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Novemberpogrome 1938

Die orthodoxe Synagoge Ohel Jakob in der MĂŒnchner Herzog-Rudolf-Straße nach dem Brandanschlag am 9. November 1938

Die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt – waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich.

Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Selbstmord getrieben.[1] Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige VersammlungsrĂ€ume sowie tausende GeschĂ€fte, Wohnungen und jĂŒdische Friedhöfe wurden zerstört.[2] Ab dem 10. November wurden ungefĂ€hr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, von denen Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben.

Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre spĂ€ter in den Holocaust an den europĂ€ischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mĂŒndete.[3]

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Die Novemberpogrome 1938 steigerten den staatlichen Antisemitismus zur Existenzbedrohung fĂŒr die Juden im ganzen Deutschen Reich. Entgegen der NS-Propaganda waren sie keine Reaktion des „spontanen Volkszorns“ auf die Ermordung eines deutschen Diplomaten durch einen Juden. Sie sollten vielmehr die seit FrĂŒhjahr 1938 begonnene gesetzliche „Arisierung“, also die Zwangsenteignung jĂŒdischen Besitzes und jĂŒdischer Unternehmen planmĂ€ĂŸig beschleunigen, mit der auch die deutsche AufrĂŒstung finanziert werden sollte. Der Zeitpunkt der Pogrome hing eng mit Hitlers Kriegskurs zusammen (siehe dazu: Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland).

Die Juden- und Kriegspolitik des NS-Regimes

Berliner SA-MĂ€nner beim Anbringen von Plakaten, die zum Boykott jĂŒdischer GeschĂ€fte aufrufen, am 1. April 1933

FĂ€lle von GewalttĂ€tigkeit gegen Juden gab es auch vor der nationalsozialistischen MachtĂŒbernahme. WĂ€hrend der Hyperinflation 1923 kam es im Berliner Scheunenviertel zu antisemitischen Ausschreitungen. 1931 organisierte der SA-FĂŒhrer und spĂ€tere PolizeiprĂ€sident Wolf-Heinrich von Helldorf antijĂŒdische Krawalle in Berlin. Unmittelbar nach der Machtergreifung folgte am 11. MĂ€rz 1933 der „Warenhaussturm“ in Braunschweig sowie der landesweite Judenboykott vom 1. April 1933. Mit dem Berufsbeamtengesetz und dem Gesetz ĂŒber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die beide am 7. April 1933 in Kraft traten, verloren im Jahre 1933 etwa 37.000 Juden ihre berufliche Existenz in Deutschland.

Danach flaute die Verfolgung zunĂ€chst ab. JĂŒdische Unternehmen wurden zeitweise ausdrĂŒcklich nicht benachteiligt, um sensible Wirtschaftszweige nicht zu schĂ€digen.[4] Im MĂ€rz 1935 leitete Julius Streicher jedoch eine weitere Hetzkampagne gegen Juden ein, um die Bevölkerung auf strikte „Rassentrennung“ einzustimmen. Die NĂŒrnberger Gesetze legalisierten diese im September. Zwar stieg die Zahl jĂŒdischer AusreiseantrĂ€ge danach nicht wieder an; aber viele jĂŒdische Unternehmer gaben dem Druck nach und verkauften ihre Firmen weit unter Wert oder schieden aus deren Leitung aus. Davon profitierten vor allem Warenhauskonzerne wie Horten und Finanzinstitute wie die Deutsche Bank oder die Dresdner Bank.

1937 zeichnete sich ein Kurswechsel von der schleichenden VerdrĂ€ngung der Juden aus der deutschen Privatwirtschaft zu ihrer schnellen Zwangsenteignung durch den Staat ab. Im Januar forderte der „ReichsfĂŒhrer-SS“ Heinrich Himmler erstmals öffentlich die „Entjudung Deutschlands“, die das 25-Punkte-Programm der NSDAP 1920 als Ziel benannt hatte. Sie könne am besten durch Mobilisierung des „Volkszorns“ und Ausschreitungen erreicht werden.[5] Im Oktober wies das „Kampfblatt“ der SS, Das Schwarze Korps, auf die angeblich ungeschmĂ€lerte Macht der Juden in Handel und Industrie hin. Diese sei nicht lĂ€nger zu dulden: Heute brauchen wir keine jĂŒdischen Betriebe mehr.[6]

Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht hatte wiederholt gegen Streichers Boykottkampagnen protestiert, weil sie den Handel störten, Preis- und WĂ€hrungsstabilitĂ€t, Deviseneinnahmen und damit die deutsche WiederaufrĂŒstung gefĂ€hrdeten.[7] Er wurde am 27. November 1937 abgelöst. Kurz darauf organisierte Streicher einen Weihnachtsboykott gegen jĂŒdische GeschĂ€fte, und Schachts Übergangsnachfolger Hermann Göring wandelte das Wirtschaftsministerium in ein „Exekutivorgan zur DurchfĂŒhrung des Vierjahresplans“ zur AufrĂŒstung um.[8]

Zum Jahresbeginn 1938 lag das offizielle staatliche Haushaltsdefizit bei zwei Milliarden Reichsmark. Die Schuldenaufnahme stieß an ihre Grenzen. Walther Bayrhoffer vom Reichsfinanzministerium fĂŒrchtete, das Reich wĂŒrde zahlungsunfĂ€hig, da die Mefo-Wechsel zur AufrĂŒstung 1938 fĂ€llig wurden. Das hĂ€tte die Kriegsvorbereitung gefĂ€hrdet, die nun verstĂ€rkt wurde. Hitler enthob Reichskriegsminister Werner von Blomberg und den Oberbefehlshaber des Heeres, Werner von Fritsch, am 4. Februar 1938 ihrer Ämter und ĂŒbernahm selbst das Oberkommando der Wehrmacht. Am 12. MĂ€rz ließ er diese in Österreich einrĂŒcken.

Razzia bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, MĂ€rz 1938

Mit dem sogenannten Anschluss Österreichs kamen 192.000 Juden zu den noch 350.000 Juden im „Altreich“ hinzu, so dass nun 540.000 Juden im „Großdeutschen Reich“ lebten. Vor allem in Wien mit neun Prozent jĂŒdischem Bevölkerungsanteil kam es nun zu wochenlangen Ausschreitungen. SchlĂ€gertrupps der SA prĂŒgelten tausende jĂŒdische GeschĂ€ftsinhaber aus ihren LĂ€den, Betrieben und Wohnungen. MittelstĂ€ndische NSDAP-Mitglieder ergriffen als „Kommissare“ die Leitung geraubter GeschĂ€fte. Sie sahen dies als „Wiedergutmachung“ fĂŒr Nachteile vor der „Reichseinung“ und versuchten auch, AufkĂ€ufen jĂŒdischer Firmen durch kapitalkrĂ€ftige deutsche Großkonzerne zuvorzukommen. Um die „wilden Enteignungen“ zu stoppen, erklĂ€rte „Reichskommissar“ Josef BĂŒrckel die „Kommissare“ am 13. April per Gesetz zu neuen EigentĂŒmern, die nun ihr Betriebsvermögen anmelden mussten.[9]

Am 26. April erließ Göring ein Gesetz, das alle Juden des Reiches zwang, ursprĂŒnglich bis zum 30. Juni, spĂ€ter bis 31. Juli verlĂ€ngert, ihr gesamtes Vermögen, sofern es 5.000 Reichsmark ĂŒberstieg, detailliert beim Finanzamt offen zu legen. Man schĂ€tzte ihr Gesamtvermögen auf 8,5 Milliarden, den Anteil an liquiden Wertpapieren auf 4,8 Milliarden Reichsmark. Das NS-Regime plante deren Zwangsumtausch in deutsche Staatsanleihen, um diese gegen Devisen im Ausland zu verkaufen. So sollte das Haushaltsdefizit verringert und die Vertreibung der Beraubten ins Ausland finanziert werden.[10]

Die europĂ€ischen Nachbarstaaten befĂŒrchteten eine FlĂŒchtlingsflut und waren bestrebt, diese abzuwenden. Bei der internationalen Konferenz von Évian (Frankreich) im Juli 1938 erklĂ€rte sich keines der 32 teilnehmenden LĂ€nder zur Aufnahme der bedrohten Juden bereit. Vielmehr protestierte die Schweiz, in die viele Juden aus Österreich flohen, gegen die „Verjudung“ und drohte eine allgemeine Visumspflicht an. Daraufhin entzog das NS-Regime deutschen Juden die ReisepĂ€sse und ersetzte sie durch Sonderausweise mit dem neu eingefĂŒhrten Judenstempel. Auch Luxemburg hielt am 9. November 1938 auf Beschluss seiner damaligen christlich-sozialistischen Regierung die Grenzen fest geschlossen und verstĂ€rkte die Grenzkontrollen.[11] Adolf Eichmann richtete schließlich im Auftrag von Reinhard Heydrich im August in Wien die erste Zentralstelle fĂŒr jĂŒdische Auswanderung ein. Eine FlĂŒchtlingswelle setzte ein: Bis Herbst verließen etwa 54.000 Juden das Reich.

Am 29. September gestattete das MĂŒnchner Abkommen die deutsche Annexion des tschechoslowakischen „Sudetenlandes“, die Hitler seit Mai angestrebt hatte. Chamberlains Nachgeben gegenĂŒber der aggressiven deutschen Politik schien den Krieg noch einmal abgewendet zu haben. Doch schon am 21. Oktober erließ Hitler den Befehl zur „Zerschlagung der Rest-Tschechei“. Zugleich gewann das Regime Handlungsspielraum nach innen und ließ nun vermehrt selbst jĂŒdisches Eigentum konfiszieren und â€žĂŒberflĂŒssige“ Unternehmen schließen, ohne grĂ¶ĂŸere politische und wirtschaftliche Folgen fĂŒrchten zu mĂŒssen.

Am 14. Oktober kĂŒndigte Göring im Reichsluftfahrtministerium ein gigantisches RĂŒstungsprogramm an. Dieses sei jedoch durch das Staatsdefizit und begrenzte ProduktionskapazitĂ€ten erschwert. Die Privatwirtschaft mĂŒsse daran mitwirken, da man andernfalls zur staatlich gelenkten Planwirtschaft ĂŒbergehen werde. Die „Arisierung“ sei nun unumgĂ€nglich und allein Sache des Staates; sie dĂŒrfe auf keinen Fall wie in Österreich anarchisch als „Versorgungssystem untĂŒchtiger Parteigenossen“ ablaufen.[12]

Vorzeichen und Vorbereitungen

Zwangsarbeiter bei Bauarbeiten im Konzentrationslager Dachau (Juni 1938), Aufnahme von Friedrich Franz Bauer

Dass die Reichsregierung die Pogrome und Massenverhaftungen vorbereitete, legen unter anderem folgende Schritte nahe:

  • Am 17. August 1935 hatte die Gestapo die Einrichtung einer reichsweiten „Judenkartei“ angeordnet, um die deutschen Juden regional und lokal zu erfassen und zu ĂŒberwachen.
  • Am 8. Februar 1938 schrieb Georg Landauer, Leiter des ZentralbĂŒros fĂŒr die Ansiedlung der Juden aus Deutschland (Abteilung der Jewish Agency) in Jerusalem, an einen anderen zionistischen FunktionĂ€r (Martin Rosenbluth), es gebe PlĂ€ne fĂŒr ein dramatisches Pogrom in Deutschland in naher Zukunft und berief sich dabei auf eine „sehr verlĂ€ssliche private Quelle“, die bis in die höchsten RĂ€nge der SS-FĂŒhrung zurĂŒckverfolgt werden könne.[13]
  • Am 28. MĂ€rz 1938 entzog ein Gesetz den Israelitischen Kultusgemeinden den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Das degradierte sie zu Vereinen ohne öffentliche RechtsansprĂŒche, deren GebĂ€uden kein staatlicher Schutz mehr zustand.
  • Nach der Dritten Verordnung zum ReichsbĂŒrgergesetz vom 14. Juni 1938 konnte angeordnet werden, dass jĂŒdische Betriebe „von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab ein besonderes Kennzeichen” fĂŒhren mussten. In Berlin wurden jĂŒdische GeschĂ€ftsinhaber noch im selben Monat angewiesen, ihre Namen in weißen Buchstaben am Schaufenster anzubringen.[14] Die Zerstörung und PlĂŒnderung wĂ€hrend der Pogromnacht wurde dadurch erleichtert. [15]
  • Zum Jahrestreffen des Allgemeinen Rabbinerverbandes in MĂŒnchen am 8. Juni 1938 erhielt die dortige jĂŒdische Gemeinde den Befehl, die Synagoge nebst Gemeindehaus dem Staat abzutreten und binnen 24 Stunden zu rĂ€umen. Am Morgen des 9. Juni begann der Abriss. Im August wurde auch die NĂŒrnberger, ab September die Dortmunder Synagoge abgerissen.
  • Seit Juni 1938 erfuhren entlassene jĂŒdische Staatsbeamte, die noch Kontakte zu ehemaligen Kollegen pflegten, dass bald eine grĂ¶ĂŸere Zahl Juden in die KZs eingewiesen werden sollten. Das Reichssicherheitshauptamt forderte dazu Listen vermögender Juden von FinanzĂ€mtern und Polizeirevieren an. Diese zwangen die jĂŒdischen Rabbiner per Vorladungen dazu, Namen und Adressen ihrer Gemeindemitglieder weiterzugeben. Am 14. Juni mussten jĂŒdische Gewerbebetriebe sich registrieren lassen, am 15. Juni ließ Kurt Daluege als Chef der Berliner Polizei etwa 1.500 Juden bei Razzien festnehmen und in KZs bringen.
  • Juden mussten seit dem 23. Juli 1938 zudem „Kennkarten“ bei sich tragen, seit dem 17. August die Zweitnamen „Israel“ (MĂ€nner) oder „Sara“ (Frauen) annehmen und seit dem 5. Oktober ihre Sonderausweise mit einem roten J abstempeln lassen. Diese Kennzeichen ermöglichten einerseits schnelle Verhaftung und Deportation, andererseits flĂ€chendeckende Enteignung und Abschiebung der Juden.
  • Bis Oktober 1938 wurden die drei bisher grĂ¶ĂŸten deutschen KZs in Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen stark ausgebaut, so dass sie nunmehr zehntausende Gefangene aufnehmen konnten. Obwohl in Dachau bis dahin keine Juden inhaftiert waren, erhielt die Lagerleitung dort am 25. Oktober den Befehl, 5.000 Judensterne auf HĂ€ftlingskleider zu nĂ€hen. ZusĂ€tzliche Matratzen und Stroh wurden angeliefert.
  • Berthold Löwenstein aus Leipzig erfuhr am 29. Oktober 1938 von einem ehemaligen Richterkollegen, der Informationen aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin erhalten hatte: Er solle Deutschland mit seiner Familie dringend vor dem 5. November 1938 verlassen, da bis Mitte November Furchtbares mit den Juden geplant sei.[16]

Erste Massenabschiebung („Polenaktion“)

Ausweisung polnischer Juden aus NĂŒrnberg am 28. Oktober 1938

Am 9. Oktober 1938 erließ Polen eine Verordnung, nach der die PĂ€sse aller lĂ€nger als fĂŒnf Jahre im Ausland lebenden Polen ohne Sondervisum eines zustĂ€ndigen Konsulats am 30. Oktober ablaufen sollten. Das betraf vor allem bis zu 18.000 von geschĂ€tzten 70.000 polnischen, meist verarmten Juden, die vielfach illegal im Großdeutschen Reich lebten.[17] Die deutsche Regierung stellte Polen daraufhin am 26. Oktober ein Ultimatum, die RĂŒckkehrmöglichkeit der Staatenlosen zu garantieren, andernfalls werde man sie sofort ausweisen. Nach der erwarteten Ablehnung befahl die Gestapo allen StĂ€dten und Gemeinden am 27. Oktober, die Betroffenen sofort festzunehmen. In der Nacht zum 29. Oktober wurden sie aus ihren Wohnungen geholt, in schwer bewachten ZĂŒgen und Lastwagen zur deutsch-polnischen Grenze bei ZbąszyƄ (deutsch: Bentschen) abtransportiert und hinĂŒbergejagt („Polenaktion“).

