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Propst

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für weitere Bedeutungen siehe Praepositus

Propst ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen. Er entstand aus lat. praepositus, über mittellat. propostus ‚Vorgesetzter‘, und wird oft, teilweise auch offiziell, aber nach der Wortherkunft unrichtig, Probst geschrieben. Gelegentlich wird die Schreibung Probst von lat. probatus „erprobt, bewährt“ abgeleitet.

Inhaltsverzeichnis

Römisch-katholische Kirche

Im Weltklerus

Der Propst ist in der Regel der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Dom-, Stiftspropst), sofern die Kapitelstatuten nichts anderes bestimmen. Er war besonders im Mittelalter häufig Archidiakon eines bestimmten Sprengels einer Diözese. Pröpste erfreuten sich in der alten Reichskirche vor der Säkularisation, zum Teil auch noch vor dem II. Vaticanum einiger Pontifikalien.

  • Dompropst heißt der häufig gewählte Vorstand und somit die erste Dignität eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet.
  • Stiftspropst bezeichnet den Vorsteher einer Gemeinschaft von Kanonikern eines Kollegiatstifts. Im Mittelalter war es nicht notwendig, dass der Propst selbst Geistlicher war; häufig wurde dieses Amt von Adligen übernommen, da es mit großen Pfründen verbunden war. Ein weiterer Vorteil war, dass der Propst in der Regel von der Residenzpflicht befreit war. Wurde der Propst noch bis ins 11. Jahrhundert vom Erzbischof eingesetzt, so emanzipierte sich das Kapitel zunehmend und wählte später seinen Leiter selbst durch freie Wahl. Dies führte jedoch mehr und mehr zu Spannungen, da auch die Kurie versuchte, starken Einfluss zu nehmen und durch den direkten Eingriff der Päpste wurden die Posten häufig durch Kuriale, vielfach Kardinäle, besetzt. Der Kampf um den Einfluss verschiedener Interessengruppen führte zu schnellem Wechsel der Propststellen oder sogar zu Doppelbesetzungen.
    Eine der wichtigsten Propsteien bildete z. B. das St.-Cassius-Stift an der Bonner Münsterkirche. Dessen Propst war der mächtigste Mann nach dem Erzbischof und seine Einkünfte überstiegen die des Kölner Dompropstes um das Doppelte und die seines Mainzer Kollegen um das Vierfache. Nicht zuletzt deshalb gab es unter den Stiften einen fortdauernden Kampf um die Vorherrschaft.
  • Propst ist ferner die Bezeichnung für einige Pfarrer einer zentralen katholischen Pfarrei, die meist erst im 20. Jahrhundert mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben wurde. Die Propsteikirche (ecclesia praeposita) ist in diesen Fällen Hauptkirche einer Stadt und Region und/oder besitzt besondere historische Bedeutung. Zu unterscheiden sind bischöflich und päpstlich (durch Breve) errichtete Propsteikirchen.
→ Kategorie: Propsteikirche

Im Ordensklerus

  • Benediktiner: Ursprünglich nach der Regel des Hl. Benedikt der Stellvertreter des Abtes im Kloster. Ab dem 10. Jahrhundert zunehmend durch den Titel Prior ersetzt. Die Bezeichnung Propst blieb aber noch länger für den Oberen kleinerer, häufig nicht selbständiger Klöster erhalten.
  • Regulierte Chorherren: Hier bezeichnet der Titel (Stifts-)Propst den Vorsteher eines selbständigen Klosters, so etwa bei den Augustiner-Chorherren oder z. Tl. den Prämonstratensern. Nach seiner Wahl durch das Stiftskapitel erhält er meist die Abts-Benediktion durch einen anderen Abt oder einen Bischof. Der Propst hat somit den Rang eines wirklichen Prälaten, rangiert (→Präzedenz) in der Hierarchie gleich nach einem Bischof und erfreut sich gleich diesem der Pontifikalien.
  • Praepositus, also mit der lateinischen Form des Begriffes, wird der Höhere Obere einer Kongregation des Oratoriums des Hl. Philipp Neri genannt. Die Kongregation wählt ihren Präpositus jeweils für drei Jahre.
  • Auch der Klostergeistliche in manchen klausurierten Frauenklöstern hieß früher häufig Propst.

Literatur: Art. Propst in: Religion in Geschichte und Gegenwart, 2. Aufl., Bd. 4, Tübingen 1930, Sp. 1559: Ph. Hoffmeister: Art. "Propst" in: LThK, 2. Aufl., Bd. 8, Freiburg 1963, Sp. 809; J. Hirnsperger. Art. "Dompropst" in: Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg 2004, Sp. 214f; N. Hilling: Von den Propsteikirchen , in: AKathR 126 (1954), S. 321-328; S. Haering u.a.. Statuten der deutschen Domkapitel, 2003;

Evangelische Kirchen

Damenstifte

Bei den freiweltlichen Damenstiften war die Pröpstin die Vertreterin der Äbtissin. Sie leitete die Güterverwaltung des Stifts und vertrat es auch bei einer Sedisvakanz. Ein berühmtes Beispiel war Aurora von Königsmarck als Pröpstin von Stift Quedlinburg. Wie bei männlichen Ordensgemeinschaften gab es auch Damenstifte und Frauengemeinschaften, die statt von einer Äbtissin ständig von einer Pröpstin geleitet wurden, so etwa das Magdalenenstift in Altenburg und die Frauenklöster der Augustinerchorfrauen, z. B. in Riedern am Wald.

Auch der männliche Rechtsvertreter eines Damenstifts, der meist aus der Ritterschaft stammte und kein Geistlicher war, trug mitunter den Titel Propst, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz. In Holstein wurde er auch Verbitter genannt.

Anglikanische Kirche

Der Domdekan einer anglikanischen Kathedrale heißt Provost, wenn diese gleichzeitig als Pfarrkirche dient.

Einzelnachweise


Siehe auch

Weblinks

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