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Der Quickborn-Arbeitskreis ist ein aus der katholischen Jugendbewegung hervorgegangener Mitgliedsverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend.
Inhaltsverzeichnis |
Die Mitglieder des Quickborn-Arbeitskreises leben nicht nach schriftlich festgelegten Grundsätzen. Sie fühlen sich untereinander verbunden in dem Bemühen, Antworten auf Fragen zu Gegenwart und Zukunft zu finden.
Aus der Tradition der Jugendbewegung heraus strebt der Arbeitskreis Quickborn nach Offenheit gegenüber allen Bereichen des menschlichen Lebens, nach Einfachheit und Wahrhaftigkeit. Die Mitglieder wollen aus der Erkenntnis leben, dass zum freien Menschensein die Gemeinschaft gehört.
Mittelpunkt des Arbeitskreises sind Tagungen auf Burg Rothenfels, bei denen sich Menschen aller Altersstufen begegnen. Dabei finden Referate, Gesprächskreise, musisch-kreative Arbeitskreise und selbstgestaltete Gottesdiensten statt. Während zum thematischen Teil in der Regel Referenten eingeladen werden, die die Werkwoche begleiten, werden die musisch-kreativen Angebote ausschließlich von den Teilnehmern selbst gestaltet.
Bedeutende Tagungen des Quickborn-Arbeitskreises auf Burg Rothenfels sind die Werkwoche im August und die Silvestertagung nach Weihnachten. Neben den Tagungen auf Burg Rothenfels finden auch Tagungen von den Jugendlichen des Arbeitskreises auf dem Senklerhof im Schwarzwald statt. Der Senklerhof wurde von Mitgliedern des Arbeitskreises aus dem badischen Raum erworben und zu einer kleinen Tagungsstätte ausgebaut.
Der Quickborn-AK verzichtet auf eine gezielte Mitgliederwerbung. Die Jugend des Quickborn-Arbeitskreises ist Mitgliedsverband im Bund der Deutschen Katholischen Jugend.
Der Quickborn-Arbeitskreis trifft sich zu regelmäßigen Tagungen vorwiegend auf Burg Rothenfels.
Vorstufe des Quickborn war ein Zirkel von Schülern im (katholisch) bischöflichen Knabenkonvikt in Neisse, die ihre Freizeit gestalten wollten, ohne sich zu den Genussgiften Alkohol und Tabak nötigen zu lassen. Die Satzung nannte als Zweck, Kameradschaftlichkeit unter den Gymnasiasten ohne Genussgifte zu pflegen, und sah vor, dass etwa monatlich belehrende und unterhaltende Versammlungen für Mitglieder und Gäste veranstaltet wurden. Die Schüler wählten den Vorstand ihrer Vereinigung selbst, ein Oberlehrer des Gymnasiums übernahm das Protektorat. 1910 genehmigte die königlich preußische Schulverwaltung die Satzung. Sie wurde zum Vorbild für die Satzungen ähnlicher Vereinigungen, die damals an vielen anderen Orten im Deutschen Reich und in Österreich gegründet wurden. 1912 widmete sich ein Zirkel in Breslau nach dem Vorbild des Steglitzer Wandervogels besonders auch dem Wandern aufs Land. Seit 1913 gab es auch gleichartige Zirkel für Mädchen.
Von April 1913 an gab Bernhard Strehler eine Zeitschrift heraus, die den inzwischen zahlreichen Gruppen dieser Art als Forum für Anregungen und Diskussion dienen sollte. Man suchte einen Namen, der statt der negativen Vorstellung „Abstinenz“ eine positive Grundhaltung verkünden sollte. Einen schlesischen Obertertianer hatte die Gedichtsammlung „Quickborn“ des dithmarscher Mundartdichters Klaus Groth (1819 bis 1899) beeindruckt, und auf seinen Vorschlag hin bekam auch die Zeitschrift den Titel „Quickborn“. Bis 1917 nannten sich nach und nach alle Gruppen nach ihrer Zeitschrift.
Der Name der Zeitschrift entsprach dem inneren Vorhaben der Gemeinschaft: die Abkehr vom Schädlichen macht den Weg frei zum Nützlichen. Vor allem aber den inneren Blick wendet man ab von dem, was man nicht will, und fasst das ins Auge, was man will.
