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Japan ist in 47 PrĂ€fekturen unterteilt (siehe Liste der PrĂ€fekturen Japans), die die mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Zentralstaat und den Gemeinden bilden. Japan ist als Zentralstaat von oben herab gegliedert; das Prinzip âlokaler Selbstverwaltungâ (chihĆ jichi) ist in Kapitel 8 der Verfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die PrĂ€fekturen aber stark von der Zentralregierung abhĂ€ngig. Die 47 PrĂ€fekturen werden oft in acht geographisch und kulturell zusammenhĂ€ngende Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.
Die Verwaltung jeder PrÀfektur wird von einem Gouverneur (chiji) geleitet, der seit 1947 ebenso wie die PrÀfekturparlamente alle vier Jahre vom Volk gewÀhlt wird.
Inhaltsverzeichnis |
Im Japanischen gibt es vier verschiedene Bezeichnungen fĂŒr âPrĂ€fekturâ, welche von der Andersartigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheiten in der Vergangenheit herrĂŒhren: to (jap. éœ), dĆ (é), fu (ćș) und ken (ç). To wird nur fĂŒr die PrĂ€fektur TĆkyĆ benutzt (TĆkyĆ-to), dĆ ausschlieĂlich fĂŒr die PrĂ€fektur HokkaidĆ, fu fĂŒr die PrĂ€fekturen Ćsaka und KyĆto, ken fĂŒr alle ĂŒbrigen 43 PrĂ€fekturen. Im Japanischen, das keinen grammatischen Plural kennt, steht die Zusammenfassung To-dĆ-fu-ken (éœéćșç) fĂŒr die PrĂ€fekturen Japans. Die PrĂ€fekturbezeichnungen werden einzeln als Nomen und als Suffixe den jeweiligen PrĂ€fekturnamen angehĂ€ngt, z.B. KyĆto-fu (äșŹéœćș).
Das System der PrĂ€fekturen wurde am 14. Juli 1871 wĂ€hrend der Meiji-Restauration im Zuge der Abschaffung des Han-Systems etabliert. Da die meisten Han (Lehen) direkt zu PrĂ€fekturen umgewandelt wurden, gab es ursprĂŒnglich ĂŒber 300 PrĂ€fekturen (ken). Ihre Anzahl wurde bis 1888 drastisch auf 47 verringert.
Das Schriftzeichen ç fĂŒr die ken wurde im japanischen Altertum fĂŒr die Bezirks-Verwaltungseinheiten agata verwendet, die im 7. Jahrhundert mit der EinfĂŒhrung des RitsuryĆ-Systems zugunsten der gun (éĄ) abgeschafft wurden. DafĂŒr wurde das Schriftzeichen fĂŒr die chinesischen xiĂ n (chinesisch 瞣 / ćż) verwendet, die historisch als PrĂ€fektur ĂŒbersetzt werden. Diese standen interessanterweise unter den chinesischen Kommandanturen (éĄ jĂčn), ein Schriftzeichen das im japanischen fĂŒr Bezirke/Landkreise steht, die heute den PrĂ€fekturen untergeordnet sind.
1947 wurde ein Gesetz erlassen, das den PrĂ€fekturen eine gröĂere SelbstĂ€ndigkeit und politische Macht ermöglichte. Im Jahr 2003 verkĂŒndete der damalige Premierminister Japans, Koizumi JunichirĆ, dass die momentanen PrĂ€fekturen in 10 Bundesstaaten aufgehen werden. Den dabei entstehenden Staaten soll mehr Autonomie gewĂ€hrt werden als den PrĂ€fekturen. Die entsprechende Gesetzgebung liegt jedoch auf Eis.
Die Reihenfolge der PrÀfekturnummern orientiert sich an der geographischen Lage und ist in ISO 3166-2:JP standardisiert.
| PrÀfekturen sortiert nach ihrem ISO-Code (ISO 3166-2:JP): | | |
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Insel Hokkaidà Insel Honshë |
Insel Shikoku Insel Kyƫshƫ | |
Hauptartikel: Gemeinde (Japan), Ku (Japan)
Einige PrĂ€fekturen untergliedern sich heute weiter in Chiiki (ć°ć), welche bedingt mit den deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind. Im flĂ€chengröĂten HokkaidĆ heiĂen diese 14 Einheiten SĆgĆ ShinkĆ-kyoku und ShinkĆ-kyoku ((ç·ć)æŻèć±) und werden auch mit âUnterprĂ€fekturâ (engl. Subprefecture) ĂŒbersetzt.
