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Auf der Orthographischen Konferenz von 1901 in Berlin (auch II. Orthographische Konferenz genannt) wurde eine gemeinsame deutsche Orthographie aller deutschsprachigen Staaten festgelegt, die zu großen Teilen auf der preußischen Schulorthographie beruhte, aber darüber hinaus auch Vorschläge der Orthographischen Konferenz von 1876 übernahm, die von Preußen noch nicht übernommen worden waren.
Die damals standardisierte deutsche Rechtschreibung wurde in den deutschsprachigen Ländern (Länder des Deutschen Reiches, Österreich, Schweiz) einheitlich verwendet, mit geringen Änderungen abgesehen vom Verdrängen des ß in der Schweiz seit den 1920er Jahren. Die nach der Konferenz noch zahlreich vorhandenen Doppel- und Dreifachformen wurden in unterschiedlichen Hausorthographien beseitigt, insbesondere durch den Buchdruckerduden von 1903. Schon bald nach der Konferenz wurden von verschiedenen Seiten Mängel beklagt und weiterer Reformbedarf gesehen, der aber erst mit der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 umgesetzt wurde.
Inhaltsverzeichnis |
Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung hatten eine lange Vorgeschichte, artikulierten sich aber besonders deutlich nach der Reichsgründung im Jahr 1871. 1876 fanden in Berlin vom 4. bis zum 15. Januar „Verhandlungen zur Herstellung größerer Einigung in der Rechtschreibung“ statt, die vom preußischen Kultusminister Adalbert Falk initiiert wurden und als I. Orthographische Konferenz bekannt wurden. Die Ergebnisse wurden von den Regierungen der einzelnen Länder abgelehnt, sodass es zunächst nicht zu einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Reich kam.
1879 gab Bayern ein eigenes orthographisches Regelwerk heraus. Auch in Österreich wurde ein eigenes orthographisches Regelwerk herausgegeben, das die Heysesche s-Schreibung verwendete. 1880 folgte Preußen mit einem eigenen Regelwerk, das von dem Germanisten Wilhelm Wilmanns, einem engen Vertrauten Konrad Dudens, für die preußischen Schulen entwickelt wurde (daher auch „Preußische Schulorthographie“ genannt) und sich kaum von dem bayerischen Regelwerk unterschied. Nach den Schulorthographien Preußens und Bayerns wurden auf -iren/-ieren endende Verben einheitlich mit -ieren geschrieben (diese von Rudolf von Raumer vorgeschlagene Vereinheitlichung war auf der I. Orthographischen Konferenz noch verworfen worden). Auf -niß/-nis endende Wörter wurden einheitlich mit -nis geschrieben (auf der II. Orthographischen Konferenz bestätigt). Im gleichen Jahr veröffentlichte Konrad Duden auf der Grundlage dieser beiden Regelwerke sein Wörterbuch mit dem Titel „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache – Nach den neuen preußischen und bayerischen Regeln“, das etwa 27.000 Stichwörter enthielt und sich innerhalb eines Jahrzehnts zunächst in Deutschland und dann auch im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitete. 1892 wurde der sogenannte Duden als amtliches Wörterbuch in der Schweiz offiziell eingeführt. Damit wurde in den Schulen eine weitgehend einheitliche deutsche Rechtschreibung gelehrt.[1] Die meisten Landesbehörden, mit Ausnahme von Württemberg, verwendeten nach wie vor die alte Rechtschreibung.
Auf Einladung des Staatssekretäres des Reichsamtes des Innern fanden vom 17.–19. Juni 1901 in Berlin „Beratungen über die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung“ statt, die als Zweite Orthographische Konferenz bekannt wurden. Dabei kamen 26 Bevollmächtigte der deutschen Länder und ein österreichischer Kommissar sowie Vertreter einiger Institutionen und des Buchgewerbes zusammen und berieten über die Normierung einer einheitlichen deutschen Orthographie. Neben Staatsbeamten nahmen einige wenige Fachleute teil, darunter Konrad Duden und Wilhelm Wilmanns, die auch schon bei der Ersten Orthographischen Konferenz dabei waren.
Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die auf dem preußischen Regelschulwerk und dem Wörterverzeichnis aufbauten.
Diese Beschlüsse wurden im Laufe des Jahres 1902 durch die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in amtliche Regelungen umgesetzt. Der Deutsche Kaiser Wilhelm II. war anfangs gegen einen Gebrauch der neuen Rechtschreibung durch die Behörden. Er ließ sich jedoch überzeugen und stimmte im Dezember 1902 der amtlichen Verwendung zu, bestand aber bis 1911 darauf, dass ihm vorgelegte Schriftstücke in der alten Rechtschreibung geschrieben sein mussten.
Aufgrund der vielen Doppelformen entstanden in den folgenden Jahren mehrere Hausorthographien. Insbesondere der bereits oben erwähnte Buchdruckerduden prägte das Schriftbild zahlreicher Veröffentlichungen, darf jedoch nicht mit der amtlichen Regelung gleichgesetzt werden.
Es wird unterschiedlich beurteilt, ob die Zweite Orthographische Konferenz von 1901 als eine Rechtschreibreform eingestuft werden kann, die als Präzedenzfall für die Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 gelten kann. Der Reformkritiker Theodor Ickler schreibt dazu: »Die „Rechtschreibreform von 1901“ – eine Legende: Unter Fachleuten ist bekannt, daß die um 1900 übliche Rechtschreibung nach der Zweiten Orthographischen Konferenz (1901) keineswegs „reformiert“, sondern im Gegenteil gegen willkürliche Veränderungen unter staatlichen Schutz gestellt wurde. Das hat insbesondere Wolfgang Kopke in seiner hervorragenden Dissertation (1995) noch einmal genau nachgewiesen.«[2] Auch der ehemalige Reformer Horst Haider Munske stellt im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform von 1996 hierzu fest: „Diese Rechtschreibreform ist nach Art und Umfang der vorgesehenen Änderungen tatsächlich eine Reform, ein wesentlicher Eingriff in die Struktur der Schriftnorm des Deutschen. Und sie ist die allererste Rechtschreibreform in der deutschen Sprachgeschichte. Denn im Jahre 1901 war praktisch nur der geltende Usus sanktioniert worden. Deshalb genügte hierfür eine einmalige Konferenz von drei Tagen.“[3]
Konrad Duden schreibt im Vorwort zum Duden von 1902 (7. Aufl., S. IVf): „Wenn nämlich auch ihr [d. h. der darin beschriebenen Rechtschreibung] Hauptvorzug darin besteht, daß sie überhaupt da ist und allgemeine Gültigkeit hat [damit lobt er die geschaffene Vereinheitlichung], so hat sie doch auch, und zwar nicht nur gegenüber den vielen alten Orthographieen [sic!], sondern auch gegenüber der bisherigen Schulorthographie, nicht gering anzuschlagende Verbesserungen aufzuweisen. Dadurch, daß sie das th und das ph aus allen Wörtern deutschen Ursprungs beseitigt und ferner der Anwendung deutscher Lautbezeichnung, insbesondere des k und z statt des c, des sch statt des ch in den Fremdwörtern weitgehende Zugeständnisse gemacht hat, hat sie auf dem Wege, den die Entwicklung der deutschen Rechtschreibung seit Rudolf von Raumers Widerspruch gegen die Reformen der historischen Schule eingeschlagen und verfolgt hat, einen nicht unerheblichen Fortschritt gemacht. Indem ich von ‚einem Fortschritt‘ spreche, deute ich schon an, daß nach der Meinung derer, die an dem Zustandekommen der neuen, einheitlichen Rechtschreibung mitgearbeitet haben, jetzt keineswegs für alle Zeiten ein Stillstand eintreten soll.“