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Protokollarische Rangordnung in der Schweiz

Die offizielle protokollarische Rangordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist durch das Protokollreglement und die Präzedenztabelle des Aussendepartementes bestimmt. Zu beachten ist, dass gemäss diesen Vorschriften nicht – wie verbreitet angenommen – der Nationalratspräsident, sondern der Bundespräsident das protokollarisch höchste Amt innehat.

Die protokollarische Reihenfolge der Amtsträger des Bundes unter sich richtet sich nach der Reihenfolge ihrer Wahl, diejenige der kantonalen Amtsträger nach der Reihenfolge der Kantone in der Bundesverfassung.

Rangfolge

  1. Die Bundespräsidentin (2012: Eveline Widmer-Schlumpf)
  2. Der Vizepräsident des Bundesrates (2012: Ueli Maurer)
  3. Die anderen Mitglieder des Bundesrates (in der Reihenfolge ihrer Wahl 2011: Doris Leuthard, Didier Burkhalter, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann, Alain Berset) und gleichrangig, jedoch nach den Bundesräten, der General (das Amt ist nur im Kriegsfall besetzt)
  4. Der Nationalratspräsident (2011/2012: Hansjörg Walter)
  5. Der Ständeratspräsident (2011/2012: Hans Altherr)
  6. Die Bundeskanzlerin (Corina Casanova)
  7. Der Bundesgerichtspräsident (Lorenz Meyer)
  8. Der Präsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (das Gericht ist nicht mehr existent)
  9. Frühere Mitglieder des Bundesrates (in der Reihenfolge ihrer Wahl 2009: Pierre Aubert, Leon Schlumpf, Rudolf Friedrich, Alphons Egli, Otto Stich, Elisabeth Kopp, Flavio Cotti, Arnold Koller, Adolf Ogi, René Felber, Kaspar Villiger, Ruth Dreifuss, Moritz Leuenberger, Ruth Metzler-Arnold, Joseph Deiss, Pascal Couchepin, Samuel Schmid, Christoph Blocher, Hans-Rudolf Merz)
  10. Gleichrangig: Regierungspräsidenten der Kantone, Kardinäle, der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds, Grossrabbiner
  11. Die 1. und 2. Vizepräsidenten des Nationalrates (2011/2012: Maya Graf, Ruedi Lustenberger)
  12. Die 1. und 2. Vizepräsidenten des Ständerates (2011/2012: Filippo Lombardi, Hannes Germann)
  13. Der Vizepräsident des Bundesgerichts (Susanne Leuzinger-Naef)
  14. Der Vizepräsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (das Gericht ist nicht mehr existent)
  15. Bischöfe
  16. Staatssekretäre der Bundesverwaltung
  17. Die Mitglieder des Nationalrates in der Reihenfolge ihrer Wahl
  18. Die Mitglieder des Ständerates in der Reihenfolge ihrer Wahl
  19. Die Richter am Bundesgericht
  20. Gleichrangig: Schweizerische Missionschefs, Korpskommandanten und die obersten FĂĽhrungspersonen der Nationalbank, SBB, Post und des ETH-Rates.
  21. Vizepräsidenten der Kantonsregierungen
  22. Mitglieder der Kantonsregierungen
  23. Direktoriumsmitglieder der Nationalbank
  24. Gleichrangig: Botschafter, Divisionäre, Delegierte des Bundesrats, Direktoren der Bundesämter, Generalsekretär der Bundesversammlung, Generalsekretäre der Departemente, Vizekanzler, Delegierte für Handelsverträge
  25. Gleichrangig: Stadtpräsident der Stadt Bern (2010: Alexander Tschäppät), Rektoren von Universitäten und Hochschulen
  26. Gleichrangig: Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Kantone, Brigadiere, stellvertretende Direktoren der Bundesämter
  27. Dekane von Fakultäten und Direktoren von Hochschulen
  28. Präsidenten der Kantonsgerichte
  29. Höhere kirchliche Würdenträger
  30. Professoren von Universitäten und Hochschulen
  31. Präsidenten der Regierungsbehörden von Gemeinden
  32. Gleichrangig: Staatsschreiber, Minister im diplomatischen Dienst, Obersten, Vizedirektoren der Bundesämter
  33. Mitglieder der gesetzgebenden Behörden der Kantone
  34. Gleichrangig: Kantonsrichter, Staatsanwälte der Kantone, Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Gemeinden, Oberstleutnants
  35. Gleichrangig: Majore, Sektionschefs, Pfarrer und Priester
  36. Vikare

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