Alle PrĂ€fekturen sind in Gemeinden unterteilt: kreisfreie StĂ€dte/GroĂstĂ€dte Shi, sowie Landkreisen Gun angehörige StĂ€dte Machi/ChĆ und Dörfer Mura/Son (æ) und âSonderbezirkeâ Tokubetsu-ku (çčć„ćș). Zusammen werden die Gemeinden in Japan als shi-chĆ-son (ćžçșæ) oder unter BerĂŒcksichtigung Tokios als shi-ku-chĆ-son (ćžćșçșæ, in einem rein Tokioter Kontext auch ćșćžçșæ, ku-shi-chĆ-son) bezeichnet.
âRegierungsdesignierte GroĂstĂ€dteâ (seirei shitei toshi) untergliedern sich in Stadtbezirke Ku, die ĂŒber den Stadtteilen stehen. StĂ€dte (Shi) gliedern sich im Ăbrigen weiter in Stadtteile , deren Schriftzeichen çș dasselbe wie das fĂŒr Landgemeinden ist und ebenfalls je nach Ort auch als machi oder chĆ gelesen wird.
Der Grund fĂŒr die unterschiedlichen Bezeichnungen der PrĂ€fekturen in der japanischen Sprache (to, do, fu und ken) liegt in ihrer jeweiligen historischen Entwicklung.
WĂ€hrend der Edo-Zeit etablierte das Tokugawa-Shogunat neun Gebiete um die neun gröĂten StĂ€dte Japans, die von einem Shogunatsverwalter (ć„èĄ, bugyĆ) verwaltet wurden. In weiteren 302 Gemeinden wurde das restliche Land verwaltet. Die Gemeinden waren jedoch dem DaimyĆ der Han (Lehen) unterstellt, in der sich diese befand. Als das System der PrĂ€fekturen wĂ€hrend der Meiji-Restauration erschaffen wurde, benannte man die von den Gemeinden verwalteten Gebiete ken, die bugyĆ-beherrschten fu. SpĂ€ter verĂ€nderte die Regierung den fu-Status zu ken, bis auf Tokio, Ćsaka und KyĆto. WĂ€hrend des Zweiten Weltkrieges bekam Tokio den to-Status, eine neue Art von PrĂ€fektur, die die Selbstverwaltung der Stadt Tokio durch die direkte Kontrolle der Zentralregierung ersetzte und den Hauptstadt-Charakter Tokios unterstreichen soll.
Vor dem Zweiten Weltkrieg existierten unterschiedliche Gesetze fĂŒr fu und ken, welche jedoch nach dem Krieg verschwanden, sodass fu und ken grundsĂ€tzlich die gleiche Art Verwaltungseinheit sind.
Die Bezeichnung dĆ (Bezirk) wurde im GokishichidĆ-System ursprĂŒnglich genutzt um Regionen wie TĆkaidĆ zu bezeichnen. Diese wiederum bestanden aus mehreren Provinzen. HokkaidĆ ist das einzige noch heute existierende dĆ in Japan, obwohl es keines der ursprĂŒnglich sieben dĆ war (in vormodernen Zeiten war es als Ezo bekannt). Der heutige Name wird auf Matsuura Takeshiro zurĂŒckgefĂŒhrt. Er war ein frĂŒher japanischer Entdecker der Insel HokkaidĆ. Da es nicht in die existierende dĆ-Einteilung passte, fĂŒhrte er ein neues dĆ ein.
Die Meiji-Regierung bezeichnete HokkaidĆ ursprĂŒnglich als freies Siedlungsgebiet, spĂ€ter wurde die Insel in drei PrĂ€fekturen, die nach den gröĂeren StĂ€dten Sapporo, Hakodate und Nemuro benannt wurden, unterteilt. Diese wurden 1886 zu einer einzigen PrĂ€fektur HokkaidĆ mit dem Verwaltungssitz Sapporo zusammengefasst. Die Endung ken wurde nie zu dem Namen HokkaidĆ zugefĂŒhrt, so dass der dĆ-Suffix als PrĂ€fektur verstanden wird.
