|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Novemberpogrome 1938 â bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt â waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte GewaltmaĂnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich.
Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Selbstmord getrieben.[1] Ăber 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige VersammlungsrĂ€ume sowie tausende GeschĂ€fte, Wohnungen und jĂŒdische Friedhöfe wurden zerstört.[2] Ab dem 10. November wurden ungefĂ€hr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, von denen Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben.
Die Pogrome markieren den Ăbergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre spĂ€ter in den Holocaust an den europĂ€ischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mĂŒndete.[3]
Inhaltsverzeichnis |
Die Novemberpogrome 1938 steigerten den staatlichen Antisemitismus zur Existenzbedrohung fĂŒr die Juden im ganzen Deutschen Reich. Entgegen der NS-Propaganda waren sie keine Reaktion des âspontanen Volkszornsâ auf die Ermordung eines deutschen Diplomaten durch einen Juden. Sie sollten vielmehr die seit FrĂŒhjahr 1938 begonnene gesetzliche âArisierungâ, also die Zwangsenteignung jĂŒdischen Besitzes und jĂŒdischer Unternehmen planmĂ€Ăig beschleunigen, mit der auch die deutsche AufrĂŒstung finanziert werden sollte. Der Zeitpunkt der Pogrome hing eng mit Hitlers Kriegskurs zusammen (siehe dazu: Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland).
FĂ€lle von GewalttĂ€tigkeit gegen Juden gab es auch vor der nationalsozialistischen MachtĂŒbernahme. WĂ€hrend der Hyperinflation 1923 kam es im Berliner Scheunenviertel zu antisemitischen Ausschreitungen. 1931 organisierte der SA-FĂŒhrer und spĂ€tere PolizeiprĂ€sident Wolf-Heinrich von Helldorf antijĂŒdische Krawalle in Berlin. Unmittelbar nach der Machtergreifung folgte am 11. MĂ€rz 1933 der âWarenhaussturmâ in Braunschweig sowie der landesweite Judenboykott vom 1. April 1933. Mit dem Berufsbeamtengesetz und dem Gesetz ĂŒber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die beide am 7. April 1933 in Kraft traten, verloren im Jahre 1933 etwa 37.000 Juden ihre berufliche Existenz in Deutschland.
Danach flaute die Verfolgung zunĂ€chst ab. JĂŒdische Unternehmen wurden zeitweise ausdrĂŒcklich nicht benachteiligt, um sensible Wirtschaftszweige nicht zu schĂ€digen.[4] Im MĂ€rz 1935 leitete Julius Streicher jedoch eine weitere Hetzkampagne gegen Juden ein, um die Bevölkerung auf strikte âRassentrennungâ einzustimmen. Die NĂŒrnberger Gesetze legalisierten diese im September. Zwar stieg die Zahl jĂŒdischer AusreiseantrĂ€ge danach nicht wieder an; aber viele jĂŒdische Unternehmer gaben dem Druck nach und verkauften ihre Firmen weit unter Wert oder schieden aus deren Leitung aus. Davon profitierten vor allem Warenhauskonzerne wie Horten und Finanzinstitute wie die Deutsche Bank oder die Dresdner Bank.
1937 zeichnete sich ein Kurswechsel von der schleichenden VerdrĂ€ngung der Juden aus der deutschen Privatwirtschaft zu ihrer schnellen Zwangsenteignung durch den Staat ab. Im Januar forderte der âReichsfĂŒhrer-SSâ Heinrich Himmler erstmals öffentlich die âEntjudung Deutschlandsâ, die das 25-Punkte-Programm der NSDAP 1920 als Ziel benannt hatte. Sie könne am besten durch Mobilisierung des âVolkszornsâ und Ausschreitungen erreicht werden.[5] Im Oktober wies das âKampfblattâ der SS, Das Schwarze Korps, auf die angeblich ungeschmĂ€lerte Macht der Juden in Handel und Industrie hin. Diese sei nicht lĂ€nger zu dulden: Heute brauchen wir keine jĂŒdischen Betriebe mehr.[6]
Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht hatte wiederholt gegen Streichers Boykottkampagnen protestiert, weil sie den Handel störten, Preis- und WĂ€hrungsstabilitĂ€t, Deviseneinnahmen und damit die deutsche WiederaufrĂŒstung gefĂ€hrdeten.[7] Er wurde am 27. November 1937 abgelöst. Kurz darauf organisierte Streicher einen Weihnachtsboykott gegen jĂŒdische GeschĂ€fte, und Schachts Ăbergangsnachfolger Hermann Göring wandelte das Wirtschaftsministerium in ein âExekutivorgan zur DurchfĂŒhrung des Vierjahresplansâ zur AufrĂŒstung um.[8]
Zum Jahresbeginn 1938 lag das offizielle staatliche Haushaltsdefizit bei zwei Milliarden Reichsmark. Die Schuldenaufnahme stieĂ an ihre Grenzen. Walther Bayrhoffer vom Reichsfinanzministerium fĂŒrchtete, das Reich wĂŒrde zahlungsunfĂ€hig, da die Mefo-Wechsel zur AufrĂŒstung 1938 fĂ€llig wurden. Das hĂ€tte die Kriegsvorbereitung gefĂ€hrdet, die nun verstĂ€rkt wurde. Hitler enthob Reichskriegsminister Werner von Blomberg und den Oberbefehlshaber des Heeres, Werner von Fritsch, am 4. Februar 1938 ihrer Ămter und ĂŒbernahm selbst das Oberkommando der Wehrmacht. Am 12. MĂ€rz lieĂ er diese in Ăsterreich einrĂŒcken.
Mit dem sogenannten Anschluss Ăsterreichs kamen 192.000 Juden zu den noch 350.000 Juden im âAltreichâ hinzu, so dass nun 540.000 Juden im âGroĂdeutschen Reichâ lebten. Vor allem in Wien mit neun Prozent jĂŒdischem Bevölkerungsanteil kam es nun zu wochenlangen Ausschreitungen. SchlĂ€gertrupps der SA prĂŒgelten tausende jĂŒdische GeschĂ€ftsinhaber aus ihren LĂ€den, Betrieben und Wohnungen. MittelstĂ€ndische NSDAP-Mitglieder ergriffen als âKommissareâ die Leitung geraubter GeschĂ€fte. Sie sahen dies als âWiedergutmachungâ fĂŒr Nachteile vor der âReichseinungâ und versuchten auch, AufkĂ€ufen jĂŒdischer Firmen durch kapitalkrĂ€ftige deutsche GroĂkonzerne zuvorzukommen. Um die âwilden Enteignungenâ zu stoppen, erklĂ€rte âReichskommissarâ Josef BĂŒrckel die âKommissareâ am 13. April per Gesetz zu neuen EigentĂŒmern, die nun ihr Betriebsvermögen anmelden mussten.[9]
Am 26. April erlieĂ Göring ein Gesetz, das alle Juden des Reiches zwang, ursprĂŒnglich bis zum 30. Juni, spĂ€ter bis 31. Juli verlĂ€ngert, ihr gesamtes Vermögen, sofern es 5.000 Reichsmark ĂŒberstieg, detailliert beim Finanzamt offen zu legen. Man schĂ€tzte ihr Gesamtvermögen auf 8,5 Milliarden, den Anteil an liquiden Wertpapieren auf 4,8 Milliarden Reichsmark. Das NS-Regime plante deren Zwangsumtausch in deutsche Staatsanleihen, um diese gegen Devisen im Ausland zu verkaufen. So sollte das Haushaltsdefizit verringert und die Vertreibung der Beraubten ins Ausland finanziert werden.[10]
Die europĂ€ischen Nachbarstaaten befĂŒrchteten eine FlĂŒchtlingsflut und waren bestrebt, diese abzuwenden. Bei der internationalen Konferenz von Ăvian (Frankreich) im Juli 1938 erklĂ€rte sich keines der 32 teilnehmenden LĂ€nder zur Aufnahme der bedrohten Juden bereit. Vielmehr protestierte die Schweiz, in die viele Juden aus Ăsterreich flohen, gegen die âVerjudungâ und drohte eine allgemeine Visumspflicht an. Daraufhin entzog das NS-Regime deutschen Juden die ReisepĂ€sse und ersetzte sie durch Sonderausweise mit dem neu eingefĂŒhrten Judenstempel. Auch Luxemburg hielt am 9. November 1938 auf Beschluss seiner damaligen christlich-sozialistischen Regierung die Grenzen fest geschlossen und verstĂ€rkte die Grenzkontrollen.[11] Adolf Eichmann richtete schlieĂlich im Auftrag von Reinhard Heydrich im August in Wien die erste Zentralstelle fĂŒr jĂŒdische Auswanderung ein. Eine FlĂŒchtlingswelle setzte ein: Bis Herbst verlieĂen etwa 54.000 Juden das Reich.
Am 29. September gestattete das MĂŒnchner Abkommen die deutsche Annexion des tschechoslowakischen âSudetenlandesâ, die Hitler seit Mai angestrebt hatte. Chamberlains Nachgeben gegenĂŒber der aggressiven deutschen Politik schien den Krieg noch einmal abgewendet zu haben. Doch schon am 21. Oktober erlieĂ Hitler den Befehl zur âZerschlagung der Rest-Tschecheiâ. Zugleich gewann das Regime Handlungsspielraum nach innen und lieĂ nun vermehrt selbst jĂŒdisches Eigentum konfiszieren und âĂŒberflĂŒssigeâ Unternehmen schlieĂen, ohne gröĂere politische und wirtschaftliche Folgen fĂŒrchten zu mĂŒssen.
Am 14. Oktober kĂŒndigte Göring im Reichsluftfahrtministerium ein gigantisches RĂŒstungsprogramm an. Dieses sei jedoch durch das Staatsdefizit und begrenzte ProduktionskapazitĂ€ten erschwert. Die Privatwirtschaft mĂŒsse daran mitwirken, da man andernfalls zur staatlich gelenkten Planwirtschaft ĂŒbergehen werde. Die âArisierungâ sei nun unumgĂ€nglich und allein Sache des Staates; sie dĂŒrfe auf keinen Fall wie in Ăsterreich anarchisch als âVersorgungssystem untĂŒchtiger Parteigenossenâ ablaufen.[12]
Dass die Reichsregierung die Pogrome und Massenverhaftungen vorbereitete, legen unter anderem folgende Schritte nahe:
Am 9. Oktober 1938 erlieĂ Polen eine Verordnung, nach der die PĂ€sse aller lĂ€nger als fĂŒnf Jahre im Ausland lebenden Polen ohne Sondervisum eines zustĂ€ndigen Konsulats am 30. Oktober ablaufen sollten. Das betraf vor allem bis zu 18.000 von geschĂ€tzten 70.000 polnischen, meist verarmten Juden, die vielfach illegal im GroĂdeutschen Reich lebten.[17] Die deutsche Regierung stellte Polen daraufhin am 26. Oktober ein Ultimatum, die RĂŒckkehrmöglichkeit der Staatenlosen zu garantieren, andernfalls werde man sie sofort ausweisen. Nach der erwarteten Ablehnung befahl die Gestapo allen StĂ€dten und Gemeinden am 27. Oktober, die Betroffenen sofort festzunehmen. In der Nacht zum 29. Oktober wurden sie aus ihren Wohnungen geholt, in schwer bewachten ZĂŒgen und Lastwagen zur deutsch-polnischen Grenze bei ZbÄ szyĆ (deutsch: Bentschen) abtransportiert und hinĂŒbergejagt (âPolenaktionâ).
