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Person

Dieser Artikel befasst sich mit der Person als sozialphilosophische GrĂ¶ĂŸe. Siehe auch Person (BegriffsklĂ€rung).
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Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:

  • Person im soziologischen und rechtlichen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, das soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern- und Geschwisterteil, ein Amt (z. B. als Beamter, Richter), einen Beruf, eine Herkunft (z. B. Volksgruppenzugehörigkeit, Ethnie, z. B. Kurde, Same, Baske..), als (Staats-)BĂŒrger oder Staatsangehöriger, und dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein (NatĂŒrliche Person) bestĂ€tigt wird.
  • Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins vor dem Hintergrund des abendlĂ€ndischen Denkhorizonts gesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit fĂŒr sein Handeln zugeschrieben. Mit dieser Zuschreibung sind gewisse Rechte (Menschenrechte) und Pflichten verbunden. Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschrĂ€nkt auf Menschen.

Person darf in diesem Sinn weder mit Persönlichkeit noch mit IndividualitÀt verwechselt werden.

Inhaltsverzeichnis

Wortherleitung

Die Herkunft des Wortes Person ist nicht vollstĂ€ndig geklĂ€rt; es existieren hierzu zwei verschiedene Theorien. Fest steht lediglich, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“ ins Deutsche ĂŒbernommen wurde. Der Ursprung des lateinischen Begriffes ist jedoch umstritten. Am bekanntesten ist die Ableitung von lat. per-sonare (kurzes -o-) fĂŒr „durchtönen“ (nĂ€mlich die Stimme durch die Maske). Ein vergleichbarer ErklĂ€rungsversuch nimmt die Abstammung von per-sĂŽnare bzw per-zĂŽnare (langes -o-) fĂŒr „verkleiden“ (zu griech. ζώΜη zĂŽnĂȘ ‚GĂŒrtel‘) an. Diese Ad-hoc-Herleitungen werden jedoch stark angezweifelt.

Manche Wissenschaftler halten den Begriff fĂŒr eine Entlehnung aus griech. Ï€ÏÏŒÏƒÏ‰Ï€ÎżÎœ prosĂŽpon ‚Maske‘, ‚Rolle‘, ‚Mensch‘. Einer anderen und von den meisten Etymologen heute fĂŒr wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.

Philosophie

In der klassischen Philosophie ist die Definition des Boethius der Ausgangspunkt des VerstĂ€ndnisses vom Menschen als Person: Persona est rationalis naturae individua substantia, d. h. Person ist die unteilbare („individuelle“) Substanz rationaler (vernĂŒnftiger) Natur. Dies meint, dass der Erscheinung des Menschen als denkendem Lebewesen ein sinnlich nicht wahrnehmbarer, d. h. metaphysischer Wesenskern zugrunde liegt.

„Person“ in diesem Sinne wurde in der mittelalterlichen Philosophie dann öfter mit dem Begriff „unsterbliche Seele“ identifiziert. In der Philosophie der Neuzeit (AufklĂ€rung) wurde der Begriff Person als einer substanziellen RealitĂ€t vielfĂ€ltig kritisiert und seine metaphysische Dimension argumentativ bestritten. Seit dem 20. Jahrhundert ist nicht mehr von einer Substanz die Rede, sondern von PersonalitĂ€t im Sinne eines Existenzials.

Kant unterscheidet deutlich zwischen dem Begriff der Person als Vernunftwesen (Lebewesen, das nach vernĂŒnftigen Prinzipien denken kann und von daher seine WĂŒrde als Person erhĂ€lt, die Tieren nicht zukommt, weil sie ein solches Vermögen nicht besitzen) und der „unsterblichen Seele“ als reiner Vernunftbegriff (in der Vernunft vorkommende Idee, auf die man zwingend stĂ¶ĂŸt, wenn man den Begriff der Vernunft als moralischer Vernunft konsequent durchdenkt; →Seele).

In modernen philosophischen Strömungen sind Personen die Subjekte der Ethik. Manche Ethiker, so Peter Singer, unterscheiden zwischen Mensch und Person. Diskursethisch lasse sich dies so begrĂŒnden, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu Ă€ußern. Kritiker wie Robert Spaemann stellen Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person in Frage, besonders wegen der Graduierungsunmöglichkeit zwischen ‚etwas‘ und ‚jemandem‘; ihnen gilt die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als alleiniges Kriterium fĂŒr PersonalitĂ€t. Auch Vertreter des Naturrechts argumentieren, dass dem Menschen – durch seinen Geist – von Anfang an und in allen Situationen (also etwa auch im Koma) das Personsein und damit seine besondere WĂŒrde zukomme.

