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Der Begriff Ostkirchen (lat. Ecclesiae Orientales) umfasst die vorreformatorischen orthodoxen, altorientalischen und unierten Kirchen im Bereich des ehemals oströmischen Reiches. Er grenzt diese Kirchen ab von der „westlichen“ lateinischen Kirche.
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff beruht auf der politischen Geografie des Römischen Reichs, das sich in der Spätantike in ein Weströmisches und ein Oströmisches Reich aufspaltete. Die im östlichen Teil des Imperium Romanum geborenen Kirchen, deren Tochtergründungen in Missionsgebieten und die Nachfolgekirchen beider bilden zusammen die Ostkirchen.
Obgleich sich die Ostkirchen in ihrem spezifischen Ritus und ihrer kanonischen Jurisdiktion mannigfaltig unterscheiden, zeichnen sie folgende, wesentliche Gemeinsamkeiten aus:
Die Ostkirchen der Gegenwart lassen sich in drei Hauptgruppen zusammenfassen:
Dies sind die Kirchen byzantinischer Tradition, die mit dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel in Kirchengemeinschaft stehen.
Als solche werden jene Kirchen bezeichnen, die das Konzil von Chalkedon von 451 nicht anerkannten und deshalb von den Gefolgsleuten dieses Konzils als nicht orthodox („rechtgläubig“) betrachtet wurden.
Als solche werden die mit dem Papst von Rom in Kirchengemeinschaft (Union) stehenden ostkirchlichen Gruppierungen bezeichnet. Sie feiern wie ihre nicht-unierten Schwesterkirchen den Gottesdienst im jeweiligen ostkirchlichen Ritus und unterliegen einem besonderen Ostkirchenrecht (CCEO).
Wissenschaftlich befassen sich mit den Ostkirchen vor allem die Disziplinen Byzantinistik, Wissenschaft vom Christlichen Orient, Ostkirchenkunde und Ökumenische Theologie.
Der Apostolische Stuhl hat eine Vielzahl von Verlautbarungen zu den Ostkirchen herausgegeben, die nachstehend auszugsweise aufgelistet sind:
I. Enzykliken
III. Dekrete