Die unvorbereiteten polnischen Grenzbeamten verweigerten den Abgeschobenen zunĂ€chst mit Waffengewalt die Einreise, die Deutschen wiederum die RĂŒckkehr. Sie mussten tagelang ohne Nahrung in den ĂŒberfĂŒllten Grenzbahnhöfen oder im Niemandsland warten, bis die polnischen Behörden sie passieren lieĂen. Ein Teil kam in den nĂ€chsten Tagen bei jĂŒdischen Gemeinden in Polen unter, etwa 7.000 Personen mussten aber zum FlĂŒchtlingslager ZbÄ szyĆ in der Woiwodschaft PoznaĆ marschieren, wo die polnische Regierung sie bis August 1939 internierte. Im Januar durften sie fĂŒr kurze Zeit in ihre deutschen Heimatorte zurĂŒckkehren, um ihre GeschĂ€fte zu verkaufen, Haushalte aufzulösen und so ihre erzwungene âAuswanderungâ zu regeln.[18]
Am 3. November erfuhr der in Paris lebende siebzehnjĂ€hrige polnische Jude Herschel Grynszpan, dass auch seine ganze Familie nach ZbÄ szyĆ vertrieben worden war. Er besorgte sich einen Revolver und schoss damit am 7. November 1938 in der Deutschen Botschaft auf den der NSDAP angehörenden LegationssekretĂ€r Ernst Eduard vom Rath. Dieser erlag am 9. November seinen Verletzungen.
Grynszpans genaues Motiv ist unbekannt. Er gab im Verhör âRacheâ fĂŒr das Leiden seiner Eltern bei deren gewaltsamer Abschiebung an. Er wollte eigentlich den Botschafter erschieĂen, traf dann aber vom Rath. 1942 in deutscher Haft sagte er aus, er habe sein Opfer zuvor in der Pariser Homosexuellenszene kennengelernt. Daraufhin lieĂ Propagandaminister Joseph Goebbels den jahrelang geplanten Schauprozess gegen ihn, der das âWeltjudentumâ als angeblichen Auftraggeber des Mords âbeweisenâ sollte, verschieben. SchlieĂlich sagte Hitler den Prozess ganz ab.[19] Grynszpan wurde vermutlich im KZ Sachsenhausen umgebracht.[20]
1938 nutzte die NS-FĂŒhrung das Attentat als willkommenen Anlass, um der unzufriedenen Parteibasis Gelegenheit zum Handeln gegen jĂŒdisches Eigentum zu geben und die Juden beschleunigt dann auch gesetzlich aus dem deutschen Wirtschaftsleben auszuschalten. Nach diesem Muster wurde schon der Reichstagsbrand im Februar 1933 zum Anlass genommen, mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung die âGleichschaltungâ der Republik voranzutreiben. Das Attentat des jĂŒdischen Studenten David Frankfurter auf den NSDAP-FunktionĂ€r Wilhelm Gustloff im Februar 1936 war dagegen nahezu folgenlos geblieben, weil das NS-Regime auch wegen der bevorstehenden Olympischen Sommerspiele die Reaktionen des Auslands berĂŒcksichtigen musste.
Die Nachricht vom Attentat auf den zuvor weitgehend unbekannten Diplomaten vom Rath erreichte die deutsche Ăffentlichkeit erst am 8. November 1938 durch die Tagespresse. Bereits am SpĂ€tnachmittag des 7. November begannen jedoch in Kurhessen und Magdeburg-Anhalt die ersten Ăbergriffe gegen Juden, ihre Wohnungen, GeschĂ€fte, GemeindehĂ€user und Synagogen. Die TĂ€ter waren Angehörige von SA und SS. Sie traten in Zivilkleidung auf, um wie normale BĂŒrger zu wirken und die ĂŒbrige Bevölkerung zum âVolkszornâ wegen des Attentats in Paris aufzuhetzen. Am Abend des 7. November wurden die Synagoge und andere jĂŒdische Einrichtungen in Kassel, in der gleichen Nacht auch jene der umliegenden Orte Zierenberg, Bebra und Sontra verwĂŒstet.
Noch am 7. November gab das Deutsche NachrichtenbĂŒro, eine zentrale Institution der Presselenkung im NS-Staat, eine Anweisung heraus, die Meldung ĂŒber das Attentat sei in allen Zeitungen âin groesster Form herauszustellenâ und es sei besonders âdarauf hinzuweisen, dass das Attentat die schwersten Folgen fuer die Juden in Deutschland haben mussâ.[21] Am darauffolgenden Tag schrieb Wolfgang Diewerge, ein hoher FunktionĂ€r des Propagandaministeriums, im Leitartikel des Völkischen Beobachters (Presseorgan der NSDAP):[22]
âEs ist klar, daĂ das deutsche Volk aus dieser neuen Tat seine Folgerungen ziehen wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, daĂ in unseren Grenzen Hunderttausende von Juden noch ganze LadenstraĂen beherrschen, VergnĂŒgungsstĂ€tten bevölkern und als 'auslĂ€ndische' Hausbesitzer das Geld deutscher Mieter einstecken, wĂ€hrend ihre Rassegenossen drauĂen zum Krieg gegen Deutschland auffordern und deutsche Beamte niederschieĂen. [âŠ] Die SchĂŒsse in der deutschen Botschaft in Paris werden nicht nur den Beginn einer neuen deutschen Haltung in der Judenfrage bedeuten, sondern hoffentlich auch ein Signal fĂŒr diejenigen AuslĂ€nder sein, die bisher nicht erkannten, daĂ zwischen der VerstĂ€ndigung der Völker letztlich nur der internationale Jude steht.â
Ăhnliche Kommentare finden sich am 8. und 9. November in anderen Parteizeitungen der NSDAP, etwa im Westdeutschen Beobachter.[23] Die prominent platzierte und namentlich gezeichnete Stellungnahme lĂ€sst darauf schlieĂen, dass höchste Parteistellen bereits zu diesem Zeitpunkt entschlossen waren, das Attentat fĂŒr eine massive antisemitische Kampagne auszunutzen â anders als zwei Jahre zuvor das Attentat auf Wilhelm Gustloff. Auch auf das Ziel dieser Kampagne gibt die Formulierung einen Hinweis: Es ging um die völlige VerdrĂ€ngung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben.[24]
Am selben Abend brannte in Bad Hersfeld die erste Synagoge. In den Landkreisen Fulda und Melsungen, u. a. den Orten Baumbach, Eschwege, Fritzlar, Rotenburg an der Fulda, Witzenhausen, wurden fast alle jĂŒdischen Wohnungen und GeschĂ€fte demoliert.[25] Im Laufe des Abends und der Nacht wurden zahlreiche Juden misshandelt. In Felsberg gab es dabei das erste jĂŒdische Todesopfer in Kurhessen.
Am Nachmittag des 9. November wurden ab 15 Uhr die Synagoge und das jĂŒdische Gemeindehaus in Dessau angezĂŒndet. Ab 19 Uhr begannen die Ausschreitungen in Chemnitz. Die Brandstiftungen betrafen allesamt nur Synagogen und GeschĂ€fte, deren BrĂ€nde die NachbarhĂ€user nicht gefĂ€hrden konnten. NichtjĂŒdische HĂ€user und Wohnungen blieben ĂŒberall verschont.
Nach Darstellung des Historikers Wolf-Arno Kropat ging die Initiative zu den regional begrenzten Pogromen vom kurhessischen Gaupropagandaleiter Heinrich Gernand aus, der âoffensichtlichâ vom Reichspropagandaministerium dazu beauftragt worden war.[26] Angela Hermann hingegen schlieĂt eine Anstiftung der kurhessischen Exzesse durch Goebbels aus und hĂ€lt auch die Gernand zugeschriebene Rolle als Anstifter fĂŒr fragwĂŒrdig.[27] Die Aktionen wurden von örtlichen ParteifĂŒhrern â darunter einem Kreisleiter â und SA-Parteiaktivisten gesteuert; teilweise wurden sie von auswĂ€rtigen Parteimitgliedern dazu aufgefordert.[28] Der Historiker Hans-JĂŒrgen Döscher geht davon aus, dass sich hier das âgewalttĂ€tige Potential der antisemitischen Parteibasisâ zeigte.[29]
Hitler hatte vom Rath sofort nach dem Attentat um drei Klassen zum BotschaftssekretĂ€r I. Klasse befördert. Am 9. November nahm er nach dem Gedenkmarsch fĂŒr den Hitler-Ludendorff-Putsch an einem Essen einem Kameradschaftsabend der ParteifĂŒhrung mit Alten KĂ€mpfern im Alten Rathaus in MĂŒnchen teil. Dort erfuhr er die Nachricht vom Tod des Diplomaten. Sofort besprach er sich wĂ€hrend des Essens mit dem gleichfalls anwesenden Reichspropagandaminister Joseph Goebbels. Dann verlieĂ er die Versammlung, fuhr in seine Privatwohnung und hielt sich in den folgenden Tagen nach auĂen hin zurĂŒck.
Goebbels machte anschlieĂend gegen 22.00 Uhr vor den versammelten Partei- und SA-FĂŒhrern die Nachricht bekannt. Er benutzte den Tod zu einer antisemitischen Auslegung des Attentats, in der er âdie JĂŒdische Weltverschwörungâ fĂŒr den Tod vom Raths verantwortlich machte. Er lobte die angeblich âspontanenâ judenfeindlichen Aktionen im ganzen Reich, bei denen auch Synagogen in Brand gesetzt worden seien, und verwies dazu auf Kurhessen und Magdeburg-Anhalt. Er Ă€uĂerte, dass die Partei nicht als Organisator antijĂŒdischer Aktionen in Erscheinung treten wolle, aber diese dort, wo sie entstĂŒnden, auch nicht behindern werde.
