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| Hauptsitz | Wien, Ăsterreich |
| PrÀsident | Ewald Nowotny, Gouverneur |
| Zentralbank fĂŒr | Ăsterreich |
| WĂ€hrung | |
| ISO 4217 | EUR |
| Website | |
| VorgÀnger | |
| Nachfolger | |
| Liste der Zentralbanken | |
Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Ăsterreichs integraler Bestandteil des EuropĂ€ischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Ăsterreich und im Eurogebiet beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt allerdings zusĂ€tzlich weiteren, im Nationalbankgesetz[1] verankerten Regelungen, die sich aus ihrer gesonderten Position als Zentralbank ergeben. Im Rahmen des Eurosystems wirkt die OeNB an einer stabilitĂ€tsorientierten Geldpolitik mit. Auf nationaler Ebene kĂŒmmert sie sich um die Sicherung der FinanzmarktstabilitĂ€t sowie der Geldversorgung und verwaltet WĂ€hrungsreserven zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten. Die Leitwerte im Hinblick auf die AufgabenerfĂŒllung der Oesterreichischen Nationalbank sind âSicherheit, StabilitĂ€t und Vertrauenâ.
Schon 50 Jahre vor der GrĂŒndung[2] der Nationalbank fĂŒhrten die Habsburger erste Experimente mit Wertschriften in Form von Papiergeld durch. SchlieĂlich wurde im 18. Jahrhundert die Ausgabe von Banknoten einem staatsunabhĂ€ngigen Institut ĂŒbertragen, woraufhin im Jahr 1762 die Ausgabe von Papiergeld, sogenannte âBanco-Zettelnâ, durch die 1705 gegrĂŒndete âWiener Stadtbankâ erfolgte.
In Kriegszeiten ĂŒbernahm die StaatsfĂŒhrung wieder die Kontrolle der Geldausgabe, sodass es zwischen 1796 und 1810 zu einer Inflation der Banco-Zettel kam. Der Staat ordnete die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr an, was zu einem schnell anwachsenden Abschlag auf Banknoten am Markt fĂŒhrte. 1799 bekam man demnach fĂŒr 100 Gulden Papiergeld nur 92 Gulden in SilbermĂŒnzen, und am Ende des Jahres 1810 war der Wert der Papiergulden auf 15 % des Nominalwertes der Banco-Zettel gesunken. SpĂ€ter deklarierten die Habsburger eine Abwertung der Banco-Zettel im VerhĂ€ltnis von 5:1. Dieser Akt wurde von der GeschĂ€ftswelt als Staatsbankrott gewertet, womit das Papiergeld eine rasche Entwertung erlebte.
Am Ende der napoleonischen Kriege stand der Vielvölkerstaat der Habsburger (â Habsburgermonarchie) vor einer neuen Herausforderung: der Wiederherstellung einer europĂ€ischen Balance.
Kirche, Adel, die Armee und das Beamtentum als Elemente im Ancien RĂ©gime reichten nicht aus, diese Aufgabe zu lösen, eine gut fundierte Wirtschaftslage war vonnöten. AuĂerdem konnte man die Gesetze von Angebot und Nachfrage nicht ohne weiteres vernachlĂ€ssigen. Im Hinblick darauf wurden im Jahr 1816 zwei kaiserliche Patente â das âHauptpatentâ und das âBankpatentâ â verfasst und damit der Grundstein fĂŒr die GrĂŒndung der âprivilegierten österreichischen Nationalbankâ gelegt.
Die Nationalbank besaĂ von nun an das Monopol fĂŒr die Emission von Wertpapieren, was zu einer Beruhigung im österreichischen Geldwesen und zu einem Anstieg des Papiergeldwertes fĂŒhrte. Die Wirtschaft hatte nun wieder eine solide Geldquelle, die unabhĂ€ngig von den AusgabeplĂ€nen des Staates den Geldwert konstant hielt. Das Eigenkapital der Bank begrĂŒndete diese durch Aktienemissionen.
ZunĂ€chst umfasste die TĂ€tigkeiten der Bank â unter provisorischer Leitung â die Einlösung von Papiergeld und die Ausstellung von Aktien. Die volle Wirksamkeit erlangte die Nationalbank erst nach der Ausgabe von 1000 Aktien und der damit verbundenen Möglichkeit der AktionĂ€re, die Leitung selbst festzusetzen.
Am 15. Juli 1817[3] erhielt die Nationalbank als âerstes Bankprivilegiumâ das ausschlieĂliche Recht zur unbeschrĂ€nkten Ausgabe von Banknoten und in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung hinsichtlich des RediskontgeschĂ€fts. Anfang 1818 stand die definitive Bankleitung. Zu ihr zĂ€hlten fĂŒhrende Personen der Wiener Gesellschaft, u. a. die Bankiers Johann Heinrich von GeymĂŒller und Franz von Eskeles. Von 1830 bis 1837 wurde das Amt des Gouverneurs von Adrian Nicolaus Freiherr von Barbier[4] bekleidet.
In den LĂ€ndern der Habsburgermonarchie, welche zu groĂen Teilen durch eine landwirtschaftlich ausgerichtete Erwerbsstruktur charakterisiert waren, zeigten einige Regionen ein reges kommerziell-gewerbliches Wachstum. Das Ziel war nun, ein System wirtschaftlichen Austausches zwischen diesen Gebieten zu schaffen. Sukzessive etablierte die Nationalbank ein Zweigstellennetz und garantierte so eine gleichmĂ€Ăige Geld- und Kreditversorgung. Vom Hauptsitz in Wien erstreckte sich dieses Netzwerk ĂŒber frĂŒhindustrielle Regionen und Handelszentren in Ost- und Mitteleuropa bis zum nördlichen Mittelmeerraum.
Handelswechsel und MĂŒnzgeld waren bevorzugte Aktiva der Nationalbank, weniger die Abgabe von Geld an den Staat. Mit den WechselgeschĂ€ften unterstĂŒtzte die Nationalbank den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie und sicherte gleichzeitig den Vorrat an SilbermĂŒnzen fĂŒr den Fall, dass der Bedarf an diesen im Tausch gegen Banknoten wider Erwarten zunimmt. 1818 blieb es der Nationalbank allerdings durch zunehmende Staatsverschuldung, aufgrund hoher Ausgaben in den Krisenzeiten, nicht erspart, eine Erhöhung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz vorzunehmen.