HokkaidĆ lĂ€sst sich auch heute aufgrund seiner GröĂe, der natĂŒrlichen Gegebenheiten und der strengen Winter anders als die meisten anderen PrĂ€fekturen schlecht von einer einzigen Zentrale aus verwalten, sodass die PrĂ€fektur in verschiedene UnterprĂ€fekturen unterteilt wurde. Die AuĂenĂ€mter (shichĆ) der PrĂ€fekturverwaltung unterstĂŒtzen deren administrative Arbeit vor Ort. Entsprechungen in verschiedenen anderen PrĂ€fekturen (chihĆ) spielen vergleichsweise geringere Rollen.
HokkaidĆ-PrĂ€fektur ist, rein grammatisch gesehen, ein redundanter Ausdruck. Er wird jedoch ab und zu genutzt um den Begriff fĂŒr die PrĂ€fekturregierung von dem Namen der Insel zu unterscheiden. Der japanische Begriff fĂŒr die Regierung der PrĂ€fektur HokkaidĆ wird direkt ĂŒbersetzt mit HokkaidĆ-Regierung und nicht HokkaidĆ-PrĂ€fekturregierung.
HokkaidĆ ist die am dĂŒnnsten besiedelte Insel Japans.
Die einzige to in Japan ist Tokio (TĆkyĆ). Nach der Abschaffung der Provinzeinteilung bestand TĆkyĆ-fu, eine urbane PrĂ€fektur wie Ćsaka und KyĆto, aus einer Anzahl von StĂ€dten, die zusammengewachsen waren. Die gröĂte davon war die Stadt TĆkyĆ und war in 15 Stadtbezirke unterteilt. 1943 wurde die Stadt TĆkyĆ aufgelöst und TĆkyĆ-fu zu TĆkyĆ-to umbenannt. Tokios Stadtbezirke standen nun unter direkter Kontrolle der vom Innenministerium eingesetzten PrĂ€fekturverwaltung. Zu diesem Zeitpunkt existierten 35 solcher Stadtbezirke. Nach dem Ende des Pazifikkrieges wurde 1947 ihre Zahl auf 23 gesenkt und die Verwaltung demokratisiert. Die weiterhin prĂ€fekturunmittelbaren Bezirke (nun âSonderbezirkeâ) erstritten sich schrittweise bis zum Jahr 2000 den Status als Kommunen.
Es gibt einige Unterschiede in der Terminologie zwischen Tokio und den anderen PrĂ€fekturen. Zum Beispiel werden die Polizei- und Feuerwehrstationen als chĆ anstatt hombu bezeichnet. Der Hauptunterschied zwischen der PrĂ€fektur Tokio und den anderen PrĂ€fekturen besteht darin, dass Tokio einige klar umgrenzte kommunale Aufgaben von den Tokioter Bezirken ĂŒbernimmt. Heute haben diese Stadtbezirke annĂ€hernd den gleichen Grad an UnabhĂ€ngigkeit wie andere japanische StĂ€dte, was in der Vergangenheit nicht so war. Die japanische Regierung gibt den Begriff TĆkyĆ-to im Englischen mit Tokyo Metropolis wieder. Die Verwaltung wird offiziell in direkter Ăbersetzung Tokyo Metropolitan Government genannt. Ins Deutsche wird jedoch TĆkyĆ-to in der Regel als PrĂ€fektur TĆkyĆ ĂŒbersetzt.
Jeder der 47 PrĂ€fekturen steht ein Gouverneur vor, die Legislative bildet ein Ein-Kammer-Parlament. Wahlen finden alle vier Jahre statt. Ein nationales Gesetz schreibt vor, dass jede PrĂ€fekturverwaltung Abteilungen fĂŒr Allgemeine Angelegenheiten, Finanzen, Wohlfahrt, Gesundheit und Arbeit unterhalten soll. Je nach lokalem Bedarf können optional auch Abteilungen fĂŒr Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Handel und Industrie eingerichtet werden.