Die anwesenden Gauleiter und SA-FĂŒhrer verstanden dies als indirekte, aber unmissverstĂ€ndliche Aufforderung zum organisierten Handeln gegen jĂŒdische HĂ€user, LĂ€den und Synagogen. Nach Goebbels' Rede telefonierten sie gegen 22:30 Uhr mit ihren örtlichen Dienststellen. Danach versammelten sie sich im Hotel âRheinischer Hofâ, um von dort aus weitere Anweisungen fĂŒr Aktionen durchzugeben. Goebbels selbst lieĂ nach Abschluss der Gedenkfeier nachts Telegramme von seinem Ministerium aus an untergeordnete Behörden, Gauleiter und Gestapostellen im Reich aussenden. Diese wiederum gaben entsprechende Befehle an die Mannschaften weiter, in denen es etwa hieĂ (SA-Stelle âNordseeâ):[30]
âSĂ€mtliche jĂŒdische GeschĂ€fte sind sofort von SA-MĂ€nnern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafĂŒr zu sorgen hat, dass keinerlei WertgegenstĂ€nde entwendet werden können. [âŠ] Die Presse ist heranzuziehen. JĂŒdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jĂŒdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur WohnhĂ€user arischer Deutscher zu schĂŒtzen, allerdings mĂŒssen die Juden raus, da Arier in den nĂ€chsten Tagen dort einziehen werden. [âŠ] Der FĂŒhrer wĂŒnscht, dass die Polizei nicht eingreift. SĂ€mtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort ĂŒber den Haufen schieĂen. An den zerstörten jĂŒdischen GeschĂ€ften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen, mit etwa folgendem Text: âRache fĂŒr Mord an vom Rath. Tod dem internationalen Judentum. Keine VerstĂ€ndigung mit Völkern, die judenhörig sind.â Dies kann auch erweitert werden auf die Freimaurerei.â
Der Chef der Gestapo-Abteilung fĂŒr Regimegegner, Heinrich MĂŒller, sandte um 23:55 Uhr ein Blitzfernschreiben an alle Leitstellen der Staatspolizei im Reich: Die Sicherheitsdienste sollten sich heraushalten. Sie sollten aber fĂŒr den âSchutzâ des jĂŒdischen Eigentums vor PlĂŒnderung sorgen. Punkt 3 lautete:[31]
âEs ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20-30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwĂ€hlen vor allem vermögende Juden. NĂ€here Anordnungen ergehen noch im Laufe dieser Nacht.â
Polizei und SS waren demnach eine Stunde nach der SA ĂŒber die angeordneten Pogrome informiert, die seit 23:00 begonnen hatten. Sie sollten diese zu der lĂ€ngst geplanten Internierung wohlhabender Juden nutzen. Nachdem Himmler neue Rekruten der Waffen-SS vereidigt hatte, erteilte er die ânĂ€heren Anordnungenâ Heydrich, der diese um 1:20 Uhr seinerseits als Blitzfernschreiben an alle Untergebenen sandte. Darin bekrĂ€ftigte er das Verbot zu plĂŒndern, den Schutz fĂŒr NachbargebĂ€ude vor BrĂ€nden und ergĂ€nzte, dass â auch jĂŒdische â AuslĂ€nder nicht zu belĂ€stigen seien. Die Zahl der Festzunehmenden lieĂ er offen:[32]
âSobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfĂŒr zulĂ€sst, sind in allen Bezirken so viele Juden â insbesondere wohlhabende â festzunehmen, als in den vorhandenen HaftrĂ€umen untergebracht werden können.â
Die Leitung der Zerstörungen oblag den örtlichen PropagandaĂ€mtern der NSDAP. Sie beriefen die SA-Ortsgruppen ein, die ihre Mitglieder instruierten und in Marsch setzten, um die Befehle auszufĂŒhren. In NĂŒrnberg z. B. wurden sie wie in den meisten deutschen StĂ€dten nach Augenzeugenberichten wie folgt umgesetzt:[33]
âZuerst kamen die groĂen LadengeschĂ€fte dran; mit mitgebrachten Stangen wurden die Schaufenster eingeschlagen, und der am Abend bereits verstĂ€ndigte Pöbel plĂŒnderte unter AnfĂŒhrung der SA die LĂ€den aus. Dann ging es in die von Juden bewohnten HĂ€user. Schon vorher informierte nichtjĂŒdische Hausbewohner öffneten die TĂŒren. Wurde auf das LĂ€uten die Wohnung nicht sofort geöffnet, schlug man die WohnungstĂŒr ein. Viele der âspontanenâ RĂ€cher waren mit Revolver und Dolchen ausgestattet; jede Gruppe hatte die nötigen Einbrecherwerkzeuge wie Ăxte, groĂe Hammer und Brechstangen dabei. Einige SA-Leute trugen einen Brotbeutel zur Sicherstellung von Geld, Schmuck, Fotos und sonstigen WertgegenstĂ€nden, die auf einen Mitnehmer warteten. Die Wohnungen wurden angeblich nach Waffen durchsucht, weil am Tage vorher ein Waffenverbot fĂŒr Juden veröffentlicht worden war. GlastĂŒren, Spiegel, Bilder wurden eingeschlagen, Ălbilder mit den Dolchen zerschnitten, Betten, Schuhe, Kleider aufgeschlitzt, es wurde alles kurz und klein geschlagen. Die betroffenen Familien hatten am Morgen des 10. November meistens keine Kaffeetasse, keinen Löffel, kein Messer, nichts mehr. Vorgefundene GeldbetrĂ€ge wurden konfisziert, Wertpapiere und SparkassenbĂŒcher mitgenommen. Das schlimmste dabei waren die schweren Ausschreitungen gegen die Wohnungsinhaber, wobei anwesende Frauen oft ebenso miĂhandelt wurden wie die MĂ€nner. Eine Anzahl von MĂ€nnern wurde von den SA-Leuten unter stĂ€ndigen MiĂhandlungen und unter dem Gejohle der Menge zum PolizeigefĂ€ngnis getrieben. [âŠ] Am anderen Morgen wurden gegen 4 Uhr morgens alle [der zuvor inhaftierten] Personen unter 60 Jahren nach Dachau abtransportiert.â
Die Pogrome wurden am 10. November fortgesetzt. In Ăsterreich begannen sie erst an diesem Tag, verliefen dort aber umso heftiger. Sie dauerten im ganzen Reich, besonders in lĂ€ndlichen Gebieten, bis in den Nachmittag hinein. Die befohlene Trennung von SA-MaĂnahmen und SS-âBegleitschutzâ wurde in vielen Regionen missachtet, zumal der Befehl dazu erst Stunden nach Beginn der Pogrome ausgegeben worden war. In Bensheim, im Bodenseeraum, am Niederrhein, in Oberschlesien und Wien u. a. fĂŒhrten die SicherheitskrĂ€fte die Zerstörungen selbst an; dort wo die Brandstiftung nicht ausreichte, halfen sie mit SprengsĂ€tzen nach.[34] Die VorgĂ€nge dokumentiert z. B. ein Augenzeugenbericht aus Baden-Baden:[35]
âEhe die SS die Synagoge in Brand steckte, zwang sie die MĂ€nner der jĂŒdischen Gemeinde, sich dort zu versammeln. Entgegen dem jĂŒdischen Brauch mussten sie ihre HĂŒte abnehmen. Das Gemeindeglied Herr Dreyfus wurde gezwungen, von der Kanzel herab aus dem nationalsozialistischen Hetzblatt Der StĂŒrmer vorzulesen. Die Gemeinde hatte im Chor zu antworten: âWir sind ein dreckiges, filziges Volk.â Die SS zwang die MĂ€nner, im Gotteshaus Nazilieder zu singen und TurnĂŒbungen vorzufĂŒhren.â
Direkt im Anschluss an die Zerstörungen begann am 10. November gegen vier Uhr morgens die befohlene Inhaftierung von etwa 30.000 mĂ€nnlichen, meist jĂŒngeren und wohlhabenderen Juden. In den Tagen darauf wurden sie von Gestapo und SS in die drei deutschen Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt. Laut Bericht eines Berliner Juden lieĂen die Wachmannschaften beim âHofappellâ, dem nĂ€chtelangen Strammstehen bei EiseskĂ€lte auf dem Lagerplatz, keinen Zweifel daran, dass sie die Gefangenen dezimieren wollten:[36]
âIhr seid nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Krematorium. [âŠ] Die SS hat das Recht, auf Euch zu schieĂen, wann sie will.â
Die unmenschliche Behandlung der in das KZ Buchenwald Eingelieferten beschrieb detailliert z. B. der Augenzeuge Eugen Kogon.[37] Sie mussten etwa im folgenden Winter mit bloĂen HĂ€nden den Schnee im Lager rĂ€umen; Notamputationen der erfrorenen GliedmaĂen verweigerte der SS-Lagerarzt: FĂŒr Juden stelle ich nur Totenscheine aus.[38]
GemÀà der offiziellen Version wurde die Deportation in die KZs der Bevölkerung als âWiederherstellung der Ordnungâ dargestellt, um âden Volkszorn in staatliche Bahnen zu lenkenâ. Parallel dazu lieĂ Goebbels im Rundfunk seit dem frĂŒhen Morgen des 10. November in halbstĂŒndigen Intervallen die Aufforderung verbreiten, âvon weiteren Demonstrationen und Vergeltungsaktionen sofort abzusehen.â Dennoch kam es in kleineren Orten bis zum 11., vereinzelt sogar bis zum 12. und 13. November noch zu Ausschreitungen; sei es aus einer Eigendynamik heraus, sei es, weil die Radionachricht nicht empfangen worden war oder ignoriert wurde.
Die Verluste an Menschenleben und das AusmaĂ der SachschĂ€den wurden lange Zeit unkritisch aus den Angaben der NSDAP ĂŒbernommen. So listete etwa die ZEIT noch am 3. November 1978 nur die 91 Morde und 267 zerstörten Synagogen auf, die ein Brief Heydrichs an Göring vom 11. November 1938 aufgefĂŒhrt hatte. Die tatsĂ€chlichen Zahlen werden heute aufgrund vieler Dokumente auf ein Vielfaches davon geschĂ€tzt.
Man geht heute von mindestens 400 Todesopfern allein in der Pogromnacht aus. Darin sind Selbsttötungen und schwere Körperverletzungen mit Todesfolge enthalten. Nur in NĂŒrnberg z. B. wurden schon am 9. November neun Morde, zehn Selbsttötungen und sieben plötzliche TodesfĂ€lle von Juden verzeichnet.[39] Hinzu kam eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen jĂŒdischer Frauen.
Von den annĂ€hernd 30.000 verhafteten und deportierten Juden wurden nachweislich 10.911 â einschlieĂlich von etwa 4.600 Wienern â ins KZ Dachau, 9.845 ins KZ Buchenwald eingeliefert. FĂŒr das KZ Sachsenhausen schĂ€tzt man mindestens 6.000, eher aber 10.000 Inhaftierte. Die Lagerhaft kostete nochmals Hunderte Menschenleben: In Buchenwald fanden nach Angaben der Lagerverwaltung 207 Juden, in Dachau 185 den Tod, die Opferzahl von Sachsenhausen ist unbekannt. Auch hier wird zusĂ€tzlich eine hohe Dunkelziffer angenommen. Denn bereits bei der Ankunft in den KZs wurden Dutzende Juden erschossen, Hunderte starben bei Fluchtversuchen oder an den Strapazen der Zwangsarbeit in den Lagern. Tausende der Ăberlebenden wurden schwer körperlich verletzt â allein im JĂŒdischen Krankenhaus Berlin mussten spĂ€ter 600 erfrorene GliedmaĂen amputiert werden â und seelisch traumatisiert.[40]
Die meisten der ĂŒberlebenden Inhaftierten wurden bis August 1939 wieder entlassen, sofern sie sich schriftlich zur âAuswanderungâ bereit erklĂ€rten und ihren Besitz dem Staat ĂŒbereigneten. Die Zahl der AusreiseantrĂ€ge stieg seit dem 9. November 1938 sprunghaft an: Bis Kriegsbeginn verlieĂen noch einmal etwa 200.000 Juden das Reich, mehr als insgesamt von 1933 bis 1938. Sie mussten ĂŒberall im Ausland ein âVorzeigegeldâ nachweisen und konnten ihre Ein- und Ausreisevisa hĂ€ufig nur noch ĂŒber den Schwarzmarkt, durch Kredite von auslĂ€ndischen Verwandten und Beamtenbestechung erlangen.[41]
Der in Berlin geborene israelische Antisemitismusforscher Avraham Barkai wies 1988 darauf hin, dass fast alle Synagogen im Reich zerstört worden seien; neuere Forschungsarbeiten des Synagogue Memorial haben dies bestĂ€tigt und eine Gesamtzahl von 1.406 vollstĂ€ndig zerstörten Synagogen und Betstuben ermittelt. Von Wiens einst etwa 25 Synagogen ĂŒberstand nur der Stadttempel in der Wiener Innenstadt die Pogrome relativ unbeschadet, fast alle ĂŒbrigen wurden in Brand gesetzt. Die etwa 70 BethĂ€user und -rĂ€ume in der Stadt wurden allesamt verwĂŒstet und teilweise ebenfalls in Brand gesetzt; von Berlins 14 Synagogen wurden 11 vollstĂ€ndig niedergebrannt, die ĂŒbrigen drei schwer demoliert. Zerstört wurden ferner etwa 7.500 jĂŒdische GeschĂ€fte, Wohnungen, GemeindehĂ€user und Friedhofskapellen.