Die unvorbereiteten polnischen Grenzbeamten verweigerten den Abgeschobenen zunĂ€chst mit Waffengewalt die Einreise, die Deutschen wiederum die RĂŒckkehr. Sie mussten tagelang ohne Nahrung in den ĂŒberfĂŒllten Grenzbahnhöfen oder im Niemandsland warten, bis die polnischen Behörden sie passieren ließen. Ein Teil kam in den nĂ€chsten Tagen bei jĂŒdischen Gemeinden in Polen unter, etwa 7.000 Personen mussten aber zum FlĂŒchtlingslager ZbąszyƄ in der Woiwodschaft PoznaƄ marschieren, wo die polnische Regierung sie bis August 1939 internierte. Im Januar durften sie fĂŒr kurze Zeit in ihre deutschen Heimatorte zurĂŒckkehren, um ihre GeschĂ€fte zu verkaufen, Haushalte aufzulösen und so ihre erzwungene „Auswanderung“ zu regeln.[18]

Attentat als Vorwand

Herschel Grynszpan nach seiner Verhaftung in Paris am 8. November 1938

Am 3. November erfuhr der in Paris lebende siebzehnjĂ€hrige polnische Jude Herschel Grynszpan, dass auch seine ganze Familie nach ZbąszyƄ vertrieben worden war. Er besorgte sich einen Revolver und schoss damit am 7. November 1938 in der Deutschen Botschaft auf den der NSDAP angehörenden LegationssekretĂ€r Ernst Eduard vom Rath. Dieser erlag am 9. November seinen Verletzungen.

Grynszpans genaues Motiv ist unbekannt. Er gab im Verhör „Rache“ fĂŒr das Leiden seiner Eltern bei deren gewaltsamer Abschiebung an. Er wollte eigentlich den Botschafter erschießen, traf dann aber vom Rath. 1942 in deutscher Haft sagte er aus, er habe sein Opfer zuvor in der Pariser Homosexuellenszene kennengelernt. Daraufhin ließ Propagandaminister Joseph Goebbels den jahrelang geplanten Schauprozess gegen ihn, der das „Weltjudentum“ als angeblichen Auftraggeber des Mords „beweisen“ sollte, verschieben. Schließlich sagte Hitler den Prozess ganz ab.[19] Grynszpan wurde vermutlich im KZ Sachsenhausen umgebracht.[20]

1938 nutzte die NS-FĂŒhrung das Attentat als willkommenen Anlass, um der unzufriedenen Parteibasis Gelegenheit zum Handeln gegen jĂŒdisches Eigentum zu geben und die Juden beschleunigt dann auch gesetzlich aus dem deutschen Wirtschaftsleben auszuschalten. Nach diesem Muster wurde schon der Reichstagsbrand im Februar 1933 zum Anlass genommen, mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung die „Gleichschaltung“ der Republik voranzutreiben. Das Attentat des jĂŒdischen Studenten David Frankfurter auf den NSDAP-FunktionĂ€r Wilhelm Gustloff im Februar 1936 war dagegen nahezu folgenlos geblieben, weil das NS-Regime auch wegen der bevorstehenden Olympischen Sommerspiele die Reaktionen des Auslands berĂŒcksichtigen musste.

Verlauf

Erste Übergriffe

Zerstörtes jĂŒdisches GeschĂ€ft in Magdeburg

Die Nachricht vom Attentat auf den zuvor weitgehend unbekannten Diplomaten vom Rath erreichte die deutsche Öffentlichkeit erst am 8. November 1938 durch die Tagespresse. Bereits am SpĂ€tnachmittag des 7. November begannen jedoch in Kurhessen und Magdeburg-Anhalt die ersten Übergriffe gegen Juden, ihre Wohnungen, GeschĂ€fte, GemeindehĂ€user und Synagogen. Die TĂ€ter waren Angehörige von SA und SS. Sie traten in Zivilkleidung auf, um wie normale BĂŒrger zu wirken und die ĂŒbrige Bevölkerung zum „Volkszorn“ wegen des Attentats in Paris aufzuhetzen. Am Abend des 7. November wurden die Synagoge und andere jĂŒdische Einrichtungen in Kassel, in der gleichen Nacht auch jene der umliegenden Orte Zierenberg, Bebra und Sontra verwĂŒstet.

Noch am 7. November gab das Deutsche NachrichtenbĂŒro, eine zentrale Institution der Presselenkung im NS-Staat, eine Anweisung heraus, die Meldung ĂŒber das Attentat sei in allen Zeitungen „in groesster Form herauszustellen“ und es sei besonders „darauf hinzuweisen, dass das Attentat die schwersten Folgen fuer die Juden in Deutschland haben muss“.[21] Am darauffolgenden Tag schrieb Wolfgang Diewerge, ein hoher FunktionĂ€r des Propagandaministeriums, im Leitartikel des Völkischen Beobachters (Presseorgan der NSDAP):[22]

„Es ist klar, daß das deutsche Volk aus dieser neuen Tat seine Folgerungen ziehen wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß in unseren Grenzen Hunderttausende von Juden noch ganze Ladenstraßen beherrschen, VergnĂŒgungsstĂ€tten bevölkern und als 'auslĂ€ndische' Hausbesitzer das Geld deutscher Mieter einstecken, wĂ€hrend ihre Rassegenossen draußen zum Krieg gegen Deutschland auffordern und deutsche Beamte niederschießen. [
] Die SchĂŒsse in der deutschen Botschaft in Paris werden nicht nur den Beginn einer neuen deutschen Haltung in der Judenfrage bedeuten, sondern hoffentlich auch ein Signal fĂŒr diejenigen AuslĂ€nder sein, die bisher nicht erkannten, daß zwischen der VerstĂ€ndigung der Völker letztlich nur der internationale Jude steht.“

Ähnliche Kommentare finden sich am 8. und 9. November in anderen Parteizeitungen der NSDAP, etwa im Westdeutschen Beobachter.[23] Die prominent platzierte und namentlich gezeichnete Stellungnahme lĂ€sst darauf schließen, dass höchste Parteistellen bereits zu diesem Zeitpunkt entschlossen waren, das Attentat fĂŒr eine massive antisemitische Kampagne auszunutzen – anders als zwei Jahre zuvor das Attentat auf Wilhelm Gustloff. Auch auf das Ziel dieser Kampagne gibt die Formulierung einen Hinweis: Es ging um die völlige VerdrĂ€ngung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben.[24]

Am selben Abend brannte in Bad Hersfeld die erste Synagoge. In den Landkreisen Fulda und Melsungen, u. a. den Orten Baumbach, Eschwege, Fritzlar, Rotenburg an der Fulda, Witzenhausen, wurden fast alle jĂŒdischen Wohnungen und GeschĂ€fte demoliert.[25] Im Laufe des Abends und der Nacht wurden zahlreiche Juden misshandelt. In Felsberg gab es dabei das erste jĂŒdische Todesopfer in Kurhessen.

Am Nachmittag des 9. November wurden ab 15 Uhr die Synagoge und das jĂŒdische Gemeindehaus in Dessau angezĂŒndet. Ab 19 Uhr begannen die Ausschreitungen in Chemnitz. Die Brandstiftungen betrafen allesamt nur Synagogen und GeschĂ€fte, deren BrĂ€nde die NachbarhĂ€user nicht gefĂ€hrden konnten. NichtjĂŒdische HĂ€user und Wohnungen blieben ĂŒberall verschont.

Nach Darstellung des Historikers Wolf-Arno Kropat ging die Initiative zu den regional begrenzten Pogromen vom kurhessischen Gaupropagandaleiter Heinrich Gernand aus, der „offensichtlich” vom Reichspropagandaministerium dazu beauftragt worden war.[26] Angela Hermann hingegen schließt eine Anstiftung der kurhessischen Exzesse durch Goebbels aus und hĂ€lt auch die Gernand zugeschriebene Rolle als Anstifter fĂŒr fragwĂŒrdig.[27] Die Aktionen wurden von örtlichen ParteifĂŒhrern – darunter einem Kreisleiter – und SA-Parteiaktivisten gesteuert; teilweise wurden sie von auswĂ€rtigen Parteimitgliedern dazu aufgefordert.[28] Der Historiker Hans-JĂŒrgen Döscher geht davon aus, dass sich hier das „gewalttĂ€tige Potential der antisemitischen Parteibasis“ zeigte.[29]

Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938

Hitler hatte vom Rath sofort nach dem Attentat um drei Klassen zum BotschaftssekretĂ€r I. Klasse befördert. Am 9. November nahm er nach dem Gedenkmarsch fĂŒr den Hitler-Ludendorff-Putsch an einem Essen einem Kameradschaftsabend der ParteifĂŒhrung mit Alten KĂ€mpfern im Alten Rathaus in MĂŒnchen teil. Dort erfuhr er die Nachricht vom Tod des Diplomaten. Sofort besprach er sich wĂ€hrend des Essens mit dem gleichfalls anwesenden Reichspropagandaminister Joseph Goebbels. Dann verließ er die Versammlung, fuhr in seine Privatwohnung und hielt sich in den folgenden Tagen nach außen hin zurĂŒck.

Goebbels machte anschließend gegen 22.00 Uhr vor den versammelten Partei- und SA-FĂŒhrern die Nachricht bekannt. Er benutzte den Tod zu einer antisemitischen Auslegung des Attentats, in der er „die JĂŒdische Weltverschwörung“ fĂŒr den Tod vom Raths verantwortlich machte. Er lobte die angeblich „spontanen“ judenfeindlichen Aktionen im ganzen Reich, bei denen auch Synagogen in Brand gesetzt worden seien, und verwies dazu auf Kurhessen und Magdeburg-Anhalt. Er Ă€ußerte, dass die Partei nicht als Organisator antijĂŒdischer Aktionen in Erscheinung treten wolle, aber diese dort, wo sie entstĂŒnden, auch nicht behindern werde.

Zerstörungen im Kaufhaus Uhlfelder in MĂŒnchen

Die anwesenden Gauleiter und SA-FĂŒhrer verstanden dies als indirekte, aber unmissverstĂ€ndliche Aufforderung zum organisierten Handeln gegen jĂŒdische HĂ€user, LĂ€den und Synagogen. Nach Goebbels' Rede telefonierten sie gegen 22:30 Uhr mit ihren örtlichen Dienststellen. Danach versammelten sie sich im Hotel „Rheinischer Hof“, um von dort aus weitere Anweisungen fĂŒr Aktionen durchzugeben. Goebbels selbst ließ nach Abschluss der Gedenkfeier nachts Telegramme von seinem Ministerium aus an untergeordnete Behörden, Gauleiter und Gestapostellen im Reich aussenden. Diese wiederum gaben entsprechende Befehle an die Mannschaften weiter, in denen es etwa hieß (SA-Stelle „Nordsee“):[30]

„SĂ€mtliche jĂŒdische GeschĂ€fte sind sofort von SA-MĂ€nnern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafĂŒr zu sorgen hat, dass keinerlei WertgegenstĂ€nde entwendet werden können. [
] Die Presse ist heranzuziehen. JĂŒdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jĂŒdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur WohnhĂ€user arischer Deutscher zu schĂŒtzen, allerdings mĂŒssen die Juden raus, da Arier in den nĂ€chsten Tagen dort einziehen werden. [
] Der FĂŒhrer wĂŒnscht, dass die Polizei nicht eingreift. SĂ€mtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort ĂŒber den Haufen schießen. An den zerstörten jĂŒdischen GeschĂ€ften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen, mit etwa folgendem Text: ‚Rache fĂŒr Mord an vom Rath. Tod dem internationalen Judentum. Keine VerstĂ€ndigung mit Völkern, die judenhörig sind.‘ Dies kann auch erweitert werden auf die Freimaurerei.“

Der Chef der Gestapo-Abteilung fĂŒr Regimegegner, Heinrich MĂŒller, sandte um 23:55 Uhr ein Blitzfernschreiben an alle Leitstellen der Staatspolizei im Reich: Die Sicherheitsdienste sollten sich heraushalten. Sie sollten aber fĂŒr den „Schutz“ des jĂŒdischen Eigentums vor PlĂŒnderung sorgen. Punkt 3 lautete:[31]

„Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20-30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwĂ€hlen vor allem vermögende Juden. NĂ€here Anordnungen ergehen noch im Laufe dieser Nacht.“

Polizei und SS waren demnach eine Stunde nach der SA ĂŒber die angeordneten Pogrome informiert, die seit 23:00 begonnen hatten. Sie sollten diese zu der lĂ€ngst geplanten Internierung wohlhabender Juden nutzen. Nachdem Himmler neue Rekruten der Waffen-SS vereidigt hatte, erteilte er die „nĂ€heren Anordnungen“ Heydrich, der diese um 1:20 Uhr seinerseits als Blitzfernschreiben an alle Untergebenen sandte. Darin bekrĂ€ftigte er das Verbot zu plĂŒndern, den Schutz fĂŒr NachbargebĂ€ude vor BrĂ€nden und ergĂ€nzte, dass – auch jĂŒdische – AuslĂ€nder nicht zu belĂ€stigen seien. Die Zahl der Festzunehmenden ließ er offen:[32]

„Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfĂŒr zulĂ€sst, sind in allen Bezirken so viele Juden – insbesondere wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen HaftrĂ€umen untergebracht werden können.“