Im Sinne der verfassungsmĂ€Ăig festgeschriebenen Selbstverwaltung der Gemeinden und PrĂ€fekturen ist es der Zentralregierung untersagt, ein Sondergesetz zu erlassen, das nur fĂŒr eine bestimmte Gebietskörperschaft gilt, ohne die Zustimmung der betroffenen Einwohner einzuholen (Artikel 95). Ein solches Referendum (jĆ«min tĆhyĆ) wurde 1950 in der PrĂ€fektur Tokio durchgefĂŒhrt, um das shuto-kensetsu-hĆ (éŠéœć»șèšæł; âHauptstadtbaugesetzâ) zu verabschieden, das in die Stadtplanung in Tokio eingriff. Es blieb das einzige auf PrĂ€fekturebene, da spĂ€tere Gesetze so formuliert und interpretiert wurden, dass ein Referendum nicht nötig war.
Die PrĂ€fekturen sind jedoch auch nicht völlig passiv. Japaner identifizieren sich stark mit ihrem Dorf, ihrer Stadt und ihrer Region und das Bestreben ist sehr stark, die regionalen Eigenheiten zu pflegen und zu erhalten. PrĂ€fekturen waren auch oft Vorreiter einer moderneren Gesetzgebung, die dann von der Zentralregierung ĂŒbernommen werden.
Ein im Ausland beachtetes Beispiel fĂŒr die unabhĂ€ngige Entscheidung eines PrĂ€fekturparlamentes hat die PrĂ€fektur Shimane im Jahr 2005 geliefert, als sie den 22. Februar zum Takeshima-Tag ausgerufen hat (die Takeshima-Inselgruppe wurde 1953 von SĂŒdkorea besetzt, Japan erhebt aber weiter AnsprĂŒche auf die Inseln). Die Ausrufung des Feiertags hat zu Protesten in Korea gefĂŒhrt. Premierminister Junichiro Koizumi und die Zentralregierung unternahmen unter Hinweis auf die UnabhĂ€ngigkeit der Lokalparlamente nichts dagegen. Andere Beispiele fĂŒr politische Entscheidungen auf PrĂ€fekturebene, die ein internationales Medienecho fanden, sind das in Kanagawa erlassene Rauchverbot in öffentlichen RĂ€umen oder das in Tokio eingefĂŒhrte System zum Emissionsrechtehandel fĂŒr Treibhausgase.
Bildung, eine der Hauptaufgaben der deutschen BundeslÀnder, wird in Japan von der Zentralregierung und BildungsrÀten auf Kreisebene geregelt, ohne Einfluss der PrÀfektur. Einige UniversitÀten werden jedoch von PrÀfekturen betrieben. Oberschulen, eine Hauptaufgabe amerikanischer BildungsrÀte auf Kreisebene, werden mehrheitlich von den PrÀfekturen eingerichtet und unterhalten.
Seit 1878 gewĂ€hrt der Zentralstaat den PrĂ€fekturen eigene Steuerbefugnisse. Die heute dem Volumen nach wichtigsten PrĂ€fektursteuern sind die â[PrĂ€fektur-]BĂŒrgersteuerâ (dĆ-/fu-/ken-min-zei), die auf Einkommen sowohl von natĂŒrlichen wie juristischen Personen erhoben wird, und die jigyĆzei (âBetriebssteuerâ, eine weitere Körperschaftsteuer der PrĂ€fekturen). Zusammen machen sie rund zwei Drittel der PrĂ€fektursteuern aus (im Fiskaljahr 2007: 64,5%), weitere wichtige Steuereinnahmen kommen zu 13,8% aus dem PrĂ€fekturanteil der Mehrwertsteuer, zu 9,2% aus der âAutomobilsteuerâ (jidĆsha-zei) und zu 5,5 % aus der an StraĂenbauausgaben gebundene âDieselabnahmesteuerâ (keiyu-hikitori-zei).
