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Papst

Dieser Artikel behandelt das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche; zu anderen Bedeutungen siehe Papst (BegriffsklÀrung).
Benedikt XVI., der 265. und amtierende Papst

Papst (von griechisch Ï€ÎŹÏ€Ï€Î±Ï‚ pappas „Vater, Bischof“; kirchenlat. papa; mhd. babes[t]) ist der religiöse Titel des Oberhaupts der römisch-katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).

Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der römische Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt[1] und vertritt zugleich den Staat der Vatikanstadt als staatliches Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsoberhaupt er ist.[2] Als absoluter Monarch der Vatikanstadt ist der Papst auch Gesetzgeber und wird in dieser Funktion durch eine Kommission vertreten.[3] Er kann auch Regelungen bezĂŒglich der Papstwahl (Konklave) und der gesetzgebenden Kommission außer Kraft setzen.

Derzeitiger Amtsinhaber ist der am 19. April 2005 im Konklave gewÀhlte ehemalige deutsche Hochschullehrer Joseph Ratzinger, der sich den Papstnamen Benedikt XVI. gegeben hat.

Die Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Sie ist die ranghöchste der römischen Patriarchalbasiliken. Amtssitz des Papstes ist der Vatikan. Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Seine AmtsrÀume befinden sich im zweiten Stock des Apostolischen Palastes, er selbst wohnt im dritten Stock des Palastes. Vor dem 13. Jahrhundert residierte der Papst im Lateran.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

→ Hauptartikel: Geschichte des Papsttums
Simon Petrus, Teilansicht des Bildes Die vier Apostel von Albrecht DĂŒrer

Der Papst versteht sich als Nachfolger des Apostels Petrus, der nach der Überlieferung um das Jahr 67 in Rom den MĂ€rtyrertod erlitt. In der kirchlichen Lehre war Petrus der erste Bischof von Rom.[4]

Der Anspruch des Petrus (und seines Nachfolgers) auf Leitungsgewalt wird aus mehreren Bibelstellen abgeleitet, darunter MatthĂ€us-Evangelium, Kapitel 16, Vers 18-19, die wie folgt lautet (EinheitsĂŒbersetzung):

18Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die MĂ€chte der Unterwelt werden sie nicht ĂŒberwĂ€ltigen. 19Ich werde dir die SchlĂŒssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.

PĂ€pste bei der Anbetung des mystischen Lammes (Teilansicht des Genter Altars von Jan van Eyck)

Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 – nach Ansicht mancher aus dem Jahre 69 – bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brĂŒderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert die Gemeinde von Rom von den Korinthern die RĂŒcknahme von abgesetzten Presbytern. Der Brief nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.

In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels „Papst“ mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus († 304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius (Amtszeit 385 - 399) trug als Erster die Eigenbezeichnung papa. Als ausschließliche Amtsbezeichnung fĂŒr den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. von 590 bis 604 gesetzlich festgeschrieben.

Bereits ab dem 3. Jahrhundert war Papst allgemein eine Ehrenbezeichnung fĂŒr Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient. So trĂ€gt auch das Oberhaupt der koptischen Kirche, die seit dem Konzil von Chalcedon 451 nicht mehr in Gemeinschaft mit der griechischen oder lateinischen Kirche steht, bis heute ebenfalls den Titel Papst bzw. Papst von Alexandria, seit 1971 ist dies Shenouda III. als 117. Nachfolger des hl. Markus. (→Liste der koptischen PĂ€pste).

Seit der Amtszeit von Leo I. (440 - 461) fĂŒhrt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, die bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug. Etymologien fĂŒr die Bezeichnung „Pontifex“ sind wörtlich „BrĂŒckenbauer“ oder freier auch „Pfadbahner“.

Im Mittelalter gab es wiederholt gleichzeitig mehrere PĂ€pste, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewĂ€hlten Papstes ein Gegenpapst erhoben wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete oder der Kaiser oder stadtrömische Adelsfamilien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und AbendlĂ€ndisches Schisma).

Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurĂŒckgedrĂ€ngt wurde.

Zur historischen Entwicklung des Papstgedankens siehe auch Papalsystem.