Die Vorschriften des GrĂŒndungspatents der Nationalbank sicherten nicht ausreichend die Autonomie gegenĂŒber der StaatsfĂŒhrung. Im Mittelpunkt des Kampfes um diese UnabhĂ€ngigkeit stand die Frage, in welchem AusmaĂ die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen darf. Im Jahr 1841 erreichte eine Erneuerung des Bankprivilegiums eine SchwĂ€chung dieser UnabhĂ€ngigkeit, indem der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurĂŒckgedrĂ€ngt wurde. WĂ€hrend der Revolution von 1848/49 erhielten AnhĂ€nger konstitutioneller Ziele groĂe UnterstĂŒtzung durch leitende Persönlichkeiten der Nationalbank. FĂŒr etwa hundert Jahre nahm der österreichische Bankzweig des Hauses Rothschild (aus dem ab 1855 die âk. k. privilegierte Ăsterreichische Credit-Anstalt fĂŒr Handel und Gewerbeâ, die spĂ€tere Creditanstalt, hervorging) eine fĂŒhrende Rolle am Bankplatz Wien ein. Salomon Mayer von Rothschild war wĂ€hrend des VormĂ€rz an allen wesentlichen Transaktionen der Nationalbank zur Sanierung des Staatshaushaltes beteiligt.
Besonderes Augenmerk richtete die Nationalbank auf die Entwicklung des Aufgeldes, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im GeschĂ€ftsverkehr zu zahlen war. Der Anstieg, der eine Entwertung der von der Bank ausgegebenen Noten entsprach, sollte verhindert werden. Aus gesamtstaatlicher Sicht bedeutet die Zunahme des Silberagio eine Verschlechterung der AustauschverhĂ€ltnisse gegenĂŒber dem Ausland, wodurch die preisliche KonkurrenzfĂ€higkeit der österreichischen AuĂenwirtschaft negativ beeinflusst wird. Der Stabilisierung des Aufgeldes waren diverse Grenzen gesetzt. Zwar hing dessen Höhe von der EmissionstĂ€tigkeit der Bank ab, doch auch der Silberpreis und die möglichen Auswirkungen erhöhter staatlicher Verschuldung beeinflussten das Silberagio wesentlich. Vor allem die Revolution 1848 und Konflikte in den folgenden Jahren lieĂen das Silberagio ansteigen.
Zur Jahrhundertmitte zeigten sich die privaten Bank- und GroĂhandelshĂ€user nicht mehr imstande, die rasch anwachsende Finanzintermediation der Habsburgermonarchie zu bewĂ€ltigen. Neue Formen der Kapitalbildung waren gefragt. Aus einer Initiative des Hauses Rothschild entstand die erste, von der Regierung zugelassene, private Aktienbank. Dieser GrĂŒndung folgten in den Jahren 1863 und 1864 zwei weitere Aktienbanken, zu deren GroĂaktionĂ€ren wichtige Persönlichkeiten der Hocharistokratie zĂ€hlten, die ĂŒber groĂe liquide Fonds verfĂŒgten. Insgesamt wuchs mit diesen Banken das Geldschöpfungspotential des âFinanzplatzes Wienâ.
Die Notenbank stand vor einer weiteren schwierigen Aufgabe: mit ihren begrenzten Mitteln musste sie einerseits ausreichende LiquiditĂ€t sichern und andererseits die inflationĂ€re Ausbreitung der Geldmenge verhindern. Durch enge Kontakte zu den AktionĂ€ren des Wiener Finanzplatzes war eine (informelle) Abstimmung, vor allem zu Krisenzeiten, leicht gegeben. Dem gegenĂŒber standen Meinungsverschiedenheiten im Notenbankdirektorium, die eine Durchsetzung von BeschlĂŒssen erforderlich machten.
1861 wurde Friedrich Schey von Koromla Direktor der Nationalbank. Im Jahr 1862 erfuhr das Bankprivilegium eine weitere Neuerung. Die UnabhĂ€ngigkeit der Nationalbank vom Staat wurde wiederhergestellt und verankert. Des Weiteren wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufs nach dem System der âPeelâschen Bankakteâ, die besagt, dass der das fixe Budget von 200 Millionen Gulden ĂŒberschreitende Notenumlauf durch SilbermĂŒnzen bedeckt sein muss, eingefĂŒhrt. Schon 1866, im Rahmen eines Krieges, war die Einhaltung dieses Systems nicht mehr gegeben. Der Staat sah sich genötigt, eine EntschĂ€digung fĂŒr die Verletzung des Privilegiums zu leisten. Dieser Ausgleich wurde durch ein Gesetz vom Jahr 1872 gestĂŒtzt, nach dem die Nationalbank Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Millionen Gulden ausgeben darf und jede weitere Auszahlung vollstĂ€ndig durch Gold oder Silber gedeckt sein muss.
1873 stellte sich der wirtschaftliche Aufschwung der Habsburgermonarchie in einem lang anhaltenden Kursanstieg dar. Ein nun zu erwartender Einbruch konnte durch das Verhalten der Wiener Börse nicht abgefangen werden, sodass es zu dem âGroĂen Krach von 1873â kam. Die 1872 festgelegten BeschrĂ€nkungen des Notenumlaufs wurden fĂŒr kurze Zeit auĂer Kraft gesetzt. Wider Erwarten wuchs die Geldmenge am Krisenhöhepunkt allerdings nur um knapp 1 % ĂŒber das in der Bankakte vorgeschriebene Limit hinaus. Die Banken sowie die Industrie- und Gewerbeunternehmen ĂŒberstanden den Krach ohne gröĂere Verluste, obwohl die Aktienkurse deutlich unter dem Anfangsniveau lagen.
Auf die Jahre groĂen Wachstums folgte eine Zeit der Stagnation.
Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Ăsterreich und Ungarn im Jahr 1867[5] konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte uneingeschrĂ€nkt ausĂŒben. 1878 war es endlich möglich, die Nationalbank in ein gemeinsames Institut â die âĂsterreichisch-ungarische Bankâ â zu ĂŒberfĂŒhren. Das erste Privilegium der neuen Bank war ein Kompromiss, in dem einerseits Regelungen zur Haftung fĂŒr die Staatsschulden sowie andererseits Vorschriften zur Begrenzung des Einflusses der Regierung auf die BankgeschĂ€fte enthalten waren.
Die Generalversammlung und der Generalrat bildeten die Einheit der Bankverwaltung. Zwei Direktionen und Hauptanstalten â in Wien und Budapest â reprĂ€sentierten den dualen Charakter der Bank. Einer langen Diskussion folgte schlieĂlich 1892â1900 die WĂ€hrungsumstellung vom Gulden (SilberwĂ€hrung) zur Krone (Goldstandard) mit âGoldkronenâ genannten MĂŒnzen.
Da die neuen Banknoten im Publikumsverkehr sehr beliebt waren, hĂ€uften sich nun viele GoldmĂŒnzen in den Tresoren der Ăsterreichisch-Ungarischen Bank. Diese Zeit war durch eine ausgewogene Verbindung aus Wachstum und PreisdĂ€mpfung geprĂ€gt; das âPro-Kopf-Sozialproduktâ wuchs, wĂ€hrend das Preisniveau vorwiegend stabil blieb. Vor diesem Hintergrund fiel es der Notenbank leicht, eine neue Industrialisierungswelle zu fördern.
