|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Polizeiwissenschaft (historisch: Policeywissenschaft) war etwa vom ersten Drittel des 18. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Lehre von der inneren Ordnung des Gemeinwesens; ein Sammelbegriff, der vor allem Stoffe des heutigen Staatsrechts, der Verwaltungswissenschaft und der frühen Volkswirtschaftslehre umfasste, in die sie sich im Ablauf des Jahrhunderts auch zerlegte. Sie überlappte sich mit dem gleichzeitigen benutzten Begriff der Kameralwissenschaften und gehörte als Universitätsstoff fest in die Beamtenausbildung. Die so genannte Reichspublizistik des 17. Jahrhunderts kann als wissenschaftliche Vorläuferin der Policeywissenschaft angesehen werden.
Die ersten Unterrichtslehrstühle für „Cameralia Oeconomica“ und „Policeywissenschaft“ wurden 1727 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. in Halle (Saale) und Frankfurt (Oder) eingerichtet.
Der Begriff ist aus dem früher weiter als jetzt im 21. Jahrhundert gespannten Begriff für „Polizei“ („Policey“) abgeleitet. Beispiele für diese nun veraltete Terminologie sind „Baupolizei“ (heute: Bauaufsicht), „Gewerbepolizei“ (Gewerbeaufsicht), „Marktpolizei“ und „Ausländerpolizei“.
Gegenwärtig erlebt der Begriff eine Neubelebung als Bezeichnung einer Wissenschaft der Polizei im engeren, institutionellen Sinn. Dabei wird er sowohl als Sammelbegriff („Polizeiwissenschaften“) für alle Disziplinen verwendet, die im Bereich polizeilicher Aufgabenstellungen relevant werden (z. B. Rechtswissenschaft, Kriminologie, Kriminalistik, Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Kriminalbiologie), als auch als Bezeichnung einer (noch zu entwickelnden) eigenständigen Wissenschaft von der Polizei und ihrem Handeln.
2007 hat eine Arbeitsgruppe der von CEPOL (Europäische Polizeiakademie einen umfassenden Bericht zur Geschichte und zu Definitionen von Polizeiwissenschaft veröffentlicht: Perspectives of Police Science in Europe.