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PrelltrÀger

Ein PrelltrĂ€ger ist ein Bauteil, das die Aufgabe hat, den Weg des Förderkorbes oder der FördergefĂ€ĂŸe und des Gegengewichtes im Störungsfall nach oben hin zu begrenzen. PrelltrĂ€ger sind im deutschen Bergbau bei Hauptseilfahrtanlagen und GĂŒterförderanlagen mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 4 <math>m_s</math> vorgeschrieben.[1] Im österreichischen Bergbau sind PrelltrĂ€ger bei Seilfahrtanlagen vorgeschrieben, die eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 2 <math>m_s</math> haben.[2]

Inhaltsverzeichnis

Notwendigkeit

Im Normalfall werden die Förderkörbe vor den AnschlĂ€gen rechtzeitig abgebremst, sodass sie spĂ€testens an der HĂ€ngebank oder an der tiefsten Sohle zum Stillstand kommen.[3] Allerdings kann es bei der Schachtförderung durch einen Fehler dazu kommen, dass die Förderkörbe nicht an den entsprechenden AnschlĂ€gen zum Stillstand kommen. Kommt es durch ein Über- oder Untertreiben dazu, dass der Förderkorb ĂŒber den obersten Anschlag (HĂ€ngebank) hinwegfĂ€hrt, so fĂ€hrt er, wenn er nicht vorher daran gehindert wird, unweigerlich bis unter die Seilscheiben.[4] Damit die Bewegungsenergie des Förderkorbes vorher reduziert wird, werden entsprechende Sicherheitsvorrichtungen wie Endschalter und Übertreibsicherung im Förderturm und im Schachtsumpf eingebaut.[1] Obwohl der Korb aufgrund dieser Sicherheitsvorrichtungen vor den Seilscheiben abgebremst wird, muss auch eine Sicherung fĂŒr den Worst Case vorhanden sein. Diese Sicherung bildet der unterhalb der Seilscheiben angebrachte PrelltrĂ€ger.[3]

Auslegung und Einbau

PrelltrĂ€ger dienen dem Schutz der Seilscheiben vor BeschĂ€digung durch die Fördermittel. Sie mĂŒssen so konstruiert und dimensioniert sein, dass sie beim Übertreiben das Fördermittel oder das Gegengewicht sicher aufhalten können. Die Berechnung der PrelltrĂ€ger erfolgt gemĂ€ĂŸ der DIN 4118, FördergerĂŒste und FördertĂŒrme fĂŒr den Bergbau; Lastannahmen, Berechnungs- und Konstruktionsgrundlagen. ZusĂ€tzlich ist bei der Dimensionierung der PrelltrĂ€ger die Anpassungsrichtlinie Stahlbau zu berĂŒcksichtigen. Um die Wucht des Aufpralls zu mindern, werden auf der Unterseite des PrelltrĂ€gers als energieverzehrende Einrichtung sogenannte Prellhölzer angebracht. Diese Hölzer mĂŒssen eine Mindestdicke von 20 Zentimetern haben. Die PrelltrĂ€ger mĂŒssen unterhalb der Seilscheiben so angebracht werden, dass die Zwischengeschirre und SeileinbĂ€nde freien Durchgang haben. Der Abstand der PrelltrĂ€ger von den Seilscheiben muss dabei so groß sein, dass die SeileinbĂ€nde auch dann nicht auf den SeiltrĂ€ger oder auf die Seilscheiben auflaufen können, wenn das Fördermittel oder das Gegengewicht an den PrelltrĂ€ger anstoßen.[1]

Auswirkungen

Durch einen Aufprall auf den PrelltrĂ€ger kann es zu SchĂ€den am Förderkorb kommen.[4] Die Wucht des Aufpralls auf die PrelltrĂ€ger kann sogar so stark sein, das es zu einem Seilbruch kommt.[3] Dies birgt erhebliche Gefahren fĂŒr die fahrenden Bergleute. Damit der Korb bei einem Seilbruch nicht in den Schacht stĂŒrzt, werden unterhalb der PrelltrĂ€ger mehrere FangstĂŒtzen angebracht.[3]

Einzelnachweise

  1. ↑ a b c Technische Anforderungen an Schacht- und SchrĂ€gförderanlagen (TAS). Verlag Hermann Bellmann, Dortmund 2005
  2. ↑ Gesamte Rechtsvorschrift fĂŒr Bergpolizeiordnung fĂŒr die Seilfahrt, in der Fassung vom 18. Mai 2011 [1] (abgerufen am 13. Januar 2012)
  3. ↑ a b c d Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Erster Band, 10. Auflage, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1961
  4. ↑ a b Patentschrift Nr. 73616 Übertreibsicherung fĂŒr die Schachtförderung. (abgerufen am 13. Januar 2012)
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