Die Leitung der Zerstörungen oblag den örtlichen PropagandaĂ€mtern der NSDAP. Sie beriefen die SA-Ortsgruppen ein, die ihre Mitglieder instruierten und in Marsch setzten, um die Befehle auszufĂŒhren. In NĂŒrnberg z. B. wurden sie wie in den meisten deutschen StĂ€dten nach Augenzeugenberichten wie folgt umgesetzt:[33]

„Zuerst kamen die großen LadengeschĂ€fte dran; mit mitgebrachten Stangen wurden die Schaufenster eingeschlagen, und der am Abend bereits verstĂ€ndigte Pöbel plĂŒnderte unter AnfĂŒhrung der SA die LĂ€den aus. Dann ging es in die von Juden bewohnten HĂ€user. Schon vorher informierte nichtjĂŒdische Hausbewohner öffneten die TĂŒren. Wurde auf das LĂ€uten die Wohnung nicht sofort geöffnet, schlug man die WohnungstĂŒr ein. Viele der ‚spontanen‘ RĂ€cher waren mit Revolver und Dolchen ausgestattet; jede Gruppe hatte die nötigen Einbrecherwerkzeuge wie Äxte, große Hammer und Brechstangen dabei. Einige SA-Leute trugen einen Brotbeutel zur Sicherstellung von Geld, Schmuck, Fotos und sonstigen WertgegenstĂ€nden, die auf einen Mitnehmer warteten. Die Wohnungen wurden angeblich nach Waffen durchsucht, weil am Tage vorher ein Waffenverbot fĂŒr Juden veröffentlicht worden war. GlastĂŒren, Spiegel, Bilder wurden eingeschlagen, Ölbilder mit den Dolchen zerschnitten, Betten, Schuhe, Kleider aufgeschlitzt, es wurde alles kurz und klein geschlagen. Die betroffenen Familien hatten am Morgen des 10. November meistens keine Kaffeetasse, keinen Löffel, kein Messer, nichts mehr. Vorgefundene GeldbetrĂ€ge wurden konfisziert, Wertpapiere und SparkassenbĂŒcher mitgenommen. Das schlimmste dabei waren die schweren Ausschreitungen gegen die Wohnungsinhaber, wobei anwesende Frauen oft ebenso mißhandelt wurden wie die MĂ€nner. Eine Anzahl von MĂ€nnern wurde von den SA-Leuten unter stĂ€ndigen Mißhandlungen und unter dem Gejohle der Menge zum PolizeigefĂ€ngnis getrieben. [
] Am anderen Morgen wurden gegen 4 Uhr morgens alle [der zuvor inhaftierten] Personen unter 60 Jahren nach Dachau abtransportiert.“

Die Ereignisse der Folgetage

Die Pogrome wurden am 10. November fortgesetzt. In Österreich begannen sie erst an diesem Tag, verliefen dort aber umso heftiger. Sie dauerten im ganzen Reich, besonders in lĂ€ndlichen Gebieten, bis in den Nachmittag hinein. Die befohlene Trennung von SA-Maßnahmen und SS-„Begleitschutz“ wurde in vielen Regionen missachtet, zumal der Befehl dazu erst Stunden nach Beginn der Pogrome ausgegeben worden war. In Bensheim, im Bodenseeraum, am Niederrhein, in Oberschlesien und Wien u. a. fĂŒhrten die SicherheitskrĂ€fte die Zerstörungen selbst an; dort wo die Brandstiftung nicht ausreichte, halfen sie mit SprengsĂ€tzen nach.[34] Die VorgĂ€nge dokumentiert z. B. ein Augenzeugenbericht aus Baden-Baden:[35]

„Ehe die SS die Synagoge in Brand steckte, zwang sie die MĂ€nner der jĂŒdischen Gemeinde, sich dort zu versammeln. Entgegen dem jĂŒdischen Brauch mussten sie ihre HĂŒte abnehmen. Das Gemeindeglied Herr Dreyfus wurde gezwungen, von der Kanzel herab aus dem nationalsozialistischen Hetzblatt Der StĂŒrmer vorzulesen. Die Gemeinde hatte im Chor zu antworten: ‚Wir sind ein dreckiges, filziges Volk.‘ Die SS zwang die MĂ€nner, im Gotteshaus Nazilieder zu singen und TurnĂŒbungen vorzufĂŒhren.“

Direkt im Anschluss an die Zerstörungen begann am 10. November gegen vier Uhr morgens die befohlene Inhaftierung von etwa 30.000 mĂ€nnlichen, meist jĂŒngeren und wohlhabenderen Juden. In den Tagen darauf wurden sie von Gestapo und SS in die drei deutschen Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt. Laut Bericht eines Berliner Juden ließen die Wachmannschaften beim „Hofappell“, dem nĂ€chtelangen Strammstehen bei EiseskĂ€lte auf dem Lagerplatz, keinen Zweifel daran, dass sie die Gefangenen dezimieren wollten:[36]

„Ihr seid nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Krematorium. [
] Die SS hat das Recht, auf Euch zu schießen, wann sie will.“

HĂ€ftlingskarte eines im KZ Dachau internierten Juden, erkennbar an SCH.J. = „Schutzhaft Jude“

Die unmenschliche Behandlung der in das KZ Buchenwald Eingelieferten beschrieb detailliert z. B. der Augenzeuge Eugen Kogon.[37] Sie mussten etwa im folgenden Winter mit bloßen HĂ€nden den Schnee im Lager rĂ€umen; Notamputationen der erfrorenen Gliedmaßen verweigerte der SS-Lagerarzt: FĂŒr Juden stelle ich nur Totenscheine aus.[38]

GemĂ€ĂŸ der offiziellen Version wurde die Deportation in die KZs der Bevölkerung als „Wiederherstellung der Ordnung“ dargestellt, um „den Volkszorn in staatliche Bahnen zu lenken“. Parallel dazu ließ Goebbels im Rundfunk seit dem frĂŒhen Morgen des 10. November in halbstĂŒndigen Intervallen die Aufforderung verbreiten, „von weiteren Demonstrationen und Vergeltungsaktionen sofort abzusehen.“ Dennoch kam es in kleineren Orten bis zum 11., vereinzelt sogar bis zum 12. und 13. November noch zu Ausschreitungen; sei es aus einer Eigendynamik heraus, sei es, weil die Radionachricht nicht empfangen worden war oder ignoriert wurde.

Folgen

Auswirkungen auf die Betroffenen

Zerstörtes jĂŒdisches GeschĂ€ft in Magdeburg, November 1938

Die Verluste an Menschenleben und das Ausmaß der SachschĂ€den wurden lange Zeit unkritisch aus den Angaben der NSDAP ĂŒbernommen. So listete etwa die ZEIT noch am 3. November 1978 nur die 91 Morde und 267 zerstörten Synagogen auf, die ein Brief Heydrichs an Göring vom 11. November 1938 aufgefĂŒhrt hatte. Die tatsĂ€chlichen Zahlen werden heute aufgrund vieler Dokumente auf ein Vielfaches davon geschĂ€tzt.

Man geht heute von mindestens 400 Todesopfern allein in der Pogromnacht aus. Darin sind Selbsttötungen und schwere Körperverletzungen mit Todesfolge enthalten. Nur in NĂŒrnberg z. B. wurden schon am 9. November neun Morde, zehn Selbsttötungen und sieben plötzliche TodesfĂ€lle von Juden verzeichnet.[39] Hinzu kam eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen jĂŒdischer Frauen.

Von den annĂ€hernd 30.000 verhafteten und deportierten Juden wurden nachweislich 10.911 – einschließlich von etwa 4.600 Wienern – ins KZ Dachau, 9.845 ins KZ Buchenwald eingeliefert. FĂŒr das KZ Sachsenhausen schĂ€tzt man mindestens 6.000, eher aber 10.000 Inhaftierte. Die Lagerhaft kostete nochmals Hunderte Menschenleben: In Buchenwald fanden nach Angaben der Lagerverwaltung 207 Juden, in Dachau 185 den Tod, die Opferzahl von Sachsenhausen ist unbekannt. Auch hier wird zusĂ€tzlich eine hohe Dunkelziffer angenommen. Denn bereits bei der Ankunft in den KZs wurden Dutzende Juden erschossen, Hunderte starben bei Fluchtversuchen oder an den Strapazen der Zwangsarbeit in den Lagern. Tausende der Überlebenden wurden schwer körperlich verletzt – allein im JĂŒdischen Krankenhaus Berlin mussten spĂ€ter 600 erfrorene Gliedmaßen amputiert werden – und seelisch traumatisiert.[40]

Die meisten der ĂŒberlebenden Inhaftierten wurden bis August 1939 wieder entlassen, sofern sie sich schriftlich zur „Auswanderung“ bereit erklĂ€rten und ihren Besitz dem Staat ĂŒbereigneten. Die Zahl der AusreiseantrĂ€ge stieg seit dem 9. November 1938 sprunghaft an: Bis Kriegsbeginn verließen noch einmal etwa 200.000 Juden das Reich, mehr als insgesamt von 1933 bis 1938. Sie mussten ĂŒberall im Ausland ein „Vorzeigegeld“ nachweisen und konnten ihre Ein- und Ausreisevisa hĂ€ufig nur noch ĂŒber den Schwarzmarkt, durch Kredite von auslĂ€ndischen Verwandten und Beamtenbestechung erlangen.[41]

Der in Berlin geborene israelische Antisemitismusforscher Avraham Barkai wies 1988 darauf hin, dass fast alle Synagogen im Reich zerstört worden seien; neuere Forschungsarbeiten des Synagogue Memorial haben dies bestĂ€tigt und eine Gesamtzahl von 1.406 vollstĂ€ndig zerstörten Synagogen und Betstuben ermittelt. Von Wiens einst etwa 25 Synagogen ĂŒberstand nur der Stadttempel in der Wiener Innenstadt die Pogrome relativ unbeschadet, fast alle ĂŒbrigen wurden in Brand gesetzt. Die etwa 70 BethĂ€user und -rĂ€ume in der Stadt wurden allesamt verwĂŒstet und teilweise ebenfalls in Brand gesetzt; von Berlins 14 Synagogen wurden 11 vollstĂ€ndig niedergebrannt, die ĂŒbrigen drei schwer demoliert. Zerstört wurden ferner etwa 7.500 jĂŒdische GeschĂ€fte, Wohnungen, GemeindehĂ€user und Friedhofskapellen.

Daraufhin mussten sich viele der jĂŒdischen Kultusgemeinden auflösen; Gottesdienste konnten nur noch privat ohne zeremonielle GegenstĂ€nde stattfinden, da vor allem die wertvollen Torarollen verbrannt oder konfisziert worden waren. Die Gottesdienste wurden nun jedoch meist gut besucht: weniger weil die Frömmigkeit wuchs, sondern weil die Mitglieder sich gegenseitig unterstĂŒtzen mussten, nachdem ihnen jede Existenzgrundlage entzogen, Versammlungen verboten waren und sie die Straßen nur noch unter Lebensgefahr betreten konnten.[42]

Reaktionen des Auslands

Etwa 100 Protestnoten auslÀndischer Vertretungen gingen nach dem 10. November 1938 beim AuswÀrtigen Amt in Berlin ein. Demnach waren trotz gegenteiliger Befehle auch auslÀndische Juden unter den Opfern der Pogrome. Die Proteste wurden kommentarlos in die Reichskanzlei weitergeleitet und verschwanden dort in den Akten.[43]

Besonders scharf reagierten die USA, indem sie ihren Botschafter am 14. November aus Berlin abzogen. In New York City demonstrierte die Stadtbevölkerung fĂŒr die Opfer. Der in Washington, D.C. residierende deutsche Botschafter Dieckhoff berichtete besorgt, dass nun auch Persönlichkeiten, die das NS-Regime bislang nicht angegriffen oder „zum Teil Sympathie fĂŒr Deutschland zur Schau getragen hatten“, die scharfe Kritik uneingeschrĂ€nkt mittrugen.[44] Am 3. Dezember protestierte die US-Regierung gegen den Erlass zur Ausschaltung von Juden aus der deutschen Wirtschaft, der entgegen den Versicherungen Joachim von Ribbentrops auch US-BĂŒrger betraf. Daraufhin wurden die zum 31. Dezember geplanten restlichen Schließungen jĂŒdischer Einzelhandels- und Handwerksbetriebe bei auslĂ€ndischen Firmen ausgesetzt; jĂŒdische Auslandsvertreter waren schon am 1. Dezember von der am 12. November beschlossenen „SĂŒhneleistung“ befreit worden, um den noch gĂŒltigen Freundschaftsvertrag mit den USA nicht zu gefĂ€hrden.[45] Die US-Einreisebehörden durften jedoch weiterhin nur 27.000 von nun 140.000 jĂŒdischen EinreiseantrĂ€gen im Jahr bewilligen.[46]

In Großbritannien bewirkten die Pogrome einen politischen Meinungsumschwung in der Bevölkerung, wĂ€hrend die Regierung verhalten reagierte. Chamberlains Appeasement-Politik galt nun als gescheitert, die Bereitschaft zum Krieg gegen Hitler wuchs. Auch deutschfreundliche Kreise, die Maßnahmen der Hitlerregierung bislang verteidigt hatten, verstummten.

Die gegen das Deutsche Reich gerichtete Boykottbewegung,[47] die 1933 als Reaktion auf den Judenboykott entstanden war und zumeist nur jĂŒdische Konsumenten hatte mobilisieren können, erlebte nun einen erheblichen Aufschwung. Viele auslĂ€ndische Unternehmen in Frankreich, Großbritannien, Jugoslawien, Kanada, den Niederlanden und den USA kĂŒndigten ihre HandelsvertrĂ€ge mit Deutschland. Manche deutsche Firmen bĂŒĂŸten ein Viertel ihres ExportgeschĂ€fts ein; auch Betriebe, die fĂŒr die RĂŒstung von Bedeutung waren, erlitten nach Aussage des Wehrwirtschaftsstabes empfindliche Verluste.[48] Am hĂ€rtesten betroffen waren die Leder-, Textil- und Spielwarenhersteller. Gerade diese Zweige profitierten dann jedoch stark von der „Arisierung“.

