|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Philipp I., genannt der Großmütige aus dem Haus Hessen (* 13. November 1504 in Marburg; †31. März 1567 in Kassel) war von 1509/1518 bis 1567 Landgraf der Landgrafschaft Hessen und einer der bedeutendsten Landesfürsten und politischen Führer im Zeitalter von Reformation und Renaissance im Heiligen Römischen Reich.
Inhaltsverzeichnis |
Philipp von Hessen wurde 1504 in Marburg geboren. Sein Vater war Landgraf Wilhelm II. (1469–1509), seine Mutter war Anna von Mecklenburg (1485–1525). Da er beim Tod des syphilitisch erkrankten Vaters 1509 noch minderjährig war, brach um die vormundschaftliche Regentschaft ein erbitterter Kampf zwischen der Landgräfin und den hessischen Ständen und insbesondere der hessischen Ritterschaft aus. Philipp wurde mit 13½ Jahren von Kaiser Maximilian I. für mündig erklärt und ergriff 1518 selbständig die Regierung, behielt jedoch seine Mutter und ihre Räte bei sich. Seit 1524 war Philipp Anhänger der protestantischen Lehre und wurde zum Vorkämpfer der Reformation. 1526 hielt er zum Zwecke der Protestantisierung seines Herrschaftsgebietes die Homberger Synode ab. Im gleichen Jahr erfolgte das Bündnis mit Johann von Sachsen und anderen protestantischen Fürsten im Torgauer Bund.
1527 gründete er die Universität Marburg als erste protestantische Hochschule der Welt und gleichzeitig das zugehörige Gymnasium Philippinum. Im Juni 1528 schloss er mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg den Vertrag von Hitzkirchen, in dem Kurmainz endgültig auf die geistliche Gerichtsbarkeit über Hessen verzichtete. 1529 gründete er die Hessische Stipendiatenanstalt. Im gleichen Jahr fand das Marburger Religionsgespräch zwischen den Reformatoren Martin Luther und Ulrich Zwingli statt, von dem sich Philipp die Einigung des Protestantismus erhoffte. Er gehörte zu den fürstlichen Vertretern der protestantischen Minderheit (Protestation) am Reichstage zu Speyer.
Philipp wurde 1531 zum Mitgründer des Schmalkaldischen Bundes. 1534 gelang es ihm durch militärisches Vorgehen im von Habsburg verwalteten Württemberg, das mit seinem Sieg in der Schlacht bei Lauffen eine entscheidende Wende nahm, den vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg in dessen Land zurückzuführen.
Anfang 1524 heiratete Philipp Christine von Sachsen (1505–1549). Noch zu Lebzeiten Christines schloss Philipp 1540 eine zweite morganatische Ehe mit dem sächsischen Hoffräulein Margarethe von der Saale (1522–1566). Die Reformatoren Martin Luther, Philipp Melanchthon und Martin Bucer billigten nach einigem Zögern Philipps Vorgehen - Melanchthon war sogar bei der Hochzeit auf Schloss Rotenburg anwesend. Das Bekanntwerden dieser Doppelehe führte zu einer schweren Krise der Reformation und brachte Philipp politisch weitreichende Schwierigkeiten ein, denn Bigamie widersprach nicht nur Kirchenrecht sondern war auch nach weltlichem Recht mit der Todesstrafe bewehrt.
Auf das Wohlwollen des Kaisers angewiesen, bot er Karl V. an, ihn gegen Frankreich, die Osmanen und England zu unterstützen und die Bündnisverhandlungen seines sächsischen Schwagers mit Frankreich (Juli 1540) zu hintertreiben. Der Kaiser ging auf die Angebote ein, was schließlich im Regensburger Vertrag von Juni 1541 resultierte: Philipp versprach einerseits kein Bündnis mit dem französischen König Franz I. oder anderen ausländischen Mächten einzugehen und den Kaiser im Falle eines Krieges mit Frankreich militärisch zu unterstützen, andererseits versprach er ein Eingreifen des Schmalkaldischen Bund in den Krieg um das Herzogtum Geldern zu unterbinden und eine Aufnahme des Herzogs von Kleve in dieses protestantische Militärbündnis zu verhindern. Dafür versicherte der Kaiser „ihme alles und jedes, was sey, so er wider uns, unseren Bruder oder wider kaiserlich Gesetz und Recht und des Reichs Ordnung gehandelt […], genzlich nachgelassen und verzigen“. Eine wichtige Ausnahme machte Karl jedoch: „es wäre denn, daß von wegen der Religion wider alle Protestantes in gemein Krieg bewegt wurde“.[1]
Zu einem solchen Krieg kam es jedoch 1546–47 mit dem Schmalkaldischen Krieg. Nach dem Sieg des Kaisers unterwarf sich Philipp und wurde von diesem in den Niederlanden für fünf Jahre gefangen gesetzt. Während dieser Zeit wurde die Landgrafschaft Hessen von seinem ältesten Sohn Wilhelm regiert, dem Philipp dazu einen Regentschaftsrat beigeordnet hatte, bestehend aus seiner Gemahlin Christine, dem Kanzler Heinrich Lersner und den Räten Rudolf Schenk zu Schweinsberg, Wilhelm von Schachten und Simon Bing.[2]
In seinen letzten fünfzehn Lebensjahren kümmerte sich Philipp um die Verwaltung Hessens und förderte die Einigung der protestantischen Parteien. Darüber hinaus bemühte er sich um die Konsolidierung des nach dem Schmalkaldischen Krieg hoch verschuldeten Landes, unter anderem durch die Einführung einer Tranksteuer. Durch den Ausbau des Steuerwesens wandelte er die Landgrafschaft Hessen vom mittelalterlichen Domänenstaat zum frühmodernen Finanzstaat: Neben den Einkünften aus den Domänen etablierten sich Steuern als neues Standbein der Staatsfinanzierung. Philipp forcierte vor allem die Einführung einer Vermögenssteuer, die sich an der Leistungsfähigkeit der Besteuerten orientierte. Einige seiner Initiativen und Gründungen wie Konfirmationsunterricht, der Landeswohlfahrtsverband oder die Althessische Ritterschaft bestehen bis heute fort. Die Marburger Philipps-Universität wurde erst im Jahr 1934 nach ihrem Gründer benannt.
Nach seinem Tod 1567 wurde Hessen gemäß seinem Testament unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt und büßte infolgedessen spürbar an reichspolitischem Gewicht ein: Hessen-Kassel mit etwa der Hälfte des Territoriums erhielt der älteste Sohn Wilhelm IV., Hessen-Marburg mit etwa einem Viertel des Gebiets ging an Ludwig IV., Hessen-Rheinfels kam an Philipp II. von Hessen-Rheinfels, und Hessen-Darmstadt an Georg I.[3]
Aus seiner am 11. Dezember 1523 in Dresden geschlossenen Ehe mit Christine von Sachsen (* 25. Dezember 1505; †15. April 1549), Tochter von Herzog Georg von Sachsen, hatte er folgende Nachkommen:
Der am 4. März 1540 in Rotenburg an der Fulda zur linken Hand geschlossenen Ehe mit Margarethe von der Saale (* 1522, †6. Juli 1566) entstammten die Grafen zu Diez:
| Vorgänger | Amt | Nachfolger |
| Wilhelm II. | Landgraf von Hessen 1509–1567 |
Wilhelm IV. in Hessen-Kassel Georg I. in Hessen-Darmstadt Ludwig IV. in Hessen-Marburg Philipp II. in Hessen-Rheinfels |
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Philipp I. |
| ALTERNATIVNAMEN | Philipp der GroĂźmĂĽtige |
| KURZBESCHREIBUNG | Landgraf von Hessen |
| GEBURTSDATUM | 13. November 1504 |
| GEBURTSORT | Marburg |
| STERBEDATUM | 31. März 1567 |
| STERBEORT | Kassel |