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Eine Parteizeitung wird in der Regel jeweils von einer bestimmten politischen Partei herausgegeben. Oft beziehen die Mitglieder einer Partei diese Zeitung automatisch. Größere Parteizeitungen sind auch im Pressehandel erhältlich.
Sie berichtet im Wesentlichen über die aktuelle Situation der jeweilig herausgebenden oder auch ideologisch nahe stehenden Partei. Sie informiert auch über parteiinterne Vorgänge. Kommentare und Meinungsartikel können zur Meinungsbildung in der Partei - zum Beispiel vor Abstimmungen oder Wahlkämpfen - beitragen; sie geben einen Eindruck vom Meinungsspektrum.
Manchmal wird eine Parteizeitung auch als Parteiorgan bezeichnet. Dies benennt eine Aufgabe einer Parteizeitung, nämlich, Mitteilungen oder Stellungnahmen von Parteiorganen zu veröffentlichen.
Die Entwicklung der Parteipresse im 19. Jahrhundert steht in Wechselbeziehung zur Entwicklung moderner Massenparteien. Dabei gelang es den Parteizeitungen freilich in der Regel nicht, einen dominierenden Anteil am gesamten Zeitungsmarkt zu erlangen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bedurfte die Herausgabe einer Zeitung in Deutschland der Lizenz der Besatzungsbehörden. Während in den drei Westzonen neben Parteizeitungen auch überparteiliche Zeitungen zugelassen wurde, wurde in der sowjetischen Besatzungszone vor allem parteinahe Zeitungen zugelassen, jedoch wurden auch einige überparteiliche Blätter (z. B. die Abendpost in Erfurt oder die Tagespost in Potsdam) genehmigt, letztere aber, anders als die Parteiblätter, bis spätestens Anfang der 1950er Jahre wieder eingestellt.
Mit der Entideologisierung nach der Besatzungszeit in Westdeutschland gestaltete sich die Situation zahlreicher Parteizeitungen zunehmend schwieriger, und es kam aus ökonomischen Gründen zu zahlreichen Einstellungen.