Mit einem dritten Privilegium 1899 wurden zum Einen Bedingungen festgelegt, unter denen die Bank in den finanziellen Dienst der beiden Staaten gestellt werden konnte, zum Anderen gab es wichtige Neuerungen, die eine gute Devisenpolitik bahnten. Bis 1914 blieb das UmtauschverhÀltnis der österreichisch-ungarischen WÀhrung mit nur geringen Schwankungen unverÀndert. Im Gegensatz dazu stand die von Konflikten geprÀgte politische Entwicklung.
Die expansive AuĂenpolitik fĂŒhrte rasch zu hohen Kosten, fĂŒr die zu einem erheblichen Teil die Notenbank aufkommen musste. Die StabilitĂ€t der WĂ€hrung war in Gefahr. Kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs legte die Heeresleitung fest, alle beschlagnahmten GĂŒter mit dem doppelten Preis zu entschĂ€digen. Es folgte eine zunehmende Knappheit der GĂŒter, damit verbunden eine laufende Ausweitung der Geldmenge und schlieĂlich der Anstieg des Preisniveaus auf das 16-fache.
Die anfallenden Kosten wurden zu 40 % ĂŒber Notenbankkredite und zu 60 % durch Kriegsanleihen gedeckt. Ăber die Dauer des Krieges wurde die in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Leistungskraft eingefroren, am Ende der Auseinandersetzungen war das Realeinkommen aller Arbeiter auf ein FĂŒnftel des letzten Friedensjahres gefallen.
Mit dem Kriegsende war auch das Aus fĂŒr die alte Ordnung gekommen. Der Zerfall von Ăsterreich und Ungarn in mehrere Nachfolgestaaten bewirkte, trotz der Anstrengungen der Notenbank, die Ordnung zu bewahren, eine WĂ€hrungstrennung. ZunĂ€chst wurde eine eigenstĂ€ndige âösterreichische GeschĂ€ftsfĂŒhrungâ eingefĂŒhrt. Sie war angehalten, die Defizite des Staatshaushaltes der 1918 gegrĂŒndeten Republik Ăsterreich zu tragen.
Die ebenfalls neu gegrĂŒndete Tschechoslowakische Republik behielt die KronenwĂ€hrung ebenfalls bei, bedruckte aber ihre umlaufenden Banknoten rasch mit Hinweisen darauf, dass es sich nun um tschechische Kronen handle. (Das Land konnte eine Inflation, wie sie Ăsterreich erlebte, vermeiden.)
Nach einer Zeit der Ăberbewertung der Krone stieg der Dollarkurs ab 1919 wieder an. 1921 mussten bereits ĂŒber 5.000 Kronen pro Dollar gezahlt werden. Neben dem erheblichen Abfall des AuĂenwertes gab es in Ăsterreich zunehmende Inflation. Ende 1922 wurde schlieĂlich mit auslĂ€ndischer Hilfe ein Sanierungsprogramm â die âGenfer Protokolleâ â verabschiedet, das den Preisauftrieb bremste.
Der Friedensvertrag von St. Germain vom September 1919 legte die vollstÀndige Liquidation der österreichisch-ungarischen Bank fest. Die letzten Sitzungen der Bank fanden Mitte 1921 und Ende 1922 statt.
Am Ende des Jahres 1922[6] wurden die Satzungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erneut gesetzlich untermauert. Sie sicherten die UnabhĂ€ngigkeit vom Staat, die SelbstĂ€ndigkeit der Bank unter Ausschluss Ă€uĂerer EinflĂŒsse sowie das entsprechende Eigenkapital. 1923 begann die âneu gegrĂŒndeteâ Nationalbank ihre TĂ€tigkeit. NatĂŒrlich stand zunĂ€chst die Stabilisierung der österreichischen WĂ€hrung im Vordergrund. Mit dem sogenannten âSchillingrechnungsgesetzâ von 1924 wurde die SchillingwĂ€hrung (Erste Republik) eingefĂŒhrt, diese löste die KronenwĂ€hrung ab. FĂŒr 10.000 Kronen bekam man nun 1,00 Schilling.
Als wichtige Persönlichkeit im Hinblick auf die Ordnung des Staatshaushaltes ist Dr. Viktor Kienböck zu nennen. Er war in der Zeit von 1922 bis 1924 und von 1926 bis 1929 Finanzminister der ersten Republik sowie von 1932 bis 1938 PrĂ€sident der Oesterreichischen Nationalbank. Durch sein Wirken blieb der österreichische Schilling, auch ĂŒber die Weltwirtschaftskrise hinaus, stabil. Unter dieser Bedingung war es der Notenbank möglich, die Vielzahl der BankzusammenbrĂŒche der vergangenen Zeit zu bewĂ€ltigen.
Im dritten Reich wurde die Oesterreichische Nationalbank durch ein deutsches Gesetz liquidiert, sie ging in den Bestand der Deutschen Reichsbank ĂŒber. Alle Gold- und Devisenreserven, sĂ€mtliche AuĂenstellen sowie der Hauptsitz in Wien wurden durch die Deutschen ĂŒbernommen. Im MĂ€rz 1938[7] bewirkte eine Verordnung die EinfĂŒhrung der ReichsmarkwĂ€hrung in Ăsterreich, der Wechsel belief sich auf 1,50 Schilling fĂŒr eine Reichsmark.
Der Zweite Weltkrieg schwĂ€chte die österreichische Wirtschaft in hohem MaĂe, sodass die Produktionskraft nach dem Krieg nur noch 40 % jener von 1937 entsprach.
Zur Kriegsfinanzierung wurde durch die Nationalsozialisten erheblich mehr Geld in Umlauf gebracht. Zudem wurden rund 10 Milliarden Alliierte MilitÀrschillinge gedruckt. Unter diesen UmstÀnden war es nicht möglich, Preise stabil zu halten.
1945[8] kam es zur Wiedererrichtung der Republik Ăsterreich und zur Wiederaufnahme der TĂ€tigkeit der Oesterreichischen Nationalbank. Mit dem âNotenbank-Ăberleitungsgesetzâ vom Juli 1945 wurden vorlĂ€ufig gesetzliche Regelungen fĂŒr die AktivitĂ€t der Bank festgelegt. Die Wiederherstellung der österreichischen WĂ€hrung war die erste groĂe Aufgabe der Bank. Ziel war die Zusammenfassung aller WĂ€hrungen, die zu der Zeit im Umlauf waren, und deren Abstellung auf eine neue österreichische WĂ€hrung. Das âSchillinggesetzâ vom November 1945 war die Grundlage fĂŒr die WiedereinfĂŒhrung des Schillings (Zweite Republik) als gesetzliches Zahlungsmittel in Ăsterreich. Danach galt es den LiquiditĂ€tsĂŒberhang abzubauen, Unternehmen nötige Mittel fĂŒr neue Investitionen zur VerfĂŒgung zu stellen und den AuĂenwert des Schillings fĂŒr den Aufbau der Wirtschaft wettbewerbsgerecht zu gestalten. ZunĂ€chst Ă€nderte sich allerdings nur wenig an der inflationĂ€ren Situation und auch der Schilling war im Hinblick auf andere WĂ€hrungen weiterhin deutlich unterbewertet.
