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Praktische Philosophie bezeichnet gemäß der aristotelischen Tradition denjenigen Teilbereich der Philosophie, der sich aus den Disziplinen Ethik, Rechtsphilosophie, Staatsphilosophie, Politische Philosophie und den Grundlagen der Ökonomie zusammensetzt. Praktische Philosophie bedeutet die philosophische Erforschung der menschlichen Praxis. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer philosophischen Praxis.
Dieses Verständnis der praktischen Philosophie geht zurück auf Aristoteles. Er stellte der theoretischen Philosophie, welche sich auf zweckfreie Erkenntnis notwendiger Gründe richtet, die praktische Philosophie (Ethik, Ökonomie und Politik) gegenüber, welche sich auf das zweckgebundene praktische und politische Handeln des Menschen im Bereich dessen, was sich auch anders verhalten kann, bezieht. Diese Unterscheidung wurde im 17. und 18. Jahrhundert wieder aufgegriffen und – vor allem in der Schulphilosophie des Christian Wolff – terminologisch fixiert. Vor dem Hintergrund der Forderung nach Wissenschaftlichkeit verkehrte sich jedoch der Sinn dieser Unterscheidung: Theoretische und praktische Philosophie sollten beide gleichermaßen wissenschaftlich werden.
Nach einer vielfach aufgenommenen Unterscheidung Kants, handelt die praktische Philosophie von dem, was sein soll, während die theoretische Philosophie sich mit dem beschäftigt, was ist. Die interdisziplinären Gebiete der Gegenwartsphilosophie widersetzen sich teilweise dieser Zweiteilung.
Mitte des 19. Jahrhunderts begannen sich die einzelnen Teildisziplinen der praktischen Philosophie zu spezialisieren und allmählich als Einzeldisziplinen herauszubilden. Über die Versuche der Rehabilitierung der „alten“ praktischen Philosophie liegen inzwischen Forschungsergebnisse vor.