Titel

Die Titel des Papstes sind nach dem Annuario Pontificio, dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans, die folgenden:

  • Episcopus Romanus, „Bischof von Rom“.
  • Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi“. Dieser Titel bezieht sich auf die religiösen Fundamente des Papstamtes und des Jurisdiktionsprimats.
  • Successor Principis Apostolorum, „Nachfolger des ApostelfĂŒrsten“. Gemeint ist Petrus. Dieser Titel bezieht sich auf die religiösen Fundamente des Papstamtes.
  • Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, „Oberster Priester der Weltkirche“. Dieser Titel regelt seine Stellung in der Liturgie, zum Beispiel in der Konzelebration mit Patriarchen.
  • Primas Italiae, „Primas von Italien“. Dabei handelt es sich um einen reinen Ehrentitel. Die einem Primas zukommende Gewalt ĂŒbt der Papst schon aufgrund des pĂ€pstlichen Primats aus.
  • Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae, „Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom“. Wie alle Metropolitanbischöfe ĂŒbt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte ĂŒber seine Suffraganbischöfe aus.
  • SouverĂ€n des Staates der Vatikanstadt. Dies ist der völkerrechtlich-weltliche Titel des Papstes.
  • Servus Servorum Dei, „Diener der Diener Gottes“. Diesen Titel hat sich zuerst Papst Gregor der Große gegeben, nachfolgende PĂ€pste haben dies weitergefĂŒhrt.

Der Titel Patriarcha Occidentis (deutsch „Patriarch des Abendlandes“), den die PĂ€pste seit 450, als ihn Leo der Große angenommen hatte, gefĂŒhrt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.

Nach katholischer Tradition gilt der Papst als „Patriarch der Westkirche“ (auch: „Patriarch des Abendlandes“, „Patriarch von Rom“), hergeleitet vom altkirchlichen Patriarchat von Rom, im Gegensatz zu den Patriarchen der Ostkirche.[5] UnabhĂ€ngig vom Titel eines Patriarchen des Abendlandes wird der Papst von einigen Kanonisten als Patriarch der Lateinischen Kirche betrachtet. Alle ZustĂ€ndigkeiten, die der Papst in der Westkirche, nicht aber in den unierten katholischen Ostkirchen hat, sind demnach Befugnisse, die sich aus der Stellung als Patriarch der Lateinischen Kirche ergeben[6].

ZusĂ€tzlich zu dieser offiziellen Titulatur wird der Papst auch als Pontifex Maximus (in Inschriften oft als P. M. oder Pont. Max. abgekĂŒrzt) oder auch als Episcopus Ecclesiae Catholicae (deutsch „Bischof der katholischen Kirche“) bezeichnet.

Dokumente werden vom Papst gewöhnlich mit seinem Papstnamen unterzeichnet, wobei zwischen dem eigentlichen Namen und der Ordnungszahl die AbkĂŒrzung PP. eingefĂŒgt wird. Die AbkĂŒrzung PP. steht fĂŒr Papa (deutsch „Papst“).[7] Die Unterschrift Benedikts XVI. lautet demnach Benedictus PP. XVI.

Kirchenrechtliche Stellung

Dem Papst kommt im Recht der katholischen Kirche die zentrale Rolle zu. Die umfassenden Kompetenzen sind in den canones 331 bis 335 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC bzw. in den gleichlautenden Normen des Gesetzbuches fĂŒr die mit Rom unierten katholischen Ostkirchen (CCEO) normiert.

GemĂ€ĂŸ can. 331 CIC lebt im Papst als Bischof von Rom das von Jesus Christus Simon Petrus ĂŒbertragene Amt fort. Der Papst hat nicht nur einen Ehrenvorrang vor den ĂŒbrigen Bischöfen, er ist vielmehr Haupt des Bischofskollegiums und als solcher mit wirklichen Kompetenzen ĂŒber die Gesamtkirche ausgestattet.[8]

Bischof von Rom

Die Lateranbasilika, Kathedrale des Bischofs von Rom

Als Bischof von Rom ist der Papst Leiter der römischen Ortskirche. Die FĂŒhrung der AmtsgeschĂ€fte ist weitgehend an den Kardinalvikar fĂŒr das Bistum Rom delegiert.