Angeregt von ihren Führern Bernhard Strehler, Klemens Neumann und Heinrich Hoffmann, aber aus eigener Zustimmung, Entscheidung und Gestaltung brachte Quickborn viele Neuerungen in Gang, die heute selbstverständlich scheinen, damals aber gegen den Widerstand der herkömmlichen Autoritäten eingeführt wurden und nicht durchweg durchgesetzt werden konnten. Quickborn war Anreger und Vorreiter für viele Bestrebungen, die auch andere Zweige der Jugendbewegung und Lebensreform sich zu eigen machten (Streit um Priorität oder Urheberschaft wäre müßig, es „lag eben in der Luft“). Die Aufzählung ist lang.
Solche Erwartungen oder Forderungen standen im Widerspruch zu nicht wenigen „Selbstverständlichkeiten“ der damaligen Autoritäten. Beispielsweise führte die Einbeziehung beider Geschlechter sogar zu einem Antrag bei der deutschen Bischofskonferenz, den Quickborn-Bund zu verbieten. Tatsächlich aber machten sich andere Vereinigungen der Jugendbewegung, der Lebensreform, der staatlichen und der privaten Schulgestaltung nicht wenige Neuerungen zu eigen, welche die Quickborn-Jugend und ihre Führer zuerst angeregt hatten.
Es gibt kein Maß dafür, wie sehr die Selbsterziehung im Quickborn seinen Mitgliedern die Festigkeit verschaffte, den Zumutungen und Versuchungen des totalitären Regimes der Dreißiger- und Vierzigerjahre innerlich und äußerlich zu widerstehen.
Wenn man Formen und Bezeichnungen, die der Quickborn geprägt und eingeführt hat, im Wortschatz der national-sozialistischen Hitlerjugend und der international-sozialistischen Freien Deutschen Jugend wiederfindet, so darf man der Frage nicht ausweichen, wer wen bestohlen hat, in welchem Maße und mit welchem Ziel Gedanken abgefälscht wurden.
Neue Formen für die Gestaltung des katholischen Gottesdienstes hat Romano Guardini vorgeschlagen; Quickborner bei ihren Tagungen haben sie erstmals erprobt (liturgische Bewegung). Einige dieser neuen Formen wurden in die Beschlüsse des Vatikanischen Konzils der Sechzigerjahre aufgenommen.
Die Gesamtzahl der Mitglieder in örtlichen Zirkeln stieg von 1.827 (1914) auf 7.000 (1918). Grundsätzlich lehnte man zunächst eine formalisierte Organisation ab. Um gemeinsame Fragen gemeinsam besser erörtern zu können, trafen sich Mitglieder von 1914 an regional, und die örtlichen Quickborn-Gruppen schlossen sich dann doch zu Quickborn-Gauen zusammen. Schließlich bot vom 1. April 1917 an das Quickborn-Sekretariat in Rothenfels Informationen und Ratschläge für Neugründungen, Gestaltung des Gruppenlebens und Verbindung der Gruppen untereinander. Im Herbst 1917 gründeten Bernhard Strehler, Klemens Neumann und Hermann Hoffmann in Frankfurt am Main den „Verein der Quickbornfreunde e.V.“. So wurde die Zentrale der Quickbornbewegung eine rechtsfähige juristische Person. Dieser Verein kaufte im Februar 1919 vom Fürsten von Löwenstein die mittelalterliche Burg Rothenfels oberhalb der Stadt Rothenfels. Die Burg lag symbolträchtig nahe am Main, dem Strom der Mitte Deutschlands, war aber baufällig. Klemens Neumann, damals im 46. Lebensjahr, ließ sich für ein halbes Jahr von seiner Lehrtätigkeit am Lyzeum in Neisse beurlauben und setzte die Räume in Stand, weitgehend mit eigenen Händen und aus eigener Tasche. Dank seiner Tatkraft besaß nun der Bund Quickborn als erste deutsche Jugendorganisation ein eigenes Gebäude in Gestalt dieser Burg.
Schon im August 1919 versammelten sich auf Burg Rothenfels 524 Mädchen und Jungen aus ganz Deutschland, ferner Lehrerinnen und Lehrer im Laien- und im Ordensstand zum ersten allgemeinen deutschen Quickborntag. Die anwesenden Gruppen einigten sich auf gemeinsame Grundsätze, darunter:
Die Abstinentenzirkel waren zum katholischen Wandervogel geworden.
Der Quickborn war vorangegangen, andere Gruppen folgten dem Beispiel mit je eigenen Inhalten.