Reaktionen in der NSDAP

Teile der Parteibasis waren von den Pogromen ĂŒberrascht worden und lehnten sie vor allem wegen der distanzierten Haltung Hitlers als „wilde“ und „ungesetzliche“, das hieß vom „FĂŒhrer“ scheinbar nicht gedeckte Aktion ab. Auch Regierungsmitglieder, darunter Göring, Himmler, Heydrich, Funk und Alfred Rosenberg, distanzierten sich und wiesen Goebbels die Alleinverantwortung fĂŒr unvorhersehbare außen- und wirtschaftspolitische Folgen zu. Schon am Vormittag des 10. November warf Göring Goebbels vor, seine Aktion habe aus ökonomischer Ignoranz die „volkswirtschaftlich unsinnige Zerstörung von Sachwerten“ herbeigefĂŒhrt, die er dem deutschen Staat gern als Raubgut zugefĂŒhrt hĂ€tte. Dies nahm Hitler zum Anlass, Goebbels in Schutz zu nehmen und die folgende Gesetzgebung zur „Arisierung“ zu forcieren.

Die Gewaltexzesse und PlĂŒnderungen stellten die NSDAP vor Probleme, da sie den offiziell ausgegebenen Befehlen widersprachen und auch manchen Parteimitgliedern zu weit gingen. Daher sollten Parteigerichte „Disziplinlosigkeiten“ untersuchen und gegebenenfalls bestrafen; als „Schöffen“ dieser Verfahren fungierten die Gauleiter und „GruppenfĂŒhrer“, die die Pogrome durchgefĂŒhrt hatten. Im Februar 1939 bestĂ€tigte der geheime Abschlussbericht von Walter Buch, dem obersten Parteirichter, dass die ausfĂŒhrenden TĂ€ter auf Befehl von Goebbels und der ihm untergebenen versammelten SA-FĂŒhrer am Abend des 9. November gehandelt hatten und deshalb weitgehend entlastet waren. Weil man die VerstĂ¶ĂŸe als „Volkszorn“ dargestellt habe, sei es folgerichtig, sie nicht durch Staatsgerichte, sondern die Partei selbst zu ahnden.

Wegen der faschistisch-totalitĂ€ren Gleichsetzung von Volk, Staat und Partei wurden Morde an „Volksfeinden“ als unvermeidbare Begleiterscheinung der angeordneten Pogrome gewertet. Die Befehle waren absichtlich unklar formuliert, um die Exzesse als „Überkochen der Volksseele“ ausgeben zu können. Walter Buch kritisierte diese Taktik offen als ungeeignet und bestĂ€tigte damit, was alle wussten:[49]

„Wenn in einer Nacht sĂ€mtliche Synagogen abbrennen, so muß das irgendwie organisiert sein und kann nur organisiert sein von der Partei.“

Im Ergebnis wurden nur 16 „befehlswidrige“ Morde untersucht und nur zwei der TĂ€ter ohne Folgen „verwarnt“, ParteiausschlĂŒsse der unteren Instanzen wurden damit aufgehoben. Zwei weitere TĂ€ter wurden der ordentlichen Justiz ĂŒberstellt: Sie hatten in der Pogromnacht JĂŒdinnen vergewaltigt, sollten aber nicht deswegen, sondern wegen „Rassenschande“ angeklagt werden.[50] Auf Befehl von Goebbels wies das Reichsjustizministerium die StaatsanwĂ€lte an, „keine Ermittlungen in Sachen der Judenaktion vorzunehmen.“ Diese wurden nicht selbstĂ€ndig tĂ€tig, so dass jede unabhĂ€ngige Untersuchung und Strafverfolgung der Verbrechen unterblieb. Damit war das Justizwesen außer Kraft gesetzt; den Betroffenen war jeder Rechtsweg versperrt. Schon die antijĂŒdischen Gesetze von 1933 hatten ihnen weitgehend die BĂŒrgerrechte entzogen.

Obwohl die PlĂŒnderungen und zögerliche Beteiligung der Bevölkerung innerparteilich zum Teil als „Fehlschlag“ bewertet wurden, bestĂ€tigte Goebbels die Übereinstimmung innerhalb des Regimes, indem er am 13. November 1938 triumphierend in sein Tagebuch eintrug:

„Ich arbeite großartig mit Göring zusammen. Er geht auch scharf ran. Die radikale Meinung hat gesiegt.“

Da auch die FĂŒhrungskrĂ€fte der SS am 9. November in MĂŒnchen versammelt waren und Heinrich MĂŒller den Befehl zum „Schutz“ der SA-Aktionen herausgab, nimmt man allgemein an, dass diese spĂ€testens am 7. November in der NS-FĂŒhrung geplant wurden, um die ohnehin geplante Enteignung und Vertreibung zu beschleunigen. Denn jedes der beteiligten Ressorts sorgte trotz interner Konflikte und unklarer Kompetenzverteilung auf seine Weise dafĂŒr, dass die seit April vorliegenden PlĂ€ne zum schĂ€rferen Vorgehen gegen die Juden und ihren Besitz umgesetzt wurden.

Lange war ungewiss, ob Hitler selbst Initiator der Pogrome vom 9. zum 10. November war und diese eventuell befahl. Himmler notierte am 10. November:[51]

„Als ich den FĂŒhrer fragte, hatte ich den Eindruck, dass er von den VorgĂ€ngen nichts wusste. Der Befehl kommt von der Reichspropagandaleitung[
]“

Dies begĂŒnstigte die damals hĂ€ufig anzutreffende Meinung, der „FĂŒhrer“ habe „davon nichts gewusst“. Auch Göring versuchte dies im NĂŒrnberger Prozess spĂ€ter so darzustellen. In der Nachkriegszeit beurteilten auch Historiker die Pogrome daher oft als angeblich planlose Terroraktion ohne Hitlers EinverstĂ€ndnis; so stellte sie auch der Hitlerbiograf und spĂ€tere Holocaustleugner David Irving dar.

Hitlers Unkenntnis hielten die meisten Historiker wegen des FĂŒhrerprinzips und zeitnaher Zeugenaussagen jedoch fĂŒr undenkbar. Reichspressechef Otto Dietrich schrieb in seinen Erinnerungen:[52]

„Der schmutzige Befehl, der auch in der Partei schwere Bedenken auslöste, wurde Goebbels am Abend des 9. November in Hitlers Privatwohnung in MĂŒnchen erteilt und wie ich aus einwandfreier Quelle erfuhr, war er von einem Wutausbruch Hitlers begleitet, als sich Hemmungen bei den mit der DurchfĂŒhrung betrauten Personen bemerkbar machten.“

Dies bestĂ€tigten die 1992 veröffentlichten TagebĂŒcher von Joseph Goebbels. Er notierte am 10. November 1938:[53]

„Ich trage dem FĂŒhrer die Angelegenheit vor. Er bestimmt: Demonstrationen weiterlaufen lassen, Polizei zurĂŒckziehen. Die Juden sollen einmal den Volkszorn zu spĂŒren bekommen. Der Stoßtrupp Hitler geht gleich los, um in MĂŒnchen aufzurĂ€umen. Das geschieht auch gleich. Eine Synagoge wird in Klump geschlagen.“

Wie 2008 nachgewiesen wurde, existierte der scheinbar 1924 aufgelöste „Stoßtrupp“ als Traditionsverband weiter, und 39 fĂŒhrende Mitglieder waren am 9. November im Alten MĂŒnchner Rathaus versammelt.[54] Da sie nur direkte Befehle Hitlers befolgten, gilt dessen Anordnung somit als erwiesen.[55]

Hitler forcierte die folgenden Arisierungsverordnungen. Auch wegen Görings Kritik an der SA blieb die „Kristallnacht“ ein einmaliges Ereignis und wurde danach nicht wiederholt.

Reaktionen aus der nichtjĂŒdischen Bevölkerung

Die nichtjĂŒdischen Deutschen reagierten verschieden auf die von SA und SS eingeleiteten und beaufsichtigten Pogrome. Fast ĂŒberall bildeten sich rasch Mengen von meist schweigenden Schaulustigen; manche stimmten in HetzgesĂ€nge der AusfĂŒhrenden ein. Einige beteiligten sich an einigen Orten, z. B. Wien, an Zerstörungen und PlĂŒnderungen von GeschĂ€ftsauslagen. Die meisten aber wahrten Distanz.

Besonders in lĂ€ndlichen Regionen und kleineren Ortschaften nahmen die in der Hitlerjugend organisierten Kinder und Jugendlichen hĂ€ufig an Misshandlungen – u. a. SteinwĂŒrfen, Beschimpfungen, Anspucken, DemĂŒtigungen aller Art – teil. WĂ€hrend Baldur von Schirach die Pogrome eine „verbrecherische Aktion“ nannte und behauptete, die Mitglieder der HJ seien unbeteiligt gewesen, fĂŒhrte der Nationalsozialistische Lehrerbund ihr Mitmachen auf die wirksame Indoktrination an den Schulen zurĂŒck (siehe Erziehung im Nationalsozialismus).

Neue Synagoge Berlin, Oranienburger Straße

Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen schĂŒtzten fast ĂŒberall befehlsgemĂ€ĂŸ nur die NachbargebĂ€ude vor dem Übergreifen der gelegten BrĂ€nde und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung jĂŒdischen Eigentums. Nur sehr wenige FĂ€lle von Zivilcourage sind dokumentiert: So rettete Wilhelm KrĂŒtzfeld, Vorsteher des zustĂ€ndigen Polizeireviers in Berlin-Mitte, die Neue Synagoge an der Oranienburger Straße, indem er auf den Denkmalschutz des GebĂ€udes verwies, mit einigen Beamten die SA-Brandstifter verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand löschte. Außer einer RĂŒge seines Vorgesetzten geschah ihm nichts.[56]

Am Folgetag wurde in manchen GroßstĂ€dten zu Massenkundgebungen aufgerufen, die die erfolgte „SĂŒhne“ fĂŒr den Mord an vom Rath feiern und die Einheit von Volk und Partei zeigen sollten. In NĂŒrnberg nahmen daran 100.000 BĂŒrger teil.[57] Diese „antijĂŒdischen Demonstrationen“ erreichten jedoch nicht das von der NSDAP erwĂŒnschte Ausmaß. Die meisten Deutschen glaubten die ĂŒber die staatlich gelenkten Medien verbreitete Version von der „spontanen Volkserhebung gegen die Juden“ nicht. Der Jahresbericht der Sopade (Exils-SPD) von 1938 sprach von „großer Empörung ĂŒber diesen Vandalismus“ im Rheinland, in Westfalen, Bayern und Berlin. Besonders in Schlesien und Danzig habe die Bevölkerung die Exzesse scharf abgelehnt und dies auch öffentlich gezeigt.[58] UnbestĂ€tigt sind Berichte von Emigranten, wonach 300 Nichtjuden wegen UnmutsĂ€ußerungen verhaftet wurden.

Den widersprĂŒchlichen Dokumenten gemĂ€ĂŸ bewertet die Forschung die Haltung der deutschen Bevölkerung verschieden. Manche Historiker gehen davon aus, dass sie den öffentlich gezeigten Terror ĂŒberwiegend verurteilte. Andere sehen in der PassivitĂ€t latente bis offene Zustimmung, die bisher unzureichend berĂŒcksichtigt worden sei.

Die Pogrome bestĂ€rkten diejenigen, die zuvor schon Gegner der NSDAP waren, in ihrer Oppositionshaltung. FĂŒr den Kreisauer Kreis unter Graf Helmuth James von Moltke waren sie ein entscheidender Anstoß fĂŒr die AttentatsplĂ€ne auf Hitler. Widerstandsgruppen der KPD verbreiteten in Berlin nach den Pogromen eine Ausgabe der Roten Fahne, die unter dem Titel Gegen die Schmach der Judenpogrome zur SolidaritĂ€t mit allen jĂŒdischen MitbĂŒrgern aufrief. Die antisemitischen Ausschreitungen seien kein Ausdruck des „Volkszorns“, sondern „Ablenkung des Volkes von der vom Kapital betriebenen Kriegspolitik“.[59] Die Exilzeitschrift Sozialistische Warte des ISK bezeichnete die Pogrome in ihrer Ausgabe vom 18. November in einem mit „Repressalien!“ ĂŒberschriebenen Artikel als „Tiefstand der Rechtssicherheit in irgend einem Staatswesen“ und als ein „zum Himmel schreiendes Verbrechen“.[60]

Hitler befand sich 1938 jedoch innen- und außenpolitisch auf dem bisherigen Höhepunkt seiner Macht. Auch deshalb blieben breite öffentliche Proteste oder gar Widerstand gegen die Pogrome aus. Die deutsche Öffentlichkeit sah weitgehend passiv zu, wie die jĂŒdische Minderheit in Deutschland an Leib und Leben bedroht, von Vertretern der Staatsmacht ermordet, ihrer Versammlungs- und Gebetsorte, Traditionen und GĂŒter beraubt und erstmals massenhaft in KZs gesperrt wurde. Die meisten BĂŒrger fĂŒrchteten die die Straßen beherrschenden SchlĂ€gerbanden der SA und SS und scheuten abweichendes Verhalten in einem totalitĂ€ren Polizeistaat, in dem „Blockwarte“ und Nachbarn einen an die Gestapo ausliefern konnten.

Gegen die folgenden „Arisierungsgesetze“ wie etwa die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ist kein Protest ĂŒberliefert. Die jahrelange Propaganda gegen die „VolksschĂ€dlinge“ hatte ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Auch profitierten viele „Volksdeutsche“ davon. Dies wurde fĂŒr weitere Maßnahmen des NS-Regimes entscheidend.

Reaktionen der Kirchen und einzelner Christen

Die Kirchen waren im damaligen Deutschen Reich die einzigen nicht völlig gleichgeschalteten Großorganisationen. Doch keine katholische und evangelische Kirchenleitung protestierte öffentlich dagegen, dass hier der Staat Menschen nur aufgrund ihrer angeblichen „Rasse“ tötete, enteignete und rigoros aus der Gesellschaft ausgrenzte. Als HauptgrĂŒnde dafĂŒr nennt der evangelische Kirchenhistoriker GĂŒnter Brakelmann:[61]

  • dass die meisten Pfarrer deutschnational eingestellt waren und den autoritĂ€ren FĂŒhrerstaat und seine Innenpolitik seit 1933 grundsĂ€tzlich bejahten;
  • dass ihr traditioneller Antijudaismus sie dem partiell deckungsgleichen ideologischen Antisemitismus der NSDAP zustimmen ließ;
  • dass sie so sehr mit der eigenen Selbsterhaltung beschĂ€ftigt waren, dass sie nicht wagten, zu protestieren, um die verbliebenen HandlungsspielrĂ€ume nicht noch mehr zu gefĂ€hrden.

In vorauseilendem Gehorsam hatte KirchenfĂŒhrer Otto Dibelius die „nationale Revolution“ im Januar 1933 begeistert begrĂŒĂŸt und alles getan, was den Verdacht einer möglichen kirchlichen Systemopposition bei der Regierung zerstreuen konnte. Schon den GeschĂ€ftsboykott des 1. April 1933 hatte er als „notwendige Selbstverteidigung“ gegen den angeblich ĂŒbergroßen Einfluss des Judentums verteidigt. Er mahnte damals eine „humane“ Ausgrenzung der Juden an, schwieg dann aber zu sĂ€mtlichen Gewalttaten und judenfeindlichen Gesetzen der Folgezeit.