Daraufhin mussten sich viele der jĂŒdischen Kultusgemeinden auflösen; Gottesdienste konnten nur noch privat ohne zeremonielle GegenstĂ€nde stattfinden, da vor allem die wertvollen Torarollen verbrannt oder konfisziert worden waren. Die Gottesdienste wurden nun jedoch meist gut besucht: weniger weil die Frömmigkeit wuchs, sondern weil die Mitglieder sich gegenseitig unterstĂŒtzen mussten, nachdem ihnen jede Existenzgrundlage entzogen, Versammlungen verboten waren und sie die StraĂen nur noch unter Lebensgefahr betreten konnten.[42]
Etwa 100 Protestnoten auslÀndischer Vertretungen gingen nach dem 10. November 1938 beim AuswÀrtigen Amt in Berlin ein. Demnach waren trotz gegenteiliger Befehle auch auslÀndische Juden unter den Opfern der Pogrome. Die Proteste wurden kommentarlos in die Reichskanzlei weitergeleitet und verschwanden dort in den Akten.[43]
Besonders scharf reagierten die USA, indem sie ihren Botschafter am 14. November aus Berlin abzogen. In New York City demonstrierte die Stadtbevölkerung fĂŒr die Opfer. Der in Washington, D.C. residierende deutsche Botschafter Dieckhoff berichtete besorgt, dass nun auch Persönlichkeiten, die das NS-Regime bislang nicht angegriffen oder âzum Teil Sympathie fĂŒr Deutschland zur Schau getragen hattenâ, die scharfe Kritik uneingeschrĂ€nkt mittrugen.[44] Am 3. Dezember protestierte die US-Regierung gegen den Erlass zur Ausschaltung von Juden aus der deutschen Wirtschaft, der entgegen den Versicherungen Joachim von Ribbentrops auch US-BĂŒrger betraf. Daraufhin wurden die zum 31. Dezember geplanten restlichen SchlieĂungen jĂŒdischer Einzelhandels- und Handwerksbetriebe bei auslĂ€ndischen Firmen ausgesetzt; jĂŒdische Auslandsvertreter waren schon am 1. Dezember von der am 12. November beschlossenen âSĂŒhneleistungâ befreit worden, um den noch gĂŒltigen Freundschaftsvertrag mit den USA nicht zu gefĂ€hrden.[45] Die US-Einreisebehörden durften jedoch weiterhin nur 27.000 von nun 140.000 jĂŒdischen EinreiseantrĂ€gen im Jahr bewilligen.[46]
In GroĂbritannien bewirkten die Pogrome einen politischen Meinungsumschwung in der Bevölkerung, wĂ€hrend die Regierung verhalten reagierte. Chamberlains Appeasement-Politik galt nun als gescheitert, die Bereitschaft zum Krieg gegen Hitler wuchs. Auch deutschfreundliche Kreise, die MaĂnahmen der Hitlerregierung bislang verteidigt hatten, verstummten.
Die gegen das Deutsche Reich gerichtete Boykottbewegung,[47] die 1933 als Reaktion auf den Judenboykott entstanden war und zumeist nur jĂŒdische Konsumenten hatte mobilisieren können, erlebte nun einen erheblichen Aufschwung. Viele auslĂ€ndische Unternehmen in Frankreich, GroĂbritannien, Jugoslawien, Kanada, den Niederlanden und den USA kĂŒndigten ihre HandelsvertrĂ€ge mit Deutschland. Manche deutsche Firmen bĂŒĂten ein Viertel ihres ExportgeschĂ€fts ein; auch Betriebe, die fĂŒr die RĂŒstung von Bedeutung waren, erlitten nach Aussage des Wehrwirtschaftsstabes empfindliche Verluste.[48] Am hĂ€rtesten betroffen waren die Leder-, Textil- und Spielwarenhersteller. Gerade diese Zweige profitierten dann jedoch stark von der âArisierungâ.
Teile der Parteibasis waren von den Pogromen ĂŒberrascht worden und lehnten sie vor allem wegen der distanzierten Haltung Hitlers als âwildeâ und âungesetzlicheâ, das hieĂ vom âFĂŒhrerâ scheinbar nicht gedeckte Aktion ab. Auch Regierungsmitglieder, darunter Göring, Himmler, Heydrich, Funk und Alfred Rosenberg, distanzierten sich und wiesen Goebbels die Alleinverantwortung fĂŒr unvorhersehbare auĂen- und wirtschaftspolitische Folgen zu. Schon am Vormittag des 10. November warf Göring Goebbels vor, seine Aktion habe aus ökonomischer Ignoranz die âvolkswirtschaftlich unsinnige Zerstörung von Sachwertenâ herbeigefĂŒhrt, die er dem deutschen Staat gern als Raubgut zugefĂŒhrt hĂ€tte. Dies nahm Hitler zum Anlass, Goebbels in Schutz zu nehmen und die folgende Gesetzgebung zur âArisierungâ zu forcieren.
Die Gewaltexzesse und PlĂŒnderungen stellten die NSDAP vor Probleme, da sie den offiziell ausgegebenen Befehlen widersprachen und auch manchen Parteimitgliedern zu weit gingen. Daher sollten Parteigerichte âDisziplinlosigkeitenâ untersuchen und gegebenenfalls bestrafen; als âSchöffenâ dieser Verfahren fungierten die Gauleiter und âGruppenfĂŒhrerâ, die die Pogrome durchgefĂŒhrt hatten. Im Februar 1939 bestĂ€tigte der geheime Abschlussbericht von Walter Buch, dem obersten Parteirichter, dass die ausfĂŒhrenden TĂ€ter auf Befehl von Goebbels und der ihm untergebenen versammelten SA-FĂŒhrer am Abend des 9. November gehandelt hatten und deshalb weitgehend entlastet waren. Weil man die VerstöĂe als âVolkszornâ dargestellt habe, sei es folgerichtig, sie nicht durch Staatsgerichte, sondern die Partei selbst zu ahnden.
Wegen der faschistisch-totalitĂ€ren Gleichsetzung von Volk, Staat und Partei wurden Morde an âVolksfeindenâ als unvermeidbare Begleiterscheinung der angeordneten Pogrome gewertet. Die Befehle waren absichtlich unklar formuliert, um die Exzesse als âĂberkochen der Volksseeleâ ausgeben zu können. Walter Buch kritisierte diese Taktik offen als ungeeignet und bestĂ€tigte damit, was alle wussten:[49]
âWenn in einer Nacht sĂ€mtliche Synagogen abbrennen, so muĂ das irgendwie organisiert sein und kann nur organisiert sein von der Partei.â
Im Ergebnis wurden nur 16 âbefehlswidrigeâ Morde untersucht und nur zwei der TĂ€ter ohne Folgen âverwarntâ, ParteiausschlĂŒsse der unteren Instanzen wurden damit aufgehoben. Zwei weitere TĂ€ter wurden der ordentlichen Justiz ĂŒberstellt: Sie hatten in der Pogromnacht JĂŒdinnen vergewaltigt, sollten aber nicht deswegen, sondern wegen âRassenschandeâ angeklagt werden.[50] Auf Befehl von Goebbels wies das Reichsjustizministerium die StaatsanwĂ€lte an, âkeine Ermittlungen in Sachen der Judenaktion vorzunehmen.â Diese wurden nicht selbstĂ€ndig tĂ€tig, so dass jede unabhĂ€ngige Untersuchung und Strafverfolgung der Verbrechen unterblieb. Damit war das Justizwesen auĂer Kraft gesetzt; den Betroffenen war jeder Rechtsweg versperrt. Schon die antijĂŒdischen Gesetze von 1933 hatten ihnen weitgehend die BĂŒrgerrechte entzogen.
Obwohl die PlĂŒnderungen und zögerliche Beteiligung der Bevölkerung innerparteilich zum Teil als âFehlschlagâ bewertet wurden, bestĂ€tigte Goebbels die Ăbereinstimmung innerhalb des Regimes, indem er am 13. November 1938 triumphierend in sein Tagebuch eintrug:
âIch arbeite groĂartig mit Göring zusammen. Er geht auch scharf ran. Die radikale Meinung hat gesiegt.â
Da auch die FĂŒhrungskrĂ€fte der SS am 9. November in MĂŒnchen versammelt waren und Heinrich MĂŒller den Befehl zum âSchutzâ der SA-Aktionen herausgab, nimmt man allgemein an, dass diese spĂ€testens am 7. November in der NS-FĂŒhrung geplant wurden, um die ohnehin geplante Enteignung und Vertreibung zu beschleunigen. Denn jedes der beteiligten Ressorts sorgte trotz interner Konflikte und unklarer Kompetenzverteilung auf seine Weise dafĂŒr, dass die seit April vorliegenden PlĂ€ne zum schĂ€rferen Vorgehen gegen die Juden und ihren Besitz umgesetzt wurden.
Lange war ungewiss, ob Hitler selbst Initiator der Pogrome vom 9. zum 10. November war und diese eventuell befahl. Himmler notierte am 10. November:[51]
âAls ich den FĂŒhrer fragte, hatte ich den Eindruck, dass er von den VorgĂ€ngen nichts wusste. Der Befehl kommt von der Reichspropagandaleitung[âŠ]â
Dies begĂŒnstigte die damals hĂ€ufig anzutreffende Meinung, der âFĂŒhrerâ habe âdavon nichts gewusstâ. Auch Göring versuchte dies im NĂŒrnberger Prozess spĂ€ter so darzustellen. In der Nachkriegszeit beurteilten auch Historiker die Pogrome daher oft als angeblich planlose Terroraktion ohne Hitlers EinverstĂ€ndnis; so stellte sie auch der Hitlerbiograf und spĂ€tere Holocaustleugner David Irving dar.
Hitlers Unkenntnis hielten die meisten Historiker wegen des FĂŒhrerprinzips und zeitnaher Zeugenaussagen jedoch fĂŒr undenkbar. Reichspressechef Otto Dietrich schrieb in seinen Erinnerungen:[52]
âDer schmutzige Befehl, der auch in der Partei schwere Bedenken auslöste, wurde Goebbels am Abend des 9. November in Hitlers Privatwohnung in MĂŒnchen erteilt und wie ich aus einwandfreier Quelle erfuhr, war er von einem Wutausbruch Hitlers begleitet, als sich Hemmungen bei den mit der DurchfĂŒhrung betrauten Personen bemerkbar machten.â
Dies bestĂ€tigten die 1992 veröffentlichten TagebĂŒcher von Joseph Goebbels. Er notierte am 10. November 1938:[53]
âIch trage dem FĂŒhrer die Angelegenheit vor. Er bestimmt: Demonstrationen weiterlaufen lassen, Polizei zurĂŒckziehen. Die Juden sollen einmal den Volkszorn zu spĂŒren bekommen. Der StoĂtrupp Hitler geht gleich los, um in MĂŒnchen aufzurĂ€umen. Das geschieht auch gleich. Eine Synagoge wird in Klump geschlagen.â
Wie 2008 nachgewiesen wurde, existierte der scheinbar 1924 aufgelöste âStoĂtruppâ als Traditionsverband weiter, und 39 fĂŒhrende Mitglieder waren am 9. November im Alten MĂŒnchner Rathaus versammelt.[54] Da sie nur direkte Befehle Hitlers befolgten, gilt dessen Anordnung somit als erwiesen.[55]
Hitler forcierte die folgenden Arisierungsverordnungen. Auch wegen Görings Kritik an der SA blieb die âKristallnachtâ ein einmaliges Ereignis und wurde danach nicht wiederholt.