Das âWĂ€hrungsschutzgesetzâ von 1947 brachte eine wesentliche VerĂ€nderung des GeldĂŒberhangs. Einige Einlagen wurden ohne Ersatz gestrichen, andere in Forderungen gegen den Bundesschatz umgewandelt. Folgende Umtauschaktion verringerte die Bargeldmenge zudem wesentlich: Banknoten aus dem Jahr 1945 wurden eingezogen und in neue Schillingnoten im VerhĂ€ltnis 1:3 getauscht. Nur 150 Schilling pro Person konnte man 1:1 wechseln.
Zur Steuerung der Inflation kamen die Sozialpartner in den Vordergrund. Die ZusammenschlĂŒsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzten 1947 Preise fĂŒr Bedarfsartikel fest, auĂerdem wurden die Löhne angehoben. Dies war das erste der insgesamt fĂŒnf âPreis-Lohn-Abkommenâ der Sozialpartner. Im Jahr 1952 wurde der Preisauftrieb durch den einschrĂ€nkenden Einsatz geldpolitischer Instrumente durch die Nationalbank gebremst. Auch die AuĂenwirtschaft entspannte sich nach dem Ende des Koreakrieges langsam.
1955 verabschiedete der Nationalrat ein neues Nationalbankgesetz. Neben der UnabhĂ€ngigkeit von Kreditforderungen des Staates, enthielt es ebenso die Anordnung, dass die Notenbank im Rahmen ihrer WĂ€hrungs- und Kreditpolitik auch auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung achten muss. AuĂerdem zĂ€hlten von nun an die Bereiche Offenmarkt- und Mindestreservepolitik zu den Instrumenten der Nationalbank.
Die österreichische Wirtschaft stabilisierte sich zunehmend, durch eine gute Finanz- und Geldpolitik konnte ein hohes Wachstum, bei geringem Preisauftrieb und langfristiger Wahrung des auĂenwirtschaftlichen Gleichgewichtes, erzielt werden.
1960 trat Ăsterreich der EuropĂ€ischen Freihandelszone bei und beteiligte sich an der EuropĂ€ischen Integration.
In den sechziger Jahren kam das internationale WÀhrungssystem, das auf Gold-Dollar-KonvertibilitÀt beruhte, ins Schwanken und wÀhrungspolitische Reformen waren nötig. ZunÀchst war die Lockerung der Wechselkursanpassungen zwischen mehreren Staaten eine Option. Amerikanische Zahlungsbilanzprobleme brachten allerdings KapitalverkehrsbeschrÀnkungen mit sich, woraufhin der Euro-Dollar-Markt entstand. 1971 wurde die GoldkonvertibilitÀt des US-Dollars aufgehoben.
1975 unterbrach eine Rezession das zunehmende Wachstum der Zeit. Internationale Zahlungsbilanzungleichgewichte bewirkten sehr umfangreiche Devisenbewegungen, wodurch die Interventionskraft der österreichischen WĂ€hrungspolitik stark herausgefordert wurde. Deren Aufgabe war nun, die Wirkung der Devisen auf inlĂ€ndische WirtschaftsaktivitĂ€ten zu steuern, den Schilling im Rahmen der sich stĂ€ndig verschiebenden Wechselkurse zu stabilisieren und den Preisauftrieb angemessen zu kontrollieren. Da die ZuflĂŒsse auslĂ€ndischer Mittel ein zu hohes AusmaĂ annahmen, wodurch die WirtschaftsstabilitĂ€t gefĂ€hrdet wurde, ging die Politik den Weg der unabhĂ€ngigen Kursgestaltung in einem Pool ausgewĂ€hlter europĂ€ischer WĂ€hrungen.
Der Einbruch der Wirtschaft zwang die politischen EntscheidungstrĂ€ger zu einem neuen Kurs mit aktivseitiger Kreditkontrolle, verhaltener Lohnsteigerung, finanziellen Impulsen bei Angebot und Nachfrage sowie niedrig gehaltenen ZinssĂ€tzen. Dieses System der Regulation hielt allerdings den nötigen Strukturwandel auf, sodass es schon 1979 aufgegeben werden musste. Im selben Jahr zerstörte ein Feuer groĂe Teile des HauptgebĂ€udes der Oesterreichischen Nationalbank in Wien. Die Instandsetzungsarbeiten dauerten bis 1985 an.
Ziel in den achtziger Jahren war es, die wirtschaftliche Leistungskraft mit Hilfe eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches zu stĂ€rken. Die Erkenntnisse aus den siebziger Jahren regten die österreichische WĂ€hrungspolitik an, den Schillingkurs an der Deutschen Mark auszurichten, um die PreisstabilitĂ€t im Land zu sichern. Zudem wurde der Strukturwandel durch eine Eingliederung in ein groĂes WĂ€hrungsgebiet angestoĂen. Stabile, wenn nicht unbedingt bequeme Rahmenbedingungen der Geldpolitik waren eine Voraussetzung, den Unternehmen langfristige ProduktivitĂ€tssteigerungen und damit die Wahrung ihrer Stellung in der Wirtschaft zu sichern.
ZunÀchst stand dieser Entwicklung eine hohe Arbeitslosigkeit im Weg. Erst in der zweiten HÀlfte des Jahrzehnts stieg das Wachstum an, gleichzeitig nahm die WettbewerbsfÀhigkeit zu und die Leistungsbilanzen konnten in einem Gleichgewicht gehalten werden.
In den neunziger Jahren fand die Eingliederung Ăsterreichs in die EuropĂ€ische Gemeinschaft statt. 1995 wurde Ăsterreich Mitglied der EuropĂ€ischen Union (EU) und trat dem Wechselkursmechanismus des EuropĂ€ischen WĂ€hrungssystems bei. 1998 wurde zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele des EuropĂ€ischen Systems der Zentralbanken (ESZB) durch eine Novelle zum Nationalbankgesetz fĂŒr die Oesterreichische Nationalbank die UnabhĂ€ngigkeit von Organen oder Einrichtungen der EuropĂ€ischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Damit war die rechtliche Grundlage fĂŒr die Mitwirkung Ăsterreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion (WWU) von 1999 geschaffen.
Die Oesterreichische Nationalbank sowie andere nationale Zentralbanken zÀhlen mit der EuropÀischen Zentralbank (EZB) zum EuropÀischen System der Zentralbanken.
Am 1. JĂ€nner 1999[9] wurde im Rahmen der dritten Stufe der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion in Ăsterreich sowie in zehn weiteren Mitgliedsstaaten der EU der Euro als GemeinschaftswĂ€hrung eingefĂŒhrt. FĂŒr die Geld- und WĂ€hrungspolitik ist fortan die EuropĂ€ische Zentralbank zustĂ€ndig, BeschlĂŒsse dies bezĂŒglich werden entsprechend vom Rat der EuropĂ€ischen Zentralbank getroffen.