Der Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erklÀrte am 16. November 1938 mit Bezug auf ein Lutherzitat:[62]

„Kein im christlichen Glauben stehender Deutscher kann, ohne der guten und sauberen Sache des Freiheitskampfes der deutschen Nation gegen den jĂŒdischen antichristlichen Weltbolschewismus untreu zu werden, die staatlichen Maßnahmen gegen die Juden im Reich, insbesonder die Einziehung jĂŒdischer Vermögenswerte bejammern. Und den maßgebenden Vertretern von Kirche und Christentum im Auslande mĂŒssen wir ernstlich zu bedenken geben, daß der Weg zur jĂŒdischen Weltherrschaft stets ĂŒber grauenvolle Leichenfelder fĂŒhrt.“

Er rief die Geistlichen dazu auf, „ihre VerkĂŒndigung in Predigt und Seelsorge so auszurichten, daß die deutsche Seele keinen Schaden leidet und den deutschen Menschen dazu verholfen wird, daß sie ohne falsche Gewissensbeschwerung getrost alles daran setzen, eine Wiederholung der Zersetzung des Reiches durch den jĂŒdischen Ungeist von innen her fĂŒr alle Zeiten unmöglich zu machen.“

Der evangelische Landesbischof von ThĂŒringen, Martin Sasse sah in den Pogromen eine ErfĂŒllung von Martin Luthers antisemitischen Pamphlet: "Von den Juden und ihren LĂŒgen", am 455. Geburtstag von Martin Luther:

„Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird [...] die Macht der Juden auf wirtschaftlichem Gebiet im neuen Deutschland endgĂŒltig gebrochen und damit der gottgesegnete Kampf des FĂŒhrers zu völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt. In dieser Stunde muss die Stimme des Mannes gehört werden, der als der Deutschen Prophet im 16. Jahrhundert einst als Freund der Juden begann, der getrieben von seinem Gewissen, getrieben von den Erfahrungen und der Wirklichkeit, der grĂ¶ĂŸte Antisemit seiner Zeit geworden ist, der Warner seines Volkes wider die Juden.[63]“

Nur einzelne Christen hörten auf ihr Gewissen und erhoben ihre Stimme gegen die systematische Verletzung der Menschenrechte. In Berlin betete der Dompropst Bernhard Lichtenberg am Abend des 9. November öffentlich fĂŒr die Juden und nichtarischen Christen. DafĂŒr wurde er der „volksfeindlichen Hetze“ angeklagt. Der wĂŒrttembergische Dorfpfarrer Julius von Jan aus Oberlenningen predigte am folgenden Buß- und Bettag (16. November 1938) ĂŒber den vorgegebenen Bibeltext Jer 22,29 EU:[64]

„Die Leidenschaften sind entfesselt, die Gebote missachtet, GotteshĂ€user, die andern heilig waren, sind ungestraft niedergebrannt worden, das Eigentum der Fremden geraubt oder zerstört. MĂ€nner, die unserem deutschen Volk treu gedient haben [
], wurden ins KZ geworfen, bloß weil sie einer anderen Rasse angehörten! Mag das Unrecht auch von oben nicht zugegeben werden – das gesunde Volksempfinden fĂŒhlt es deutlich, auch wo man darĂŒber nicht zu sprechen wagt. Und wir als Christen sehen, wie dieses Unrecht unser Volk vor Gott belastet und seine Strafen ĂŒber Deutschland herbeiziehen muss. [
] Gott lĂ€sst seiner nicht spotten. Was der Mensch sĂ€et, wird er auch ernten!“

Wenige Tage darauf ließ die NSDAP-Kreisleitung NĂŒrtingen SA und SS aus dem dortigen Parteikreis mit Lastwagen und Omnibus zu dem „Judenknecht“ nach Oberlenningen transportieren, die den Pfarrer vor dem Pfarrhaus fast totprĂŒgelten. Danach wurde er in „Schutzhaft“ genommen.[65] Bischof Theophil Wurm leistete ihm in den folgenden Prozessen wegen „staatsfeindlicher Hetze“ Rechtsbeistand, schrieb aber zugleich an den Reichsjustizminister:[66]

„Ich bestreite mit keinem Wort das Recht, das Judentum als ein gefĂ€hrliches Element zu bekĂ€mpfen. [
] Weil wir unserem Volk ersparen möchten, dass es spĂ€ter dieselben Leiden und DemĂŒtigungen ĂŒber sich ergehen lassen muss, denen jetzt andere preisgegeben sind, erheben wir [
] warnend unsere HĂ€nde, auch wenn wir wissen, dass man uns deshalb Judenknechte schilt und mit Ă€hnlichem Vorgehen bedroht, wie es gegen die Juden angewandt worden ist.“

Wurm vermied also, das staatliche Vorgehen „Unrecht“ zu nennen und trat nur fĂŒr die Deutschen und die Christen, nicht die Juden selber ein. Nach Kriegsende erklĂ€rte er: Er werde wohl bis an sein Lebensende nicht damit fertig werden, dass er damals geschwiegen habe.[67]

Dagegen ergriff Pfarrer Helmut Gollwitzer als Vertreter des im KZ sitzenden Martin Niemöller in Berlin-Dahlem in seiner Predigt am 16. November ĂŒber Lk 3,3–14 EU Partei fĂŒr die Wehrlosen und erreichte, dass seine Gemeinde die Familienangehörigen von inhaftierten Juden materiell unterstĂŒtzte. Christen wie Pfarrer Albert Schmidt, der fĂŒr seinen nach Sachsenhausen deportierten Kollegen jĂŒdischer Herkunft Hans Ehrenberg gebetet hatte, kamen fĂŒr ihre SolidaritĂ€t selbst in das KZ.

In Freiburg im Breisgau bildete sich aufgrund der Pogrome der Freiburger Kreis mit mehreren Arbeitsgruppen und Kontakten zu WiderstandskĂ€mpfern gegen den Nationalsozialismus. Einige seiner Mitglieder verfassten eine Denkschrift, die die im christlichen Glaubensbekenntnis gesetzten Grenzen staatlicher GewaltausĂŒbung benannte, aus dem Ersten Gebot ein Widerstandsrecht ableitete und Wirtschaftsstrukturen eines demokratischen Nachkriegsdeutschlands konzipierte.[68]

Weitere Schritte zum Holocaust

„Arisierung“

Am 10. November befahl Hitler nach Görings Aussage ihm und Goebbels, die Juden nun vollends aus der deutschen Wirtschaft auszuschließen. Die staatlichen Maßnahmen dazu wurden als „Wiederherstellung der Ordnung“ nach den angeblich „spontanen“, tatsĂ€chlich gezielt mobilisierten Pogromen zuvor ausgegeben. Um diesen Befehl umzusetzen und das weitere staatliche Vorgehen zu beraten, berief Göring eine Besprechung ein, die am 12. November im Reichsluftfahrtministerium mit ĂŒber 100 Teilnehmern stattfand.[69] Die dort beschlossene Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben sollte alle reichsdeutschen Juden weitgehend enteignen, aus dem Kulturleben entfernen, aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verbannen und zur Auswanderung zwingen. Das erklĂ€rte Ziel war, das Deutsche Reich „judenfrei“ zu machen.

Von Teilen des Sitzungsprotokolls ist eine wortgetreue Kopie erhalten. Die Bestandsaufnahme zeigte, dass ein Großteil der zerstörten „jĂŒdischen“ GeschĂ€ftsrĂ€ume und Wohnungen „Ariern“ gehörte und von Juden nur gemietet war; die Versicherungsgesellschaften mussten diese SchĂ€den ersetzen. Allein der Glasbruch kostete annĂ€hernd drei Millionen, die gesamten VersicherungsschĂ€den wurden auf 225 Millionen Reichsmark beziffert.[70] Daher warf Göring Heydrich vor:[71]

„Mir wĂ€re lieber gewesen, ihr hĂ€ttet 200 Juden erschlagen und hĂ€ttet nicht solche Werte vernichtet.“

Dann schlug er vor, den Juden des Reiches eine „Judenvermögensabgabe“ von einer Milliarde Reichsmark als „SĂŒhneleistung“ fĂŒr „die feindliche Haltung des Judentums gegenĂŒber dem deutschen Volk“ abzufordern. Die EntschĂ€digungen der zahlungswilligen Versicherungen sollten direkt an den Staat gehen; betroffene Juden sollten leer ausgehen. Die Idee dieser kollektiven Strafsteuer fĂŒr sie, die nun eine doppelte Enteignung darstellte, stammte aus Hitlers Denkschrift vom August 1936. Alle Anwesenden beschlossen Görings Vorschlag ohne Widerspruch und ohne den Zweck zu diskutieren. Göring bekrĂ€ftigte diesen jedoch in einem Vermerk an den Reichsverteidigungsrat am 18. November:[72]

„Sehr kritische Lage der Reichsfinanzen. Abhilfe zunĂ€chst durch die der Judenschaft auferlegte Milliarde und durch die Reichsgewinne bei der Arisierung jĂŒdischer Unternehmen.“

So mussten die die Novemberpogrome ĂŒberlebenden Juden indirekt den Beginn des Zweiten Weltkriegs finanzieren, in dessen Verlauf wiederum ihre Vernichtung zum obersten Ziel wurde. Im Einzelnen ordnete Göring noch am selben Tag als „harte SĂŒhne“ fĂŒr die Juden an:

  • das Verbot von EinzellĂ€den, Gewerbe- und Handwerksbetrieben, VersandgeschĂ€ften, Bestellkontoren,
  • das Verbot von MĂ€rkten, Messen, Ausstellungen, Werbung, Bestellannahmen,
  • das Verbot, Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein.

Die Staatspolizei ordnete zudem am selben Tag an, dass

  • Juden die vom 8. bis 10. November entstandenen SchĂ€den im Straßenbild auf eigene Kosten sofort zu beseitigen hĂ€tten;
  • ihre VersicherungsansprĂŒche beschlagnahmte der Staat.

Die sogenannte „SĂŒhneleistung“ oder „Judenbuße“ sollte innerhalb eines Jahres in vier Quartalsraten aufgebracht werden. Die erste Rate wurde am 15. Dezember 1938, die letzte am 15. August 1939 fĂ€llig. Jeder jĂŒdische BĂŒrger, der mehr als 5.000 Reichsmark Vermögen besaß, musste davon 20 Prozent an den Staat abgeben. Zugleich wurde den Juden verboten, Staatsanleihen zu verkaufen. Sie mussten die SĂŒhneleistung also durch Verkauf von Immobilien, Schmuck, KunstgegenstĂ€nden oder Sparguthaben aufbringen. Damit sollte das Staatsdefizit kurzfristig zur HĂ€lfte gedeckt werden. Eine zweite DurchfĂŒhrungsverordnung legte eine fĂŒnfte Zahlung zum 15. Dezember 1939 fest, so dass insgesamt 25 Prozent des Vermögens abgegeben werden mussten. Die Summe von insgesamt 1.126.612.495,00 Reichsmark erhöhte das damalige Steueraufkommen des Reiches von 16 auf ĂŒber 17 Milliarden um gut sechs Prozent.

Goebbels verbot den Juden zudem die Teilnahme am Kulturleben, den Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvarietees, Kabarett, Zirkus usw. Am 14. November ordnete Reichserziehungsminister Bernhard Rust die sofortige Entlassung jĂŒdischer SchĂŒler aus deutschen Schulen an. Von den Hochschulen waren sie zuvor schon verbannt worden. Am 28. November wurde den Regierungsbezirken erlaubt, Juden den Zutritt bestimmter Ortsbereiche zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Sie konnten nun auch optisch fĂŒr die restliche Bevölkerung „verschwinden“, noch bevor sie deportiert wurden.

Am 3. Dezember erfolgte die Verordnung ĂŒber den Einsatz des jĂŒdischen Vermögens, welche allen Juden vorschrieb, ihre Gewerbebetriebe zu verkaufen oder abzuwickeln, ihren Grundbesitz zu verĂ€ußern und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank zu hinterlegen. Außerdem durften sie Juwelen, Edelmetalle und KunstgegenstĂ€nde nicht mehr frei verĂ€ußern. Damit wurde es auch wohlhabenden Juden nahezu unmöglich gemacht, noch auszuwandern. In den Folgejahren wurden diese Maßnahmen prĂ€zisiert und radikalisiert, um Juden jegliche Existenzgrundlage in Deutschland zu nehmen.

Repression, Ghettoisierung und Deportation

Am 12. November 1938 fragte Heydrich auf Görings Konferenz, was aus den enteigneten Juden werden sollte. Ihre RentenansprĂŒche hatte der Staat aufgehoben, auch EntschĂ€digungen fĂŒr „arisierten“ Besitz und aufgelöste Betriebe waren Ă€ußerst knapp bemessen und wurden sogleich wieder ihrer VerfĂŒgung entzogen. Hier tauchten erstmals PlĂ€ne zur Ghettoisierung auf, die nach Kriegsbeginn weiterverfolgt wurden.

Am 24. Januar 1939 erteilte Göring Heydrich zunĂ€chst den Auftrag, die „Judenfrage“ durch „Auswanderung oder Evakuierung“ zu lösen. Dazu grĂŒndete und leitete Heydrich dann die „Reichszentrale fĂŒr jĂŒdische Auswanderung“. Seit Kriegsbeginn machte man diese den Juden jedoch Schritt fĂŒr Schritt unmöglich: Nun begann die Zwangsumsiedlung in „JudenhĂ€user“. Zugleich wurden die ghettoisierten Juden immer stĂ€rker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschrĂ€nkt und aus der Öffentlichkeit verbannt. Ihre Einkaufszeiten wurden außerhalb der sonst gĂŒltigen GeschĂ€ftszeiten gelegt. Ihr Ausgang wurde zeitlich begrenzt. Nach den PKWs wurden auch ihre FahrrĂ€der, ElektrogerĂ€te und Wollkleidung konfisziert. Die Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen, Telefonen, das Betreten von KrankenhĂ€usern, der Kauf von Zeitungen, BĂŒchern, Blumen, bestimmten Lebensmitteln wurden ihnen verboten, ihre Lebensmittelzuteilungen wurden mehrfach gesenkt. Zur öffentlichen Brandmarkung mussten sie ab dem 1. September 1941 den „Judenstern“ tragen, der schon 1938 erwogen worden war.