In besonderem Maße hat die Philosophie des Personalismus den Begriff Person definiert, nĂ€mlich nicht als Bewusstsein des Individuums von sich selbst, sondern als „aktive SubjektivitĂ€t“ des Einzelnen, durch die er sich selbst hervorbringt. Dieser Status wird prinzipiell jedem Menschen zugesprochen; da es ein ethisch-moralisches Prinzip ist, kann es nicht verĂ€ußert werden: Der Mensch ist an sich immer Person und soll es zugleich werden, indem er immer mehr von seiner Freiheit Gebrauch macht und sich selbst bestimmt. Die Unterscheidung zwischen Person als Wesensbegriff und Persönlichkeit als Individuation ist unbedingt zu beachten; die Person des Menschen steht in der Hierarchie der Werte ĂŒber allen anderen Werten, sei es die Persönlichkeit, die soziale Rolle, die Gemeinschaft oder das biologische Individuum.

Die Christliche Soziallehre sieht in der PersonalitĂ€t neben der SolidaritĂ€t, SubsidiaritĂ€t sowie dem Gemeinwohl und der Gerechtigkeit eines der Prinzipien fĂŒr ein gelingendes menschliches Zusammenleben in Gesellschaft und Staat.

Der Person-Status des Menschen ist die Grundlage der ErklÀrung der Menschenrechte.

Psychologie

In der Psychologie wird Person synonym zu dem Begriff Individuum verwendet und ist somit Gegenstand jeglicher psychologischer Forschung (Differentielle Psychologie, Persönlichkeit).

Rechtswissenschaft

In der Rechtswissenschaft gilt neben dem lebenden Menschen als natĂŒrlicher Person auch die juristische als Person. Weder ist der juristische Begriff der Person identisch mit dem der juristischen Person, noch können nur Personen im juristischen Sinn Rechtssubjekte bzw. rechtsfĂ€hig sein.

Soziologie

In der klassischen Studie Ferdinand Tönnies' von 1887 „Gemeinschaft und Gesellschaft“ (3. Buch, §§ 2+7) ist „Person“ der TrĂ€ger sozialer Rollen, insofern dieser die „Gesellschaft“ mit anderen zu eigenem Vorteil willentlich sucht; der Begriff nĂ€hert sich damit Marx' „Charaktermaske“ an. Tönnies (ebda., Darmstadt 2005, S. 151): Zum Begriff der Person kann von keinen anderen empirischen Subjekten abgezogen werden, außer von den einzelnen Menschen, welche begriffen werden, insofern als jeder ein [...] in Gedanken wollender ist, folglich gibt es insoweit wirkliche und natĂŒrliche Personen, als Menschen vorhanden sind, welche sich als solche vorstellen, diese „Rolle“ ĂŒbernehmen und spielen, oder den „Charakter“ einer Person wie eine Maske vor ihr Antlitz halten.

Der Begriff „Person“ steht bei Tönnies dem Begriff „Selbst“ gegenĂŒber: Letzteres benennt das Selbstbild des Einzelnen, insofern er die „Gemeinschaft“ mit anderen sucht, um sich ihr willentlich einzuordnen.

Literatur

  • Martin Brasser: Person. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Reclam, Ditzingen 1999, ISBN 3-15-018024-4.
  • Clemens Breuer: Person von Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens. 2. Auflage, Schöningh, Paderborn/Wien/MĂŒnchen/ZĂŒrich 2003, ISBN 3-506-70236-X.
  • Klaus Robra: Und weil der Mensch Person ist 
 Person-Begriff und Personalismus im Zeitalter der (Welt-)Krisen. Die Blaue Eule, Essen 2003, ISBN 3-89924-069-3.
  • Dieter Sturma (Hg.): Person. Philosophiegeschichte – Theoretische Philosophie – Praktische Philosophie. Mentis, Paderborn 2001, ISBN 3-89785-301-9.
  • Roland Kipke: Mensch und Person. Der Begriff der Person in der Bioethik und die Frage nach dem Lebensrecht aller Menschen. Logos, Berlin 2001.
  • Robert Spaemann: Personen. Versuche ĂŒber den Unterschied zwischen 'etwas' und 'jemand'. Klett-Cotta, Stuttgart 1996, 3. Auflage 2006, ISBN 978-3-608-91813-7.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Person â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • theologie-systematisch.de Aktuelle Literatur zum Person-VerstĂ€ndnis des Menschen
  • Person im Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe von Friedrich Kirchner (1907)
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