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Die Personennamendatei (PND) ist eine Normdatei von Personen, die vor allem zur Erschließung von Literatur in Bibliotheken dient. Die Deutsche Nationalbibliothek sowie alle deutschen und österreichischen Bibliotheksverbünde führen sie kooperativ. Für jede in die Personennamendatei aufgenommene Person gibt es einen Datensatz, auf den mit Hilfe eines eindeutigen Identifikators, der PND-Nummer, verwiesen werden kann. Die PND enthält sowohl für einzelne Personen so genannte individualisierte Datensätze mit zusätzlichen Angaben (Pseudonyme, Lebensdaten, Beruf…) als auch nicht-individualisierte Datensätze, die lediglich eine für mehrere Personen verwendbare Namensansetzung beinhalten.
Inhaltsverzeichnis |
Die Personeneinträge der PND sollen die erfolgreiche Suche nach Personen in der Deutschen Nationalbibliografie sowie den Beständen weiterer Bibliotheken, Archive und Museen im gesamten deutschen Sprachraum ermöglichen; ohne PND wäre nur die Suche nach Namen mit der Problematik der Namensvettern und Schreibvarianten möglich. Die PND enthält etwa 3,6 Millionen Datensätze, davon sind jedoch derzeit (Stand: Juli 2011) erst etwa 1,8 Millionen individualisierte Personensätze. Für die Bibliotheken gab es vor allem drei Gründe, eine gemeinsame Personennamendatei aufzubauen:
Nach ersten Überlegungen ausgehend von einem Deutsch-Französischen Expertentreffen im Mai 1987 am Deutschen Bibliotheksinstitut beschloss das „Steuerungsgremium der DFG für die ZDB und überregionale Standortnachweise“ im Mai 1988 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe.[1] Die Arbeitsgruppe stieß aber eher auf verhaltenes Interesse bei den Bibliotheksverbünden; dringender wäre eine Ansetzungshilfe für „schwierige Namen, z. B. Namen, für die eine Umschrift ins Lateinische notwendig ist, und alte Namen“.
Eine erste PND wurde 1989 durch die Altbestandserfassung konvertierter Titeldaten durch die SUB Göttingen und der Bayerischen Staatsbibliothek an dem Deutschen Bibliotheksinstitut (DBI) aufgebaut. Die Verwaltung der Namen erfolgte in einer IBAS-Datenbank, die sowohl online als auch in Microficheausgabe allen Bibliotheken zur Verfügung stand. Diese „PND-DBI“ enthielt 1993:
Die Redaktion war angesiedelt bei der Bayerischen Staatsbibliothek.
Die Zentralen Aufgaben dieser PND waren die einheitliche Ansetzung der Namen bis 1850 und die Beschleunigung von anderen Altbestandserfassungen. Die Verwendung der PND-DBI war bei allen Projekten der Altbestandserfassung, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurden, vorgeschrieben.
Im Jahr 1993(?) empfahl der Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Aufgabenstellung zu erweitern und die Überführung „PND-DBI“ in eine Normdatei in der Trägerschaft der DDB zu überführen.
Die PND ging aus einem 1995 bis 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt hervor. Während zunächst die Erschließung von Literatur im Vordergrund stand, wird die PND inzwischen gleichermaßen in Archiven und Museen zur Beschreibung von Archivalien und Exponaten eingesetzt.
Im November 1997 flossen die Personendaten der Zentralkartei der Autographen (ZKA) der Staatsbibliothek zu Berlin in die Datenbank ein. Eine weitere Quelle waren im März 1998 die Personennamen der Schlagwortnormdatei, die in die PND aufgenommen wurden.
Individualisierte Datensätze lassen sich exakt einer Person zuordnen. Dies bedeutet, dass zu der Ansetzung der Person auf Grund ihres Namens Merkmale hinzugenommen werden müssen, die die Person eindeutig identifizieren, meist dienen diesem Zweck die Lebens- bzw. Wirkungsdaten. In der Regel werden zusätzlich Herkunft und Beruf vermerkt. In der deutschsprachigen Wikipedia werden seit Mai 2005 biografische Artikel mit der PND verlinkt (siehe Hilfe:PND).
Neben individualisierten Datensätzen, die eine Person eindeutig identifizieren, gibt es Datensätze, die lediglich einen Namen enthalten, d. h. auf mehrere Personen zutreffen können. Jeder Datensatz enthält als Identifier (bzw. Schlüssel) eine eindeutige Nummer, die PND-Nummer. Ob es sich um einen individualisierten Datensatz handelt, ist anhand der PND-Nummer nicht ersichtlich.
Als Nummernkontingent war ursprünglich der Bereich von 10000000 bis 14999999 (ohne Prüfziffer, mit Prüfziffer also neun Zeichen) reserviert, die erste Ziffer war also stets eine 1. Aufgrund von massiven Einspielungen von bislang lokal gehaltenen Personen-Altdaten der Regionalverbünde im Vorlauf der Einführung der GND war dieser Bereich jedoch erschöpft, seit April 2011 werden die Nummern zusammen mit denen anderer Arten von Datensätzen im laufenden Betrieb fortlaufend vergeben[2], sie sind nun insbesondere zehnstellig (und beginnen immer noch mit 1). Es sind jedoch nur die Nummern möglich, die nach dem modulo 11-Verfahren gültig sind, welches unter anderem auch bei der ISBN eingesetzt wird. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer, die sich wie folgt berechnet: Letzte Stelle ist der Rest von: 1*1. Stelle + 2*2. Stelle + 3*3. Stelle + … + 9*9. Stelle geteilt durch 11, dabei ist links mit Nullen aufzufüllen, bis die Stellenzahl mit Prüfziffer 10 ergibt.[3]
Zur Ansetzung der Personennamen in der PND werden die Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) herangezogen. Zum Austausch von Normdatensätzen existiert ein eigenes Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken (MAB).
PND-Datensatz zu Joachim Ringelnatz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (DNB):
Mit den beiden anderen großen deutschen Normdateien, der Gemeinsamen Körperschaftsdatei (GKD) und der Schlagwortnormdatei (SWD), soll die PND in einer Gemeinsamen Normdatei (GND) zusammengeführt werden. Momentan sind die drei Dateien online und auf einer kostenpflichtigen Normdaten-DVD-ROM erhältlich. Anfangs wurden die Normdateien auf Mikrofiche verbreitet.
Die GND wird auf dem Austauschformat MARC-21-Authority basieren. Die Datensätze werden in Zukunft mit dem Präfix „gnd“ eingeleitet. „Datensätze aus den bestehenden Normdateien, die unverändert in die GND überführt werden, behalten ihre bisherige SWD-/GKD-/PND-Norm-Nummer als GND-Nummer.“[4]
In dem Projekt Virtual International Authority File (VIAF) soll die PND mittelfristig über eine Konkordanzdatei mit anderen nationalen Normdateien virtuell zu einer internationalen Normdatei verbunden werden. Vergleichbare Normdaten für Personen sind: