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Pluralismus ist in der Politikwissenschaft eine empirische Theorie, welche die Verteilung der Macht in der Gesellschaft beschreibt, und/oder eine normative Konzeption, die angibt, wie eine derartige Machtverteilung am besten aussehen sollte.
Mit der grundsätzlichen These, dass die Macht nicht in einem Zentrum konzentriert sei, sondern auf verschiedene, voneinander relativ unabhängige Gruppen der Gesellschaft verteilt sei, stellt sie sich in Gegensatz zu Thesen der Herrschaft oder Hegemonie einer jeweils bestimmten sozialen Klasse oder Elite.
Pluralismus als zu verwirklichende politische Idee sieht als erstrebenswertes Ideal an, dass es in der Gesellschaft keinerlei Machtzentrum geben solle, sondern die Macht sich auf verschiedene Gruppen relativ gleichmäßig verteilen sollte und die gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen somit zwischen den Einflussgruppen ausgehandelt werden.
Inhaltsverzeichnis |
Als Klassiker der Pluralismustheorie wird der US-Politikwissenschaftler Robert Alan Dahl angesehen. In seinem Who Governs? (1961), einer Fallstudie über politische Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse in der Stadtgemeinde New Haven (Connecticut) beschreibt er eine Struktur der „Polyarchie“ und gelangt auf diesem Wege zu der Vorstellung einer pluralistischen Machtverteilung.
Dieser empirischen Beschreibung wurde insbesondere durch Charles Wright Mills die Kennzeichnung der Machtstruktur der US-Gesellschaft als von einer Machtelite beherrscht entgegengehalten.
Ein ähnliches Bild entwirft Franz Neumann in seiner Analyse Behemoth der Gesellschaft Deutschlands zur Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus. Nach Neumann krankt das normative Konzept des Pluralismus daran, dass das wirkliche Funktionieren, d. h. zum Hervorbringen von allgemeinverbindlichen Entscheidungen über das Gesamtsystem, eine grundsätzliche Harmonie der Gruppeninteressen voraussetze.
Ein pluralistisches Bild der Gesellschaft der Bundesrepublik entwarfen zeitweise auch Soziologen wie Erwin Scheuch[1] und Helmut Schelsky mit seiner These von der nivellierten Mittelstandsgesellschaft oder René König, wenn er herausstellt:
„die Dichte der in der industriellen Gesellschaft vorhandenen sozialen Beziehungen stellt sich vor allem als soziale Verflechtung dar, die Hand in Hand geht mit der sozialen Differenzierung, aus der eine Pluralität von Schwerpunkten entsteht.“
– René König[2]
Diese Sichtweise gelte in zugespitzter Weise auch für den Staat, der nicht über den Gruppen gesehen wird, sondern im Extremfall eine Gruppe unter vielen darstellt und von diesem Wechselspiel der Interessen geprägt werde.[3]
Der marxistischen Tradition folgend stellte Urs Jaeggi dem Bild der pluralistischen das der antagonistischen Gesellschaft gegenüber, die von Machtungleichgewichten und Beziehungen der politischen Über- und Unterordnung geprägt sei.[4] Die Vertreter der Pluralismus-These verabsäumten, ihre normativ geprägtes Gesellschaftsbild mit den bereits verfügbaren Daten über die weit verbreitete soziale Ungleichheiten, wie etwa der Einkommensverteilung, zu konfrontieren.
Neumann sah den Ursprung der pluralistischen Auffassung in Otto von Gierkes Darstellung der deutschen Rechtsgeschichte, die er als eine merkwürdige Kombination des reformistischen Syndikalismus Proudhons mit neo-thomistischen Soziallehren verstand.[5] Teile daraus wurden vom Rechtshistoriker Frederic Maitland sowie von Ernest Barker ins Englische übersetzt und machten in der anglo-amerikanischen Staatstheorie Karriere. Gierkes Theorie der realen Verbandspersönlichkeit wurden vom Kirchenhistoriker Figgis im Kirchenrecht aufgegriffen sowie von A. D. Lindsay im Arbeitsrecht.[6]
„Wir betrachten den Staat nicht so sehr als einen Zusammenschluß von Individuen in ihrem gemeinschaftlichen Leben; wir betrachten ihn vielmehr als einen Zusammenschluß von Individuen, welche bereits in verschiedenen Gruppen zu einem weitergehenden und umfassenderen Zweck vereinigt sind.“
– Ernest Barker[7]
Die Staatstheorie des Nationalsozialismus verlieh dem Pluralismus im Hinblick auf die politischen Verhältnisse in der Weimarer Republik einen stark negativ-polemischen Wertakzent:
„Die Auslieferung der Politik an die gesellschaftlichen Mächte - und das ist in Zeiten des Hochkapitalismus stets eine vernebelnde Bezeichnung für die Wirtschaftsmächte - bedeutet die Einbeziehung des Politischen in eine Ebene ohne den Rang, der erst Politik ermöglicht. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß unter der Geltung der Weimarer Verfassung der deutsche Staat zugrunde ging, weil er zum Raub des gesellschaftlichen Pluralismus wurde.“
– Ernst Forsthoff[8]
Carl Schmitt und sein Schüler Ernst Forsthoff stellten in ihren Werken die These auf, dass die Forderung nach politischem Pluralismus und Parlamentarismus abzulehnen sei und ein starken Staates, der kompromisslos das Führerprinzip verwirkliche, an dessen Stelle treten sollte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Ernst Fraenkel den Pluralismus, verstanden als „ein Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie“, dem Totalitarismus schlechthin gegenübergestellt.[9]
„ Eine jede pluralistische Demokratie geht davon aus, daß, um funktionieren zu können, sie nicht nur Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines fair play, sondern auch einen allgemein anerkannten Wertkodex bedarf, der ein Minimum abstrakter regulativer Ideen generellen Charakters enthalten muß; sie glaubt jedoch nicht, daß in politisch relevanten Fällen diese regulativen Ideen ausreichend konkret und genügend substantiiert zu sein vermögen, um für die Lösung aktueller politischer Probleme unmittelbar verwendungsfähig zu sein. Der Pluralismus beruht vielmehr auf der Hypothese, in einer differenzierten Gesellschaft könne im Bereich der Politik das Gemeinwohl a posteriori als das Ergebnis eines delikaten Prozesses der divergierenden Ideen und Interessen der Gruppen und Parteien erreicht werden, stets vorausgesetzt, um dies der Klarheit wegen zu wiederholen, daß bei deren Zusammen- und Widerspiel die generell akzeptierten, mehr oder weniger abstrakten regulativen Ideen sozialen Verhaltens respektiert und die rechtlich normierten Verfahrensvorschriften und die gesellschaftlich sanktionierten Regeln eines fair play ausreichend beachtet werden.“
– Ernst Fraenkel [10]
Ein notwendiger Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erfolge als Diskurs und Diskussionsprozess (Deliberative Demokratie) z. B. vertreten von Jürgen Habermas mit der Möglichkeit formal geregelter Konflikte, die auf Kompromiss oder Einsicht abzielen. Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird und die Teil des oben genannten, allgemeinsten Normensystems sind, ein einsehbarer Konsens besteht. Außerdem ist wichtig, dass kein relevantes Interesse vom „Markt des Ausgleichs“ ausgeschlossen ist. Dies ist idealtypisch und nicht stets gewährleistet, vgl. Politikverdrossenheit (bzw. Demokratieverdrossenheit) im gegenwärtigen Deutschland.
Samuel P. Huntington führte den von verschiedenen Seiten kritisierten Begriff "Kampf der Kulturen" (clash of civilizations) in die Debatte ein: Während die westlichen Zivilisationen und ihre seiner Meinung nach liberalen Regierungen nach eigenen Angaben den demokratischen Pluralismus für immer mehr Weltregionen durchzusetzen zu suchen würden, würde v.a. von Meinungsführern und Regierungspolitikern in afrikanischen, lateinamerikanischen, asiatischen und islamischen Gesellschaften eine andere Art von Pluralismus eingefordert, auf dessen Grundlage einige totalitäre, islamische Staaten sich Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen mit dem Postulat verbitten, sie seien gleichberechtigte Systeme, über deren Innenpolitik von außen kein Urteil gefällt werden dürfe. Andere Länder würden auf Menschenrechte verweisen, wie das Recht auf Arbeit und Auskommen, die nicht automatisch zum allgemein anerkannten Kanon der Menschenrechte gehören. Die Frage, ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO für alle Menschen gilt und einen grundsätzlichen politischen und sozialen Pluralismus gewährleisten kann, ist strittig. Der von Huntington skizzierte pluralistische Gegenentwurf zum System universeller Werte wird als Kulturrelativismus bezeichnet. Demnach könnten kulturelle Verhaltensformen nur im Rahmen der jeweiligen Kultur, also im Licht des dazugehörigen Sozial-, Wertesystems und Kulturverständnisses, bewertet werden.