Die nichtjĂŒdischen Deutschen reagierten verschieden auf die von SA und SS eingeleiteten und beaufsichtigten Pogrome. Fast ĂŒberall bildeten sich rasch Mengen von meist schweigenden Schaulustigen; manche stimmten in HetzgesĂ€nge der AusfĂŒhrenden ein. Einige beteiligten sich an einigen Orten, z. B. Wien, an Zerstörungen und PlĂŒnderungen von GeschĂ€ftsauslagen. Die meisten aber wahrten Distanz.
Besonders in lĂ€ndlichen Regionen und kleineren Ortschaften nahmen die in der Hitlerjugend organisierten Kinder und Jugendlichen hĂ€ufig an Misshandlungen â u. a. SteinwĂŒrfen, Beschimpfungen, Anspucken, DemĂŒtigungen aller Art â teil. WĂ€hrend Baldur von Schirach die Pogrome eine âverbrecherische Aktionâ nannte und behauptete, die Mitglieder der HJ seien unbeteiligt gewesen, fĂŒhrte der Nationalsozialistische Lehrerbund ihr Mitmachen auf die wirksame Indoktrination an den Schulen zurĂŒck (siehe Erziehung im Nationalsozialismus).
Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen schĂŒtzten fast ĂŒberall befehlsgemÀà nur die NachbargebĂ€ude vor dem Ăbergreifen der gelegten BrĂ€nde und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung jĂŒdischen Eigentums. Nur sehr wenige FĂ€lle von Zivilcourage sind dokumentiert: So rettete Wilhelm KrĂŒtzfeld, Vorsteher des zustĂ€ndigen Polizeireviers in Berlin-Mitte, die Neue Synagoge an der Oranienburger StraĂe, indem er auf den Denkmalschutz des GebĂ€udes verwies, mit einigen Beamten die SA-Brandstifter verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand löschte. AuĂer einer RĂŒge seines Vorgesetzten geschah ihm nichts.[56]
Am Folgetag wurde in manchen GroĂstĂ€dten zu Massenkundgebungen aufgerufen, die die erfolgte âSĂŒhneâ fĂŒr den Mord an vom Rath feiern und die Einheit von Volk und Partei zeigen sollten. In NĂŒrnberg nahmen daran 100.000 BĂŒrger teil.[57] Diese âantijĂŒdischen Demonstrationenâ erreichten jedoch nicht das von der NSDAP erwĂŒnschte AusmaĂ. Die meisten Deutschen glaubten die ĂŒber die staatlich gelenkten Medien verbreitete Version von der âspontanen Volkserhebung gegen die Judenâ nicht. Der Jahresbericht der Sopade (Exils-SPD) von 1938 sprach von âgroĂer Empörung ĂŒber diesen Vandalismusâ im Rheinland, in Westfalen, Bayern und Berlin. Besonders in Schlesien und Danzig habe die Bevölkerung die Exzesse scharf abgelehnt und dies auch öffentlich gezeigt.[58] UnbestĂ€tigt sind Berichte von Emigranten, wonach 300 Nichtjuden wegen UnmutsĂ€uĂerungen verhaftet wurden.
Den widersprĂŒchlichen Dokumenten gemÀà bewertet die Forschung die Haltung der deutschen Bevölkerung verschieden. Manche Historiker gehen davon aus, dass sie den öffentlich gezeigten Terror ĂŒberwiegend verurteilte. Andere sehen in der PassivitĂ€t latente bis offene Zustimmung, die bisher unzureichend berĂŒcksichtigt worden sei.
Die Pogrome bestĂ€rkten diejenigen, die zuvor schon Gegner der NSDAP waren, in ihrer Oppositionshaltung. FĂŒr den Kreisauer Kreis unter Graf Helmuth James von Moltke waren sie ein entscheidender AnstoĂ fĂŒr die AttentatsplĂ€ne auf Hitler. Widerstandsgruppen der KPD verbreiteten in Berlin nach den Pogromen eine Ausgabe der Roten Fahne, die unter dem Titel Gegen die Schmach der Judenpogrome zur SolidaritĂ€t mit allen jĂŒdischen MitbĂŒrgern aufrief. Die antisemitischen Ausschreitungen seien kein Ausdruck des âVolkszornsâ, sondern âAblenkung des Volkes von der vom Kapital betriebenen Kriegspolitikâ.[59] Die Exilzeitschrift Sozialistische Warte des ISK bezeichnete die Pogrome in ihrer Ausgabe vom 18. November in einem mit âRepressalien!â ĂŒberschriebenen Artikel als âTiefstand der Rechtssicherheit in irgend einem Staatswesenâ und als ein âzum Himmel schreiendes Verbrechenâ.[60]
Hitler befand sich 1938 jedoch innen- und auĂenpolitisch auf dem bisherigen Höhepunkt seiner Macht. Auch deshalb blieben breite öffentliche Proteste oder gar Widerstand gegen die Pogrome aus. Die deutsche Ăffentlichkeit sah weitgehend passiv zu, wie die jĂŒdische Minderheit in Deutschland an Leib und Leben bedroht, von Vertretern der Staatsmacht ermordet, ihrer Versammlungs- und Gebetsorte, Traditionen und GĂŒter beraubt und erstmals massenhaft in KZs gesperrt wurde. Die meisten BĂŒrger fĂŒrchteten die die StraĂen beherrschenden SchlĂ€gerbanden der SA und SS und scheuten abweichendes Verhalten in einem totalitĂ€ren Polizeistaat, in dem âBlockwarteâ und Nachbarn einen an die Gestapo ausliefern konnten.
Gegen die folgenden âArisierungsgesetzeâ wie etwa die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ist kein Protest ĂŒberliefert. Die jahrelange Propaganda gegen die âVolksschĂ€dlingeâ hatte ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Auch profitierten viele âVolksdeutscheâ davon. Dies wurde fĂŒr weitere MaĂnahmen des NS-Regimes entscheidend.
Die Kirchen waren im damaligen Deutschen Reich die einzigen nicht völlig gleichgeschalteten GroĂorganisationen. Doch keine katholische und evangelische Kirchenleitung protestierte öffentlich dagegen, dass hier der Staat Menschen nur aufgrund ihrer angeblichen âRasseâ tötete, enteignete und rigoros aus der Gesellschaft ausgrenzte. Als HauptgrĂŒnde dafĂŒr nennt der evangelische Kirchenhistoriker GĂŒnter Brakelmann:[61]
In vorauseilendem Gehorsam hatte KirchenfĂŒhrer Otto Dibelius die ânationale Revolutionâ im Januar 1933 begeistert begrĂŒĂt und alles getan, was den Verdacht einer möglichen kirchlichen Systemopposition bei der Regierung zerstreuen konnte. Schon den GeschĂ€ftsboykott des 1. April 1933 hatte er als ânotwendige Selbstverteidigungâ gegen den angeblich ĂŒbergroĂen Einfluss des Judentums verteidigt. Er mahnte damals eine âhumaneâ Ausgrenzung der Juden an, schwieg dann aber zu sĂ€mtlichen Gewalttaten und judenfeindlichen Gesetzen der Folgezeit.
Der Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erklÀrte am 16. November 1938 mit Bezug auf ein Lutherzitat:[62]
âKein im christlichen Glauben stehender Deutscher kann, ohne der guten und sauberen Sache des Freiheitskampfes der deutschen Nation gegen den jĂŒdischen antichristlichen Weltbolschewismus untreu zu werden, die staatlichen MaĂnahmen gegen die Juden im Reich, insbesonder die Einziehung jĂŒdischer Vermögenswerte bejammern. Und den maĂgebenden Vertretern von Kirche und Christentum im Auslande mĂŒssen wir ernstlich zu bedenken geben, daĂ der Weg zur jĂŒdischen Weltherrschaft stets ĂŒber grauenvolle Leichenfelder fĂŒhrt.â
Er rief die Geistlichen dazu auf, âihre VerkĂŒndigung in Predigt und Seelsorge so auszurichten, daĂ die deutsche Seele keinen Schaden leidet und den deutschen Menschen dazu verholfen wird, daĂ sie ohne falsche Gewissensbeschwerung getrost alles daran setzen, eine Wiederholung der Zersetzung des Reiches durch den jĂŒdischen Ungeist von innen her fĂŒr alle Zeiten unmöglich zu machen.â
Der evangelische Landesbischof von ThĂŒringen, Martin Sasse sah in den Pogromen eine ErfĂŒllung von Martin Luthers antisemitischen Pamphlet: "Von den Juden und ihren LĂŒgen", am 455. Geburtstag von Martin Luther:
âAm 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird [...] die Macht der Juden auf wirtschaftlichem Gebiet im neuen Deutschland endgĂŒltig gebrochen und damit der gottgesegnete Kampf des FĂŒhrers zu völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt. In dieser Stunde muss die Stimme des Mannes gehört werden, der als der Deutschen Prophet im 16. Jahrhundert einst als Freund der Juden begann, der getrieben von seinem Gewissen, getrieben von den Erfahrungen und der Wirklichkeit, der gröĂte Antisemit seiner Zeit geworden ist, der Warner seines Volkes wider die Juden.[63]â
Nur einzelne Christen hörten auf ihr Gewissen und erhoben ihre Stimme gegen die systematische Verletzung der Menschenrechte. In Berlin betete der Dompropst Bernhard Lichtenberg am Abend des 9. November öffentlich fĂŒr die Juden und nichtarischen Christen. DafĂŒr wurde er der âvolksfeindlichen Hetzeâ angeklagt. Der wĂŒrttembergische Dorfpfarrer Julius von Jan aus Oberlenningen predigte am folgenden BuĂ- und Bettag (16. November 1938) ĂŒber den vorgegebenen Bibeltext Jer 22,29 EU:[64]
âDie Leidenschaften sind entfesselt, die Gebote missachtet, GotteshĂ€user, die andern heilig waren, sind ungestraft niedergebrannt worden, das Eigentum der Fremden geraubt oder zerstört. MĂ€nner, die unserem deutschen Volk treu gedient haben [âŠ], wurden ins KZ geworfen, bloĂ weil sie einer anderen Rasse angehörten! Mag das Unrecht auch von oben nicht zugegeben werden â das gesunde Volksempfinden fĂŒhlt es deutlich, auch wo man darĂŒber nicht zu sprechen wagt. Und wir als Christen sehen, wie dieses Unrecht unser Volk vor Gott belastet und seine Strafen ĂŒber Deutschland herbeiziehen muss. [âŠ] Gott lĂ€sst seiner nicht spotten. Was der Mensch sĂ€et, wird er auch ernten!â
Wenige Tage darauf lieĂ die NSDAP-Kreisleitung NĂŒrtingen SA und SS aus dem dortigen Parteikreis mit Lastwagen und Omnibus zu dem âJudenknechtâ nach Oberlenningen transportieren, die den Pfarrer vor dem Pfarrhaus fast totprĂŒgelten. Danach wurde er in âSchutzhaftâ genommen.[65] Bischof Theophil Wurm leistete ihm in den folgenden Prozessen wegen âstaatsfeindlicher Hetzeâ Rechtsbeistand, schrieb aber zugleich an den Reichsjustizminister:[66]
âIch bestreite mit keinem Wort das Recht, das Judentum als ein gefĂ€hrliches Element zu bekĂ€mpfen. [âŠ] Weil wir unserem Volk ersparen möchten, dass es spĂ€ter dieselben Leiden und DemĂŒtigungen ĂŒber sich ergehen lassen muss, denen jetzt andere preisgegeben sind, erheben wir [âŠ] warnend unsere HĂ€nde, auch wenn wir wissen, dass man uns deshalb Judenknechte schilt und mit Ă€hnlichem Vorgehen bedroht, wie es gegen die Juden angewandt worden ist.â
Wurm vermied also, das staatliche Vorgehen âUnrechtâ zu nennen und trat nur fĂŒr die Deutschen und die Christen, nicht die Juden selber ein. Nach Kriegsende erklĂ€rte er: Er werde wohl bis an sein Lebensende nicht damit fertig werden, dass er damals geschwiegen habe.[67]
Dagegen ergriff Pfarrer Helmut Gollwitzer als Vertreter des im KZ sitzenden Martin Niemöller in Berlin-Dahlem in seiner Predigt am 16. November ĂŒber Lk 3,3â14 EU Partei fĂŒr die Wehrlosen und erreichte, dass seine Gemeinde die Familienangehörigen von inhaftierten Juden materiell unterstĂŒtzte. Christen wie Pfarrer Albert Schmidt, der fĂŒr seinen nach Sachsenhausen deportierten Kollegen jĂŒdischer Herkunft Hans Ehrenberg gebetet hatte, kamen fĂŒr ihre SolidaritĂ€t selbst in das KZ.
