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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit Sitz in Straßburg ist eines der zwei im Statut des Europarates verankerten Organe. Vertreterinnen und Vertreter von 47 nationalen Parlamenten des europäischen Kontinents unterschiedlicher Struktur arbeiten im Rahmen der Versammlung zusammen. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg. Seit dem 25. Januar 2012 ist Jean-Claude Mignon Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Inhaltsverzeichnis |
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat statutäre Rechte, zu denen insbesondere die Wahl des Generalsekretärs und des stellvertretenden Generalsekretärs des Europarats, die Wahl des Menschenrechtskommissars des Europarats sowie die Wahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zählen. Daneben können neue Mitgliedsstaaten nur nach einem positiven Votum der Parlamentarischen Versammlung vom Ministerkomitee aufgenommen werden.
Die wichtigste politische Aufgabe besteht jedoch in der Schaffung eines politischen Dialogs zwischen den Parlamentariern der Mitgliedsstaaten sowie mit den Beobachter-Delegationen. Die von ihr verabschiedeten Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats und für die nationalen Regierungen und Parlamente. Zudem haben die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung zu einer Reihe von internationalen Verträgen (europäischen Konventionen) sowie anderen Rechtsinstrumenten geführt. Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1950 verabschiedet wurde. Konventionsentwürfe werden vor ihrer Annahme durch das Ministerkomitee jeweils der Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt.
Tritt ein Staat dem Europarat bei, beobachtet die Parlamentarische Versammlung, wie die beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Der zuständige Monitoring-Ausschuss beobachtet zudem, wie Mitgliedstaaten die Verpflichtungen einhalten, die sie nach dem Beitritt eingehen. Einmal im Jahr legt der Monitoring-Ausschuss der Versammlung einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor.
Die Versammlung zählt 318 Mitglieder und 318 Stellvertreter. Dabei hat jeder Mitgliedstaat des Europarats eine feste Anzahl an Vertretern, die von der jeweiligen Bevölkerungszahl abhängt. Kleinere Staaten haben dabei nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität jedoch mehr Vertreter pro Einwohner als große. Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Russland bilden mit je 18 Abgeordneten (und entsprechend vielen Stellvertretern) die größten nationalen Delegationen; die kleinsten sind die von Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino mit je zwei Mitgliedern. Die Parlamente von Kanada, Israel und Mexiko, die nicht dem Europarat angehören, haben einen Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung.
Die Mitglieder der Versammlung werden nicht direkt gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus benannt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im nationalen Parlament entsprechen. Der 18-köpfigen Delegation des Deutschen Bundestags etwa gehören in der 17. Wahlperiode sieben Mitglieder der CDU/CSU, vier der SPD, drei der FDP und je zwei der Grünen und der Linken an. Leiter der Delegation ist Joachim Hörster (CDU/CSU).[1]
Die folgende Tabelle führt die Mitgliedstaaten und die Zahl ihrer jeweiligen Vertreter auf.
| Land | Vertreter |
|---|---|
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4 |
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2 |
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4 |
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6 |
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7 |
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5 |
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6 |
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5 |
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18 |
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3 |
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5 |
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18 |
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5 |
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7 |
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4 |
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3 |
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18 |
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5 |
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3 |
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2 |
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4 |
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3 |
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3 |
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3 |
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5 |
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2 |
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3 |
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7 |
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5 |
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6 |
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12 |
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7 |
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10 |
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18 |
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2 |
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6 |
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6 |
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4 |
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5 |
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3 |
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12 |
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7 |
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12 |
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12 |
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7 |
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18 |
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3 |
Bevor Staaten Mitglieder des Europarats werden, werden sie eingeladen, eine Gast-Delegation zur Parlamentarischen Versammlung zu entsenden. Weissrussland ([Belarus) hatte diesen Status bis zu dessen Aberkennung durch die Parlamentarische Versammlung nach der Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Nationalversammlung von Belarus und der Einführung der Todesstrafe auf Initiative von Präsident Lukaschenko 1997.
Daneben gibt es den Status als Beobachter-Delegation. Dieser Status wurde der Knesset von Israel 1957 als erstem nicht-europäischen Parlament gewährt. Inzwischen haben auch die Parlamente von Kanada und Mexiko Beobachterstatus. Die weiteren Beobachterstaaten Japan und USA entsenden parlamentarische Delegationen zu den OECD-Debatten der "erweiterten Versammlung".
Der Palestinänsische Gesetzgebende Rat (Palestinian Legislative Council) kann ebenfalls Beobachter entsenden.
Seit 2011 hat das Parlament von Marokko den Status des "Partners für Demokratie" und kann somit an den Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung teilnehmen.
Parlamentarische Delegationen aus Kasachstan, Marokko, Tunesien und Algerien werden zu einzelnen Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung eingeladen.
Die Arbeit in der Parlamentarischen Versammlung erfolgt nicht nur im Rahmen der nationalen Delegationen, sondern auch in Fraktionen, in denen sich staatenübergreifend die Abgeordneten mit ähnlicher Weltanschauung zusammenschließen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens zwanzig Mitglieder aus mindestens sechs verschiedenen Mitgliedstaaten erforderlich.[2] Derzeit gibt es fünf Fraktionen, die grob den politischen Parteien auf europäischer Ebene und den Fraktionen im Europäischen Parlament entsprechen. Allerdings ist der Organisationsgrad der Fraktionen in der Parlamentarischen Versammlung sehr viel niedriger als etwa im Europäischen Parlament: Nationale Parteien und auch einzelne Abgeordnete wechseln häufiger die Fraktionen, und auch Abstimmungen erfolgen häufiger entlang nationaler statt weltanschaulicher Linien. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Parteiensysteme der Europaratsmitglieder untereinander unterschiedlicher sind als die Parteiensysteme der EU-Mitgliedstaaten. Zum anderen ist die Zusammenarbeit in den Fraktionen auch deshalb weniger konstant, weil sich die Zusammensetzung der Parlamentarischen Versammlung bei jeder nationalen Wahl verändert.
Die folgende Liste führt die Fraktionen der Parlamentarischen Versammlung im Einzelnen auf (Stand: April 2010).[3]
| Fraktion | Vorsitzende(r) | Mitglieder | Parteien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Weitere (Auswahl) | |||||||
| Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP-CD)[4] |
Luca Volontè | 205 | CDU, CSU | ÖVP | CVP | | |
| Sozialdemokratische Fraktion (SOC) |
Andreas Gross | 183 | SPD, Grüne | SPÖ, Grüne | SPS, GPS | ||
| Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)[5] |
Anne Brasseur | 97 | FDP | FDP.Die Liberalen, SVP | |||
| Fraktion der Europäischen Demokraten (EDG)[6] |
David Wilshire | 96 | |||||
| Vereinte Europäische Linke (GUE–UEL)[7] |
Tiny Kox | 28 | Linke | ||||
| fraktionslos | 22 | FPÖ, BZÖ | |||||
Die wichtigsten Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung werden im Rahmen folgender Fachausschüsse erledigt:
Die Präsidenten der Versammlung sind gewesen: