Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Ph.D.

Dieser Artikel behandelt den anglo-amerikanischen Doktorgrad Ph.D.; fĂŒr die britische Soulband siehe Ph.D. (Band).

Der Ph.D. (auch PhD oder DPhil, neulateinisch philosophiae doctor; Aussprache: [piː‿eÉȘtʃ diː]) ist in englischsprachigen LĂ€ndern der wissenschaftliche Doktorgrad in fast allen FĂ€chern und der höchste Abschluss des Postgraduiertenstudiums. In diesen LĂ€ndern ist der Ph.D.-Abschluss in aller Regel mit der Berechtigung verbunden, an einer UniversitĂ€t zu lehren.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Bei dem akademischen Grad eines Ph.D. handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat oder ein Doktorstudium mit einer ĂŒblichen Dauer von drei bis fĂŒnf Jahren (abhĂ€ngig von den Zulassungsvoraussetzungen, s.u.). Es grenzt sich so von eher berufspraktischen AbschlĂŒssen (Professional Degrees), wie zum Beispiel dem Medical Doctor (MD), der teilweise ohne besondere wissenschaftliche Qualifizierung nach erfolgreich abgeschlossenem Studium vergeben wird, oder dem Doctor of Business Administration (DBA) und dem Doctor of Science (ScD), der nach einem vergleichbaren, aber praxisnĂ€heren Promotionsverfahren verliehen wird, ab.

Trotz des Wortlauts handelt es sich beim Ph.D. in der Regel nicht um den Doktor der Philosophie, sondern um den im angelsĂ€chsischen Raum ĂŒblichen Doktorgrad fĂŒr die allermeisten FĂ€cher. Das Studienfach wird normalerweise mit in angeschlossen, z. B. Ph.D. in Economics oder Doctor of Philosophy in Arts and Sciences, abgekĂŒrzt als Ph.D. in Arts and Sciences. Einige britische UniversitĂ€ten, z. B. Oxford und Sussex, verwenden die AbkĂŒrzung DPhil anstatt Ph.D.

Zulassungsbedingung ist nach einem vorangegangenen Bachelor-Studium zumeist ein Master-Abschluss, an US-amerikanischen, kanadischen und englischen UniversitĂ€ten auch der nordamerikanische vier- bis fĂŒnfjĂ€hrige universitĂ€re Bachelor with Honours (Bachelor mit "postgradualer masterÂŽs-level thesis) mit mindestens cum laude Abschluss; unter bestimmten Voraussetzungen auch der Abschluss eines vierjĂ€hrigen forschungsintensiven honors-Bachelor-Studiums, mit sehr guter wissenschaftlicher Qualifikation und internationalem Ruf, laut anerkanntem Hochschulranking (z.B. QS World University Rankings).

Die Möglichkeit der Zulassung zum PhD-Anschlussstudium an nordamerikanischen UniversitĂ€ten hĂ€ngt in der Praxis stark vom Hochschulranking jener Bildungseinrichtung ab, an der ein Bachelor with Honours oder Master erworben wurde. Praktisch alle nordamerikanischen EliteuniversitĂ€ten, wie beispielsweise Harvard (USA) und McGill (Kanada), verlangen allerdings als Voraussetzung, neben universitĂ€ren Referenzen, Motivationsschreiben, Ph.D.-proposal und Studieneingangstest, in der Regel einen zwei- bis dreijĂ€hrigen Master (mit "PhD-level" Thesis) von einer very high research activity-UniversitĂ€t, mit mindestens cum laude Abschluss. Da im englischssprachigen Raum, zwischen den Colleges bzw. UniversitĂ€ten, sehr große Unterschiede in der QualitĂ€t der Lehre und damit in den FĂ€higkeiten der Absolventen bestehen, kommt es, in Bezug auf die Zulassung zu PhD-Programmen, immer wieder zu Problemen bei der Anerkennung von Studienleistungen, insbesondere auch zwischen nordamerikanischen Spitzeninstitutionen und europĂ€ischen Hochschulen.

Nicht zu vergleichen ist der Ph.D. mit dem nordamerikanischen Berufsdoktorat an professional schools, das schon im Anschluss an einen dreijĂ€hrigen Bachelor erreicht werden kann. Derartige fachspezifische doctor-StudiengĂ€nge (z.B. VeterinĂ€rmedizin, Theologie) sind keine Forschungsdoktorate und die AbschlĂŒsse werden nicht aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben, weshalb sie in Deutschland auch nicht als „Dr.“ gefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nach solchen doctor-AbschlĂŒssen bestimmte Ph.D.-StudiengĂ€nge möglich.