In Freiburg im Breisgau bildete sich aufgrund der Pogrome der Freiburger Kreis mit mehreren Arbeitsgruppen und Kontakten zu WiderstandskĂ€mpfern gegen den Nationalsozialismus. Einige seiner Mitglieder verfassten eine Denkschrift, die die im christlichen Glaubensbekenntnis gesetzten Grenzen staatlicher GewaltausĂŒbung benannte, aus dem Ersten Gebot ein Widerstandsrecht ableitete und Wirtschaftsstrukturen eines demokratischen Nachkriegsdeutschlands konzipierte.[68]
Am 10. November befahl Hitler nach Görings Aussage ihm und Goebbels, die Juden nun vollends aus der deutschen Wirtschaft auszuschlieĂen. Die staatlichen MaĂnahmen dazu wurden als âWiederherstellung der Ordnungâ nach den angeblich âspontanenâ, tatsĂ€chlich gezielt mobilisierten Pogromen zuvor ausgegeben. Um diesen Befehl umzusetzen und das weitere staatliche Vorgehen zu beraten, berief Göring eine Besprechung ein, die am 12. November im Reichsluftfahrtministerium mit ĂŒber 100 Teilnehmern stattfand.[69] Die dort beschlossene Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben sollte alle reichsdeutschen Juden weitgehend enteignen, aus dem Kulturleben entfernen, aus dem Blickfeld der Ăffentlichkeit verbannen und zur Auswanderung zwingen. Das erklĂ€rte Ziel war, das Deutsche Reich âjudenfreiâ zu machen.
Von Teilen des Sitzungsprotokolls ist eine wortgetreue Kopie erhalten. Die Bestandsaufnahme zeigte, dass ein GroĂteil der zerstörten âjĂŒdischenâ GeschĂ€ftsrĂ€ume und Wohnungen âAriernâ gehörte und von Juden nur gemietet war; die Versicherungsgesellschaften mussten diese SchĂ€den ersetzen. Allein der Glasbruch kostete annĂ€hernd drei Millionen, die gesamten VersicherungsschĂ€den wurden auf 225 Millionen Reichsmark beziffert.[70] Daher warf Göring Heydrich vor:[71]
âMir wĂ€re lieber gewesen, ihr hĂ€ttet 200 Juden erschlagen und hĂ€ttet nicht solche Werte vernichtet.â
Dann schlug er vor, den Juden des Reiches eine âJudenvermögensabgabeâ von einer Milliarde Reichsmark als âSĂŒhneleistungâ fĂŒr âdie feindliche Haltung des Judentums gegenĂŒber dem deutschen Volkâ abzufordern. Die EntschĂ€digungen der zahlungswilligen Versicherungen sollten direkt an den Staat gehen; betroffene Juden sollten leer ausgehen. Die Idee dieser kollektiven Strafsteuer fĂŒr sie, die nun eine doppelte Enteignung darstellte, stammte aus Hitlers Denkschrift vom August 1936. Alle Anwesenden beschlossen Görings Vorschlag ohne Widerspruch und ohne den Zweck zu diskutieren. Göring bekrĂ€ftigte diesen jedoch in einem Vermerk an den Reichsverteidigungsrat am 18. November:[72]
âSehr kritische Lage der Reichsfinanzen. Abhilfe zunĂ€chst durch die der Judenschaft auferlegte Milliarde und durch die Reichsgewinne bei der Arisierung jĂŒdischer Unternehmen.â
So mussten die die Novemberpogrome ĂŒberlebenden Juden indirekt den Beginn des Zweiten Weltkriegs finanzieren, in dessen Verlauf wiederum ihre Vernichtung zum obersten Ziel wurde. Im Einzelnen ordnete Göring noch am selben Tag als âharte SĂŒhneâ fĂŒr die Juden an:
Die Staatspolizei ordnete zudem am selben Tag an, dass
Die sogenannte âSĂŒhneleistungâ oder âJudenbuĂeâ sollte innerhalb eines Jahres in vier Quartalsraten aufgebracht werden. Die erste Rate wurde am 15. Dezember 1938, die letzte am 15. August 1939 fĂ€llig. Jeder jĂŒdische BĂŒrger, der mehr als 5.000 Reichsmark Vermögen besaĂ, musste davon 20 Prozent an den Staat abgeben. Zugleich wurde den Juden verboten, Staatsanleihen zu verkaufen. Sie mussten die SĂŒhneleistung also durch Verkauf von Immobilien, Schmuck, KunstgegenstĂ€nden oder Sparguthaben aufbringen. Damit sollte das Staatsdefizit kurzfristig zur HĂ€lfte gedeckt werden. Eine zweite DurchfĂŒhrungsverordnung legte eine fĂŒnfte Zahlung zum 15. Dezember 1939 fest, so dass insgesamt 25 Prozent des Vermögens abgegeben werden mussten. Die Summe von insgesamt 1.126.612.495,00 Reichsmark erhöhte das damalige Steueraufkommen des Reiches von 16 auf ĂŒber 17 Milliarden um gut sechs Prozent.
Goebbels verbot den Juden zudem die Teilnahme am Kulturleben, den Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvarietees, Kabarett, Zirkus usw. Am 14. November ordnete Reichserziehungsminister Bernhard Rust die sofortige Entlassung jĂŒdischer SchĂŒler aus deutschen Schulen an. Von den Hochschulen waren sie zuvor schon verbannt worden. Am 28. November wurde den Regierungsbezirken erlaubt, Juden den Zutritt bestimmter Ortsbereiche zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Sie konnten nun auch optisch fĂŒr die restliche Bevölkerung âverschwindenâ, noch bevor sie deportiert wurden.
Am 3. Dezember erfolgte die Verordnung ĂŒber den Einsatz des jĂŒdischen Vermögens, welche allen Juden vorschrieb, ihre Gewerbebetriebe zu verkaufen oder abzuwickeln, ihren Grundbesitz zu verĂ€uĂern und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank zu hinterlegen. AuĂerdem durften sie Juwelen, Edelmetalle und KunstgegenstĂ€nde nicht mehr frei verĂ€uĂern. Damit wurde es auch wohlhabenden Juden nahezu unmöglich gemacht, noch auszuwandern. In den Folgejahren wurden diese MaĂnahmen prĂ€zisiert und radikalisiert, um Juden jegliche Existenzgrundlage in Deutschland zu nehmen.
Am 12. November 1938 fragte Heydrich auf Görings Konferenz, was aus den enteigneten Juden werden sollte. Ihre RentenansprĂŒche hatte der Staat aufgehoben, auch EntschĂ€digungen fĂŒr âarisiertenâ Besitz und aufgelöste Betriebe waren Ă€uĂerst knapp bemessen und wurden sogleich wieder ihrer VerfĂŒgung entzogen. Hier tauchten erstmals PlĂ€ne zur Ghettoisierung auf, die nach Kriegsbeginn weiterverfolgt wurden.
Am 24. Januar 1939 erteilte Göring Heydrich zunĂ€chst den Auftrag, die âJudenfrageâ durch âAuswanderung oder Evakuierungâ zu lösen. Dazu grĂŒndete und leitete Heydrich dann die âReichszentrale fĂŒr jĂŒdische Auswanderungâ. Seit Kriegsbeginn machte man diese den Juden jedoch Schritt fĂŒr Schritt unmöglich: Nun begann die Zwangsumsiedlung in âJudenhĂ€userâ. Zugleich wurden die ghettoisierten Juden immer stĂ€rker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschrĂ€nkt und aus der Ăffentlichkeit verbannt. Ihre Einkaufszeiten wurden auĂerhalb der sonst gĂŒltigen GeschĂ€ftszeiten gelegt. Ihr Ausgang wurde zeitlich begrenzt. Nach den PKWs wurden auch ihre FahrrĂ€der, ElektrogerĂ€te und Wollkleidung konfisziert. Die Benutzung von StraĂenbahnen, Omnibussen, Telefonen, das Betreten von KrankenhĂ€usern, der Kauf von Zeitungen, BĂŒchern, Blumen, bestimmten Lebensmitteln wurden ihnen verboten, ihre Lebensmittelzuteilungen wurden mehrfach gesenkt. Zur öffentlichen Brandmarkung mussten sie ab dem 1. September 1941 den âJudensternâ tragen, der schon 1938 erwogen worden war.
Wiederum am 9. November jenes Jahres erhielten tausende Juden Berlins, Frankfurt am Mains und MĂŒnchens erstmals den behördlichen Befehl, ihre Wohnungen zu rĂ€umen und sich zur Deportation an den VersammlungsplĂ€tzen und Bahnhöfen einzufinden. Diese massenhafte âEvakuierungâ in Lager war an den 1938 in die KZs Verschleppten bereits vorexerziert worden. Von nun an rollten die ZĂŒge ins Baltikum zu den dortigen Todesschwadronen, spĂ€ter nach Chelmno und in die noch nicht fertiggestellten Arbeits- und Vernichtungslager auĂerhalb der Vorkriegsgrenzen Deutschlands.
Die Verbrechen vom November 1938 waren einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Shoa an den europĂ€ischen Juden. Die Erfahrung der Machthaber, dass Massenproteste, aber auch begeisterte Massenteilnahme dagegen ausgeblieben waren, ging in Planung und DurchfĂŒhrung ihrer spĂ€teren Taten ein. WĂ€hrend sie die Diskriminierung, Drangsalierung und Deportation der deutschen Juden mit staatlichen Gesetzen und Verordnungen öffentlich fortsetzten, hielten sie ihre planmĂ€Ăige Ermordung geheim und fĂŒhrten diese seit 1941 groĂenteils in annektierten polnischen Gebieten, dem âGeneralgouvernementâ und âReichskommissariat Ostlandâ, durch.
Kurz nach Kriegsende hoben die BesatzungsmĂ€chte die VerjĂ€hrungsfristen fĂŒr Delikte wie Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, SachbeschĂ€digung und Nötigung auf. Zugleich wurden die deutschen Strafverfolgungsbehörden angewiesen, gegen TĂ€ter der Pogrome zu ermitteln und Anklage zu erheben.