Seit Mai 2010 befindet sich die OeNB wieder im Vollbesitz der Republik Ăsterreich, nachdem zwischenzeitlich auch Interessensvertretungen, Banken und Versicherungen daran beteiligt gewesen sind.
Mit dem RĂŒckzug aus dem PrivatkundengeschĂ€ft in den sechziger Jahren sowie der ersten gröĂeren Internationalisierung und EinfĂŒhrung einer strategischen UnternehmensfĂŒhrung in den siebziger Jahren begab sich die OeNB auf den Weg zu einer zukunftsorientierten Zentralbank. Eine weitere wesentliche Reform der Bank begann am Ende der achtziger Jahre.
Im Hinblick auf die globale Entwicklung etablierte sich die OeNB 1988 als Dienstleistungsunternehmen und erweiterte ihre Leitwerte â âSicherheit, StabilitĂ€t und Vertrauenâ â um die Prinzipien âEffizienzâ und âKostenbewusstseinâ. Die betriebswirtschaftlichen Mittel wurden optimiert und strategische GeschĂ€ftsfelder erfuhren durch gezielte Neuerungen eine StĂ€rkung. Als Beispiele zu nennen sind die Intensivierung der inlĂ€ndischen Zusammenarbeit im Bereich des Zahlungsverkehrs durch Anregung der GrĂŒndung der Studiengesellschaft fĂŒr Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA), die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, das professionelle Management der WĂ€hrungsreserven, die Verbesserung der Geldversorgung durch den Neubau des Geldzentrums und die Internationalisierung der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit durch die GrĂŒndung der ReprĂ€sentanzen in BrĂŒssel (EuropĂ€ische Union), Paris (OECD) und am Finanzplatz New York.
Nach dem Beitritt Ăsterreichs in die EU im Jahr 1995 beteiligte sich die OeNB am EuropĂ€ischen WĂ€hrungssystem (EWS) und dessen Wechselkursmechanismus. Die Integration in die dritte Stufe der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion (WWU) war der nĂ€chste Schritt in Richtung Weiterentwicklung der StabilitĂ€tspolitik. Bereits seit dem Abschluss des Maastrichter Vertrages hat sich die Oesterreichische Nationalbank sehr umfassend mit ihrer Rolle im ESZB auseinander gesetzt und eine Basis fĂŒr die Aufnahme in die Gemeinschaft geschaffen. Die fundierte Wirtschafts- und WĂ€hrungspolitik Ăsterreichs war auĂerdem eine Referenz, die die OeNB zur aktiven Mitgestaltung der monetĂ€ren Zukunft Europas qualifizierte. Dabei waren eine verstĂ€rkte Harmonisierung des statistischen Rahmens und der geldpolitischen Instrumente mit Blick auf das Eurosystem, die Vorbereitung der Ausgabe europĂ€ischer Banknoten und die Etablierung betrieblicher OrganisationsablĂ€ufe sowie die Vernetzung der GeschĂ€ftsprozesse im ESZB besondere Ziele der OeNB.
Im Folgenden kam es u. a. zur Errichtung einer ökonomischen Studienabteilung, einer Aus- bzw. Weiterbildungsoffensive und zur StÀrkung der Zahlungsverkehrsposition durch Aufbau des TARGET-Systems[10]
Ein 1996 erstellter âOeNB-Masterplanâ lieferte wichtige Punkte fĂŒr den bevorstehenden Ăbergang zum Euro.
Im Mai 1998 trat ein neues Pensionssystem in Kraft, durch welches neue Mitarbeiter in ein Zwei- SĂ€ulen-Modell eingegliedert wurden.
1999 wurde die Teilnahme Ăsterreichs an der dritten Stufe der WWU manifest. Die Oesterreichische Nationalbank â als Bestandteil des ESZB â wurde EigentĂŒmer der EuropĂ€ischen Zentralbank und erhielt in diesem Rahmen neue Kompetenzen im Sinne der Beteiligung an der geldpolitischen Entscheidungsfindung auf der Ebene der EuropĂ€ischen Gemeinschaft. Mit der EinfĂŒhrung des Euro ĂŒbertrugen sich die geldpolitischen Aufgaben des Generalrates auf den EZB-Rat. Die Umsetzung obliegt allerdings weiterhin den staatlichen Zentralbanken.
AktivitĂ€ten der Oesterreichischen Nationalbank waren bzw. sind beispielsweise die weitere Professionalisierung im Asset-Management, die Erweiterung des Netzwerks der ReprĂ€sentanzen durch die Eröffnung einer ReprĂ€sentanz am Finanzplatz London, die Vorbereitung der reibungslosen EinfĂŒhrung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 sowie die Beteiligung der OeNB an der GrĂŒndung des Vereins âA-SITâ (Zentrum fĂŒr sichere Informationstechnologie â Austria) und der âA-Trustâ (Gesellschaft fĂŒr Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH) zwecks Förderung der Sicherheit in der Informationstechnologie.
2002 erfolgte die Umstellung der nationalen WĂ€hrung auf den Euro. Die OeNB war fĂŒr den reibungslosen Ablauf mit verantwortlich. Danach wurden neue Grundlagen fĂŒr die strategische Positionierung definiert. Ziel der OeNB ist der Erhalt ihres hohen Ansehens in geld- und wĂ€hrungspolitischen Angelegenheiten. AuĂerdem gilt es komparative Vorteile gegenĂŒber Mitbewerbern aufrechtzuerhalten und zu stĂ€rken. Des Weiteren ist ein hohes MaĂ an Vertrauen, VerlĂ€sslichkeit und StabilitĂ€t sowie auch FlexibilitĂ€t notwendig, um dem schnellen Wandel im Umfeld der OeNB entsprechen zu können.
Als Zentralbank der Republik Ăsterreich unterliegt die OeNB rechtlich dem EG-Vertrag, der Satzung des EuropĂ€ischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. der EuropĂ€ischen Zentralbank (EZB) sowie dem Nationalbankgesetz 1984 (NBG) in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2004.[1]
Das Grundkapital der Oesterreichischen Nationalbank ist in Aktien zerlegt, das heiĂt rechtlich handelt es sich bei der Bank um eine Aktiengesellschaft. Seit Ende Mai 2010 gehören 100 % des Grundkapitals in Höhe von 12 Millionen Euro der Republik Ăsterreich. Die Aktien der OeNB dĂŒrfen nur auf Zustimmung der Generalversammlung ĂŒbertragen werden.
Die Oesterreichische Nationalbank arbeitet als nationale Zentralbank völlig unabhĂ€ngig und darf keine Anordnungen von Institutionen der EU, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen annehmen. Im Gegenzug sind die genannten Organe dazu verpflichtet, dies zu beachten und angehalten, jeglichen Versuch der Beeinflussung zu unterlassen. Im Nationalbankgesetz ist die UnabhĂ€ngigkeit der Nationalbank verankert, es regelt ebenso die Amtszeit des Generalrates sowie des Direktoriums und enthĂ€lt Ausnahmen, die eine vorzeitige Abberufung der Mitglieder begrĂŒnden.
Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.
Die AktionĂ€re ĂŒben ihre Rechte in der Generalversammlung aus, die ĂŒber Beschluss des Generalrates in den ersten vier Monaten jedes GeschĂ€ftsjahres stattfindet. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Dem Generalrat obliegt die Ăberwachung jener GeschĂ€fte, die nicht in den Aufgabenbereich des EuropĂ€ischen System der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.
Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der PrĂ€sident, der VizeprĂ€sident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die ĂŒbrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewĂ€hlt. Die Funktionsdauer betrĂ€gt fĂŒnf Jahre, danach ist eine Wiederernennung möglich.
Zu den Aufgaben des Generalrates zÀhlen insbesondere:
| Name | Funktion | |
|---|---|---|
| Claus J. Raidl | PrÀsident | Vorsitzender des Vorstands der Böhler-Uddeholm AG |
| Max Kothbauer | VizeprÀsident | Vorsitzender des UniversitÀtsrats der UniversitÀt Wien |
| August Astl | GeneralsekretĂ€r der Landwirtschaftskammer Ăsterreich | |
| Markus Beyrer | GeneralsekretÀr der Industriellenvereinigung | |
| Bernhard Felderer | Direktor des Instituts fĂŒr Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung | |
| Elisabeth GĂŒrtler-Mauthner | GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Sacher Hotels Betriebsges.m.b.H und VizeprĂ€sidentin der ĂHV | |
| Erich Hampel | VizeprÀsident der UniCredit Bank Austria AG | |
| Alfred Hannes Heinzel | GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Heinzel Holding GmbH | |
| Anna-Maria Hochhauser | GeneralsekretĂ€rin der Wirtschaftskammer Ăsterreich | |
| Johann Marihart | Generaldirektor der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft | |
| Werner Muhm | Direktor der Kammer fĂŒr Arbeiter und Angestellte fĂŒr Wien | |
| Gabriele Payr | Generaldirektorin der Wiener Stadtwerke Holding AG | |
| Walter Rothensteiner | Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank Ăsterreich AG | |
| Dwora Stein | BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier |
Das Direktorium fĂŒhrt die GeschĂ€fte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele des ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden.
Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den BundesprĂ€sidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhĂ€lt. Die Funktionsperiode betrĂ€gt fĂŒnf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Gouverneur beteiligt sich sowohl im EZB-Rat als auch im Erweiterten Rat der EZB. Er und sein Vertreter sind bei der AusĂŒbung ihrer Funktion unabhĂ€ngig vom Direktorium und dem Generalrat.
| Name | Funktion |
|---|---|
| Ewald Nowotny[11] | Gouverneur |
| Wolfgang Duchatczek[12] | Vize-Gouverneur |
| Peter Zöllner[13] | Direktor |
| Andreas Ittner[13] | Direktor |
Im EuropĂ€ischen System der Zentralbanken (ESZB) unterliegt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) der rechtlichen Ordnung des Vertrages der EuropĂ€ischen Gemeinschaft und nimmt eine neu definierte âdualeâ Rolle ein. Diese umfasst neben der wichtigen nationalen Funktion als Zentralbank auch aus der wĂ€hrungspolitischen Eingliederung entstehende europĂ€ische Aufgaben. FĂŒr die Notenbank war diese Entwicklung eine Möglichkeit die ökonomische LeistungsfĂ€higkeit des Landes zu verbessern und zudem in dem Zusammenschluss der Zentralbanken eine fĂŒhrende Position anzustreben.
Zu den Aufgabengebieten der Oesterreichischen Nationalbank zÀhlen:
Zur BewĂ€ltigung dieser Aufgaben können bestehende SpielrĂ€ume bedient und komparative Kostenvorteile ausgebaut werden, natĂŒrlich unter Wahrung der Leitwerte âSicherheit, StabilitĂ€t und Vertrauenâ.
Das EuropĂ€ische System der Zentralbanken (ESZB) ist seit dem 1. JĂ€nner 1999 fĂŒr die einheitliche Geldpolitik in der EU zustĂ€ndig.
Die Oesterreichische Nationalbank hat die Funktion die geldpolitischen Entscheidungen der EuropĂ€ischen Zentralbank bzw. des EZB-Rates â den Bestimmungen des EG-Vertrages entsprechend â in Ăsterreich umzusetzen.
Der Artikel 105.1 des Vertrages setzt als primĂ€res Ziel die Sicherung der PreisstabilitĂ€t fest. Diese gilt als erreicht, wenn der jĂ€hrliche Anstieg des âharmonisierten Verbraucherpreisindexâ (HVPI) im Euroraum#Abgrenzung Eurozone#Euroraum weniger als 2 % betrĂ€gt.
Des Weiteren unterstĂŒtzt das Eurosystem â immer mit Blick auf ein stabiles Preisniveau â die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EuropĂ€ischen Union, um diverse, im Artikel 2 EG-Vertrag fixierte Punkte, wie ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, bestĂ€ndiges Wachstum und hohes BeschĂ€ftigungsniveau, zu gewĂ€hrleisten. Die konkrete Ausgestaltung der geldpolitischen Strategie obliegt allerdings dem ESZB selbst und beruht auf einem Zwei-SĂ€ulen-Prinzip:
Die wirtschaftliche Analyse bezieht sich auf kurz- bis mittelfristige Bestimmungsfaktoren der Preisentwicklung. Angebot und Nachfrage an GĂŒter-, Dienstleistungs- und FaktormĂ€rkten spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Die monetĂ€re Analyse fokussiert den langfristigen Zusammenhang zwischen Geldmenge und Preisen. Mit ihr lassen sich die aus der wirtschaftlichen Analyse abgeleiteten Faktoren fĂŒr die Geldpolitik ĂŒberprĂŒfen.
Der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank ist â ohne an Weisungen gebunden zu sein â durch sein Mitwirken im EZB-Rat an den geldpolitischen Entscheidungen des EuropĂ€ischen Systems der Zentralbanken maĂgeblich beteiligt.
Die volkswirtschaftlichen Analysen der OeNB sind ein wichtiger Bestandteil fĂŒr die Stellung der Bank innerhalb des Eurosystems. Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Euroraumes â mit Fokus auf die Situation in Ăsterreich. NatĂŒrlich steht die Notenbank mit den restlichen Zentralbanken in einem Forschungswettbewerb um die Spitzenposition. Diese Forschung konzentriert sich vorwiegend auf geld- und finanzpolitische Fragen, die Transmission monetĂ€rer Impulse, die Wechselkurs- und Devisenmarktentwicklungen, die Verwirklichung von elektronischen Geldformen, die Sicherung der FinanzmarktstabilitĂ€t, Fragen zu Lohnbildungsprozessen in der WĂ€hrungsunion, Wettbewerbs- und Standortanalysen sowie auf Untersuchungen bezĂŒglich Konvergenz bzw. Divergenz ökonomischer Entwicklungen â vor allem mit Blick auf die möglichen EU-Beitrittskandidaten.
Im Jahr 2000 veröffentlichte die EuropĂ€ische Zentralbank (EZB) erstmals die Ergebnisse fĂŒr den Euroraum. Die Oesterreichische Nationalbank publizierte entsprechend halbjĂ€hrlich Wirtschaftsprognosen ĂŒber Ăsterreich. Des Weiteren beschĂ€ftigt sich die OeNB mit der Analyse der Prozesse zur Eingliederung mittel- und osteuropĂ€ischer LĂ€nder in die EU und Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion, kooperiert fachlich mit den einzelnen Zentralbanken und unterstĂŒtzt finanziell sowie fachspezifisch die Ausbildung der Beamten in den ReformlĂ€ndern.
Der Artikel 5.2 der ESZB/EZB-Satzung beauftragt die nationalen Zentralbanken mit der Einholung wichtiger statistischer Daten, wie Geld- und Bankstatistiken, Zahlungsbilanzen, die internationale Vermögensposition und die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung.
Diese Statistiken liefern die Grundlage zur Bestimmung eines Referenzwertes fĂŒr das Wachstum der Geldmenge M3 und zur Berechnung des Mindestreserve-Solls von mindestreservepflichtigen Kreditinstituten. Die Oesterreichische Nationalbank muss zudem stets eine groĂe Zahl allgemeiner Wirtschaftsdaten ĂŒber Ăsterreich an die EuropĂ€ische Zentralbank weitergeben.
Die Beteiligung der OeNB in verschiedenen internationalen Organisationen sowie diversen EU-Institutionen ermöglicht die laufende Beobachtung der wirtschaftlichen und wĂ€hrungspolitischen Entwicklung. DarĂŒber hinaus können die gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsunterlagen integriert werden und unterstĂŒtzen damit die Geldpolitik im ESZB sowie auf nationaler Ebene. Besonders aktiv zeigt sich die Oesterreichische Nationalbank in Komitees der EU, im Internationalen WĂ€hrungsfonds (IWF) und in der Bank fĂŒr Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). AuĂerdem vertritt die OeNB Ăsterreich in der Organisation fĂŒr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). AusgewĂ€hlte Vertreter der OeNB nehmen an Beratungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) teil. Weiterhin ist die Beteiligung der Oesterreichischen Nationalbank im sich mit der Strukturpolitik befassenden âWirtschaftspolitischen Ausschussâ sowie im sich mit Richtlinien zur Bankenaufsicht auseinandersetzenden âBeratenden Bankausschussâ zu nennen.
Aufgabe des Internationalen WĂ€hrungsfonds ist die StabilitĂ€t des internationalen WĂ€hrungssystems. Die Oesterreichische Nationalbank wird durch den Gouverneur sowie den Vize- Gouverneur vertreten. AuĂerdem stellt sie den âAlternate Executive Directorâ der durch Ăsterreich und Belgien geleiteten LĂ€ndergruppe. Die EZB dient im IWF als Beobachter.
Im Rahmen der OECD wirkt die Oesterreichische Nationalbank in vielen spezifischen Kommissionen mit, beispielsweise in dem âWirtschaftspolitischen Komiteeâ oder der Financial Action Task Force on Money Laundering.
Als Anteilsinhaber der BIZ beteiligt sich die Oesterreichische Nationalbank an internationalen Finanzierungen und berĂ€t sich gemeinsam mit anderen Zentralbanken ĂŒber relevante geldpolitische Themen.
Grundlagen fĂŒr die Umsetzung der Geldpolitik sind der sinnvolle Einsatz geldpolitischer Instrumente, ein fundiertes Reservemanagement sowie die kontrollierte Geldversorgung.
Im EuropÀischen System der Zentralbanken(ESZB) dienen diverse geldpolitische Instrumente der LiquiditÀtssteuerung, in diesem Zusammenhang stellt die Oesterreichische Nationalbank die Versorgung der österreichischen Banken und damit der österreichischen Wirtschaft sicher.
Das Eurosystem konzentriert sich wesentlich auf OffenmarktgeschĂ€fte, um ZinssĂ€tze und LiquiditĂ€t auf dem Markt zu steuern und darĂŒber hinaus Signale zum geldpolitischen Kurs zu geben.
Daneben bietet das ESZB den inlĂ€ndischen Banken ĂŒber die Oesterreichische Nationalbank als weiteres Instrument stĂ€ndige FazilitĂ€ten an. Die SpitzenrefinanzierungsfazilitĂ€t ist eine Option der Banken, sich von der nationalen Zentralbank ĂŒber Nacht LiquiditĂ€t zu einem festgelegten Zinssatz gegen refinanzierungsfĂ€hige Sicherheiten zu verschaffen. Die EinlagefazilitĂ€t ermöglicht inlĂ€ndischen GeschĂ€ftspartnern ĂŒber Nacht ĂŒberschĂŒssige LiquiditĂ€t in unbegrenzter Höhe auf Konten der Oesterreichischen Nationalbank zu verlagern.
Die Mindestreserve, zu der die Kreditinstitute in Ăsterreich verpflichtet sind, ist ein weiteres geldpolitisches Instrument.
Die Verwaltung der WĂ€hrungsreserven â sowohl der verbliebenen, als auch der an die EZB ĂŒbertragenen â obliegt als weitere Angelegenheit der Oesterreichischen Nationalbank. Seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion verfĂŒgt allerdings nur das EuropĂ€ische System der Zentralbanken ĂŒber diese Reserven. Nach dem Artikel 31.2 der ESZB/EZB-Satzung âbedĂŒrfen alle GeschĂ€fte mit WĂ€hrungsreserven, die den nationalen Zentralbanken nach der Ăbertragung der erforderlichen BestĂ€nde an die EZB (gegen Forderungen in Euro) verbleiben, sowie von Mitgliedstaaten mit ihren Arbeitsguthaben in FremdwĂ€hrung durchgefĂŒhrte Transaktionen oberhalb eines bestimmten festgesetzten Betrages (Art. 31.3) der Zustimmung der EZBâ. Im Rahmen dieser Richtlinien können die nationalen Zentralbanken â unter Sicherung der Einheitlichkeit der Geldpolitik des Eurosystems â das Reservemanagement selbstĂ€ndig durchfĂŒhren.
Neben dem Einsatz geldpolitischer Instrumente und dem Reservemanagement gehört die Ausgabe von Banknoten und MĂŒnzen ebenso zu den Aufgaben der OeNB. Dabei arbeitet die Notenbank mit spezialisierten Subunternehmen zusammen, um die entsprechenden Sicherheitsstandards der Zahlungsmittel zu bewahren. Die Banknotenproduktion erfolgt durch die âĂsterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbHâ (oebs), die MĂŒnzproduktion durch die MĂŒnze Ăsterreich und die primĂ€re Verteilung des Bargeldes sowie die Bargeldbearbeitung durch die âGeldservice Austriaâ (GSA). An Letzterer beteiligen sich auch diverse GeschĂ€ftsbanken.
