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Prozesspolitik

Prozesspolitik ist eine Form der Wirtschaftspolitik, bei welcher der Staat die Wirtschaftsprozesse direkt beeinflusst, um den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren, oder das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu fördern.[1]

Nach den Zielrichtungen wird unterschieden:

  1. Konjunkturpolitik: Ziel ist die Vermindung von Konjunkturausschlägen. Die Konjunkturpolitik kann wiederum in nachfrage- und angebotsorientierte Politik unterschieden werden.[1]
  2. Wachstumspolitik: setzt an den Grundlagen des Wachstums an (z.B. der Investitionstätigkeit, dem Humankapital oder den Umweltressourcen). Sie ist im Gegensatz zur Konjunkturpolitik eher langfristig ausgerichtet.[1]
  3. Strukturpolitik: Die Reaktion auf regionale Ungleichgewichte und Krisen einzelner Branchen oder Sektoren der Wirtschaft.[1]
  4. Verteilungspolitik: zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  5. Magisches Viereck: Stabilisierungspolitik (→ Stabilitäts- und Wachstumsgesetz)

Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik, die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Preispolitik und die Einkommenspolitik.

Abgrenzung

Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Rahmenbedingungen zu gestalten, innerhalb derer die Wirtschaftsprozesse stattfinden (→ Wirtschaftsordnung), werden der Ordnungspolitik zugeordnet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik
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