Die Delikte der Novemberpogrome wurden tatsÀchlich vergleichsweise umfassend verfolgt. Die strafrechtliche Ahndung zog sich jedoch in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik noch bis 1955 hin. Dabei lÀsst sich an den Gerichtsverfahren eine Entwicklung zu immer milderen Urteilen und wachsenden Schwierigkeiten bei der TataufklÀrung ablesen.
Der ehemalige Gauleiter von Hamburg Karl Kaufmann sagte als Zeuge vor dem Internationalen MilitĂ€rgerichtshof in NĂŒrnberg 1946 falsch aus, er hĂ€tte den Novemberpogrom in Hamburg verboten. TatsĂ€chlich gingen die Zerstörungen der SA-Kommandos in Hamburg nach demselben Muster vonstatten wie andernorts.[73]
In einer ersten Phase bis zum Jahre 1947 war die Gerichtsbarkeit personell unterbesetzt und konnte nur eine Minderheit der TĂ€ter aburteilen, doch waren fast alle neu eingesetzten oder im Amt belassenen Richter unbelastet. Die Gerichte verwarfen die Ausrede des âBefehlsnotstandesâ unter Hinweis auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937, das die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls erlaubt hĂ€tte. Meist wurde der Begriff der RĂ€delsfĂŒhrerschaft vom Gericht weit ausgelegt, so dass dem SA-FĂŒhrer oder NS-Amtswalter die bloĂe Anwesenheit am Tatort straferschwerend angerechnet wurde. Oft wurde in solchen FĂ€llen auf âschweren Landfriedensbruchâ erkannt, der Zuchthausstrafen nach sich zog.
WĂ€hrend einer zweiten Phase zwischen 1948 und 1949 machte sich in der Bevölkerung ein Stimmungswandel bemerkbar. Die Entnazifizierung wurde als ungerecht empfunden und war geradezu verhasst; die Aufgabe der VergangenheitsbewĂ€ltigung wurde als weniger wichtig eingestuft, und eine âSchlussstrich-MentalitĂ€tâ war unverkennbar. Dies schlug sich in den Aussagen von Zeugen nieder, denen öfter die Bereitschaft zu objektiver Mitwirkung fehlte. WĂ€hrend TĂ€ter in der ersten Phase von der Anklage ĂŒberrascht wurden, in Untersuchungshaft keine Möglichkeit zu Absprachen hatten und gestĂ€ndig waren, konnten TĂ€ter sich nun vorher absprechen und Zeugen beeinflussen. Die âVerurteilungsquoteâ sank deutlich. Meist wurden SA-FĂŒhrer jetzt nur wegen âeinfachen Landfriedensbruchsâ zu GefĂ€ngnisstrafen verurteilt. Die durchschnittliche Strafzumessung fĂŒr schweren Landfriedensbruch sank in dieser Phase von 24 Monaten auf 16 Monate. Auch die Strafen fĂŒr Körperverletzung oder SachbeschĂ€digung fielen nun deutlich milder aus.
Die dritte Phase der strafrechtlichen Behandlung der Novemberpogrome begann mit dem am 31. Dezember 1949 in Kraft getretenen âGesetz ĂŒber die GewĂ€hrung von Straffreiheitâ,[74] das der Bundestag gegen die Bedenken des Hochkommissars John Jay McCloy erlieĂ. Das bayerische Staatsministerium der Justiz protestierte im Gesetzgebungsverfahren ausdrĂŒcklich aus dem Grund, dass die Amnestie auch âdie Mehrzahlâ der TĂ€ter der Novemberpogrome von 1938 straffrei stellen wĂŒrde.[75] Mit dem Straffreiheitsgesetz wurden sĂ€mtliche vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten (mit Ausnahme von Steuerdelikten) amnestiert, fĂŒr die auf nicht mehr als sechs Monate, unter bestimmten UmstĂ€nden sogar auf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe erkannt worden war bzw. voraussichtlich erkannt werden wĂŒrde, wenn die Tat noch nicht abgeurteilt war. Dieses politische Signal wurde von der Richterschaft, die inzwischen wieder belastete ehemalige Nationalsozialisten in ihren Reihen hatte, nicht ĂŒberhört. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, zu einer Anklageerhebung kam es deutlich seltener und lediglich die FĂ€lle von schwerem Landfriedensbruch wurden noch regelmĂ€Ăig vor Gericht abgeurteilt.
Die Ereignisse wurden bereits 1938 von TĂ€tern, Augenzeugen und Betroffenen sehr verschieden bezeichnet. Vor allem seit ihrem 50. Jahrestag 1988 wurde der verbreitete Begriff â(Reichs)-Kristallnachtâ zunehmend problematisiert. Die Debatte um die angemessene Bezeichnung ist offen.
Die in die Konzentrationslager verschleppten Opfer sprachen von der âRath-Aktionâ oder der âMordwocheâ. Victor Klemperer schrieb in sein Tagebuch von der âGrĂŒnspan-AffĂ€reâ. Walter Tausk fĂŒhlte sich an die âBartholomĂ€usnachtâ erinnert. Viele Augenzeugen der Pogrome erinnerten sich an damals umlaufende AusdrĂŒcke wie âGlasnachtâ, âGlĂ€serner Donnerstagâ und âKristallnachtâ, die auf die an diesem Tag zersplitterten Fensterscheiben jĂŒdischer HĂ€user anspielten. Die Zeitungen der Exil-SPD und der Untergrund-KPD nannten die Ereignisse âJudenpogromeâ.
TĂ€ter der SA und HJ sprachen wie beim Röhm-Putsch von einer âNacht der langen Messerâ. Diesen Ausdruck hörten Opfer als GerĂŒcht ĂŒber eine ihnen bevorstehende Racheaktion schon im Vorfeld. Die Dienststellen des NS-Regimes und die vom Reichspropagandaministerium gelenkten Medien benutzten PropagandaausdrĂŒcke wie âJudenaktionâ, âNovemberaktionâ, âVergeltungsaktionâ oder âSonderaktionâ. Die angeordneten Versammlungen des Folgetages nannten sie âantijĂŒdische Demonstrationenâ oder âgerechte Vergeltungskundgebungenâ.
âReichskristallnachtâ war jedoch anfangs kein staatliches Propagandawort. Wahrscheinlich prĂ€gte der Berliner Volksmund die Wortschöpfung âKristallnachtâ angesichts der vielen zerbrochenen Fenster und Kristallleuchter der Synagogen und GeschĂ€fte. Der Ausdruck âReichskristallnachtâ wandte sich dann gegen die damaligen Machthaber, indem er ihren inflationĂ€ren Gebrauch der Vorsilbe âReichs-â satirisch verspottete. Diese regimekritische Bedeutung ist nicht schriftlich belegt, wurde spĂ€ter aber von Zeitzeugen bestĂ€tigt. Adolf Arndt (SPD), der im November 1938 in Berlin als Rechtsanwalt tĂ€tig war, sagte in der VerjĂ€hrungsdebatte des Deutschen Bundestages vom 10. MĂ€rz 1965:[76]
â[âŠ] den 8./9. November 1938, den man doch nicht, Herr Bundesjustizminister, als âsogenannte Reichskristallnachtâ bezeichnen sollte. Das ist ein blutiger Berliner Witz gewesen, weil man sich damals nicht anders zu helfen wusste.â
Demnach versuchten ohnmĂ€chtige Zeitzeugen damit wenigstens privat ihre innere Empörung in grimmiger, sarkastischer Form zu Ă€uĂern. Erst als der Ausdruck in der NSDAP bekannt wurde, deuteten Parteimitglieder ihn zynisch um. So sagte der FunktionĂ€r Wilhelm Börger im Juni 1939 auf dem Gautag der NSDAP in LĂŒneburg:[77]
âDie Sache geht als Reichskristallnacht in die Geschichte ein (Beifall, GelĂ€chter).â
Der Begriff wurde also schon kurz nach seinem Entstehen von den TĂ€tern vereinnahmt, so dass die ursprĂŒnglich gemeinte bitter-ironische Distanz gegenĂŒber dem Staatsterror und dessen ideologischer BemĂ€ntelung verloren ging. Deshalb konnte er â so die sich in den 1950er Jahren durchsetzende Meinung â die Ereignisse vom November 1938 nicht historisch dauerhaft bezeichnen.
In Texten der ersten Nachkriegsjahre finden sich AusdrĂŒcke wie âJudennachtâ, âKristallnachtâ, âNovemberpogromâ, âNovembernachtâ, âPogromnachtâ, âTag der (deutschen) Scherbeâ, âReichsscherbenwocheâ, âReichskristalltagâ, â(Reichs-)Kristallwocheâ, âReichstrĂŒmmertagâ, âSynagogenbrandâ, âSynagogensturmâ, âSynagogenstĂŒrmernachtâ, âVerfolgungswocheâ.
In der DDR wurden die Ereignisse in der Regel âfaschistische Pogromnachtâ genannt. In der Bundesrepublik setzten sich âKristallnachtâ (Brockhaus 1952) und âReichskristallnachtâ durch. Diese werden bis heute sowohl umgangssprachlich als auch lexikalisch verwendet, auch in anderen LĂ€ndern und unter Historikern, jedoch meist mit kritischer Distanz, angedeutet durch AnfĂŒhrungszeichen.
Da der Ausdruck widersprĂŒchliche Mitbedeutungen anklingen lĂ€sst, die man nur bei Kenntnis der Begriffsentstehung versteht, stieĂ er schon frĂŒh besonders bei den Opfernachfahren auf Kritik und Ablehnung. So befĂŒrchtete die âNotgemeinschaft der durch die NĂŒrnberger Gesetze Betroffenenâ 1948 am zehnten Jahrestag der Novemberpogrome:[78]
âEhe es soweit ist, dass sich dieses falsche Wort im allgemeinen Sprachgebrauch so eingebĂŒrgert hat, dass es nicht mehr wegzubringen ist, möchten wir darauf hinweisen, welche Entstellung mit der Benutzung dieses Wortes verbunden ist. Das Wort âKristallnachtâ ist nicht von den frĂŒher Verfolgten erdacht und in den Sprachgebrauch gebracht worden.â
Dass es dennoch öffentlich und fachlich ĂŒblich wurde, lag auch daran, dass es die unausgesprochenen WidersprĂŒche griffig in drei Komponenten zusammenfasste, die mitgedacht werden mĂŒssen, um den realen Charakter der Ereignisse zu begreifen:
Seit dem 50. Jahrestag und der deutschen Wiedervereinigung 1990 intensivierte sich die Diskussion um die richtige Bezeichnung. Nun waren Entstehung und regimekritischer Sinn des Ausdrucks âReichskristallnachtâ weithin vergessen. Damit wirkte seine Verwendung nur noch zynisch gegenĂŒber den menschlichen Opfern und den Ăberlebenden, so als seien damals nur Fensterscheiben zu Bruch gegangen. So verlangte etwa Avraham Barkai 1988:[79]
ââKristallnachtâ! Das funkelt, blitzt und glitzert wie bei einem Fest! Es wĂ€re lĂ€ngst Zeit, daĂ diese böswillig-verharmlosende Bezeichnung zumindest aus der Geschichtsschreibung verschwĂ€nde.â
Politik und Medien sprechen seit einigen Jahren öfter von der âReichspogromnachtâ. Kritikern zufolge fördere diese Alternative die notwendige VergangenheitsbewĂ€ltigung nicht, sondern tĂ€usche sie eher als erledigt vor. Dass die Umbenennung nur im deutschen Sprachraum stattfand, könne den Austausch mit anderssprachiger Forschung und auslĂ€ndischer Literatur erschweren.