Wiederum am 9. November jenes Jahres erhielten tausende Juden Berlins, Frankfurt am Mains und MĂŒnchens erstmals den behördlichen Befehl, ihre Wohnungen zu rĂ€umen und sich zur Deportation an den VersammlungsplĂ€tzen und Bahnhöfen einzufinden. Diese massenhafte „Evakuierung“ in Lager war an den 1938 in die KZs Verschleppten bereits vorexerziert worden. Von nun an rollten die ZĂŒge ins Baltikum zu den dortigen Todesschwadronen, spĂ€ter nach Chelmno und in die noch nicht fertiggestellten Arbeits- und Vernichtungslager außerhalb der Vorkriegsgrenzen Deutschlands.

Die Verbrechen vom November 1938 waren einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Shoa an den europĂ€ischen Juden. Die Erfahrung der Machthaber, dass Massenproteste, aber auch begeisterte Massenteilnahme dagegen ausgeblieben waren, ging in Planung und DurchfĂŒhrung ihrer spĂ€teren Taten ein. WĂ€hrend sie die Diskriminierung, Drangsalierung und Deportation der deutschen Juden mit staatlichen Gesetzen und Verordnungen öffentlich fortsetzten, hielten sie ihre planmĂ€ĂŸige Ermordung geheim und fĂŒhrten diese seit 1941 großenteils in annektierten polnischen Gebieten, dem „Generalgouvernement“ und „Reichskommissariat Ostland“, durch.

Umgang mit den Verbrechen nach 1945

Strafrechtliche Ahndung

Kurz nach Kriegsende hoben die BesatzungsmĂ€chte die VerjĂ€hrungsfristen fĂŒr Delikte wie Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, SachbeschĂ€digung und Nötigung auf. Zugleich wurden die deutschen Strafverfolgungsbehörden angewiesen, gegen TĂ€ter der Pogrome zu ermitteln und Anklage zu erheben.

Skulptur „JĂŒdische Opfer des Faschismus“ auf dem JĂŒdischen Friedhof Berlin-Mitte

Die Delikte der Novemberpogrome wurden tatsÀchlich vergleichsweise umfassend verfolgt. Die strafrechtliche Ahndung zog sich jedoch in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik noch bis 1955 hin. Dabei lÀsst sich an den Gerichtsverfahren eine Entwicklung zu immer milderen Urteilen und wachsenden Schwierigkeiten bei der TataufklÀrung ablesen.

Der ehemalige Gauleiter von Hamburg Karl Kaufmann sagte als Zeuge vor dem Internationalen MilitĂ€rgerichtshof in NĂŒrnberg 1946 falsch aus, er hĂ€tte den Novemberpogrom in Hamburg verboten. TatsĂ€chlich gingen die Zerstörungen der SA-Kommandos in Hamburg nach demselben Muster vonstatten wie andernorts.[73]

In einer ersten Phase bis zum Jahre 1947 war die Gerichtsbarkeit personell unterbesetzt und konnte nur eine Minderheit der TĂ€ter aburteilen, doch waren fast alle neu eingesetzten oder im Amt belassenen Richter unbelastet. Die Gerichte verwarfen die Ausrede des „Befehlsnotstandes“ unter Hinweis auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937, das die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls erlaubt hĂ€tte. Meist wurde der Begriff der RĂ€delsfĂŒhrerschaft vom Gericht weit ausgelegt, so dass dem SA-FĂŒhrer oder NS-Amtswalter die bloße Anwesenheit am Tatort straferschwerend angerechnet wurde. Oft wurde in solchen FĂ€llen auf „schweren Landfriedensbruch“ erkannt, der Zuchthausstrafen nach sich zog.

WĂ€hrend einer zweiten Phase zwischen 1948 und 1949 machte sich in der Bevölkerung ein Stimmungswandel bemerkbar. Die Entnazifizierung wurde als ungerecht empfunden und war geradezu verhasst; die Aufgabe der VergangenheitsbewĂ€ltigung wurde als weniger wichtig eingestuft, und eine „Schlussstrich-MentalitĂ€t“ war unverkennbar. Dies schlug sich in den Aussagen von Zeugen nieder, denen öfter die Bereitschaft zu objektiver Mitwirkung fehlte. WĂ€hrend TĂ€ter in der ersten Phase von der Anklage ĂŒberrascht wurden, in Untersuchungshaft keine Möglichkeit zu Absprachen hatten und gestĂ€ndig waren, konnten TĂ€ter sich nun vorher absprechen und Zeugen beeinflussen. Die „Verurteilungsquote“ sank deutlich. Meist wurden SA-FĂŒhrer jetzt nur wegen „einfachen Landfriedensbruchs“ zu GefĂ€ngnisstrafen verurteilt. Die durchschnittliche Strafzumessung fĂŒr schweren Landfriedensbruch sank in dieser Phase von 24 Monaten auf 16 Monate. Auch die Strafen fĂŒr Körperverletzung oder SachbeschĂ€digung fielen nun deutlich milder aus.

Die dritte Phase der strafrechtlichen Behandlung der Novemberpogrome begann mit dem am 31. Dezember 1949 in Kraft getretenen „Gesetz ĂŒber die GewĂ€hrung von Straffreiheit“,[74] das der Bundestag gegen die Bedenken des Hochkommissars John Jay McCloy erließ. Das bayerische Staatsministerium der Justiz protestierte im Gesetzgebungsverfahren ausdrĂŒcklich aus dem Grund, dass die Amnestie auch „die Mehrzahl“ der TĂ€ter der Novemberpogrome von 1938 straffrei stellen wĂŒrde.[75] Mit dem Straffreiheitsgesetz wurden sĂ€mtliche vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten (mit Ausnahme von Steuerdelikten) amnestiert, fĂŒr die auf nicht mehr als sechs Monate, unter bestimmten UmstĂ€nden sogar auf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe erkannt worden war bzw. voraussichtlich erkannt werden wĂŒrde, wenn die Tat noch nicht abgeurteilt war. Dieses politische Signal wurde von der Richterschaft, die inzwischen wieder belastete ehemalige Nationalsozialisten in ihren Reihen hatte, nicht ĂŒberhört. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, zu einer Anklageerhebung kam es deutlich seltener und lediglich die FĂ€lle von schwerem Landfriedensbruch wurden noch regelmĂ€ĂŸig vor Gericht abgeurteilt.

Bezeichnungen

Die Ereignisse wurden bereits 1938 von TĂ€tern, Augenzeugen und Betroffenen sehr verschieden bezeichnet. Vor allem seit ihrem 50. Jahrestag 1988 wurde der verbreitete Begriff „(Reichs)-Kristallnacht“ zunehmend problematisiert. Die Debatte um die angemessene Bezeichnung ist offen.

Damalige Begriffe

Die in die Konzentrationslager verschleppten Opfer sprachen von der „Rath-Aktion“ oder der „Mordwoche“. Victor Klemperer schrieb in sein Tagebuch von der „GrĂŒnspan-AffĂ€re“. Walter Tausk fĂŒhlte sich an die „BartholomĂ€usnacht“ erinnert. Viele Augenzeugen der Pogrome erinnerten sich an damals umlaufende AusdrĂŒcke wie „Glasnacht“, „GlĂ€serner Donnerstag“ und „Kristallnacht“, die auf die an diesem Tag zersplitterten Fensterscheiben jĂŒdischer HĂ€user anspielten. Die Zeitungen der Exil-SPD und der Untergrund-KPD nannten die Ereignisse „Judenpogrome“.

TĂ€ter der SA und HJ sprachen wie beim Röhm-Putsch von einer „Nacht der langen Messer“. Diesen Ausdruck hörten Opfer als GerĂŒcht ĂŒber eine ihnen bevorstehende Racheaktion schon im Vorfeld. Die Dienststellen des NS-Regimes und die vom Reichspropagandaministerium gelenkten Medien benutzten PropagandaausdrĂŒcke wie „Judenaktion“, „Novemberaktion“, „Vergeltungsaktion“ oder „Sonderaktion“. Die angeordneten Versammlungen des Folgetages nannten sie „antijĂŒdische Demonstrationen“ oder „gerechte Vergeltungskundgebungen“.

„Reichskristallnacht“ war jedoch anfangs kein staatliches Propagandawort. Wahrscheinlich prĂ€gte der Berliner Volksmund die Wortschöpfung „Kristallnacht“ angesichts der vielen zerbrochenen Fenster und Kristallleuchter der Synagogen und GeschĂ€fte. Der Ausdruck „Reichskristallnacht“ wandte sich dann gegen die damaligen Machthaber, indem er ihren inflationĂ€ren Gebrauch der Vorsilbe „Reichs-“ satirisch verspottete. Diese regimekritische Bedeutung ist nicht schriftlich belegt, wurde spĂ€ter aber von Zeitzeugen bestĂ€tigt. Adolf Arndt (SPD), der im November 1938 in Berlin als Rechtsanwalt tĂ€tig war, sagte in der VerjĂ€hrungsdebatte des Deutschen Bundestages vom 10. MĂ€rz 1965:[76]

„[
] den 8./9. November 1938, den man doch nicht, Herr Bundesjustizminister, als ‚sogenannte Reichskristallnacht‘ bezeichnen sollte. Das ist ein blutiger Berliner Witz gewesen, weil man sich damals nicht anders zu helfen wusste.“

Demnach versuchten ohnmĂ€chtige Zeitzeugen damit wenigstens privat ihre innere Empörung in grimmiger, sarkastischer Form zu Ă€ußern. Erst als der Ausdruck in der NSDAP bekannt wurde, deuteten Parteimitglieder ihn zynisch um. So sagte der FunktionĂ€r Wilhelm Börger im Juni 1939 auf dem Gautag der NSDAP in LĂŒneburg:[77]

„Die Sache geht als Reichskristallnacht in die Geschichte ein (Beifall, GelĂ€chter).“

Der Begriff wurde also schon kurz nach seinem Entstehen von den TĂ€tern vereinnahmt, so dass die ursprĂŒnglich gemeinte bitter-ironische Distanz gegenĂŒber dem Staatsterror und dessen ideologischer BemĂ€ntelung verloren ging. Deshalb konnte er – so die sich in den 1950er Jahren durchsetzende Meinung – die Ereignisse vom November 1938 nicht historisch dauerhaft bezeichnen.

Begriffe nach 1945

Briefmarke der DDR, 9. November 1963: Niemals wieder Kristallnacht

In Texten der ersten Nachkriegsjahre finden sich AusdrĂŒcke wie „Judennacht“, „Kristallnacht“, „Novemberpogrom“, „Novembernacht“, „Pogromnacht“, „Tag der (deutschen) Scherbe“, „Reichsscherbenwoche“, „Reichskristalltag“, „(Reichs-)Kristallwoche“, „ReichstrĂŒmmertag“, „Synagogenbrand“, „Synagogensturm“, „SynagogenstĂŒrmernacht“, „Verfolgungswoche“.

In der DDR wurden die Ereignisse in der Regel „faschistische Pogromnacht“ genannt. In der Bundesrepublik setzten sich „Kristallnacht“ (Brockhaus 1952) und „Reichskristallnacht“ durch. Diese werden bis heute sowohl umgangssprachlich als auch lexikalisch verwendet, auch in anderen LĂ€ndern und unter Historikern, jedoch meist mit kritischer Distanz, angedeutet durch AnfĂŒhrungszeichen.

Da der Ausdruck widersprĂŒchliche Mitbedeutungen anklingen lĂ€sst, die man nur bei Kenntnis der Begriffsentstehung versteht, stieß er schon frĂŒh besonders bei den Opfernachfahren auf Kritik und Ablehnung. So befĂŒrchtete die „Notgemeinschaft der durch die NĂŒrnberger Gesetze Betroffenen“ 1948 am zehnten Jahrestag der Novemberpogrome:[78]

„Ehe es soweit ist, dass sich dieses falsche Wort im allgemeinen Sprachgebrauch so eingebĂŒrgert hat, dass es nicht mehr wegzubringen ist, möchten wir darauf hinweisen, welche Entstellung mit der Benutzung dieses Wortes verbunden ist. Das Wort ‚Kristallnacht‘ ist nicht von den frĂŒher Verfolgten erdacht und in den Sprachgebrauch gebracht worden.“

Dass es dennoch öffentlich und fachlich ĂŒblich wurde, lag auch daran, dass es die unausgesprochenen WidersprĂŒche griffig in drei Komponenten zusammenfasste, die mitgedacht werden mĂŒssen, um den realen Charakter der Ereignisse zu begreifen:

  • „Reichs-“ als Hinweis auf das propagandistisch bemĂ€ntelte Regierungsverbrechen, das alle BĂŒrger einbezog,
  • „Kristall-“ als ironische Beschönigung fĂŒr die Zerstörung von menschlichem GlĂŒck, Leben, Eigentum, Miteinander,
  • „Nacht“ als Metapher fĂŒr die politische Finsternis, die sich bis 1945 fortsetzte und ins Ungeheure steigerte.
50. Jahrestag der Reichspogromnacht 1938 auf einer Briefmarke der Deutschen Bundespost, 1988

Seit dem 50. Jahrestag und der deutschen Wiedervereinigung 1990 intensivierte sich die Diskussion um die richtige Bezeichnung. Nun waren Entstehung und regimekritischer Sinn des Ausdrucks „Reichskristallnacht“ weithin vergessen. Damit wirkte seine Verwendung nur noch zynisch gegenĂŒber den menschlichen Opfern und den Überlebenden, so als seien damals nur Fensterscheiben zu Bruch gegangen. So verlangte etwa Avraham Barkai 1988:[79]

„‚Kristallnacht‘! Das funkelt, blitzt und glitzert wie bei einem Fest! Es wĂ€re lĂ€ngst Zeit, daß diese böswillig-verharmlosende Bezeichnung zumindest aus der Geschichtsschreibung verschwĂ€nde.“

Heutige Begriffe

Politik und Medien sprechen seit einigen Jahren öfter von der „Reichspogromnacht“. Kritikern zufolge fördere diese Alternative die notwendige VergangenheitsbewĂ€ltigung nicht, sondern tĂ€usche sie eher als erledigt vor. Dass die Umbenennung nur im deutschen Sprachraum stattfand, könne den Austausch mit anderssprachiger Forschung und auslĂ€ndischer Literatur erschweren.

Die Bezeichnung als „Pogrom“ stellt die Aktionen lokalen und regionalen Massakern an Juden seit dem Mittelalter an die Seite, erfasst aber nicht ihre Besonderheit: ihre Organisation durch eine Staatsregierung fĂŒr ein ganzes Staatsgebiet, die eine landesweite Enteignungs-, Deportations- und Vernichtungspolitik einleitete. Dies kann dazu beitragen, den Holocaust zu verharmlosen.[80]

Der dritte Wortteil fördert das historische Fehlurteil, es habe sich um die Ereignisse nur einer Nacht gehandelt. Der neue Begriff vermischt unvertrĂ€gliche Bedeutungsebenen und verdeckt den ursprĂŒnglichen Sinn des Ă€lteren Begriffs als Spottwort gegen die NS-Propaganda erst recht.

