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Privatmuseum ist eine Sammlung zu einem meist sehr begrenzten Thema und wird von einzelnen Liebhabern, Sammlern und Vereinen betrieben. Im Gegensatz zu einem staatlichen bzw. öffentlichen Museum ist eine wissenschaftliche Begleitung und systematische Dokumentation nicht immer gewährleistet. Daher haben Privatmuseen für die geschichtliche Forschung oft nur insofern eine Bedeutung, als sie die staatlichen Sammlungen ergänzen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält auch ein Privatmuseum Fördermittel von staatlicher Seite, so dass ein Vergleich mit öffentlichen Museen gegeben ist. Der Museumsbegriff ist in Deutschland jedoch nicht geschützt.
Viele, insbesondere kleinere Privatmuseen erfüllen nicht die Anforderung des International Council of Museums (ICOM), das ein Museum definiert als „eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienst der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt“.[1]. Dies hängt damit zusammen, dass qualifiziertes Personal nicht ausreichend zur Verfügung steht bzw. kaum finanziert werden kann und somit oft nur sehr eingeschränkte Öffnungszeiten angeboten werden können.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden in einigen Staaten die bisherigen öffentlichen Museen privatisiert, d.h. sie werden nur noch zum Teil aus Steuergeldern finanziert, der Rest kommt aus Spenden und Stiftungen. Damit rücken bisher staatliche Museen in die Nähe von Privatmuseen und werden zunehmend den gleichen Beschränkungen unterworfen.
Umgekehrt werden private Sammlungen auch vom Staat erworben; ein Beispiel ist die Villa Borghese (Rom).
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