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Der Begriff Paramilitär (griechisch παρά [para] „neben“ und lateinisch miles „Kämpfer“ oder „Soldat“), oder auch Miliz, dient zur Bezeichnung verschiedenartiger, teils selbständig agierender und mit militärischer Gewalt ausgestatteter Gruppen oder Einheiten, die aber zumeist nicht in die Organisation des regulären Militärs eingebunden sind. Beispiele hierfür sind die in vielen Ländern anzutreffenden, oft den Innenministerien unterstellten quasi-militärischen Verbände, die neben dem klassischen Militär existieren und tendenziell eher im Inneren eingesetzt werden.
Außerdem findet der Begriff Anwendung auf mit militärischer Gewalt ausgestattete Gruppen, die einer kriminellen oder mafiösen Organisation, einer Selbstschutzorganisation oder Partei zugeordnet sind oder von dieser befehligt werden. Häufig agieren solche Paramilitärs halblegal oder vollständig außerhalb der Legalität, operieren aber faktisch im Auftrag oder im Interesse einer offiziellen Institution oder der Regierung, was vor allem in weniger entwickelten Ländern vorkommt.
Paramilitarismus bezeichnet eine militärische Doktrin staatlicher oder wirtschaftlicher Organisationen, die ihre Interessen mittels irregulärer militärischer Gewalt durchsetzen.[1]
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Der Name paramilitärischer Verband bezeichnet nicht zu den eigentlichen Streitkräften eines Landes gehörende, jedoch mit militärischem Gerät ausgestattete besondere Polizeitruppen (wie z. B. Gendarmerie, Grenzpolizei oder Küstenwache). Zusammen mit staatsnahen Verbänden können solche Polizeieinheiten im Falle eines bewaffneten Konflikts Teil der bewaffneten Macht sein. Sie haben dann nach der Haager Landkriegsordnung Kombattanten-Status, d. h. sie sind nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten berechtigt. Paramilitärische Einheiten sind hier im Kriegsfall eine Reserve und als solche insbesondere für Besatzungsaufgaben nützlich. Aber auch im Frieden liegt ihr Nutzen darin, dass sie bei einem Grenzzwischenfall eine direkte Konfrontation zwischen militärischen Einheiten verhindert, womit ein weiterer drohender Eskalationsschritt verzögert oder verhindert werden kann. Innenpolitisch ist der Einsatz von paramilitärischen Einheiten hingegen oft ein Schritt der Eskalation, etwa bei Demonstrationen und Protesten. Andererseits ist er auch oftmals eine notwendige Reaktion, weil normale Polizeikräfte im Einzelfall oder generell nicht mehr zur Kontrolle der Situation fähig sind. Mitunter kommen hier auch Militäreinheiten mit Polizeirolle zum Einsatz, wie die Carabinieri oder die US-Nationalgarde. Die Abwehr von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität oder auch traditionellem Bandenwesen ist oftmals eine Überforderung für rein polizeiliche Wachkörper, gleichwohl hat auch hier eine Aufrüstung in Bezug auf Ausbildung und Gerät stattgefunden, so dass z. B. automatische Waffen und Nachtsichtgeräte und eine entsprechende taktische Ausbildung auch bei Polizeikräften ohne Kombattantenstatus vorhanden sind.
Als Paramilitärs werden auch inoffizielle, nichtstaatliche militärisch organisierte Gruppierungen bezeichnet, die sich polizeiliche oder militärische Kompetenzen anmaßen, um außergesetzlich eigene oder insgeheim staatliche innen- oder außenpolitische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Auch irreguläre Verbände, die im Auftrag fremder Staaten in anderen Staaten eingreifen, werden als Paramilitär bezeichnet.
Häufig wird die Bezeichnung Paramilitär im Gegensatz zur Bezeichnung paramilitärisch tatsächlich nur auf solche Verbände angewandt, die mit Wissen, Duldung oder im geheimen Auftrag des Staates oder einzelner seiner Institutionen und Repräsentanten gegen dessen vermeintliche Feinde agieren.
In diesem Sinne werden Verbände und Gruppen, die den Staat selbst organisiert mit Waffengewalt bekämpfen, meist nicht als Paramilitär bezeichnet, auch wenn sie ohne weiteres paramilitärisch im Sinne von "ähnlich wie Militär strukturiert" sind.
Als Rechtfertigung ihres Handelns dient den nichtstaatlichen Paramilitärs oft die angebliche Schwäche des Staates oder seines Rechtssystems gegenüber der so genannten 'Subversion' oder äußeren Gefahren, sie berufen sich somit auf eine angebliche Notwehrsituation von Gesellschaft und Staat.
Auch Schützenvereine haben manchmal eine lange Tradition, die sich bis auf paramilitärische Verbände zurückführen lässt, wie die Gebirgsschützen oder Tiroler Schützen.