Einige neuere historische Untersuchungen bevorzugen deshalb den Begriff „Novemberpogrom(e)“. Er soll mit anderen AusdrĂŒcken verbundene emotionale Assoziationen vermeiden und so einen sachlichen RĂŒckblick auf das Geschehen fördern. Monatsangabe und Plural deuten die lĂ€ngere Dauer der Ausschreitungen und der folgenden KZ-Inhaftierungen an.

Gleichwohl wird „Reichskristallnacht“ weiterhin gebraucht. Der Politologe Harald Schmid wies auf die Dialektik des Begriffs hin: Er sei einerseits als internationales Fachwort fĂŒr Historiker unaufgebbar, andererseits verbiete sich eine distanzlose Übernahme wegen der komplexen Mitbedeutungen. Er folgerte daraus:[81]

„Doch das Wort bleibt auch ein nĂŒtzlicher sprachlicher Stolperstein. Denn die scheinbar bloß etymologische und semantische Kontroverse fĂŒhrt geradewegs zum GesprĂ€ch ĂŒber die ganze NS-Vergangenheit, den kritischen Umgang mit ihr und das BemĂŒhen um moralische Genauigkeit – auch in der heutigen Benennung politischer Verbrechen.“

Kommunales Gedenken

Gedenkplatte Wittmund

Besonders in einigen deutschen StÀdten, in denen bis 1938 eine intakte Synagoge stand, wird jÀhrlich am 9. November der Pogrome gedacht. Die Form dieser Erinnerung hat sich seit 1945 erheblich gewandelt.

Bis 1958 waren meist lokale jĂŒdischen Gemeinden die HaupttrĂ€ger der Veranstaltungen, oft unterstĂŒtzt von anderen Opfergruppen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), gewerkschaftlichen und außerparlamentarischen Oppositionsgruppen. Sie wandten sich gemeinsam z. B. gegen neue antisemitische Tendenzen, zu langsame und mangelnde Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen und unzureichende Wiedergutmachung.

Seit 1963 wurde der 9. November in den meisten betroffenen Orten regelmĂ€ĂŸig als Gedenktag an die „Kristallnacht“ unter dem Motto „Als die Synagogen brannten“ begangen. Im Vordergrund standen dabei die Gewalt und Zerstörung einer einzigen Nacht, wĂ€hrend die folgende Deportation in KZs, „Arisierung“ und die Rolle der Zuschauer vielfach kaum bedacht wurden. Bis 1973 ging die Zahl dieser Gedenkveranstaltungen und die Teilnahme daran zurĂŒck. Aktuelle politische Ereignisse wie die Studentenbewegung, der Yom-Kippur-Krieg oder der 50. Jahrestag des Hitler-Ludendorff-Putsches ĂŒberschatteten das Datum.

Zum 40. Jahrestag 1978 gewann das Gedenken an die Novemberpogrome ungeahnte PopularitĂ€t. GegenĂŒber 1973 verzehnfachte sich die Anzahl der Gedenkveranstaltungen. Die spezifisch jĂŒdische Verfolgungsgeschichte wurde nun erheblich differenzierter wahrgenommen, erforscht und gewĂŒrdigt. Der Begriff „Reichskristallnacht“ wurde kritisch hinterfragt und die historische Einordnung der Novemberpogrome als Beginn der „Endlösung“ oder Etappe auf dem Weg dorthin erörtert. Auch die Haltung des damaligen Publikums als Komplizen oder schweigende Zuschauer wurde vermehrt diskutiert.

Trotz des Eklats im Bundestag 1988 fand das Datum seinen festen Platz in der kommunalen und regionalen Erinnerungskultur. Oft wird es nicht nur als RĂŒckblick, sondern als Tag des Antirassismus begangen, bei dem aktuelle Friedenspolitik, Rechtsextremismus oder Asylpolitik thematisiert werden. Seit einigen Jahren wird auch die spezifische Lokalgeschichte genauer untersucht und in das Gedenken einbezogen: etwa indem sĂ€mtliche Namen der jeweils vor Ort ermordeten, deportierten, vertriebenen und geschĂ€digten jĂŒdischen Personen verlesen werden und Überlebende oder Augenzeugen ihre persönliche Geschichte erzĂ€hlen.

Das Wiener Volkstheater stellt seit 1993 jĂ€hrlich eine BĂŒhne fĂŒr Berichte von Zeitzeugen der Novemberpogrome zur VerfĂŒgung.[82] In MĂŒnchen wirken Vertreter jĂŒdischer Gemeinden und die BĂŒrgerinitiative Gegen Vergessen – FĂŒr Demokratie bei den Gedenkfeiern zusammen.

Nationales Gedenken

Seit 1978 hat der 9. November auch auf Bundesebene den ihm gebĂŒhrenden Rang als festes Erinnerungsdatum eingenommen. Ein gemeinsamer Vorstoß des Zentralrats der Juden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Kultusministerkonferenz löste damals zahlreiche Schulveranstaltungen aus. Aktionswochen und SchweigemĂ€rsche gegen Neonazismus fanden starken Zuspruch. Alle Landesregierungen und BundesprĂ€sident Walter Scheel beteiligten sich mit eigenen Gedenkveranstaltungen.

Der fĂŒnfzigste Jahrestag 1988 geriet jedoch zum Skandal: Bei der zentralen Gedenkfeier des Bundestages durften ReprĂ€sentanten der jĂŒdischen Opfergruppe nur am Rande mitwirken. Heinz Galinski sollte dort nicht sprechen, weil er zuvor in der Volkskammer der DDR aufgetreten war. Die Rede des BundestagsprĂ€sidenten Philipp Jenninger wirkte in Teilen wie eine Entschuldigung der MitlĂ€ufer des Nationalsozialismus.

1990 war der 9. November zeitweise auch als deutscher Nationalfeiertag im GesprĂ€ch. Wegen des Mauerfalls von 1989 stand das Datum fĂŒr den entscheidenden Durchbruch zur Wiedervereinigung. Es hĂ€tte zudem einen Bezug zu einigen historischen Ursachen der Novemberpogrome hergestellt: zur Novemberrevolution von 1918 sowie zum Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923. Darin sah eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten eine Chance zu einer gesamtdeutschen IdentitĂ€t, die die Freude ĂŒber die Wiedervereinigung bewusst mit der Erinnerung an den Wendepunkt zum Holocaust als tiefster Schattenseite der deutschen Geschichte verbindet.

Zum Tag der Deutschen Einheit wurde dann aber der 3. Oktober erklĂ€rt. 1996 erklĂ€rte BundesprĂ€sident Roman Herzog den 27. Januar, an dem sowjetische Truppen 1945 das KZ Auschwitz-Birkenau befreiten, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und begrĂŒndete dies so:[83]

„Die Erinnerung darf nie enden; sie muss auch kĂŒnftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form der Erinnerung zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer ĂŒber Leid und Verlust ausdrĂŒcken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

FĂŒr viele Gruppen und Personen, die sich mit den Folgen des Antisemitismus auseinandersetzen, wirkt der 27. Januar in der Bevölkerung bisher nicht ausreichend als Anstoß zum nationalen Gedenken der NS-Zeit. Darunter sind der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz und der Arbeitskreis „Israel und Kirche“ in der EKD:[84]

„Der 9. November ist durch keinen anderen Gedenktag zu ersetzen. Am 27. Januar, dem staatlichen Gedenktag, wird aller Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gedacht. Das Gedenken der schuldig Gewordenen und ihrer Nachkommen unterscheidet sich vom Gedenken der Opfer und ihrer Nachkommen. Es muss Gewissen treffendes Gedenken sein, sonst droht die Gefahr, der eigenen Geschichte auszuweichen, indem man sich unberechtigt auf die Seite der Opfer stellt.“

Historische Einordnung

Die Pogromnacht wird heute als aktionistische Radikalisierung der auch von der Parteibasis vorangetriebenen Judenvertreibung (Dieter Obst), als deren teils organisierte, teils improvisierte staatliche Zentralisierung (Rita Thalmann) oder als gezielter umfassender Angriff des Regimes auf die noch vorhandenen moralisch-ethischen Grundlagen und Reste eines rechtsstaatlichen Bewusstseins der Deutschen (Jörg Wollenberg) interpretiert. Konsens besteht darin, dass es sich um eine „KriegserklĂ€rung an die Juden“ (Wilfred MairgĂŒnther) handelte, die die gesamte jahrhundertelange Kultur und ReligionsausĂŒbung des Judentums in Deutschland und Österreich zerstören und jede Erinnerung daran auslöschen sollte. Darin konnte jeder Zeitgenosse den Vernichtungswillen des Regimes erleben, das auf das Stillhalten der Augenzeugen setzte und diese damit zu Komplizen des kommenden Völkermords machte.

Die Synagogenzerstörung war als Auftakt der systematischen „Arisierung“ ein unĂŒbersehbares Vorzeichen fĂŒr die Judenvernichtung unter Kriegsbedingungen, da den enteigneten Juden jede Existenzgrundlage genommen und ihre Ghettoisierung schon gefordert worden war. Dies stellt im RĂŒckblick das entscheidende Bindeglied zwischen der anfangs auf VerdrĂ€ngung und Vertreibung, dann Enteignung und Vernichtung ausgerichteten Judenpolitik des NS-Regimes dar. So urteilt Wolfgang Benz:[85]

„Der Pogrom [
] markierte die Wende. Mit keinem andern Ereignis hat das NS-Regime so zynisch demonstriert, daß es auch auf den Schein rechtsstaatlicher Tradition nun keinen Wert mehr legte. Antisemitismus und Judenfeindschaft, wie sie als Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie schon immer propagiert worden waren, schlugen jetzt um in die primitiven Formen physischer Gewalt und Verfolgung. Die ‚Reichskristallnacht‘ bildete den Scheitelpunkt des Wegs zur ‚Endlösung‘ zum millionenfachen Mord an Juden aus ganz Europa.“

Frank Bajohr bezieht sich auf Benz und prÀzisiert:[86]

„Zwischen dem Novemberpogrom und dem spĂ€teren Judenmord verlief [
] keine ungebrochene KontinuitĂ€tslinie.“

Literatur

Zu HintergrĂŒnden und Verlauf

  • Lars Clausen: Die Probe der Verrohung. In: Lars Clausen: Krasser sozialer Wandel, Leske + Budrich, Opladen 1994, S. 217–227, ISBN 3-8100-1141-X
  • Hans-JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. Econ Tb. 2000, ISBN 3-612-26753-1
  • Thorsten Eitz: Reichskristallnacht. In: Georg Stötzel/Thorsten Eitz: Zeitgeschichtliches Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Hildesheim/ZĂŒrich/New York 2003 ISBN 3-487-11759-2
  • Max Eschelbacher: Der zehnte November 1938. Klartext-Verlag, Essen 2001, ISBN 3-88474-724-X
  • Emanuel Feinermann, Rita Thalmann: Die Kristallnacht. EuropĂ€ische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-434-46211-2 (1. Auflage 1987)
  • Saul FriedlĂ€nder, Das Dritte Reich und die Juden: Bd. 1., Die Jahre der Verfolgung: 1933–1939, MĂŒnchen 1998, ISBN 3-406-43506-8
  • Martin Gilbert, Kristallnacht: Prelude to Destruction, London 2007
  • Hermann Graml: Reichskristallnacht. Antisemitismus und Judenverfolgung im Dritten Reich. dtv, Nördlingen 1988, ISBN 3-423-04519-1
  • Andreas Heusler, Tobias Weger: Kristallnacht. Gewalt gegen die MĂŒnchner Juden im November 1938. Buchendorfer Verlag, MĂŒnchen 1998, ISBN 3-927984-86-8
  • Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht. Wiesbaden 1997, ISBN 3-921434-18-1
  • Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden. Neuer Malik-Verlag, Kiel 1987, ISBN 3-89029-027-2
  • Hartmut Metzger: Kristallnacht. Calwer, Stuttgart 1978, ISBN 3-7668-0608-4
  • Herbert Michaelis/Ernst Schraepler: Ursachen und Folgen des deutschen Zusammenbruchs in Dokumenten. Bd. 12: Das Dritte Reich. Dokumenten-Verlag Wendler, 1966
  • Andrea Nachama Hrsg. „Es brennt!“: antijĂŒdischer Terror im November 1938 / [Hrsg. Stiftung Topographie des Terrors 
], Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2008-. Katalog zu gleichnamigen Ausstellung in der Synagoge Oranienburger Strasse, berlin
  • Dieter Obst: „Reichskristallnacht“. Ursachen und Verlauf des antisemitischen Pogroms vom November 1938. EuropĂ€ische Hochschulschriften, Peter Lang, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-631-43481-2
  • Kurt PĂ€tzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Pahl-Rugenstein, Köln 1988, ISBN 3-7609-1233-8
  • Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938: Von der „Reichskristallnacht“ zum Völkermord. Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-596-24386-6 (darin: Avraham Barkai: ‚Schicksalsjahr 1938‘. KontinuitĂ€t und VerschĂ€rfung der wirtschaftlichen AusplĂŒnderung der deutschen Juden. S. 94–117)
  • Jerzy Tomaszewski: Auftakt zur Vernichtung. Die Vertreibung polnischer Juden aus Deutschland im Jahre 1938. Fibre-Verlag, OsnabrĂŒck 2002, ISBN 3-929759-63-2

Zur weiteren Enteignung und Holocaustplanung

Zu Reaktionen aus dem In- und Ausland

  • GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. Darin: Kirche und Judenpogrom 1938. Hartmut Spenner Verlag, Waltrop 2001, ISBN 3-933688-53-1
  • Wolfgang Benz: Die Geschichte des Dritten Reiches. MĂŒnchen 2000, ISBN 3-89331-449-0
  • Helmut Gollwitzer: Dennoch bleibe ich stets an dir 
 Predigten aus dem Kirchenkampf 1937–40. Joachim Hoppe (Hrsg.), Kaiser-TaschenbĂŒcher 42, 1988, ISBN 3-459-01772-4
  • Hermann Graml: Effekte der „Reichskristallnacht“ auf die britische und amerikanische Deutschlandpolitik. In: Zeitschrift fĂŒr Geschichtsunterricht 46 (1998), S. 992–996
  • Raul Hilberg: Die Vernichtung der europĂ€ischen Juden. Frankfurt am Main 1990, Band 1, ISBN 3-596-10611-7
  • Alexander Korb: Reaktionen der deutschen Bevölkerung auf die Novemberpogrome im Spiegel amtlicher Berichte. VDM Verlag, SaarbrĂŒcken 2007, ISBN 978-3-8364-4823-9
  • Peter Longerich: Davon haben wir nichts gewusst! Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945. Siedler Verlag, MĂŒnchen 2006, ISBN 3-88680-843-2
  • Eberhard Röhm/Jörg Thierfelder: Juden – Christen – Deutsche. Besonders: 1938–1941: Ausgestoßen. Calwer Verlag, Stuttgart 1995, Teilband 3/1: ISBN 3-7668-3393-6, Teilband 3/2: ISBN 3-7668-3398-7
  • Jörg Wollenberg (Hrsg.): „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst.“ Die deutsche Öffentlichkeit und die Judenverfolgung 1933–1945. Piper, MĂŒnchen 1989, ISBN 3-492-11066-5

Zur Erinnerung und BewÀltigung nach 1945

  • Micha Brumlik, Petra Kunik: Reichspogromnacht. VergangenheitsbewĂ€ltigung aus jĂŒdischer Sicht. Brandes + Apsel Verlags-GmbH, 2. Auflage 1988, ISBN 3-925798-92-7
  • Thomas Fache: "DDR-Antifaschismus und das Gedenken an die Novemberpogrome 1938. Eine Lokalstudie" (pdf ~231kB) in: medaon.de, Magazin fĂŒr jĂŒdisches Leben in Forschung und Bildung
  • Dieter Obst: Die „Reichskristallnacht“ im Spiegel westdeutscher Nachkriegsprozessakten und als Gegenstand der Strafverfolgung. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 44 (1993), Seite 205–217
  • Harald Schmid: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom 1938 in der deutschen Geschichtspolitik. Ergebnisse Verlag, Hamburg 2001, ISBN 3-87916-062-7
  • Harald Schmid: Antifaschismus und Judenverfolgung. Die „Reichskristallnacht“ als politischer Gedenktag in der DDR. V und R Unipress, Göttingen 2004, ISBN 3-89971-146-7

Stadtgeschichten und Erfahrungsberichte

  • Uta Gerhardt und Thomas Karlauf (Hrsg.): Nie mehr zurĂŒck in dieses Land, Berlin, 2009, ISBN 978-3-549-07361-2
  • Ben Barkow, Raphael Gross, Michael Lenarz (Hrsg.): Novemberpogrom 1938: Die Augenzeugenberichte der Wiener Library, London. JĂŒdischer Verlag im Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-633-54233-8
  • Erwin Leiser: Die Feuerprobe – Novemberpogrom 1938. Video eines Zeitzeugen mit Dokumentarbildern, 1999
  • Hans-Dieter Arntz: „Reichskristallnacht“. Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel, Helios-Verlag, Aachen 2008, ISBN 978-3-938208-69-4
  • Peter Guttkuhn: Es geschah (auch) in LĂŒbeck. Der Pogrom gegen die jĂŒdischen MitbĂŒrger. In: VaterstĂ€dtische BlĂ€tter, 33. Jg., LĂŒbeck 1982.
  • Peter Guttkuhn: Als eine Welt zerbrach. Erinnerungen an die „Reichskristallnacht“ in LĂŒbeck. In: LĂŒbecker Nachrichten, Sonntagmorgen, 6. November 1988.
  • Andreas Heusler, Tobias Weger: Kristallnacht. Gewalt gegen die MĂŒnchner Juden im November 1938. Buchendorfer, 1998, ISBN 3-927984-86-8
  • Sven Felix Kellerhoff: Kristallnacht. Das Novemberpogrom 1938 und die Verfolgung der Berliner Juden. Berlin Story Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-929829-66-2
  • Silke Petry: Die Inhaftierung jĂŒdischer MĂ€nner und Frauen im Zuge der Pogromnacht im November 1938: ein Überblick ĂŒber die Ereignisse in der Stadt Hannover und der Region. In: Juden in Niedersachsen 1938 - 1945: ForschungsansĂ€tze und Forschungsdesiderate; Tagung in Hannover 24. - 25. MĂ€rz 2011 / [Hrsg.: Arbeitskreis Geschichte der Juden in der Historischen Kommission fĂŒr Niedersachsen und Bremen]. - Hannover 2011, S. 22-25. -ohne ISBN-
  • Theodor Zondek: Wo war die Scham? Ein Augenzeugenbericht vom 10. November 1938 (Berlin). In: Die ZEIT, 4. November 1988, S. 49–50.

Weblinks

 Commons: Kristallnacht â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Gedenken

Wiederaufbau

Einzelbelege

  1. ↑ Ashkenazhouse: Reichskristallnacht – Novemberpogrome 1938
  2. ↑ Prof. Dr. Meier Schwarz: Die „Kristallnacht“-LĂŒge (Forschungsbericht auf shoa.de)
  3. ↑ Raul Hilberg: Die Vernichtung der europĂ€ischen Juden (1961); Jörg Wollenberg: Die Bedeutung des Novemberpogroms innerhalb der nationalsozialistischen Judenverfolgung (1999)
  4. ↑ Emmanuel Feinermann, Rita Thalmann: Die Kristallnacht, Frankfurt am Main 1999, S. 13
  5. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. 2000, S. 20
  6. ↑ Feinermann/Thalmann: Die Kristallnacht, S. 15
  7. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden. Kiel 1987, S. 52
  8. ↑ Helmut Genschel: Die VerdrĂ€ngung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich. Göttingen 1966, S. 144
  9. ↑ Helmut Genschel: Die VerdrĂ€ngung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 160ff.
  10. ↑ Kurt PĂ€tzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Köln 1988, S. 55.
  11. ↑ rh, Grenzschließung. d’Land, 13. November 2009. S. 4.
  12. ↑ Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 30
  13. ↑ FriedlĂ€nder, Saul. Nazi Germany and The Jews – Volume 1: The Years of Persecution 1933-1939, London: Phoenix, 1997, S. 270
  14. ↑ Die Verfolgung und Ermordung der europĂ€ischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 - Band 2: Deutsches Reich 1938–August 1939 (hrsg. von Susanne Heim), MĂŒnchen 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 19 sowie Dok. 47 und Dok. 120.
  15. ↑ Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 17.
  16. ↑ Vincent C. Franck, Ungereimtheiten
  17. ↑ Peter Longerich: Politik der Vernichtung: eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung, Piper, MĂŒnchen 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 197; beruft sich auf Sybil Milton: The Expulsion of Polish Jews from Germany October 1938 to July 1939. A Documentation, in: Leo Baeck Institute Year Book 29 (1984), S. 169–199
  18. ↑ Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 37ff
  19. ↑ Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 76f
  20. ↑ Karl Jonca: Die Radikalisierung des Antisemitismus: Der Fall Herschel Grynszpan und die „Reichskristallnacht.“ In: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Peter Schwarz ( Hrsg.): Deutschland zwischen Krieg und Frieden: BeitrĂ€ge zur Politik und Kultur im 20. Jahrhundert, Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung 1990
  21. ↑ DNB-Rundruf 20.37 Uhr, 7. November 1938, Zsg. 192/13/10/75; hier zitiert nach: Thomas Goll: Die inszenierte Empörung. Der 9. November 1938. Themen und Materialien. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn 2010, S. 54.
  22. ↑ GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. Waltrop 2001, S. 45f., sowie JĂŒrg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. MĂŒnchen: Oldenbourg, 2006, S. 205.
  23. ↑ Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945. Siedler, MĂŒnchen 2006. Lizenzausgabe der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn, S. 124.
  24. ↑ Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945. Siedler, MĂŒnchen 2006. Lizenzausgabe der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn, S. 123 ff.
  25. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. S. 77
  26. ↑ Wolf-Arno Kropat: "Reichskristallnacht": der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938 ; Urheber, TĂ€ter, HintergrĂŒnde, mit ausgewĂ€hlten Dokumenten. (Kommission fĂŒr die Geschichte der Juden in Hessen), Wiesbaden 1997, ISBN 3-921434-18-1, S. 59 / Alan E. Steinweis: Kristallnacht 1938. Cambridge, Mass. [u.a.] : Belknap Press of Harvard Univ. Press, 2009, S. 23, stellt dies vorsichtiger als Möglichkeit dar, fĂŒr die jedoch konkrete Beweise fehlen.
  27. ↑ Angela Hermann: Hitler und sein Stoßtrupp in der ‚Reichskristallnacht‘. In: Vierteljahrsheft fĂŒr Zeitgeschichte 56(2008), H. 4, S. 605
  28. ↑ Rita Thalmann / Emanuel Feinermann: Die Kristallnacht. Hamburg 1993, ISBN 3-434-46211-2, S. 80.
  29. ↑ Hans-JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. Econ Tb. MĂŒnchen 2000, ISBN 3-612-26753-1, S. 86.
  30. ↑ GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. S. 47f
  31. ↑ Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 83
  32. ↑ NS-Dokument: Blitzfernschreiben Heydrichs an Heinrich MĂŒller
  33. ↑ Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst.“ Die deutsche Öffentlichkeit und die Judenverfolgung 1933–1945. MĂŒnchen 1989, S. 22f
  34. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 154f
  35. ↑ Eberhard Röhm, Jörg Thierfelder: Juden – Christen – Deutsche. Band 3/2, Stuttgart 1995, S. 25
  36. ↑ Herbert Michaelis, Ernst Schraepler: Ursachen und Folgen des deutschen Zusammenbruchs in Dokumenten. Band 12: Das Dritte Reich. 1966, S. 585f
  37. ↑ Eugen Kogon: Der SS-Staat, S. 229ff
  38. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 112
  39. ↑ Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst“, S. 24
  40. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 110ff
  41. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 117
  42. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 137
  43. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 120
  44. ↑ Raul Hilberg: Die Vernichtung der europĂ€ischen Juden, Band I, 1990, S. 46
  45. ↑ Helmut Genschel: Die VerdrĂ€ngung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 191
  46. ↑ Kurt PĂ€tzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938, S. 33
  47. ↑ Saul FriedlĂ€nder: Das Dritte Reich und die Juden, Erster Band, Lizenzausgabe der bpb, S. 33
  48. ↑ Raul Hilberg: Die Vernichtung der europĂ€ischen Juden, Band I, S. 47
  49. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 138f
  50. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 136f
  51. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 140f
  52. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 141
  53. ↑  Tagebuchschreiber Goebbels ĂŒber die Reichskristallnacht. In: Der Spiegel. Nr. 29, 13, S. 126b (13. Juli 1992, online).</span>
  54. ↑ Angela Hermann: Hitler und sein Stoßtrupp in der „Reichskristallnacht“. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte 56 (10/2008), Heft 4, ISSN 0042-5702, S. 603–620, hier S. 616ff
  55. ↑ Sven Felix Kellerhoff (Hamburger Morgenpost, 9. November 2008): Reichspogromnacht: So half Hitler 1938 beim „Volkszorn“ mit
  56. ↑ Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches S. 143f
  57. ↑ Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst“, S. 26
  58. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden, S. 165f
  59. ↑ Gruppe Magma: Die KPD und der Antisemitismus, Anmerkung 18 und Originaltext des KPD-Aufrufes
  60. ↑ Deutsche Nationalbibliothek: Deutsche Exilschriften 1938–1945 (Link nicht mehr abrufbar) (in Suchschablone „Sozialistische Warte“, „Jahrgang 13“, „Ausgabe 46“ und „Seite 1086“ eingeben)
  61. ↑ GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 56
  62. ↑ zitiert nach „Ein Mahnwort zur Judenfrage“, Kirchliches Amtsblatt vom 24. November 1938, S. 1
  63. ↑ zitiert nach Martin Sasse: Martin Luther und die Juden - Weg mit ihnen!; Freiburg: Sturmhut-Verlag 1938
  64. ↑ GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 56f
  65. ↑ Augenzeugenbericht in: Röhm/Thierfelder: Juden – Christen – Deutsche, Band 3/1, S. 69–73; Thomas Wolfes: JAN, Julius von. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 18, Herzberg 2001, ISBN 3-88309-086-7, Sp. 752–760.; Julius von Jan: Im Kampfe gegen den Antisemitismus – Erlebnisse im Dritten Reich, in: Stuttgarter Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 34 (25. August 1957) und 35 (1. September 1957)
  66. ↑ Hartmut Metzger: Kristallnacht. Stuttgart 1978, S. 50
  67. ↑ Hartmut Metzger: Kristallnacht, S. 49
  68. ↑ GĂŒnter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 61f.
  69. ↑ Dokument 1816-PS in: IMT: Der NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck MĂŒnchen 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVIII, S. 499–540.
  70. ↑ Helmut Genschel: Die VerdrĂ€ngung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 182
  71. ↑ Hans JĂŒrgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 131
  72. ↑ Wilfred MairgĂŒnther: Reichskristallnacht. Hitlers KriegserklĂ€rung an die Juden. S. 132
  73. ↑ JĂŒrgen Sielemann: „Novemberpogrom“. In: Institut fĂŒr die Geschichte der deutschen Juden (Hrsg.): Das JĂŒdische Hamburg – ein historisches Nachschlagewerk, Göttingen 2006 S. 201f.
  74. ↑ BGBl. I 1949, S. 37
  75. ↑ Bundesarchiv: Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren des Straffreiheitsgesetzes
  76. ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, Stenografische Berichte, 4. Wahlperiode, Band 57, 170. Sitzung, S. 8553
  77. ↑ Harald Schmid: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom 1938 in der deutschen Geschichtspolitik, Hamburg 2001, S. 82, Anmerkung 57
  78. ↑ Harald Schmid: Sprachstreit im Novemberland; Freitag 46, Die Ost-West-Wochenzeitung, 8. November 2002
  79. ↑ zitiert in: Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938: Von der „Reichskristallnacht“ zum Völkermord. Frankfurt am Main 1988, S. 113
  80. ↑ Ashkenaz House: Kristallnacht-Definition – Reichskristallnacht – Novemberpogrome 1938
  81. ↑ Harald Schmid, Sprachstreit im Novemberland
  82. ↑ Wiener Volkstheater: Kristallnacht – Zeitzeugen berichten
  83. ↑ zitiert nachBezirksausschuss MĂŒnchen-Maxvorstadt: Gedenktage fĂŒr die Opfer des Nationalsozialismus
  84. ↑ Evangelischer Arbeitskreis Kirche und Israel in Hessen und Nassau: Aufruf an die Kirchen aller Konfessionen in unserem Land. Erinnerung und Umkehr. FĂŒr einen offiziellen kirchlichen Gedenktag am 9. November
  85. ↑ Wolfgang Benz: Der Holocaust. C.H.Beck, 6. Auflage, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-406-39822-7, S. 26
  86. ↑ Frank Bajohr: „Arisierung” in Hamburg: die VerdrĂ€ngung der jĂŒdischen Unternehmer 1933–1945; Hamburg 19982; ISBN 3-7672-1302-8; S. 277.
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Dieser Artikel wurde am 19. April 2006 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen.
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