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PolizeiprÀsidium

Schriftzug am MĂŒnchner PolizeiprĂ€sidium
Polizei Hamburg, PolizeiprÀsidium

Ein PolizeiprĂ€sidium (PP) ist in Deutschland eine staatliche Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion fĂŒr verschiedene GroßverbĂ€nde innerhalb der Landespolizeien. In den meisten LĂ€ndern gibt es zusĂ€tzlich auch PolizeiprĂ€sidien fĂŒr die Bereitschaftspolizei.

Leiter ist jeweils der PolizeiprÀsident, stellvertretender Leiter der PolizeivizeprÀsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.

In der Hierarchie ist das PolizeiprĂ€sidium oft direkt dem zustĂ€ndigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in Hamburg, Bremen und Saarland: PrĂ€ses, in Berlin: Senator fĂŒr Inneres) untergeordnet; eine Ausnahme stellt Baden-WĂŒrttemberg dar.

Inhaltsverzeichnis

Baden-WĂŒrttemberg

In den StĂ€dten Mannheim und Karlsruhe in Baden-WĂŒrttemberg sind PolizeiprĂ€sidien anstelle der Polizeidirektionen eingerichtet. Die beiden PolizeiprĂ€sidien unterstehen, wie die Polizeidirektionen im Regierungsbezirk Karlsruhe, dem RegierungsprĂ€sidium Karlsruhe als Landespolizeidirektion. Diese PolizeiprĂ€sidien werden, im Gegensatz zu den Polizeidirektionen, von einem PolizeiprĂ€sidenten geleitet. Die Polizeidirektionen werden, je nach GrĂ¶ĂŸe, von einem Leitenden Polizei-/Kriminaldirektor oder einem Polizei-/Kriminaldirektor geleitet. Das PolizeiprĂ€sidium Stuttgart dagegen ist direkt dem Innenministerium unterstellt, da es im Rahmen der Verwaltungsreform 2005 aus der Landespolizeidirektion Stuttgart II entstanden ist. Die PolizeiprĂ€sidenten der PolizeiprĂ€sidien Karlsruhe und Mannheim sind in die Besoldungsgruppe B 2, der des PolizeiprĂ€sidiums Stuttgart in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft.

Bayern

Die PrĂ€sidien in Bayern sind Oberbehörden fĂŒr Polizeiinspektionen und angegliederte Organisationseinheiten. Die ehemaligen Polizeidirektionen sind nach einer Neuorganisation der Bayerischen Polizei in den Jahren 2007 bis 2009[1] aufgelöst und die Aufgaben auf die PolizeiprĂ€sidien und -inspektionen verteilt worden.

Bei der Bayerischen Polizei gibt es folgende PolizeiprÀsidien:

Berlin

In Berlin trĂ€gt das PolizeiprĂ€sidium die aus dem 19. Jahrhundert ĂŒberkommene Bezeichnung Der PolizeiprĂ€sident in [!] Berlin, was sich aus der besonderen Stellung der Königsresidenz innerhalb von Brandenburg erklĂ€rte. Die Behörde gliedert sich in sechs Direktionen und das Landeskriminalamt. Sie ist dem Senator fĂŒr Inneres unterstellt.

Brandenburg

Ab dem 1. Januar 2011 verfĂŒgt das Land Brandenburg ĂŒber ein PolizeiprĂ€sidium mit Sitz in Potsdam, in dem die bis Ende 2010 bestehenden PrĂ€sidien Frankfurt/Oder und Potsdam sowie das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit (LESE) aufgehen.

Unterhalb der Ebene des PolizeiprÀsidiums, das eine Landesoberbehörde im Sinne des Landesorganisationsgesetzes des Landes Brandenburg ist, werden vier Polizeidirektionen gebildet:

Hessen

In Hessen gibt es 7 PolizeiprÀsidien, die dem LandespolizeiprÀsidium unterstellt sind. Das LandespolizeiprÀsidium wiederum ist direkt als Abteilung im Innenministerium angesiedelt.

Folgende PolizeiprÀsidien gibt es:

Nordrhein-Westfalen

PolizeiprĂ€sidien bestehen in Nordrhein-Westfalen in den kreisfreien StĂ€dten, teilweise mit erweitertem ZustĂ€ndigkeitsbereich, wĂ€hrend fĂŒr die Landkreise die LandrĂ€te als Kreispolizeibehörden zustĂ€ndig sind. Die Aufsicht hat das Innenministerium.

Siehe auch: Liste der Kreispolizeibehörden und PolizeiprÀsidien in Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind die PrĂ€sidien Oberbehörden fĂŒr Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und angegliederte Organisationseinheiten.

Die Polizei unterhÀlt die

Den PP gleichgestellt sind das Wasserschutzpolizeiamt und das Landeskriminalamt.

Die Direktion der Bereitschaftspolizei gilt als sogenannte „Polizeieinrichtung“ ohne eigenen Dienstbezirk.

Saarland

Der Polizeibezirk (PB) bildet im Saarland das Äquivalent zum PolizeiprĂ€sidium.

Sachsen

Durch Änderung der Polizeiorganisationsverordnung 2004 wurden die bis dahin bestehenden drei PolizeiprĂ€sidien Chemnitz, Dresden und Leipzig abgeschafft und ihre Aufgaben auf die Polizeidirektionen ĂŒbertragen. Das BereitschaftspolizeiprĂ€sidium blieb jedoch bestehen.

Einzelnachweise

  1. ↑ www.polizei.bayern.de – „Reform der Polizeiorganisation“; abgerufen am 8. Februar 2010
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