Die christliche Gemeinde der Stadt Rom fĂŒhrt in ihrer Bischofsliste an erster Stelle den Apostel Petrus. Überliefert (und in den ersten Jahrhunderten unbestritten) ist außerdem dessen Martyrium und Grab in Rom (am vatikanischen HĂŒgel).

Daher verstehen sich die Bischöfe von Rom seit Ă€ltester Zeit als Nachfolger des Apostelsprechers und Inhaber des Petrusamts gemĂ€ĂŸ MatthĂ€us 16,18. Dieser Ehrenvorrang der PĂ€pste, prinzipiell von vielen Kirchen und Konfessionen anerkannt und im can. 6 des Konzils von Nicaea als Gewohnheit bezeichnet, ist in seinem dogmatischen und rechtlichen Umfang jedoch von Anfang an Gegenstand innerchristlicher Kontroversen. Das Dogma, dass der Bischof von Rom auch der einzige Rechtsnachfolger von Petrus ist und deshalb diese Leitungsfunktion ĂŒber die ganze Kirche „erbt“, ist nur in der römisch-katholischen Kirche anerkannt.

Kathedrale des römisch-katholischen Bistums Rom ist St. Johann im Lateran (Lateranbasilika), die die ranghöchste der römischen Patriarchalbasiliken ist. Dort befindet sich auch der Sitz des pÀpstlichen Kardinalvikars und seiner Behörde.

Primatialgewalt

Die Primatialgewalt des Papstes meint die „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt“ (can. 331 CIC), die der Papst immer und ĂŒberall frei ausĂŒben kann.

Höchstgewalt

Der Papst ist TrĂ€ger der Höchstgewalt (potestas suprema), d.h., dass es in der Kirche keine Gewalt gibt, die ihm rechtlich ĂŒbergeordnet ist.[9] In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie mit ungeeigneten, beispielsweise hĂ€retischen oder psychisch gestörten PĂ€psten umgegangen werden soll. Ein Notstandsrecht fĂŒr solche FĂ€lle existiert in der katholischen Kirche nicht.[9]

Vollgewalt

Der Begriff der Vollgewalt (potestas plena) bezeichnet eine GewaltenfĂŒlle in materieller und formeller Hinsicht.[10] Materiell bedeutet dies, dass sich die Primatialgewalt des Papstes nicht auf bestimmte Sachgebiete beschrĂ€nkt, sondern sich auf alle Angelegenheiten der Kirche erstreckt, also auf die klassischen Bereiche des Lehrens, Heiligens und Leitens.[10] In formaler Hinsicht bedeutet Vollgewalt, dass die Amtsgewalt des Papstes Exekutive, Legislative und Judikative umfasst. So ist der Papst oberster Gesetzgeber der Kirche und nur an das göttliche Recht (ius divinum) gebunden, welches als solches unverĂ€nderlich ist.[10] BezĂŒglich des rein kirchlichen Rechts (ius mere ecclesiasticum) kann er jederzeit neue Canones erlassen, alte streichen oder von ihnen befreien (dispensieren).

Der Papst ist auch oberster Richter der Kirche und selbst keinem kirchlichen Gericht unterworfen (prima sedes a nemine iudicatur, der Vorsitzende wird von niemandem gerichtet). Urteile des Papstes sind demgemĂ€ĂŸ stets letztinstanzlich und unanfechtbar. Mit Ausnahme bestimmter FĂ€lle (can. 1405 § 1 CIC) ist die Rechtsprechung an entsprechende Gerichte der Kurie delegiert. Als oberster Verwalter der Kirche ist der Papst mit der Aufsicht ĂŒber das ganze kirchliche Leben betraut. Dabei bedient er sich vor allem seiner Kurie, der Nuntien und besonderer Visitatoren. Zudem besteht fĂŒr jede Bischofskonferenz die Pflicht, alle fĂŒnf Jahre in Rom ĂŒber das kirchliche Leben auf dem Gebiet der Konferenz Bericht zu erstatten (Ad-limina-Besuch).[10]

