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Parteichef

Parteichef ist in der Alltagssprache als der Überbegriff für Parteivorsitzender, Parteipräsident, Parteiobmann oder der Parteifunktionär, der faktisch eine politische Partei führt.

Inhaltsverzeichnis

Mögliche Parteiorganisationen

Parteiorganisationen ohne formellen Chef

Insbesondere in Staaten mit Mehrheitswahlrecht haben sich die Parteien vielfach aus Zusammenschlüssen von Wahlorganisationen auf Wahlkreisebene gebildet. Im jeweiligen Wahlkreis formierte sich vor der jeweiligen Wahl ein Unterstützerkreis des lokalen Kandidaten. Parteivorsitzende in diesem Sinne gab es nicht. Gleichgesinnte Abgeordnete schlossen sich zu Fraktionen zusammen. Eine eigene Parteiorganisation und damit Parteivorsitzende gab es zunächst nicht. Beispiele für derartige Parteiorganisationen waren historisch im Vereinigten Königreich die Tories und Whigs. Auch die Parteien in Deutschland wie die Nationalliberale Partei und die Deutsche Zentrumspartei entstanden zunächst durch ihre Fraktionen. Ab den 1870er Jahren entwickelten sich langsam Parteistrukturen, die von den Fraktionen unabhängig waren. Die Rolle des Parteichefs (wenn ein solcher überhaupt benannt wurde) blieb aber bis ins 20. Jahrhundert hinein weitaus überwiegend unbedeutend. Der jeweilige Fraktionsvorsitzende war der eigentliche Führer der Partei.

Parteiorganisationen mit kollektiver Führung

Parteien benötigen nicht zwingend einen Parteichef. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist es so, dass die beiden großen Parteien die Republikaner und Demokraten besteht die Führung der Partei aus den National Committees, deren Hauptaufgabe die Organisation der National Conventions, die die Kandidaten wählen und das Programm verabschieden. Die Vorsitzenden dieser National Committees, die Chairmen, haben geringe politische Bedeutung. Ihre Aufgaben entsprechen der der Geschäftsführer europäischer Parteien.[1].

Parteiorganisationen mit Doppelspitze

Aus Proporzgründen verfügen manche Parteien über eine Doppelspitze. In Deutschland waren dies die Grünen, die qua Satzung eine Doppelspitzte nach Geschlecht und in der Praxis am Anfang aus Fundis und Realos hatten. Auch Die Linke verfügt auf Bundesebene über eine Doppelspitze, die dort das Geschlecht und die Herkunft aus Ost- und West repräsentiert.

Parteiorganisationen mit Vorsitzendem

Parteivorsitzende werden – meist zusammen mit zwei oder mehr ihrer Stellvertreter – auf Parteitagen gewählt, im Regelfall für die maximal zulässige Wahlperiode von zwei Jahren. Die Parteichefs von größeren Parlamentsparteien haben häufig noch weitere hohe Funktionen in Personalunion, wie z. B. Regierungschef/in, Minister/in oder Fraktionsvorsitzender (Österreich: Klubobmann). In der Schweiz sind solche Doppelfunktionen selten.

Viele heutige Staaten haben ein Parteiengesetz, das den groben Rahmen für politische Parteien absteckt und oft auch die teilweise Finanzierung der Partei- und Bildungsarbeit (Parteiakademie etc.) durch öffentliche Gelder regelt. In diesem Fall gilt die Verantwortung des Parteichefs und des Finanzreferenten nicht nur parteiintern, sondern auch gegenüber dem Staat und seinem Strafrecht. Die parteiinterne Verantwortung ist durch die Sitzungen des Parteivorstands (bzw. des Präsidiums) und durch periodische Parteitage und die auf ihnen erfolgende „Entlastung“ gegeben.

De facto sind die Spitzen einer Partei aber auch – trotz des freien Mandats der Abgeordneten – für Erfolge und Misserfolge bei Parlamentswahlen verantwortlich.

Für die Organisation der Partei und die regulären Kontakte zu den Mitgliedern ist jedoch nicht der/die Vorsitzende, sondern der Parteisekretär oder Generalsekretär zuständig.

Im Regelfall haben Parteichefs schon eine „Parteikarriere“ hinter sich, bei der sich ihre Fähigkeiten entwickeln können. Sie beginnt vielfach als Studentenfunktionär/in oder in einer Funktion bei der Parteijugend, bei einer kirchlichen Organisation oder in einer Gewerkschaft.

Einzelnachweise

  1. Nils Muller: Das Parteiensystem der USA, ISBN 3656035911, Seite 8 ff.
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