Ein gebrĂ€uchlicher MaĂstab fĂŒr die Finanzkraft einzelner PrĂ€fekturen (wie auch bei Gemeinden) ist der âFinanzkraftindexâ (èČĄæżćææ°, zaiseiryoku shisĆ«). Er berechnet sich als Quotient aus den Steuereinnahmen einer Gebietskörperschaft durch den proportional zur Bevölkerung errechneten theoretischen Finanzbedarf, jeweils im Durchschnitt mehrerer Fiskaljahre. Die ZuschĂŒsse aus dem Finanzausgleich der Zentralregierung aus dafĂŒr vorgesehenen Steuern, den chihĆ-kĆfu-zei (âRegionalzuteilungssteuernâ: unter anderem Teile der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer und der Tabaksteuer), werden nur an PrĂ€fekturen mit einem Finanzkraftindex unter 1 verteilt und richten sich in der Höhe nach dem Finanzkraftindex. Zusammen machen PrĂ€fektursteuern (Fj. 2007: 43,1 %) und chihĆ-kĆfu-zei etwa 60% der Gesamteinnahmen der PrĂ€fekturen aus, jeweils rund ein Zehntel kommen aus sachgebundenen ZuschĂŒssen der Zentralregierung (kokko hojo futankin) und PrĂ€fekturanleihen, das verbleibende Sechstel stammt aus sonstigen Einnahmen.[1]
Seit dem erstmaligen Machtverlust der Liberaldemokratischen Partei 1993 fĂŒhrten das nationale Parlament und die Zentralregierung mehrere Reformen zur fiskalischen Dezentralisierung durch. 2001 leitete das Kabinett Koizumi die sogenannten sanmi-ittai-kaikaku (äžäœäžäœæčé©, etwa âDrei Reformen in einemâ) ein, nach denen der Finanzausgleich durch âRegionalzuteilungssteuernâ gesenkt, der feste PrĂ€fekturanteil an nationalen Steuern und die sachgebundenen Zuweisungen der Zentralregierung erhöht wurden. Und obwohl die fiskalischen und politischen Möglichkeiten der PrĂ€fekturen im Vergleich zu z.B. Einheiten föderaler Staaten gering sind, ist es vielen PrĂ€fekturen in den letzten Jahrzehnten gelungen, ihre Haushalte etwas zu konsolidieren und damit ihre fiskalische (und damit politische) AbhĂ€ngigkeit von der Zentralregierung zu reduzieren. Zwar haben nur zwei PrĂ€fekturen â Tokio und Aichi â bisher einen Finanzkraftindex von gröĂer als 1 erreicht, also die eigenstĂ€ndige Deckung ihres Finanzbedarfs; aber mit einem durchschnittlichen Finanzkraftindex von 0,5 im Fiskaljahr 2007, sind die PrĂ€fekturen insgesamt weniger von der Zentralregierung abhĂ€ngig als ĂŒber Jahrzehnte der Nachkriegszeit. Dabei bestehen aber begĂŒnstigt durch die ungleichmĂ€Ăige Bevölkerungsverteilung Japans, Landflucht und Wirtschaftskonzentration erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen PrĂ€fekturen. Die âĂ€rmstenâ PrĂ€fekturen mit Finanzkraftindizes von unter 0,25 waren im Fiskaljahr 2007 Shimane und KĆchi.
FrĂŒher machten die eigenen Steuereinnahmen nur etwa 30 Prozent des Haushalts aus, die restlichen Mittel werden von der Zentralregierung als Finanzausgleich und als Subventionen gezahlt. Daher wurde auch von einer â30%-UnabhĂ€ngigkeitâ der lokalen Verwaltungen gesprochen. Dadurch besitzen das japanische Innenministerium und andere Ministerien umfangreiche Befugnisse, um sich in lokale Entscheidungen einzumischen. Unliebsame Entscheidungen kann die Zentralverwaltung direkt verhindern oder durch den Entzug der Subventionen bestrafen. Diese Regelungen fĂŒhren zu einer weitgehenden Standardisierung der Prozesse und Entscheidungen zwischen den PrĂ€fekturen und zu einer starken Machtkonzentration in Tokyo. So werden lokale Infrastrukturprojekte durch Mittel aus Tokyo mitfinanziert. Dadurch werden bisweilen auch unrentable oder ĂŒberflĂŒssige Projekte beschlossen, nur um sich Fördermittel zu erschleichen, ein auch in anderen LĂ€ndern bekanntes Problem.