Unmittelbare Gewalt

Die Primatialgewalt ist auch unmittelbar (potestas immediata). Das bedeutet, dass sich der Papst ohne Einschaltung eines Zwischenorgans jeder Sache annehmen kann. Der Papst kann so unter Ausschluss aller (originĂ€r zustĂ€ndigen) Instanzen eine Sache an sich ziehen und sich eine bestimmte Entscheidung vorbehalten (Affectio papalis).[11] Umgekehrt kann sich jeder GlĂ€ubige direkt an den Papst wenden, ohne einen bestimmten Instanzenweg einhalten zu mĂŒssen (can. 1417 CIC). Die affectio papalis wird freilich nur subsidiĂ€r angewandt, damit die Kirchenverfassung nicht ausgehöhlt wird. Die Unmittelbarkeit der pĂ€pstlichen Gewalt ist durch die auf göttlichem Recht beruhende EigenstĂ€ndigkeit des Bischofsamts begrenzt.[11] Die Amtsgewalt des Papstes tritt damit in der Regel nicht in Konkurrenz zur Amtsgewalt der Bischöfe.

Universalgewalt

Universalgewalt (potestas universalis) bedeutet, dass sich die Primatialgewalt auf die ganze Kirche, also auf alle Teilkirchen (z.B. BistĂŒmer) und kirchlichen Teilgemeinschaften[12] bezieht. Der Papst ist also „Universalbischof der katholischen Kirche“, wobei zu berĂŒcksichtigen ist, wie die Unmittelbarkeit der pĂ€pstlichen Gewalt verstanden wird.

Bischöfliche Gewalt

Die Bezeichnung der Primatialgewalt als wirkliche bischöfliche Gewalt (potestas vere episcopalis) geht vor allem auf Bestrebungen zurĂŒck, die Primatialgewalt deutlich von der weltlichen Gewalt fĂŒr das Ă€ußere Kirchenregiment zu unterscheiden und sie so auch dem weltlichen Einfluss zu entziehen.[13] Die Primatialgewalt ist also eine geistliche Gewalt, was heute auch nicht mehr in Frage steht.

Frei ausĂŒbbare Gewalt

Dass der Papst von seiner Primatialgewalt frei Gebrauch machen kann, bedeutet, dass er hierbei von keiner kirchlichen Instanz gehindert werden kann.[13]

Wahl

Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder glĂ€ubige mĂ€nnliche Katholik gewĂ€hlt werden. Dabei erhĂ€lt der ErwĂ€hlte volle und höchste Gewalt in der Kirche durch die Annahme der rechtmĂ€ĂŸig erfolgten Wahl (CIC, Can. 332, § 1). Wenn der GewĂ€hlte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit.

Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller KardinĂ€le, die zum Zeitpunkt des Todes des VorgĂ€ngers jĂŒnger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewĂ€hlt. Diese AltersbeschrĂ€nkung gibt es erst seit Paul VI. Das Konklave wird heute in der Sixtinischen Kapelle am Petersdom abgehalten. Der letzte Papst, der zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht Kardinal, sondern Erzbischof war und der Wahlversammlung darum selbst nicht angehörte, war Urban VI. im Jahre 1378.

Die 1996 mit der Konstitution Universi Dominici Gregis eingefĂŒhrte Änderung der Wahlordnung, wonach ab dem 33. erfolglosen Wahlgang abweichend von der normalerweise geforderten Zweidrittelmehrheit zuzĂŒglich einer Stimme auch eine absolute Mehrheit ausreicht, wurde 2007 von Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio De aliquibus mutationibus in normis de electione Romani Pontificis wieder rĂŒckgĂ€ngig gemacht.

Nach römisch-katholischem Kirchenrecht steht das Papstamt wie das Priester- und Bischofsamt ĂŒberhaupt allein MĂ€nnern offen. Die in verschiedenen Texten erwĂ€hnte PĂ€pstin Johanna ist historisch nicht nachweisbar, vielmehr deuten die Quellen auf eine legendĂ€re Überlieferung hin.

