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Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:
In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab. Daneben gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden) auch in folgenden Einrichtungen: