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Das Herzogtum Pfalz-Neuburg war ein 1505 entstandenes Territorium des Heiligen Römischen Reiches und staatsrechtlich eigentlich ein Fürstentum. Genealogisch war Pfalz-Neuburg die Bezeichnung mehrerer unterschiedener Linien der pfälzischen Wittelsbacher.
Residenzstadt des Fürstentums war Neuburg an der Donau; als Nebenresidenz wurde Lauingen gewählt. Gegliedert war es in die Landesteile Oberland, Pfalz-Sulzbach, Nordgau und Franken (um Allersberg zwischen Nürnberg und Eichstätt). Das stark zergliederte Territorium umfasste 2.750 km² und hatte ca. 100.000 Einwohner.
Inhaltsverzeichnis |
Das Fürstentum Neuburg entstand 1505 als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges durch den Kölner Schiedsspruch Kaiser Maximilians I. und des Ingolstädter Vertrags von 1509. Es hatte bis 1808 Bestand. Durch die kaiserliche Entscheidung wurden Teile des Erbes von Georg dem Reichen mit jährlichen Einkünften von 24.000 Gulden aus bayerischen Gebieten, hauptsächlich nördlich der Donau, für die beiden Söhne des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht von der Pfalz, Ottheinrich und Philipp geschaffen. Da Ottheinrich und Philipp noch minderjährig waren, wurde als Vormund zunächst ihr Großvater Kurfürst Philipp eingesetzt, ab 1508 Pfalzgraf Friedrich II. Pfalzgraf Ottheinrich trat 1542 zum Luthertum über und überließ 1557 das Fürstentum (die sogenannte Junge Pfalz) an Wolfgang von der Pfalz-Zweibrücken. Dessen ältester Sohn, Philipp Ludwig, begründete 1569 die ältere Linie Pfalz-Zweibrücken-Neuburg, von der sich 1614 die Linie Pfalz-Sulzbach abzweigte. Den Pfalzgrafen von Neuburg fielen im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1609/14 die niederrheinischen Länder Jülich und Berg zu, 1685 auch die Kurpfalz. Unter Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm war Neuburg 1616/17 wieder katholisch geworden. 1742 starb die Hauptlinie der Neuburger Pfalzgrafen aus, der Zweig Sulzbach des Hauses Neuburg trat die Nachfolge an. 1777 beerbten diese auch die bayerischen Wittelsbacher, so dass unter der Linie Pfalz-Sulzbach die großen wittelsbachischen Länder zu Kurpfalz-Bayern vereinigt wurden.
Als die lehensrechtlichen Beschränkungen infolge der Souveränität Bayerns weggefallen waren, hob König Maximilian I. bzw. sein erster Minister, Graf Montgelas, die Fürstentümer Neuburg und Sulzbach 1808 auf. Die zugehörigen Gebiete wurden dem jeweils nächstgelegenen Kreis (Regierungsbezirk) zugeordnet. Dies war für Neuburg ab 1808 der Oberdonaukreis, der seit 1819 etwa dem heutigen Bezirk Schwaben entsprach und seit 1837 auch so genannt wurde. Die Gebiete um Sulzbach wurden der Oberpfalz angeschlossen.
1505 Gründung des Fürstentums nach dem Landshuter Erbfolgekrieg; Begründung der älteren Neuburger Linie
1535 Teilung von Pfalz-Neuburg:
1541 Wiedervereinigung von Pfalz-Neuburg:
1557 gemäß Heidelberger Vertrag an die Linie Pfalz-Zweibrücken; Begründung der jüngeren Neuburger Linie
1742 an die Linie Pfalz-Sulzbach
1799 an die Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler-Zweibrücken