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Parlamentarisches Regierungssystem

Weltkarte ĂŒber die Regierungsformen
Regierungsformen der Welt

Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer AmtsausĂŒbung auf die direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprĂ€gte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (der Regierungschef oder Kanzler) vom Parlament gewĂ€hlt wird und erweiterte Rechte gegenĂŒber den Ministern besitzt.

Den alternativ bekannten Typ des demokratischen Regierungssystems nennt man PrÀsidialdemokratie mit dem Prototyp der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Mischform mit Elementen beider Typen nennt man semiprÀsidentielles Regierungssystem, wobei ein ausgeprÀgtes Beispiel in der V. Französischen Republik vorzufinden ist.

Inhaltsverzeichnis

Begriffliche und institutionelle Entwicklung

Begrifflich stammt „Parlament“ vom altfranzösischen Wort „parlement“ â€“ sprechen, sich unterhalten â€“ ab; der französische Begriff taucht erstmals im 12. Jahrhundert auf als Bezeichnung fĂŒr die Reichsversammlungen der frĂ€nkischen Könige. Im England des 13. Jahrhunderts wurde die Unterredung des Königs mit den StĂ€nden als „parliamentum“ bezeichnet, welche den Ursprung des heutigen Parlamentarismus bildet. Erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts verbreitet sich der Begriff auch in Deutschland, steht aber nach wie vor in gewisser Konkurrenz zu Begriffen wie „Tag“ oder „Versammlung“ (Bundestag, Landtag).

Als Ursprungsland des Parlamentarismus wird gemeinhin das englische System erachtet, welche auf eine kontinuierliche, fast 1000 jĂ€hrige relativ ungebrochene Evolution von politischen Institutionen hin zu dem heutigen System aufweist. Aus den königlichen Beratern entwickelte sich mit der Ausbildung des englischen Feudalsystems der „Rat des Königs“ (curia regis), der sich nach und nach ein Mitspracherecht unter Anderem bei der Steuererhebung aneignete. Im 13. Jahrhundert wurde dieses Gremium dann um die „commons“, d. h. BĂŒrgerliche (Handwerker, Gildenmitglieder, HĂ€ndler und Ritter) erweitert, und somit eine zweite Kammer etabliert. Die beiden Kammern konnten nach und nach ihre Rechte im Budgetrecht erweitern. Das Budgetrecht war somit eine der ersten Kompetenzen, die sich die Kerne zukĂŒnftiger Parlamente gegenĂŒber den Monarchen erstreiten konnten, und ĂŒber welches sie im Zeitverlauf immer wieder auch andere Politikbereiche indirekt auch gegen den Willen der Monarchen beeinflussen konnten (engl. sog. „power of the purse“) . Außer in Russland, DĂ€nemark und Norwegen setzte sich durch, dass die Erhebung von Abgaben (ĂŒber die feudalen hinaus) nicht ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen durfte, das Steuerbewilligungsrecht der StĂ€nde blieb in den meisten LĂ€ndern bis in das 17. Jahrhundert hinein erhalten (außer in Frankreich, in dem sie es 1440 wieder verloren). Die „Power of the Purse“ half den Parlamenten somit, sich unentbehrlich zu machen und fĂŒhrte zu einer schrittweisen Konzentration von SouverĂ€nitĂ€t in den Parlamenten.

Konfiguration des parlamentarischen Systems

Je nach Herangehensweise haben verschiedene Autoren zu unterschiedlichen Zeiten versucht, parlamentarische Systeme zu beschreiben bzw. zu umschreiben. Der Politikwissenschaftler Klaus von Beyme stellt folgenden Katalog auf:

  1. Eine enge Verbindung zwischen Exekutive und Legislative, verbunden mit der KompatibilitĂ€t von Abgeordnetenmandat und Ministeramt (fehlt aber z. B. in Luxemburg, französische FĂŒnfte Republik, Niederlande).
  2. Premierminister und ĂŒbrige Minister stammen in der Regel aus dem Parlament; einzelne Ressorts (Außen-, Verteidigungs- und technisches Ministeramt) hatten dabei lange die Tendenz, Fachleute von außerhalb anzuziehen.
  3. Die Regierung muss zurĂŒcktreten (demissionieren), wenn die Parlamentsmehrheit ihr das Vertrauen entzieht (politische oder parlamentarische Ministerverantwortlichkeit); meist entwickelte sich ein Misstrauensvotum, sonst auch Vertrauensfrage der Regierung, oder feindliche Abstimmung/Budgetverweigerung des Parlaments.
  4. Das Parlament hat das Recht, durch Interpellationen (förmliche Anfrage) die Regierung zu kontrollieren, sowie sich Informationen ĂŒber andere Hilfsmittel wie UntersuchungsausschĂŒsse zu verschaffen; dadurch wird die Entscheidung ĂŒber die Anwendung der Sanktion Vertrauensmechanismus erleichtert; auch diente manchmal das Budgetrecht als Sanktion

Klassifikation eines parlamentarischen Systems

Weitere Möglichkeiten fĂŒr die Klassifikation eines Systems als parlamentarisch:

  • Die KompatibilitĂ€t von Parlamentsmandat und Regierungsamt
    Im parlamentarischen System ist die Bekleidung eines Regierungsamts und eines Parlamentsmandats durch eine Person rechtlich zulĂ€ssig und zudem politisch notwendig. In einigen politischen Systemen, wie dem des Vereinigten Königreichs, mĂŒssen die Minister gar aus den Reihen des Parlaments hervorgehen.
    Diese KompatibilitĂ€t fĂŒhrt zu einer personellen VerschrĂ€nkung der beiden Staatsgewalten Exekutive und Legislative, berĂŒhrt jedoch nicht deren institutionelle Teilung.
  • Die Absetzbarkeit der Regierung durch das Parlament
    Die Funktion der Regierungskontrolle kommt in parlamentarischen Systemen vornehmlich dadurch zum Ausdruck, dass das Parlament befĂ€higt ist, die Regierung aus politischen GrĂŒnden abzusetzen. Dies erfolgt durch das so genannte Misstrauensvotum, welches die Regierung zum Abdanken verpflichtet und die Neuwahl des Regierungsoberhauptes zur Folge hat. Diese Kompetenz kann sich auch auf einzelne Minister beziehen. Der Auftrag zur Regierungsbestellung hingegen liegt zwar hĂ€ufig beim Parlament, ist aber kein zwingender Bestandteil dieses Systemtyps.
    Durch diesen Umstand ist die Regierung in der Erhaltung ihres Amtes vom Parlament abhÀngig.
  • Auflösbarkeit des Parlaments durch die Regierung
    Die Regierung behĂ€lt sich das Recht vor, das Parlament aufzulösen. Somit ist auch das Parlament graduell von der Regierung abhĂ€ngig, wenngleich eine Auflösung des Parlaments im parlamentarischen System den RĂŒcktritt der Regierung zur Folge hat.

PrimÀrmerkmale

Die oben genannten Konfigurationen haben bestimmte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Parlament und Regierung sowie die innere Struktur des Parlaments, die sich wie folgt gestaltet:

  • Strikte Partei- und Fraktionsdisziplin
    Da Parlament und Regierung derart voneinander abhÀngig sind, ist es zugunsten einer stabilen Regierung unerlÀsslich, dass das Regierungsoberhaupt seine Partei bzw. Fraktion im Parlament unter Kontrolle hat. Im Gegensatz zu prÀsidentiellen Systemen gestaltet sich die Bindung der Parlamentarier daher zu Gunsten der eigenen Partei bzw. Fraktion und zu Ungunsten des jeweiligen Wahlkreises.
    DemgegenĂŒber steht das Prinzip des freien Mandats, welches dem Abgeordneten bei einzelnen Entscheidungen eine Gewissensfreiheit einrĂ€umt.
  • Die Regierungsmehrheit
    Als Regierungsmehrheit gilt die Menge der Abgeordneten im Parlament, welche durch ihre UnterstĂŒtzung die Regierung im Amt hĂ€lt. Sie umfasst also sĂ€mtliche Regierungsmitglieder, die Angehörigen der Regierungspartei und eventuell die Koalitionsparteien. In prĂ€sidentiellen Systemen, wo die Regierung und ihr Oberhaupt unabhĂ€ngig von parlamentarischen Mehrheiten sind, gibt es eine solche Regierungsmehrheit nicht.
  • Die klar erkennbare Opposition im Parlament
    Im Gegenzug zur Regierungsmehrheit gibt es auch eine erkennbare Opposition im Parlament. Anders gesprochen sind hier Regierung und Opposition im Parlament klar voneinander zu unterscheiden. Im prĂ€sidentiellen System hat diese Unterscheidung keine große Bedeutung, da dort der PrĂ€sident mit so genannten Ad-hoc-Mehrheiten regiert; solchen also, die sich nur fĂŒr eine jeweilige Entscheidung und weitgehend unabhĂ€ngig von strukturellen Partei- und Koalitionsgrenzen bilden.
    Die Opposition bringt ihre Position in den parlamentarischen Prozess ein und trĂ€gt dadurch zur Kontrolle der Regierungsarbeit bei. Dabei kann sie, abhĂ€ngig vom jeweiligen Parteiensystem gar eine Gegenregierung fĂŒr einen eventuellen Regierungswechsel bereitstellen, wie etwa das Schattenkabinett im britischen Unterhaus

SekundÀrmerkmale

  • Die doppelte Spitze der Exekutive
    In parlamentarischen Systemen kennt die Exekutive zwei OberhĂ€upter; neben den Regierungschef tritt der Staatschef. Anders als im prĂ€sidentiellen System handelt es sich bei diesen Ämtern zwangslĂ€ufig um zwei verschiedene Organe (siehe Beispiel der Schweiz), die mit einer jeweils eigenen Legitimation ins Amt kommen.
    In Monarchien ist der Staatschef der Monarch; das Amt wird dabei vererbt. In Republiken hingegen wird er gewÀhlt, entweder direkt vom Volk oder durch die Delegierten einer Versammlung. Der Regierungschef wird in beiden FÀllen gewÀhlt.

Parlamentarische Republik

In der republikanischen Form des parlamentarischen Regierungssystems (auch parlamentarische Republik genannt) bestehen die Aufgaben des Staatsoberhauptes, das kein Monarch ist, sondern durch eine Wahl bestimmt wird, vor allem in der ReprĂ€sentation des Staates nach innen und außen. Neben der starken Stellung des Regierungschefs ist ebenfalls kennzeichnend, dass der MinisterprĂ€sident vom Parlament gewĂ€hlt wird und die Minister seines Kabinetts bestimmt. Die Regierung ist im Gegensatz zum PrĂ€sidialsystem unmittelbar vom Vertrauen des Parlament abhĂ€ngig. Das dieser Machtverteilung zugrundeliegende Prinzip ist der Parlamentarismus.

Da das Konzept der parlamentarische Republik heterogen ist, genĂŒgt kein Blick in entsprechende Gesetzestexte. Die Kompetenzverteilung wird maßgeblich vom Durchsetzungsvermögen der Einzelpersonen in politischen Ämtern bestimmt. Dementsprechend gibt es folgende Kategorien:

Exekutivkooperation
Es handelt sich um eine Gleichverteilung des Einflusses zwischen den beiden Exekutivorganen Regierung und Staatsoberhaupt. Sie ist etwa in Italien oder Österreich anzutreffen.
PrÀsidialdominanz
Hierbei nimmt der StaatsprĂ€sident die stĂ€rkste Stellung im Staat ein. Als Beispiel ist das politische System Frankreichs anzufĂŒhren, welches jedoch gerade durch die hervorgehobene Stellung seines Staatsoberhaupts hier aus dem Rahmen fĂ€llt und daher eher als semiprĂ€sidentielles System bezeichnet wird.
Kanzlerdominanz
Von Kanzlerdominanz (auch Kanzlerdemokratie) spricht man, wenn der Regierungschef als maßgeblicher politischer Akteur auftritt. In der Bundesrepublik Deutschland spricht man immer in solchen Perioden von Kanzlerdominanz, in denen der derzeitige Bundeskanzler als starke Persönlichkeit auftritt; also etwa in den Zeiten Konrad Adenauers oder Helmut Schmidts. Ein viel zitiertes Gegenbeispiel stellt die Ära Kurt Georg Kiesingers dar.
Versammlungsdominanz
Dieser Subtyp des parlamentarischen Systems bezeichnet die dominante Stellung des Parlaments im Staat, ist jedoch heute nur mehr selten vorzufinden. In der Schweiz kann insofern davon gesprochen werden, als das Parlament die Mitglieder des aus Sicht der Checks and Balances relativ schwachen Bundesrates (die Schweizer Regierung) wĂ€hlt (Art. 175 Bundesverfassung); im Gesetzgebungs-Prozess andererseits ist die Legislativ-Kompetenz des Parlaments durch die Möglichkeit, Referenden ĂŒber Gesetze (Art. 138 ff. BV) zu erzwingen, zurĂŒckgebunden (Direkte Demokratie).

Parlamentarische Monarchie

→ Hauptartikel: Parlamentarische Monarchie

Innerhalb der monarchischen Form des parlamentarischen Regierungssystems kann der Monarch nicht tonangebend sein, da ihm dazu die obligatorische demokratische Legitimation fehlt. Stattdessen ĂŒbernimmt er weitestgehend reprĂ€sentative Funktionen. Selbst in Monarchien, deren Gesetze dem Monarchen darĂŒber weit hinausgehende Kompetenzen gewĂ€hrleisten, nimmt er diese kaum noch wahr. Dominant ist hier der vom Parlament gewĂ€hlte Regierungschef. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Parlamentarischen Monarchie.

Die Rolle des Parlaments

Es ist ein bekanntes Paradoxon, dass gerade in parlamentarischen Demokratien das Parlament ĂŒber wenig Handlungsspielraum verfĂŒgt. Die folgende Untergliederung soll diesen Umstand erlĂ€utern.

Arbeitsparlament
Von Arbeitsparlamenten spricht man dann, wenn das Parlament neben dem Beschluss von Gesetzen auch wesentlich an deren Ausarbeitung und Einbringung in die parlamentarische Debatte beteiligt ist. DafĂŒr bedient sich das Parlament seiner AusschĂŒsse.
Redeparlament
Ist das Parlament funktional auf GesetzesbeschlĂŒsse beschrĂ€nkt und ĂŒberlĂ€sst die Arbeit weitgehend der Regierung, spricht man vom Redeparlament. Gerade dieser Typus ist in parlamentarischen Demokratien hĂ€ufig vorzufinden. Da gerade durch die AbhĂ€ngigkeit der Regierung vom Parlament eine starke Fraktionsdisziplin vorherrscht, ist das Parlament in seiner FĂ€higkeit beschrĂ€nkt, gegen die Regierung zu arbeiten. Diese verfĂŒgt schließlich ĂŒber eine Mehrheit im Parlament und hat somit in der Regel mit keiner starken parlamentarischen Opposition zu rechnen. In diesem Fall beschrĂ€nkt sich das Parlament weitgehend auf Debatten. Da jedoch, wie oben geschildert, die Regierungsmitglieder weitgehend dem Parlament angehören, nimmt es die Regierungskontrolle durch Befragungen wahr.

Literatur

  • Ernst Fraenkel, Karl-Dietrich Bracher (Hrsg.): Staat und Politik, Das Fischer Lexikon, Bd. 2, Frankfurt/M. 1964.
  • JĂŒrgen Hartmann (Hrsg.): Westliche Regierungssysteme, Parlamentarismus, prĂ€sidentielles und semi-prĂ€sidentielles Regierungssystem. Aus: Grundwissen Politik, Bd. 29, Opladen 2000.
  • Stefan Marschall: Parlamentarismus. Eine EinfĂŒhrung. Nomos 2005.
  • Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Bd. 5: Begriffe, MĂŒnchen 1998.
  • Winfried Steffani: Parlamentarische und prĂ€sidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien, Opladen 1979.
  • Winfried Steffani (Hrsg.): Regierungsmehrheit und Opposition in den Staaten der EG, Opladen 1991.
  • Winfried Steffani (Hrsg.): Zur Unterscheidung parlamentarischer und prĂ€sidentieller Regierungssysteme. In: Zeitschrift fĂŒr Parlamentsfragen, 14. Jg. (1983), Heft 3, S. 390–401.
  • Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingstone (Hrsg.): US-Kongreß und Deutscher Bundestag. Bestandsaufnahme im Vergleich, Opladen 1988.
  • Quirin Weber: Parlament – Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus – dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, Basel 2011, ISBN 978-3-7190-3123-7.

Weblinks

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