Die Bezeichnung als âPogromâ stellt die Aktionen lokalen und regionalen Massakern an Juden seit dem Mittelalter an die Seite, erfasst aber nicht ihre Besonderheit: ihre Organisation durch eine Staatsregierung fĂŒr ein ganzes Staatsgebiet, die eine landesweite Enteignungs-, Deportations- und Vernichtungspolitik einleitete. Dies kann dazu beitragen, den Holocaust zu verharmlosen.[80]
Der dritte Wortteil fördert das historische Fehlurteil, es habe sich um die Ereignisse nur einer Nacht gehandelt. Der neue Begriff vermischt unvertrĂ€gliche Bedeutungsebenen und verdeckt den ursprĂŒnglichen Sinn des Ă€lteren Begriffs als Spottwort gegen die NS-Propaganda erst recht.
Einige neuere historische Untersuchungen bevorzugen deshalb den Begriff âNovemberpogrom(e)â. Er soll mit anderen AusdrĂŒcken verbundene emotionale Assoziationen vermeiden und so einen sachlichen RĂŒckblick auf das Geschehen fördern. Monatsangabe und Plural deuten die lĂ€ngere Dauer der Ausschreitungen und der folgenden KZ-Inhaftierungen an.
Gleichwohl wird âReichskristallnachtâ weiterhin gebraucht. Der Politologe Harald Schmid wies auf die Dialektik des Begriffs hin: Er sei einerseits als internationales Fachwort fĂŒr Historiker unaufgebbar, andererseits verbiete sich eine distanzlose Ăbernahme wegen der komplexen Mitbedeutungen. Er folgerte daraus:[81]
âDoch das Wort bleibt auch ein nĂŒtzlicher sprachlicher Stolperstein. Denn die scheinbar bloĂ etymologische und semantische Kontroverse fĂŒhrt geradewegs zum GesprĂ€ch ĂŒber die ganze NS-Vergangenheit, den kritischen Umgang mit ihr und das BemĂŒhen um moralische Genauigkeit â auch in der heutigen Benennung politischer Verbrechen.â
Besonders in einigen deutschen StÀdten, in denen bis 1938 eine intakte Synagoge stand, wird jÀhrlich am 9. November der Pogrome gedacht. Die Form dieser Erinnerung hat sich seit 1945 erheblich gewandelt.
Bis 1958 waren meist lokale jĂŒdischen Gemeinden die HaupttrĂ€ger der Veranstaltungen, oft unterstĂŒtzt von anderen Opfergruppen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), gewerkschaftlichen und auĂerparlamentarischen Oppositionsgruppen. Sie wandten sich gemeinsam z. B. gegen neue antisemitische Tendenzen, zu langsame und mangelnde Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen und unzureichende Wiedergutmachung.
Seit 1963 wurde der 9. November in den meisten betroffenen Orten regelmĂ€Ăig als Gedenktag an die âKristallnachtâ unter dem Motto âAls die Synagogen branntenâ begangen. Im Vordergrund standen dabei die Gewalt und Zerstörung einer einzigen Nacht, wĂ€hrend die folgende Deportation in KZs, âArisierungâ und die Rolle der Zuschauer vielfach kaum bedacht wurden. Bis 1973 ging die Zahl dieser Gedenkveranstaltungen und die Teilnahme daran zurĂŒck. Aktuelle politische Ereignisse wie die Studentenbewegung, der Yom-Kippur-Krieg oder der 50. Jahrestag des Hitler-Ludendorff-Putsches ĂŒberschatteten das Datum.
Zum 40. Jahrestag 1978 gewann das Gedenken an die Novemberpogrome ungeahnte PopularitĂ€t. GegenĂŒber 1973 verzehnfachte sich die Anzahl der Gedenkveranstaltungen. Die spezifisch jĂŒdische Verfolgungsgeschichte wurde nun erheblich differenzierter wahrgenommen, erforscht und gewĂŒrdigt. Der Begriff âReichskristallnachtâ wurde kritisch hinterfragt und die historische Einordnung der Novemberpogrome als Beginn der âEndlösungâ oder Etappe auf dem Weg dorthin erörtert. Auch die Haltung des damaligen Publikums als Komplizen oder schweigende Zuschauer wurde vermehrt diskutiert.
Trotz des Eklats im Bundestag 1988 fand das Datum seinen festen Platz in der kommunalen und regionalen Erinnerungskultur. Oft wird es nicht nur als RĂŒckblick, sondern als Tag des Antirassismus begangen, bei dem aktuelle Friedenspolitik, Rechtsextremismus oder Asylpolitik thematisiert werden. Seit einigen Jahren wird auch die spezifische Lokalgeschichte genauer untersucht und in das Gedenken einbezogen: etwa indem sĂ€mtliche Namen der jeweils vor Ort ermordeten, deportierten, vertriebenen und geschĂ€digten jĂŒdischen Personen verlesen werden und Ăberlebende oder Augenzeugen ihre persönliche Geschichte erzĂ€hlen.
Das Wiener Volkstheater stellt seit 1993 jĂ€hrlich eine BĂŒhne fĂŒr Berichte von Zeitzeugen der Novemberpogrome zur VerfĂŒgung.[82] In MĂŒnchen wirken Vertreter jĂŒdischer Gemeinden und die BĂŒrgerinitiative Gegen Vergessen â FĂŒr Demokratie bei den Gedenkfeiern zusammen.
Seit 1978 hat der 9. November auch auf Bundesebene den ihm gebĂŒhrenden Rang als festes Erinnerungsdatum eingenommen. Ein gemeinsamer VorstoĂ des Zentralrats der Juden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Kultusministerkonferenz löste damals zahlreiche Schulveranstaltungen aus. Aktionswochen und SchweigemĂ€rsche gegen Neonazismus fanden starken Zuspruch. Alle Landesregierungen und BundesprĂ€sident Walter Scheel beteiligten sich mit eigenen Gedenkveranstaltungen.
Der fĂŒnfzigste Jahrestag 1988 geriet jedoch zum Skandal: Bei der zentralen Gedenkfeier des Bundestages durften ReprĂ€sentanten der jĂŒdischen Opfergruppe nur am Rande mitwirken. Heinz Galinski sollte dort nicht sprechen, weil er zuvor in der Volkskammer der DDR aufgetreten war. Die Rede des BundestagsprĂ€sidenten Philipp Jenninger wirkte in Teilen wie eine Entschuldigung der MitlĂ€ufer des Nationalsozialismus.
1990 war der 9. November zeitweise auch als deutscher Nationalfeiertag im GesprĂ€ch. Wegen des Mauerfalls von 1989 stand das Datum fĂŒr den entscheidenden Durchbruch zur Wiedervereinigung. Es hĂ€tte zudem einen Bezug zu einigen historischen Ursachen der Novemberpogrome hergestellt: zur Novemberrevolution von 1918 sowie zum Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923. Darin sah eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten eine Chance zu einer gesamtdeutschen IdentitĂ€t, die die Freude ĂŒber die Wiedervereinigung bewusst mit der Erinnerung an den Wendepunkt zum Holocaust als tiefster Schattenseite der deutschen Geschichte verbindet.
Zum Tag der Deutschen Einheit wurde dann aber der 3. Oktober erklĂ€rt. 1996 erklĂ€rte BundesprĂ€sident Roman Herzog den 27. Januar, an dem sowjetische Truppen 1945 das KZ Auschwitz-Birkenau befreiten, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und begrĂŒndete dies so:[83]
âDie Erinnerung darf nie enden; sie muss auch kĂŒnftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form der Erinnerung zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer ĂŒber Leid und Verlust ausdrĂŒcken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.â
FĂŒr viele Gruppen und Personen, die sich mit den Folgen des Antisemitismus auseinandersetzen, wirkt der 27. Januar in der Bevölkerung bisher nicht ausreichend als AnstoĂ zum nationalen Gedenken der NS-Zeit. Darunter sind der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz und der Arbeitskreis âIsrael und Kircheâ in der EKD:[84]
âDer 9. November ist durch keinen anderen Gedenktag zu ersetzen. Am 27. Januar, dem staatlichen Gedenktag, wird aller Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gedacht. Das Gedenken der schuldig Gewordenen und ihrer Nachkommen unterscheidet sich vom Gedenken der Opfer und ihrer Nachkommen. Es muss Gewissen treffendes Gedenken sein, sonst droht die Gefahr, der eigenen Geschichte auszuweichen, indem man sich unberechtigt auf die Seite der Opfer stellt.â
Die Pogromnacht wird heute als aktionistische Radikalisierung der auch von der Parteibasis vorangetriebenen Judenvertreibung (Dieter Obst), als deren teils organisierte, teils improvisierte staatliche Zentralisierung (Rita Thalmann) oder als gezielter umfassender Angriff des Regimes auf die noch vorhandenen moralisch-ethischen Grundlagen und Reste eines rechtsstaatlichen Bewusstseins der Deutschen (Jörg Wollenberg) interpretiert. Konsens besteht darin, dass es sich um eine âKriegserklĂ€rung an die Judenâ (Wilfred MairgĂŒnther) handelte, die die gesamte jahrhundertelange Kultur und ReligionsausĂŒbung des Judentums in Deutschland und Ăsterreich zerstören und jede Erinnerung daran auslöschen sollte. Darin konnte jeder Zeitgenosse den Vernichtungswillen des Regimes erleben, das auf das Stillhalten der Augenzeugen setzte und diese damit zu Komplizen des kommenden Völkermords machte.
Die Synagogenzerstörung war als Auftakt der systematischen âArisierungâ ein unĂŒbersehbares Vorzeichen fĂŒr die Judenvernichtung unter Kriegsbedingungen, da den enteigneten Juden jede Existenzgrundlage genommen und ihre Ghettoisierung schon gefordert worden war. Dies stellt im RĂŒckblick das entscheidende Bindeglied zwischen der anfangs auf VerdrĂ€ngung und Vertreibung, dann Enteignung und Vernichtung ausgerichteten Judenpolitik des NS-Regimes dar. So urteilt Wolfgang Benz:[85]
âDer Pogrom [âŠ] markierte die Wende. Mit keinem andern Ereignis hat das NS-Regime so zynisch demonstriert, daĂ es auch auf den Schein rechtsstaatlicher Tradition nun keinen Wert mehr legte. Antisemitismus und Judenfeindschaft, wie sie als Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie schon immer propagiert worden waren, schlugen jetzt um in die primitiven Formen physischer Gewalt und Verfolgung. Die âReichskristallnachtâ bildete den Scheitelpunkt des Wegs zur âEndlösungâ zum millionenfachen Mord an Juden aus ganz Europa.â
Frank Bajohr bezieht sich auf Benz und prÀzisiert:[86]
âZwischen dem Novemberpogrom und dem spĂ€teren Judenmord verlief [âŠ] keine ungebrochene KontinuitĂ€tslinie.â
Zu HintergrĂŒnden und Verlauf
Zur weiteren Enteignung und Holocaustplanung
Zu Reaktionen aus dem In- und Ausland
Zur Erinnerung und BewÀltigung nach 1945
Stadtgeschichten und Erfahrungsberichte
Ăberblick
Schriftdokumente
Bilddokumente
Audiodokumente
Gedenken
Wiederaufbau
| |
Dieser Artikel wurde am 19. April 2006 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen. |