Die „papstfreie Zeit“, in der fĂŒr einen verstorbenen Amtsinhaber noch kein Nachfolger bestimmt oder der Heilige Stuhl aus anderen GrĂŒnden vakant (unbesetzt) ist, nennt man Sedisvakanz. WĂ€hrend dieser Zeit wird die Leitung der Kirche durch das Kardinalskollegium wahrgenommen. Dieses besitzt nach den Normen der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis jedoch nur sehr eingeschrĂ€nkte Kompetenzen. Es darf nur ordentliche Angelegenheiten und solche, die keinen Aufschub dulden, entscheiden. Fragen, die der Jurisdiktion des Papstes zugewiesen sind, darf das Kollegium nicht an sich ziehen. Auch pĂ€pstliche Gesetze und die Rechte des Apostolischen Stuhls und der Römischen Kirche darf es nicht antasten.[14] Die Hauptaufgabe liegt bei der Vorbereitung des Konklaves.

Aufgaben und Funktionen

Leitung der Kirche

Aufgabe des Papstes ist die Leitung der Gesamtkirche. Hierzu bedient er sich seiner amtlichen Gewalten, insbesondere der Primatialgewalt.

Der Papst stellt so die Einheit der in Teilkirchen (BistĂŒmer, Kirchen eigenen Rechts) aufgeteilten Kirche sicher. Fragen und Sachen, die die Kirche als ganzes betreffen, sind seiner Amtsgewalt reserviert. Allein der Papst darf BistĂŒmer errichten, neu umschreiben oder aufheben, die Erlaubnis zur Bischofsweihe erteilen, religiöse Institute aufheben und ĂŒber Selig- und Heiligsprechungen abschließend befinden. Zudem sind dem Papst gewisse Prozesse, etwa Eheprozesse von StaatsoberhĂ€upten oder Prozesse gegen KardinĂ€le reserviert. Im Hinblick auf die unierten Ostkirchen sind bei alldem die Rechte der Patriarchen und Metropoliten zu beachten, die im CCEO geregelt sind.

Zur Leitung der Gesamtkirche bedient sich der Papst eines umfangreichen Verwaltungsapparats, der Römischen Kurie. Die Kompetenzen und ZustÀndigkeiten der Kurienbehörden ist in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus geregelt.

SouverÀn des Staates Vatikanstadt

Der Papst ist SouverĂ€n des Staates der Vatikanstadt. Der 1929 durch die LateranvertrĂ€ge gegrĂŒndete Staat ist nach der zuletzt im Jahr 2000 reformierten Verfassung eine absolute Wahlmonarchie, der Papst TrĂ€ger der gesetzgeberischen, rechtsprechenden und ausfĂŒhrenden Gewalt. Die Verwaltung des Staats ist an eine Kurienbehörde, die PĂ€pstliche Kommission fĂŒr den Staat der Vatikanstadt delegiert.

Behinderung und Erledigung des pÀpstlichen Stuhls

Im Fall der Behinderung oder der Erledigung darf hinsichtlich der Leitung der Gesamtkirche nichts verĂ€ndert werden.[15] Behinderung bedeutet, dass der Papst aus irgendeinem Grund dauerhaft an der AmtsausĂŒbung gehindert ist (Gefangenschaft, Exil, Geisteskrankheit).[16] Erledigung des pĂ€pstlichen Stuhls tritt mit Amtsverzicht (can. 332 § 2 CIC) oder Tod des Papstes ein.

Besonderheiten

Insignien

Krone der PĂ€pste (Tiara); fĂŒr Priester-, Hirten- und Lehrgewalt mit dem Reichsapfel als Symbol fĂŒr die weltliche Macht, wird seit Paul VI. nicht mehr getragen

Die pÀpstlichen Insignien bestehen aus

  • dem Papstthron (Cathedra Petri)
  • der dreifachen Papstkrone (Tiara). Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszeremonie, fĂŒhrten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
  • dem pĂ€pstlichen Hirtenstab (Ferula)
  • dem Fischerring (anulus piscatoris)
  • einer besonderen Form des Palliums sowie
  • bestimmten liturgischen GewĂ€ndern
Siehe auch: Papstkrönung

Kleidung

Als Reise- und Alltagsbekleidung trĂ€gt der Papst gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (GĂŒrtel) und einen weißen Pileolus (ScheitelkĂ€ppchen). Das Tragen einer weißen Soutane geht auf Papst Pius V. zurĂŒck, der dem Orden der Dominikaner angehörte und nach seiner Wahl zum Papst sein Ordensgewand nicht ablegte. FĂŒr kĂ€ltere Tage steht dem Papst ein weiter roter Umhang, der so genannte „Mantello“, zur VerfĂŒgung. Als weitere traditionelle Kopfbedeckung kann der Papst in der kalten Jahreszeit einen mit Hermelinfell gefĂŒtterten Camauro tragen. Als erster Papst seit Johannes XXIII. hat Benedikt XVI. den Camauro einmalig zu einer Generalaudienz getragen. Auf seiner Brust trĂ€gt der Papst wie jeder katholische Bischof das Pektorale: ein Brustkreuz an einer Halskette. FĂŒr kĂ€lteres Wetter hat der Papst zudem einen weißen Mantel mit doppelreihigem Knopfbesatz.

Bei der Liturgie trĂ€gt der Papst ein Messgewand, darunter seit Benedikt XVI. wieder die Dalmatik, Mitra und das Pallium. Bei Liturgien, die keine Eucharistiefeier sind, etwa zum Stundengebet und bei besonderen AnlĂ€ssen wie beispielsweise beim Empfang von Staatsbesuchen kann er ĂŒber seiner Soutane ein weißes Chorhemd (Rochett) und eine rote Mozetta (SchulterĂŒberwurf) anlegen. Die Winterversion der Mozetta ist aus rotem Samt und hat einen Hermelinsaum. WĂ€hrend der Osterzeit trĂ€gt Benedikt XVI. wieder die bis zu Paul VI. ĂŒbliche weiße Mozetta aus Damast, die ebenfalls mit einem weißem Fellsaum versehen ist. Die rote Mozetta (Seide oder Samt) stammt noch aus der Zeit, als der Papst die Farbe Rot trug. Seit der Liturgiereform sind das Papal Fanon, sowie das Papal Falda nicht mehr in Verwendung, da sie keine eigentliche liturgische Bedeutung aufzeigen.

Zu religiösen EmpfĂ€ngen trug der Papst frĂŒher ein prunkvolles Pluviale, die Tiara, weiße Ponftifikalhandschuhe und erwartete die GĂ€ste auf seinem Thron im Thronsaal des Vatikans.

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von frĂŒheren PĂ€psten und Heiligen dieses Namens untersucht werden. Der Name Pius war vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am hĂ€ufigsten gewĂ€hlte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er nicht mehr gewĂ€hlt.

PĂ€pste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bĂŒrgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele PĂ€pste nehmen die Namen bedeutender VorgĂ€nger an wie beispielsweise Leo und Gregor oder auch jene von Heiligen wie zum Beispiel Paul VI., nach Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige PĂ€pste wĂ€hlen ihren Namen aus persönlichen GrĂŒnden wie zum Beispiel Johannes XXIII., zu Ehren seines Vaters.

UrsprĂŒnglich behielten die PĂ€pste nach der Wahl ihren bĂŒrgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen Ă€nderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme und wurde erst mit Sergius IV. von 1009 bis 1012 zur Regel.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus im Jahr 257. Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit nachgestellten römischen Ziffern versehen. Die PĂ€pste der Antike und des FrĂŒhmittelalters trugen jedoch hĂ€ufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen wie Clemens und Pius wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wĂ€hlte in Erinnerung an seine beiden VorgĂ€nger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando von 913 bis 914. Nachdem er nach 33 Tagen im Amt gestorben war, wĂ€hlte sein Nachfolger Karol WojtyƂa ebenfalls den Papstnamen Johannes Paul II. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. von 1914 bis 1922, der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.

Siehe auch: Papstname

Strafrechtlicher Schutz des Papstes

Der Papst ist durch kirchliches und weltliches Recht gegen Akte physischer Gewalt geschĂŒtzt. Can. 1370 § 1 droht als Strafe fĂŒr solche Gewalt gegen den Papst die Exkommunikation an. GemĂ€ĂŸ Artikel 8 des Lateranvertrags wird ein Attentat oder die Anstiftung zu einem solchen mit denselben Strafen bedroht wie entsprechende Handlungen gegen den italienischen StaatsprĂ€sidenten.

