Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

MinisterprÀsident

Als MinisterprÀsidenten oder Premierminister bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-prÀsidentiellen Staaten.

In Deutschland ist der MinisterprĂ€sident der Regierungschef eines Landes, eine Funktion, die in Österreich Landeshauptmann genannt wird.

Anders als in dieser Bedeutung des Regierungschefs mit seinen weit reichenden Kompetenzen wird der Titel Premierminister in manchen prĂ€sidentiellen Regierungssystemen (Beispiele: Peru oder Republik China) zur Bezeichnung eines Regierungsbeamten verwendet. Dessen Pflichten bestehen dann ausschließlich in der Umsetzung der Direktiven des PrĂ€sidenten sowie in der Administration der öffentlichen Verwaltung.

Eine „Zwischenform“ zwischen prĂ€sidentiellen und parlamentarischen Systemen ist das semiprĂ€sidentielle Regierungssystem, in dem Staatsoberhaupt und „Regierungschef“ beide einen Anteil an der RegierungsfĂŒhrung haben. Eine Situation in einem solchen Regierungssystem, in der der PrĂ€sident und der Premierminister unterschiedlichen politischen Richtungen angehören, wird als Kohabitation bezeichnet.

Die weibliche Form ist MinisterprĂ€sidentin und Premierministerin. Die Anredeformel fĂŒr Frauen ist „Frau MinisterprĂ€sidentin“ beziehungsweise fĂŒr MĂ€nner „Herr MinisterprĂ€sident“.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnungen

Die Bezeichnungen MinisterprĂ€sident und Premierminister werden als Übersetzung fĂŒr die entsprechenden Ämter in nicht deutschsprachigen LĂ€ndern in der Regel synonym verwendet, wobei Premierminister eher dann vorherrscht, wenn bereits die Ausgangssprache eine entsprechende Wortbildung verwendet.

  • Der britische Prime Minister wird in der Regel im Deutschen als „Premierminister“ bezeichnet.
  • Die Regierungschefs Spaniens (Presidente del Gobierno, „PrĂ€sident der Regierung“) und Italiens (Presidente del Consiglio [dei Ministri], „PrĂ€sident des Ministerrates“) werden in der Regel als „MinisterprĂ€sidenten“ bezeichnet.
  • Im französischen Falle (Premier ministre, „erster Minister“) halten sich im Deutschen beide Formen in der Verwendung die Waage.
  • In Ungarn heißt der jeweilige Regierungschef miniszterelnök, was wörtlich ĂŒbersetzt „MinisterprĂ€sident“ heißt.
  • In Finnland sind die amtssprachlichen Bezeichnungen pÀÀministeri (finnisch), wörtlich „Hauptminister“, bzw. statsminister (schwedisch), wörtlich „Staatsminister“, ins Deutsche wird die Amtsbezeichnung sowohl als „Premierminister“ als auch als „MinisterprĂ€sident“ ĂŒbersetzt. Die Bezeichnung statsminister fĂŒr den Regierungschef wird auch in DĂ€nemark, Norwegen und Schweden benutzt.
  • Das irische Wort Taoiseach, das auch im irischen Englisch fĂŒr den eigenen Premierminister verwendet wird, bedeutet eigentlich „HĂ€uptling“; die MinisterprĂ€sidenten anderer LĂ€nder heißen auf Irisch prĂ­omh-aire, das heißt „Premierminister“.
  • In den Niederlanden heißt es Minister-president.
  • In Belgien heißt es Eerste minister(nl), Premier ministre (fr) oder Premierminister (d) auf föderaler Ebene; Minister-president (nl), ministre-prĂ©sident (fr) oder MinisterprĂ€sident auf regionaler oder gemeinschaftlicher Ebene.
  • In der TĂŒrkei heißt es Baßbakan (wörtlich „Hauptminister“), im Deutschen spricht man in der Regel vom tĂŒrkischen MinisterprĂ€sidenten, selten vom Premierminister
  • Auf Portugiesisch spricht man vom Presidente do Conselho dos Ministros (oder kurz Presidente do Conselho), also vom PrĂ€sidenten des Ministerrats
  • In der Schweiz wird auf eidgenössischer Ebene die im Bundesrat Vorsitz fĂŒhrende Person „BundesprĂ€sident(in)“ genannt, ihre Vertretung „VizeprĂ€sident(in) des Bundesrates“ (Vgl. zum Beispiel Protokollarische Rangordnung in der Schweiz). Auf kantonaler Ebene in Bern: „RegierungsprĂ€sident(in)“.