An UniversitĂ€ten in Großbritannien ist die Zulassungsvoraussetzung ein Master-Abschluss oder ein Bachelor first class honours bzw. second class honours, upper division (oder eine als gleichwertig anerkannte in- oder auslĂ€ndische Qualifikation) plus einer weiteren Qualifikationsstufe. Diese Qualifikationsstufe besteht normalerweise darin, dass zunĂ€chst eine Registrierung in einem „M.Phil.“-Kurs erfolgt und nach einem Jahr durch den Betreuer des Studenten, den „supervisor“, entschieden wird, ob eine Übernahme in das eigentliche Ph.D.-Programm erfolgen kann. Sollte dies der Fall sein, können bereits Leistungen aus dem „M.Phil“-Studium angerechnet werden. Der abgeschlossene Ph.D. bescheinigt „eine wissenschaftliche Qualifizierung auf höchster Stufe“.[1]

Im Allgemeinen enthalten Ph.D.-Programme an amerikanischen Bildungseinrichtungen einen höheren Anteil von Kursen und Seminaren. Dies ist allerdings in den unterschiedlichen Bildungssystemen begrĂŒndet. Im kontinentaleuropĂ€ischen Bildungssystem kommen diese Spezialisierungskurse oft schon im Masterstudium vor (siehe US-amerikanisches Schulsystem). Im australischen Bildungssystem gibt es im Ph.D. keine Kurse oder Seminare, es wird nur eine Forschungsarbeit geschrieben. In Großbritannien sind Kurse hĂ€ufig nur dann zu besuchen, wenn das Ph.D.-Studium direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium begonnen wurde.

Der Ph.D. wird hinter dem Namen gefĂŒhrt, z. B. Franziska Mustermann, Ph.D. Entsprechend der gĂ€ngigen wissenschaftlichen Konvention wird ein Ph.D. als Dr. <Name> angesprochen und der Grad wird wahlweise auch in dieser Form gefĂŒhrt. Die Angabe als Ph.D. <Name> existiert nicht.

Nicht zu verwechseln ist der Ph.D. mit dem deutschen Graduiertenförderungsprogramm PHD des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums fĂŒr Bildung und Forschung (BMBF), das auch PromotionsstudiengĂ€nge innerhalb von Graduiertenschulen fördert, die nicht zum Ph.D. fĂŒhren.

Ph.D. und Bologna

Im Bologna-Prozess ist nur von einem Doktorat die Rede, eine Unterscheidung zwischen Ph.D. und Dr. ist nicht festgelegt. In Bezug auf die LĂ€nge des Doktorats ist im AbschlusskommuniquĂ© der Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen 2005 zu lesen, dass die ĂŒbliche Arbeitsbelastung des dritten Zyklus in den meisten LĂ€ndern einem drei- bis vierjĂ€hrigen Vollzeitstudium entspricht. Mit dem Bologna-Ph.D. ist keine allgemeine Berechtigung verbunden, an einer UniversitĂ€t zu lehren, dazu ist in vielen europĂ€ischen LĂ€ndern zusĂ€tzlich zum Ph.D. die Habilitation bzw. LehrbefĂ€higung erforderlich.

Ph.D. in Deutschland

FĂŒhrung des Grades

Über die entsprechenden Rechtsvorschriften und das ggf. einzuhaltende Verfahren fĂŒr die Anerkennung oder FĂŒhrung eines auslĂ€ndischen Grades gibt rechtsverbindlich das zustĂ€ndige Wissenschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes Auskunft.[2]

Durch den Beschluss der deutschen Kultusministerkonferenz vom 14. April 2000 ff. sollte bis 2005 eine einheitliche Regelung zur Form der FĂŒhrung des Grads in den BundeslĂ€ndern geschaffen sein. Dadurch entfĂ€llt das Verfahren einer Nostrifizierung in Deutschland. Die jeweiligen Kultusministerien der BundeslĂ€nder verweisen hinsichtlich FĂŒhrung des Grads auf die Datenbank anabin. Die anabin ist nur richtungsweisend und auch nicht vollstĂ€ndig. Die Ersteller weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass fĂŒr die Richtigkeit der Angaben keine Haftung ĂŒbernommen wird.

Voraussetzung zur FĂŒhrung dieses Grades ist wie bei allen anderen auslĂ€ndischen Graden, dass die UniversitĂ€t nach dem Recht des Herkunftslandes zur Gradvergabe berechtigt ist. Ein in einem EU- oder EWR-Staat erworbener Doktorgrad kann in Deutschland als „Dr.“ ohne weitere ZusĂ€tze oder Herkunftsangabe gefĂŒhrt werden.[2] Das gleiche gilt nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 in der Fassung vom 15. Mai 2008 fĂŒr Doktorgrade bzw. Ph.D.-Grade, die in Australien, Israel, Japan oder Kanada erlangt wurden. FĂŒr bestimmte Doktorgrade Russlands ist eine FĂŒhrung ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung vorgesehen.[2] Ph.D.-Grade, die in den USA erlangt wurden, können in Deutschland ebenfalls ohne weitere ZusĂ€tze als „Dr.“ gefĂŒhrt werden, sofern die verleihende Einrichtung von der Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching als „Research University (high research activity)“ oder als „Research University (very high research activity)“ klassifiziert ist.[2]

GrundsĂ€tzlich gilt jedoch in der Bundesrepublik Deutschland, dass ein in Deutschland erworbener herkömmlicher Doktorgrad (also kein Ph.D.) auch nicht als „Ph.D.“ gefĂŒhrt werden darf. An einer deutschen Hochschule erworbene akademische Grade dĂŒrfen innerhalb Deutschlands nur in der Form gefĂŒhrt werden, wie sie in der Urkunde benannt sind.

Die Eintragung des Grads in offizielle Papiere, wie z. B. den Pass, ergibt sich aus § 4 PaßG und § 5 PersAuswG (analoge Regelung zum „Dr.“, da nur der Doktorgrad allgemein unter die Regelung fĂ€llt).

Ph.D. in Österreich

Im österreichischen Studienrecht darf der akademische Grad Doctor of Philosophy (abgekĂŒrzt PhD) verliehen werden, wenn fĂŒr das jeweilige Doktoratsstudium mindestens drei Jahre Regelstudienzeit vorgesehen sind.[3]

Im Gegensatz zu einer frĂŒheren Version des UniversitĂ€tsgesetzes 2002 ist der PhD damit kein „höherwertiger“ oder qualitativ anderer Grad als der Doktor und löst diesen auch nicht zwingend ab: die bisher ĂŒblichen Doktorgrade (Dr. phil., Dr. techn., usw.) können weiterhin verliehen werden, diese Entscheidung bleibt den UniversitĂ€ten ĂŒberlassen. Insbesondere bedeutet PhD in Österreich nicht, dass ein höherer Anteil von Lehrveranstaltungen vorgeschrieben sein soll.

Ph.D. in Tschechien und Slowakei

Die Doktorgrade in Tschechien und Slowakei sind in beiden LĂ€ndern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch und gesetzlich geregelt (Gesetz Nr. 131/2002 GBl. in der Slowakischen Republik; Gesetz Nr. 111/1998 GBl. in der Tschechischen Republik). Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen, nĂ€mlich die Doktorgrade medizinischer Studienrichtungen, die sogenannten „kleine Doktorgrade“, die Doktoren der Wissenschaften der Akademie der Wissenschaften sowie die Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade.

Die Wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade werden nach einem 3- bis 6-jĂ€hrigen Doktoratsstudium erlangt. Diese PromotionsstudiengĂ€nge umfassen u.a. regelmĂ€ĂŸige Lehrveranstaltungen und Examina und werden mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation mit Disputation abgeschlossen. Nach einem erfolgreichen Abschluss erhĂ€lt man den Doktor, abgekĂŒrzt als Ph.D., in der Slowakei als PhD., den Doktor der Theologie, abgekĂŒrzt als Th.D. bzw. als ThD. und den slowakischen Doktor der KĂŒnste ArtD. Das frĂŒhere Äquivalent, der Grad des Kandidaten der Wissenschaften (cs: kandidĂĄt věd, sk: kandidĂĄt vied) kurz CSc., wird nicht mehr verliehen.

Literatur

  • Renate Simpson: The development of the PhD degree in Britain, 1917–1959 and since. An evolutionary and statistical history in higher education, Edwin Mellen Press, Lewiston (NY) [u.a.] 2009, ISBN 978-0-7734-4827-8.

Weblinks

Quellen

  1. ↑ [1] Anabin-LĂ€nderĂŒbersicht Ph.D. in Großbritannien
  2. ↑ a b c d Kultusministerkonferenz Deutschland zur FĂŒhrung auslĂ€ndischer Hochschulgrade
  3. ↑ § 54 Abs. 4 UniversitĂ€tsgesetz 2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 134/2008 [2]
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.