|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Als MinisterprÀsidenten oder Premierminister bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-prÀsidentiellen Staaten.
In Deutschland ist der MinisterprĂ€sident der Regierungschef eines Landes, eine Funktion, die in Ăsterreich Landeshauptmann genannt wird.
Anders als in dieser Bedeutung des Regierungschefs mit seinen weit reichenden Kompetenzen wird der Titel Premierminister in manchen prĂ€sidentiellen Regierungssystemen (Beispiele: Peru oder Republik China) zur Bezeichnung eines Regierungsbeamten verwendet. Dessen Pflichten bestehen dann ausschlieĂlich in der Umsetzung der Direktiven des PrĂ€sidenten sowie in der Administration der öffentlichen Verwaltung.
Eine âZwischenformâ zwischen prĂ€sidentiellen und parlamentarischen Systemen ist das semiprĂ€sidentielle Regierungssystem, in dem Staatsoberhaupt und âRegierungschefâ beide einen Anteil an der RegierungsfĂŒhrung haben. Eine Situation in einem solchen Regierungssystem, in der der PrĂ€sident und der Premierminister unterschiedlichen politischen Richtungen angehören, wird als Kohabitation bezeichnet.
Die weibliche Form ist MinisterprĂ€sidentin und Premierministerin. Die Anredeformel fĂŒr Frauen ist âFrau MinisterprĂ€sidentinâ beziehungsweise fĂŒr MĂ€nner âHerr MinisterprĂ€sidentâ.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bezeichnungen MinisterprĂ€sident und Premierminister werden als Ăbersetzung fĂŒr die entsprechenden Ămter in nicht deutschsprachigen LĂ€ndern in der Regel synonym verwendet, wobei Premierminister eher dann vorherrscht, wenn bereits die Ausgangssprache eine entsprechende Wortbildung verwendet.
Der erste britische König aus dem Haus Hannover, Georg I. (1714â1727), hatte nur geringe Englischkenntnisse und verstand so die Kabinettsitzungen nicht. Daher ĂŒberlieĂ er seinem Ersten Minister, Sir Robert Walpole, mit dem er Französisch sprach, die AusĂŒbung der RegierungsgeschĂ€fte. Der Begriff Prime Minister wurde zwar nie verwendet, doch Walpole hatte sich wĂ€hrend Georgs Amtszeit die Macht eines Regierungschefs angeeignet. Die Macht des Premierministers stieg unter den folgenden Monarchen weiter. Georg III. versuchte vergeblich, sie einzuschrĂ€nken; gegen seinen Willen musste er vom Premierminister designierte Minister ernennen. Unter Königin Viktoria verfĂŒgte der Premier ĂŒber Ă€hnliche Kompetenzen wie heute.
In verschiedenen parlamentarischen Systemen, insbesondere dem Westminster-Modell, ist der Premierminister Regierungschef, wÀhrend das Staatsoberhaupt im Wesentlichen zeremonielle Aufgaben innehat.
Premierminister gibt es auch in konstitutionellen und parlamentarischen Monarchien (wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich, Australien, den Niederlanden, Belgien und Thailand), und in Republiken, in denen der Staatschef ein gewÀhlter oder ernannter Beamter mit mehr oder weniger Machtbefugnissen ist. In einem prÀsidentiellen System hingegen steht der PrÀsident (oder seine Entsprechung) sowohl dem Staat als auch der Regierung vor.
In parlamentarischen Demokratien wird der MinisterprÀsident durch das Parlament gewÀhlt (z. B. in den deutschen LÀndern, in Spanien, Italien), in semi-prÀsidentiellen Demokratien wie Frankreich oder Russland wird er durch den PrÀsidenten bestimmt.
In den einzelnen Staaten gibt es mehrere Möglichkeiten, Premierminister zu werden:
Der deutsche Regierungschef hieà von Februar bis August 1919 ReichsministerprÀsident; in der Weimarer Verfassung wurde wieder die vorherige Bezeichnung Reichskanzler verwendet.
In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die LĂ€nder als eigenstĂ€ndige, teilsouverĂ€ne Gliedstaaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. In den FlĂ€chenstaaten heiĂen ihre Regierungschefs MinisterprĂ€sident. In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heiĂen offiziell âPrĂ€sident des Senatsâ, in Bremen trĂ€gt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, den Titel âBĂŒrgermeisterâ, in Hamburg den Titel âErster BĂŒrgermeisterâ; der Regierungschef des Landes Berlin ist der âRegierende BĂŒrgermeisterâ.
Der Regierungschef wird vom Landesparlament (Landtag in den FlĂ€chenlĂ€ndern; in Berlin Abgeordnetenhaus, Bremen und Hamburg BĂŒrgerschaft) fĂŒr die Dauer einer Wahlperiode gewĂ€hlt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts (in den Stadtstaaten: Senatoren), das in einigen LĂ€ndern anschlieĂend vom Landtag bestĂ€tigt werden muss, und bestimmt in den meisten LĂ€ndern die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen RegierungstĂ€tigkeit nimmt er regelmĂ€Ăig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und ĂŒbt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.
Das dem MinisterprÀsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers, obgleich der MinisterprÀsident gleichzeitig reprÀsentative Aufgaben wahrzunehmen hat, die auf der Bundesebene zum Amtsbereich des BundesprÀsidenten gehören.
Siehe auch: Liste der MinisterprÀsidenten der deutschen LÀnder
Listen von AmtstrÀgern nach LÀndern
Listen von AmtstrĂ€gern fĂŒr andere LĂ€nder