Amtsenthebungen

Ein Verfahren zur Absetzung eines Papstes ist nicht vorgesehen und nach heutigem SelbstverstĂ€ndnis des Papsttums auch nicht möglich. Im Laufe der Kirchengeschichte kam es jedoch wiederholt zur Erhebung von GegenpĂ€psten etwa durch den Römisch-deutschen Kaiser oder interessierte Machtzirkel, die um den mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Papstthron kĂ€mpften. Wer in die Geschichte als Gegenpapst einging, hing oft davon ab, welcher Kandidat sich im Kampf um den pĂ€pstlichen Stuhl letztlich durchsetzen konnte. Bekannte FĂ€lle waren:

Stellung und Kritik

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den katholischen Unierten Kirchen, von allen ĂŒbrigen Kirchen nicht anerkannt wird.

Das erste Vatikanische Konzil von 1869 bis 1870 erhob die GlaubensĂŒberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den ĂŒbrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Altkatholische Kirche. AusdrĂŒcklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind fĂŒr die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierĂŒber ist nicht abgeschlossen.

In der Alten Kirche gab es folgende fĂŒnf maßgebliche Patriarchen in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts:

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel, seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom Àlter ist
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die GrĂ€ber der „ApostelfĂŒrsten“ Petrus und Paulus als verehrungswĂŒrdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. IrenĂ€us von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus, bevor er nach Rom gegangen sei, dort seit dem Jahr 38 der erste Bischof war. Ebenso fĂŒhren sich die ĂŒbrigen Patriarchate und einige weitere östliche Bischofssitze auf einen Apostel zurĂŒck. Ob Petrus wirklich in Rom gewesen ist, ist unter Historikern allerdings umstritten.

Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. FĂŒr die Anwendung von MatthĂ€us 16,18 EU auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das frĂŒheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als „sedes apostolica“ (apostolischer Stuhl) bezeichnet – eine Sonderstellung, die von den ĂŒbrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begĂŒnstigt.

Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms und das Papstamt wird aus protestantischer Sichtweise sehr skeptisch, wenn auch nicht ausschließlich negativ beurteilt.[17] Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. WĂ€hrend in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte, weil gut bezahlte und einflussreiche Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms ĂŒbernommen. Versuche, sie auf die ĂŒbrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltliche Herrschaft durch.

Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. OriginĂ€r ist der Titel des Pontifex Maximus dem römischen Kaiser vorbehalten und findet nach dem Untergang des römischen Reiches eine Übertragung auf den Bischof von Rom. So stellte sich der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen als Gebieter ĂŒber Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im SpĂ€tmittelalter zu einer immer stĂ€rkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Denzler: Das Papsttum. C.H. Beck Verlag, MĂŒnchen 1997, ISBN 3-406-41865-1
  • Walter Fleischmann-Bisten (Hg.): Papstamt pro und contra. Geschichtliche Entwicklungen und ökumenische Perspektiven. Bensheimer Hefte 97, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-87188-0
  • Horst Fuhrmann: Die PĂ€pste. 3. Aufl. Beck, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-406-51097-3
  • Horst Herrmann: Die Heiligen VĂ€ter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3
  • Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der PĂ€pste. 15 Bde., Freiburg im Breisgau 1928.
  • Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. PĂ€pste machen Politik.. Pattloch Verlag, MĂŒnchen 2004, ISBN 3-629-01679-0
  • Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance. 6., bibliografische aktualisierte Aufl., Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-23022-8.
  • Georg Schwaiger: Papsttum und PĂ€pste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II. C.H. Beck Verlag, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-406-44892-5
  • Alexander Smoltczyk: Vatikanistan. Eine Entdeckungsreise durch den kleinsten Staat der Welt. Heyne, MĂŒnchen 2008, ISBN 3-453-15434-7
  • Harald Zimmermann: Papstabsetzungen des Mittelalters. Graz und andere 1968.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Papst â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Papst â€“ Zitate
 Commons: PĂ€pste â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Themenportal Papst â€“ in den Nachrichten

Einzelnachweise

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