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Das Bischöfliche Ordinariat ist in der katholischen Kirche die zentrale Behörde, die im Auftrag des lokalen Ordinarius - meistens ist dies der Bischof - das Bistum verwaltet. Das Wort ist abgeleitet von lat. episcopus ordinarius „Diözesanbischof“. Das Ordinariat wird vom Generalvikar geleitet. Daher heißt es vielfach auch Bischöfliches Generalvikariat. Im Kirchenrecht wird die Bezeichnung Diözesankurie verwendet (cann. 469ff. CIC).