Die PrĂ€fekturparlamente ([to-/dĆ-/fu-/ken-]gikai) sind fĂŒr die Verabschiedung von PrĂ€fekturverordnungen, die Haushalte, die PrĂ€fektursteuern und die Abstimmung ĂŒber Personalnominierungen des Gouverneurs wie z.B. die Vizegouverneure zustĂ€ndig. Auch wenn sie in Japan wie die Kommunalparlamente âParlamenteâ heiĂen (gikai, in der englischen Ăbersetzung der Verfassung heiĂt es dagegen nur assemblies, im Verfassungsentwurf des SCAP stand prefectural [âŠ] legislative assemblies), sind sie im staatsrechtlichen Sinne keine Parlamente, da die PrĂ€fekturen nur selbstverwaltete Körperschaften sind und nur das nationale Parlament Gesetze verabschieden kann. Rechtliche Grundlage der heutigen PrĂ€fekturparlamente sind vor allem Artikel 93 der Verfassung von 1947, in dem ihre Existenz und ihre direkte Wahl festgeschrieben sind, und das âGesetz ĂŒber lokale Selbstverwaltungâ.
Die PrĂ€fekturparlamente werden fĂŒr eine Amtszeit von vier Jahren in Mehr- und Einmandatswahlkreisen durch nicht-ĂŒbertragbare Einzelstimmgebung bzw. einfache Mehrheitswahl gewĂ€hlt. Sie können zum Gegenstand eines Recalls gemacht werden, sich mit VierfĂŒnftelmehrheit (unter den anwesenden Abgeordneten, die wiederum mindestens drei Viertel des gesamten Parlaments ausmachen mĂŒssen) selbst auflösen und können im Falle eines Misstrauensvotums gegen den Gouverneur von diesem aufgelöst werden. Abgeordnete mĂŒssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und das aktive Wahlrecht besitzen, also japanische StaatsbĂŒrger sein und seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde der betreffenden PrĂ€fektur gemeldet sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem PrĂ€fekturparlament und einer Kammer des nationalen Parlaments ist ausgeschlossen.
Zurzeit werden regulĂ€r 44 PrĂ€fekturparlamente â alle mit Ausnahme von Ibaraki, Tokio und Okinawa â bei âeinheitlichen Regionalwahlenâ gewĂ€hlt, zuletzt im April 2011, diesmal ohne die wegen des TĆhoku-Erdbebens verschobenen Parlamentswahlen in Iwate, Miyagi und Fukushima. In den Parlamenten von Iwate und Tokio ist die Demokratische Partei stĂ€rkste Partei, in Ćsaka die Regionalpartei Ćsaka Ishin no Kai, in allen anderen PrĂ€fekturen die Liberaldemokratische Partei, wobei in vielen PrĂ€fekturen UnabhĂ€ngige einen erheblichen Teil der Abgeordneten ausmachen und sich die Fraktionen in manchen Parlamenten nicht nach Parteizugehörigkeit sondern nach der Haltung zur Politik des jeweiligen Gouverneurs organisieren.
Die Geschichte der PrĂ€fekturparlamente ist Ă€lter als die der Verfassung des Kaiserreichs und des nationalen Parlaments. Sie wurden bereits 1878 von der Meiji-Regierung durch eines der âdrei neuen Regionalgesetzeâ (chihĆ-san-shimpĆ) geschaffen und wurden zu einer Plattform fĂŒr die âBewegung fĂŒr Volksrechteâ, die eine parlamentarische ReprĂ€sentation auch auf nationaler Ebene von der Regierung einforderte. Aktives und passives Wahlrecht waren auf MĂ€nner beschrĂ€nkt und an ZensusbeschrĂ€nkungen gebunden, die Altersgrenzen waren bereits damals 20 und 25 Jahre. Jeder Landkreis und jeder âBezirkâ (ku: damals StĂ€dte, nur in den HauptstĂ€dten KyĆto, Ćsaka und Tokio bereits die spĂ€teren Stadtbezirke) wĂ€hlte bis zu fĂŒnf Abgeordnete. Die Parlamente hatten insbesondere das Recht, ĂŒber die ebenfalls 1878 geschaffenen PrĂ€fektursteuern und die PrĂ€fekturhaushalte zu entscheiden. Alle ĂŒbrigen Entscheidungen waren von der Zustimmung des Gouverneurs abhĂ€ngig, der den Innenminister auĂerdem bitten konnte, das Parlament aufzulösen.