 1954 | Brown v. Board of Education, 347 U.S. 483 (1954) |
Die Rassentrennung an öffentlichen Schulen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des 14. Zusatzartikel der Verfassung nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Plessy v. Ferguson ist nicht mehr anwendbar. |
| 1963 | Gideon v. Wainwright, 372 U.S. 335 (1963) |
Das Recht auf einen Verteidiger ist absolut und hĂ€ngt auch nicht vom Vermögen des Angeklagten ab. Alle Regierungen mĂŒssen AnwĂ€lte fĂŒr solche FĂ€lle bereitstellen, in denen der Angeklagte keinen bezahlen kann. |
| 1965 | Griswold v. Connecticut, 381 U.S. 479 (1965) |
Bundesstaaten können Mittel zur SchwangerschaftsverhĂŒtung nicht verbieten, da dies gegen das in der Verfassung inhĂ€rente Recht auf PrivatsphĂ€re verstöĂt. |
| 1966 | Miranda v. Arizona, 384 U.S. 436 (1966) |
VerdĂ€chtige, die von der Polizei vernommen werden, mĂŒssen vorher ĂŒber ihr Recht zu schweigen und ihr Recht auf einen Anwalt informiert werden. |
| 1967 | Loving v. Virginia, 388 U.S. 1 (1967) |
Das Verbot von Ehen zwischen Schwarzen und WeiĂen ist verfassungswidrig. |
| 1973 | Roe v. Wade, 410 U.S. 113 (1973) |
Schwangerschaftsabbruch ist ein Grundrecht als Folge des in der Verfassung implizierten Rechts auf PrivatsphÀre. |
| 1974 | United States v. Nixon, 418 U.S. 683 (1974) |
Grenzen der Befugnisse des PrÀsidenten der Vereinigten Staaten im VerhÀltnis zu den anderen Gewalten |
| 1976 | Gregg v. Georgia, 428 U.S. 153 (1976) |
Die Todesstrafe ist nicht per se eine "grausame und ungewöhnliche Strafe" und daher legal. |
| 1984 | Chevron U.S.A. v. Natural Resources Defense Council, 467 U.S. 837 (1984) |
Die wohl wichtigste Entscheidung im Bereich des Verwaltungsrechts, in der die Auslegungsbefugnis der Verwaltung und die gerichtliche ĂberprĂŒfbarkeit festlegt wurde. |
| 1986 | Bowers v. Hardwick, 478 U.S. 186 (1986) |
Gesetze gegen HomosexualitÀt sind nicht verfassungswidrig, wenn sie Teil der bundesstaatlichen Polizeigewalt darstellen. 2003 aufgehoben. |
| 2000 | Bush v. Gore, 531 U.S. 98 (2000) |
Die damals laufenden NachzĂ€hlungen der PrĂ€sidentschaftswahl 2000 im Bundesstaat Florida sind verfassungswidrig. Der Entscheid bestĂ€tigte damit das vorlĂ€ufige Wahlergebnis, wonach George W. Bush dank der Elektorenstimmen Floridas zum PrĂ€sidenten der Vereinigten Staaten gewĂ€hlt wurde. Das Urteil stieĂ auf verbreitete Kritik, unter anderem wegen der MehrheitsverhĂ€ltnisse: die konservativen Richter stimmten fĂŒr, die liberalen gegen das Urteil. |
| 2002 | Atkins v. Virginia, 536 U.S. 304 (2002) |
Der Supreme Court erklĂ€rt mit einer 6-3 Mehrheit die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen fĂŒr verfassungswidrig. |
| 2003 | Lawrence v. Texas, 539 U.S. 558 (2003) |
Die Kriminalisierung von homosexuellem Sex (und implizit von anderem, in gegenseitigem EinverstĂ€ndnis geschehendem Sexualverhalten unter Erwachsenen) ist verfassungswidrig, da entsprechende Gesetze gegen das in der Verfassung inhĂ€rente Recht auf eine PrivatsphĂ€re verstoĂen. Bowers v. Hardwick wurde damit umgestoĂen. |
| 2004 | Rasul v. Bush, 542 U.S. 466 (2004) | Die auf dem StĂŒtzpunkt GuantĂĄnamo Bay auf Kuba inhaftierten mutmaĂlichen Terroristen haben das Recht, vor amerikanischen Gerichten gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. |
| 2005 | Roper v. Simmons, 543 U.S. 551 (2005) | Die Hinrichtung von MinderjĂ€hrigen verstöĂt gegen die Verfassung. |
| 2005 | MGM Studios, Inc. v. Grokster, Ltd., 545 U.S. 913 (2005) |
Produzenten von Produkten, die VerstöĂe gegen Copyrights unterstĂŒtzen, können fĂŒr CopyrightverstöĂe der Benutzer zur Rechenschaft gezogen werden. |
| 2006 | Hamdan v. Rumsfeld, 548 U.S. 557 (2005) |
Der Kongress hat durch die Antiterrorgesetze dem PrĂ€sidenten keine Befugnis gegeben, MilitĂ€rkommissionen anstelle regulĂ€rer Gerichte aufzustellen, und schon gar nicht eine BlankoermĂ€chtigung. Ein Gefangener in GuantĂĄnamo Bay kann vor einer MilitĂ€rkommission nicht angeklagt und verurteilt werden. Dies verstöĂt gegen die Verfassung und das Kriegsrecht, namentlich das anzuwendende Gesetz ĂŒber die einheitliche MilitĂ€rgerichtsbarkeit (UCMJ) oder die anzuwendenden Genfer Konventionen. |
| 2008 | Boumediene v. Bush, 553 U.S. ___ (2008) |
Die in Guantånamo inhaftierten TerrorverdÀchtigen haben das Recht zur Anrufung ziviler US-Gerichte (habeas corpus). |
| 2008 | District of Columbia v. Heller, 554 U.S. ___ (2008) |
Der 2. Verfassungszusatz vermittelt ein individuelles Grundrecht auf den Besitz von Feuerwaffen. |
Ein Vergleich wird oft gezogen, ist jedoch nur bedingt möglich. Das Aufgabenspektrum des Supreme Court ist weiter gefasst als das des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Letzteres ist ein Spezialgericht auĂerhalb des Instanzenzugs und befasst sich mit Völker- und Verfassungsrecht und ĂŒberprĂŒft als solches die Entscheidungen anderer Gerichte unter funktionalem, nicht jedoch instanziellem Aspekt (â Suspensiv- und Devolutiveffekt), wĂ€hrend der Supreme Court als oberste Instanz fĂŒr alle Rechtsbereiche fungiert; das Bundesverfassungsgericht ist dagegen gerade keine Superrevisionsinstanz. Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht leichter angerufen werden, da der Supreme Court fast ausschlieĂlich Berufungsgericht fĂŒr bereits in anderen Instanzen verhandelte FĂ€lle ist. Im amerikanischen Recht sind Rechtsmittel nur beschrĂ€nkt vorhanden, und bereits die zweite Instanz prĂŒft auf vielen Rechtsgebieten lediglich Rechts- und VerfassungsverstöĂe (~ Revision), so dass der Supreme Court am ehesten als Superrevisionsinstanz bezeichnet werden kann.
Seit 1949 wird das Gericht durch eine eigene Polizeieinheit geschĂŒtzt, die Supreme Court Police.
38.8907083333-77.0043444444Koordinaten: 38° 53âČ 26,5âł N, 77° 0âČ 15,6âł W