Geschichte

Der erste britische König aus dem Haus Hannover, Georg I. (1714–1727), hatte nur geringe Englischkenntnisse und verstand so die Kabinettsitzungen nicht. Daher ĂŒberließ er seinem Ersten Minister, Sir Robert Walpole, mit dem er Französisch sprach, die AusĂŒbung der RegierungsgeschĂ€fte. Der Begriff Prime Minister wurde zwar nie verwendet, doch Walpole hatte sich wĂ€hrend Georgs Amtszeit die Macht eines Regierungschefs angeeignet. Die Macht des Premierministers stieg unter den folgenden Monarchen weiter. Georg III. versuchte vergeblich, sie einzuschrĂ€nken; gegen seinen Willen musste er vom Premierminister designierte Minister ernennen. Unter Königin Viktoria verfĂŒgte der Premier ĂŒber Ă€hnliche Kompetenzen wie heute.

Parlamentarische Demokratien

In verschiedenen parlamentarischen Systemen, insbesondere dem Westminster-Modell, ist der Premierminister Regierungschef, wÀhrend das Staatsoberhaupt im Wesentlichen zeremonielle Aufgaben innehat.

Parlamentarische Monarchien

Premierminister gibt es auch in konstitutionellen und parlamentarischen Monarchien (wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich, Australien, den Niederlanden, Belgien und Thailand), und in Republiken, in denen der Staatschef ein gewÀhlter oder ernannter Beamter mit mehr oder weniger Machtbefugnissen ist. In einem prÀsidentiellen System hingegen steht der PrÀsident (oder seine Entsprechung) sowohl dem Staat als auch der Regierung vor.

Bestellung des MinisterprÀsidenten

In parlamentarischen Demokratien wird der MinisterprĂ€sident durch das Parlament gewĂ€hlt (z. B. in den deutschen LĂ€ndern, in Spanien, Italien), in semi-prĂ€sidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den PrĂ€sidenten bestimmt.

In den einzelnen Staaten gibt es mehrere Möglichkeiten, Premierminister zu werden:

Nationales

Deutschland

Der deutsche Regierungschef hieß von Februar bis August 1919 ReichsministerprĂ€sident; in der Weimarer Verfassung wurde wieder die vorherige Bezeichnung Reichskanzler verwendet.

In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die LĂ€nder als eigenstĂ€ndige, teilsouverĂ€ne Gliedstaaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. In den FlĂ€chenstaaten heißen ihre Regierungschefs MinisterprĂ€sident. In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heißen offiziell „PrĂ€sident des Senats“, in Bremen trĂ€gt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, den Titel „BĂŒrgermeister“, in Hamburg den Titel „Erster BĂŒrgermeister“; der Regierungschef des Landes Berlin ist der „Regierende BĂŒrgermeister“.

Der Regierungschef wird vom Landesparlament (Landtag in den FlĂ€chenlĂ€ndern; in Berlin Abgeordnetenhaus, Bremen und Hamburg BĂŒrgerschaft) fĂŒr die Dauer einer Wahlperiode gewĂ€hlt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts (in den Stadtstaaten: Senatoren), das in einigen LĂ€ndern anschließend vom Landtag bestĂ€tigt werden muss, und bestimmt in den meisten LĂ€ndern die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen RegierungstĂ€tigkeit nimmt er regelmĂ€ĂŸig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und ĂŒbt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.

Das dem MinisterprÀsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers, obgleich der MinisterprÀsident gleichzeitig reprÀsentative Aufgaben wahrzunehmen hat, die auf der Bundesebene zum Amtsbereich des BundesprÀsidenten gehören.

Siehe auch: Liste der MinisterprÀsidenten der deutschen LÀnder

sowie

Listen von AmtstrÀgern nach LÀndern

Listen von AmtstrĂ€gern fĂŒr andere LĂ€nder

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.