Konkret fĂŒhrt die Oesterreichische Nationalbank die Ausgabe sowie eine erforderliche RĂŒcknahme von Bargeld an Banken durch. Ebenso sichert sie die QualitĂ€t der sich in Umlauf befindlichen Banknoten und MĂŒnzen, dabei nimmt die Notenbank auch den FĂ€lschungsschutz wahr, um das Vertrauen der Bevölkerung in die WĂ€hrung zu stĂ€rken.
Zusammen mit der âAustria Card GmbHâ beschĂ€ftigt sich die OeNB ebenso mit der Etablierung neuer, moderner Zahlungsmittel und sieht in diesem Zusammenhang dem Fortschritt in der Geldpolitik entgegen.
Die Oesterreichische Nationalbank ist eine wichtige Schnittstelle zwischen dem EuropĂ€ischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Wirtschaftsgeschehen in Ăsterreich. Die Notenbank bewĂ€ltigt diese Aufgabe durch regelmĂ€Ăige Wirtschaftsanalysen und aktiven Informationsaustausch in Zusammenarbeit mit wirtschaftspolitischen EntscheidungstrĂ€gern. AuĂerdem erfolgt eine halbjĂ€hrliche Berichterstattung des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs an den Finanzausschuss ĂŒber erfolgte geld- und wĂ€hrungspolitische Handlungen.
Mit der Zunahme der globalen Eingliederung der KapitalmĂ€rkte sowie der hohen Kapitalbewegungen rĂŒckt die Sicherung der StabilitĂ€t der FinanzmĂ€rkte als Angelegenheit der Zentralbanken immer mehr in den Vordergrund, um mögliche Finanzkrisen frĂŒh zu erkennen und rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
Die dem EG-Vertrag unterliegende Oesterreichische Nationalbank muss stets die Entwicklung der FinanzmĂ€rkte und Finanzprodukte im Hinblick auf die Wahrung der FinanzmarktstabilitĂ€t im Auge behalten. Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit der Bankenaufsicht zusammen und ist in die Kontrollen der inlĂ€ndischen Kreditinstitute eingebunden. Die daraus resultierenden Informationen flieĂen in eine Systemanalyse des Finanzmarktes ein und unterstĂŒtzen die KrisenprĂ€vention in besonderem MaĂe. Die Sicherung der FinanzmarktstabilitĂ€t zĂ€hlt zu den Grundvoraussetzungen fĂŒr eine effiziente ErfĂŒllung der Geldpolitik, sie ist eins der vorrangigen Ziele des EuropĂ€ischen Systems der Zentralbanken.
Durch die GrĂŒndung des ESZB mit dem Euro als EinheitswĂ€hrung sind Transaktionen im gesamten EU-Raum möglich. Das im Jahr 1999 etablierte Zahlungsverkehrssystem TARGET[10] (Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer) ermöglicht durch eine standardisierte und sichere Zahlungsabwicklungsinfrastruktur EU-weit die elektronische Ăberweisung von mehrheitlich groĂvolumigen Euro-Zahlungen. Mit der Weiterentwicklung zum TARGET2[10] gelten seit 2007 fĂŒr alle Marktteilnehmer dieselben Rahmenbedingungen, das heiĂt allen Banken in der EU stehen fĂŒr ihre Zahlungen die gleichen Abwicklungsstandards und eine einheitliche Preisstruktur zur VerfĂŒgung. AuĂerdem besteht eine Unwiderruflichkeit des Zahlungseingangs und die Bearbeitungszeit fĂŒr den Zahlungsvorgang dauert nur wenige Minuten.
Eine rege Forschungsarbeit dient zusĂ€tzlich der Verbesserung der Sicherheit und Leistungskraft des elektronischen Zahlungsverkehrs â stets im Sinne der geldpolitischen Richtlinien.
Der Zahlungsverkehr stellt eine wichtige SĂ€ule fĂŒr die StabilitĂ€t des Finanzmarktes dar und setzt ein problemloses Funktionieren der Zahlungssysteme voraus. Die Oesterreichische Nationalbank wurde mit der Verabschiedung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit der Beobachtung dieser Zahlungsverkehrssysteme beauftragt.
Die nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten der EU bilden gemeinsam mit der EuropĂ€ischen Zentralbank (EZB) das EuropĂ€ische System der Zentralbanken (ESZB). Des Weiteren setzt sich das Eurosystem â innerhalb des ESZB â aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der 16 am Euro beteiligten LĂ€nder zusammen. Zum Eurogebiet zĂ€hlen seit dem 1. JĂ€nner 1999 neben Ăsterreich noch Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. 2001 kam Griechenland, 2007 Slowenien, 2008 kamen Malta und Zypern, 2009 kam die Slowakei sowie 2011 Estland hinzu.
Das ESZB an sich kann weder Rechtsakte erlassen noch GeschĂ€fte tĂ€tigen, es dient lediglich als gemeinsamer Rahmen fĂŒr die EZB und die staatlichen Zentralbanken.
Die nationalen Zentralbanken, Grundkapitaleigner der EuropÀischen Zentralbank, bleiben einerseits rechtlich selbstÀndig, andererseits folgen sie, in enger Beziehung zueinander, gemeinsamen Richtlinien, die im EG-Vertrag und in der ESZB/EZB-Satzung festgesetzt sind.
Nach Artikel 105.1 des Vertrages der EuropĂ€ischen Gemeinschaft ist das oberste Ziel des ESZB die Sicherung der PreisstabilitĂ€t. DarĂŒber hinaus fördert das Eurosystem â im Hinblick auf das primĂ€re Ziel â die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EuropĂ€ischen Gemeinschaft.
Der EZB-Rat, das Direktorium und â solange es Staaten gibt, die sich nicht am Euro beteiligen â den âErweiterten Rat der EZBâ bilden gemÀà Artikel 107.3 die Leitung des ESZB.
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Richard Reisch | 1922â1932 |
| Viktor Kienböck | 1932â1938 |
| Eugen Kaniak | 1945 |
| Hans Rizzi | 1945-52 |
| Eugen MargarĂ©tha | 1952â1960 |
| Reinhard Kamitz | 1960â1967 |
| Wolfgang Schmitz | 1968â1973 |
| Hans Kloss | 1973â1978 |
| Stephan Koren | 1978â1988 |
| Hellmuth Klauhs | 1988â1990 |
| Maria Schaumayer | 1990â1995 |
| Klaus Liebscher[14] | 1995â1998 PrĂ€sident, von 1998 bis September 2008 Gouverneur |
| Adolf Wala | 1988â1998 Generaldirektor, 1998â2003 PrĂ€sident |
| Herbert Schimetschek | 2003â2008 PrĂ€sident |
| Claus Raidl | seit 1. September 2008 PrÀsident |
| Ewald Nowotny[11] | seit 1. September 2008 Gouverneur[15][16] |
48.21611616.354083Koordinaten: 48° 12âČ 58âł N, 16° 21âČ 14,7âł O