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Das politische System Frankreichs ist durch die Verfassung der V. Republik von 1958 geprägt. Nach Artikel 1 ist Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Das System basiert auf Einheitsstaatlichkeit und semipräsidentiellem Regierungssystem.
Inhaltsverzeichnis |
Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche werden zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt.
Das Staatsoberhaupt ist der direkt vom Volk auf fünf Jahre (quinquennat, seit 2002, davor auf sieben Jahre, septennat) gewählte Präsident (Staatspräsident). Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl (seit 2002, zuvor waren die Wiederwahlmöglichkeiten nicht begrenzt). Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderer wichtiger Gremien und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In dieser Eigenschaft bestimmt er über den Einsatz der Nuklearwaffen Frankreichs (force de frappe). Er hat das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern kann der Präsident eine Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf veranlassen.
In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Republik gibt es die Domaine réservé (zu dt. einen reservierten Bereich), der die Verantwortung für Außen- und Sicherheitspolitik dem Staatspräsidenten zuweist. Dies wird häufig mit den Artikeln 14 und 15 der Verfassung begründet, ist dort aber nicht eindeutig geregelt. Der Präsident kann so etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten.[1]
Die starke Stellung des Präsidenten hat sich erst vor einem halben Jahrhundert entwickelt. Davor, zwischen 1876 und 1958, betrug die durchschnittliche Amtsperiode einer Regierung acht Monate; das Land hatte nach 1789 16 Verfassungen.[2] Im Algerienkrieg schließlich begann das Militär, „ohne Rückkopplung“ mit der Politik zu agieren.[3]
Die Kritik an der Sonderstellung des Präsidenten laut Verfassung der Fünften Republik war zunächst stark. Die neue Verfassung wurde vom damaligen Oppositionspolitiker François Mitterrand als „permanenter Staatsstreich“ (Le Coup d'État permanent) karikiert.[4]
Im Falle eines Staatsnotstands hat der Präsident die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammenkommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf.
Falls der Verfassungsrat feststellt, dass der Präsident seine Aufgaben nicht ausführen kann (Rücktritt, Tod), wird dieser vorübergehend vom Senatspräsidenten vertreten. Bis jetzt musste nur Alain Poher die Aufgaben des Präsidenten übernehmen: nach dem Rücktritt Charles de Gaulles 1969 und nach dem Tod von Georges Pompidou 1974.
Kopf der Regierung (cabinet, gouvernement) ist der Premierminister. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte.
Der Premierminister leitet die Regierung. Er ist zuständig für die Ausführung der Gesetze. Im Einverständnis mit dem Präsidenten nimmt er Ernennungen für zivile und militärische Ämter vor. Er kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen.
Die Exekutive ist gegenüber der Legislative auf allen Ebenen stark. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Die Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr genau aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments lösen.
Andererseits ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Aus diesem Grund ernennt der Präsident einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit. Das ist die einzige Bedingung, die die Auswahl des Regierungschefs durch den Präsidenten beschränkt, da der Premierminister durch ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident sogar gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als „Cohabitation“.
Die Gesetzgebung in Frankreich erfolgt durch das Parlament. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern:
Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind jedoch nicht gleichberechtigt, denn bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei nahezu allen Gesetzesvorhaben pendeln die Entwürfe zwischen den beiden Kammern hin und her (navette). Der Senat hat ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Der Präsident kann im Gesetzgebungsprozess einen Gesetzentwurf an das Parlament zurückverweisen, jedoch nur einmal pro Gesetz. Das ist in 50 Jahren aber nur zweimal passiert.
Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine „Hüterin der persönlichen Freiheit“. Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen:
Die Straftaten werden je nach Verbrechensart in die Zuständigkeit von drei unterschiedlichen Gerichten eingeordnet:
Die Ermittlungsarbeit wird im Gegensatz zum deutschen System nicht von den Staatsanwälten sondern von einem eigens dafür eingerichteten „tribunal d'instruction“ geleistet. Dieser „Ermittlungsrichter“ erledigt die Ermittlungsarbeit sowohl für alle drei Strafgerichte erster Instanz als auch für das Berufungsgericht in Strafsachen[5].
Darüber hinaus besteht für bestimmte Verfassungsfragen der Conseil constitutionnel als Verfassungsgericht.
Frankreich kennt ein Mehrparteiensystem mit vielen Neugründungen, Abspaltungen und Umbenennungen von Parteien. Allerdings gehen die Parteien häufig Bündnisse ein, um bei der Mehrheitswahl bessere Chancen zu haben. Das bedeutendste Bündnis war die Union pour la démocratie française von 1978, die die wichtigsten liberalen und christdemokratischen Parteien der (rechten) politischen Mitte einte und bei den Parlamentswahlen jenes Jahres 23,9 Prozent erreichte. Dominiert wird das Parteienspektrum allerdings dauerhaft vom konservativen Gaullismus bzw. den Parteien, die in dieser Tradition stehen, momentan die Union pour un mouvement populaire.
Die französischen Parteien sind zumeist keine Massenparteien. Darum sind die Organisationsstrukturen französischer Parteien meist schwächer ausgeprägt als beispielsweise die der deutschen.
Es lassen sich seit dem Zweiten Weltkrieg politische Strömungen ausmachen, die trotz der vielen Parteinamen für Kontinuität sorgen. Auf der Linken:
Die Liberalen hatten selten das Wort „liberal“ im Parteinamen; in Frankreich wird oft der Begriff centrisme verwendet, die politische Mitte, zu der meist auch die Christdemokraten gezählt werden:
Auf der rechten Seite ist der Gaullismus dominierend, eine rechte Sammlungsbewegung, die sich mittlerweile teilweise als Mitte-rechts ansehen lässt. Ihre Hauptaufgabe war und ist die Unterstützung des jeweiligen konservativen Präsidenten:
In der 2007 gewählten Nationalversammlung, im Parlament, sind folgende Fraktionen vertreten:
Bis zum Regierungsantritt von François Mitterrand 1981 war Frankreich ein stark zentralistisch regierter Staat: Jedes Département wurde von einem direkt von der Regierung ernannten Präfekten geleitet.
1982 wurden von der Regierung weitreichende fiskalische und administrative Rechte an lokal gewählte Vertreter abgetreten. Die Dezentralisierung Frankreichs schreitet langsam aber sicher voran. Seit dem 28. März 2003 besagt ein Zusatz zu Artikel 1 der Verfassung, dass die staatliche Organisation Frankreichs dezentralisiert sei. Die wirtschaftliche Kräfteverteilung weist dennoch eine starke Zentralisierung hin zum Pariser Becken (Île-de-France) auf.
Staatliche Gliederung
In der Praxis bedeutet die zentralistische Tradition Frankreichs oft, dass ein Abgeordneter, ein Regierungsmitglied oder ein Parteivorsitzender neben seinem Mandat oder Amt im Zentralstaat teilweise über Jahre oder Jahrzehnte auch Bürgermeister in seinem Wahlkreis oder seinem Geburtsort ist. Faktisch wird das Bürgermeisteramt dann durch einen seiner Vertrauten, seinen Stellvertreter, ausgeübt.
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