1920 hatte der Bund Quickborn mit etwa 8000 Mitgliedern den Gipfel seiner Entfaltung erreicht. Er war „von unten nach oben“ organisiert in drei Ebenen:
Die mittelalterliche Burg Rothenfels brauchte ständig weitere Instandsetzung und Modernisierung (Wasserleitung, Elektrizität), der Bund musste Schulden abtragen. Hohe Geldbeiträge konnte die Bundesleitung von den überwiegend jugendlichen oder jungen Mitgliedern nicht verlangen. Noch dazu verloren durch die Geldentwertung der frühen Zwanzigerjahre Zuschüsse, die dennoch kamen, ihren Wert, während sie auf dem Postwege unterwegs waren. Trotzdem wurden beharrlich die Räume ausgebaut für die Arbeit der Bundes-Zentrale und als Jugendherberge. Zunächst unterhielt der Bund auch einen Verlag, eine Buchhandlung, ein „Zeugamt“ (es lieferte Ausrüstung zum Wandern), sogar einen Betrieb für gärungslose Früchte-Verwertung. Diese wirtschaftliche Tätigkeit musste der Bund aber 1925 aufgeben.
Hauptsächlich war die Burg Sitz der Quickborn-Kanzlei und Heimstatt für Besuche einzelner Mitglieder, für Begegnungen und Veranstaltungen verschiedener Gruppen und die Zusammenkunft des ganzen Bundes beim Quickborn-Tag und „Bundes-Thing“. Von 1922 an trafen sich auf der Burg ältere Quickborner zu religiösen, sozialen und kulturellen „Werkwochen“. 1927 führte Guardini Begegnungen ein, bei denen Quickborner und Gäste für Karwoche und Ostern neue liturgische Formen erprobten.
Das Leben der Gruppen, der Gaue und des Bundes erschöpfte sich nicht in romantisch gefühligem Zeitvertreib, den Schwerpunkt bildeten auf allen drei Ebenen Gespräche über Fragen der Lebensgestaltung. Man diskutierte und stritt „über Gott und die Welt“ und konnte sich keinesfalls immer einigen. Die Inhalte hatten drei Hauptbereiche:
Volljährig gewordene Mitglieder suchten die in der Jugend gewählte Lebensgestaltung in selbständiger Verantwortung „vor Gott und den Menschen“ nun in ihrem Berufsleben wirksam werden zu lassen. Sie verstanden sich nicht mehr als „Jugendbewegung“, sondern als „Kulturbewegung“. Ihre Zugehörigkeit zum Bund gestaltete sich in immer wieder wechselnden Formen. Es gab organisatorische Abspaltungen und Wiedervereinigungen mit je eigenen Programmen. Die Zeitschrift „Quickborn“ blieb einigendes Band über einer Vielfalt geistiger Richtungen.
1924 und 1925 beschlossen Bundesleitung und „Bundesthing“ Grundsätze, die auch für Erwachsene Alkohol- und Tabak-Abstinenz verbindlich machen sollten, „deren Ablehnung bedeutet Bruch mit dem Bund“. Verboten wurde auch, „den Quickborn für politische, wirtschaftliche, pädagogische, soziale, lebensreformerische Bestrebungen [...] einzusetzen.“ Diese Abkehr vom Quickborn-Grundsatz selbständiger Verantwortlichkeit veranlasste rund ein Viertel der Mitglieder zu Widerspruch und Austritt. Daraufhin wollte oder konnte die Bundesleitung nicht mehr amtieren, so dass zeitweise der Bund praktisch nicht mehr bestand. Eine neue Bundesleitung (Guardini) fand 1927 mildere Formulierungen, aber die frühere Einheit des Bundes war vertan. Manche Quickborner gingen zu anderen Vereinigungen oder gründeten eigene Kreise. Einer davon war der politisch ausgerichtete „Oktoberkreis“ mit Ida Coudenhove, Walter Dirks und Ludwig Neundörfer.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte im Deutschen Reich wurden „gleichgeschaltet“ gemäß den Zielen und Grundsätzen der einzig noch erlaubten Partei, der NSDAP. Schritt für Schritt wurden Vereinigungen jeder Art Gliederungen der NSDAP angeschlossen, unterstellten sich der Führung national-sozialistischer Parteigenossen, lösten sich auf oder wurden verboten.
Um einer zwangsweisen Umgestaltung zuvorzukommen, löste auf Guardinis Rat Quickborn seinen Älteren-Bund auf und ließ den „Verein der Quickbornfreunde e. V.“ anders eintragen als „Verein der Freunde von Burg Rothenfels e. V.“. Das Quickborn-Blatt wurde als „vertrauliche Handschrift“ gedruckt. Die meisten Gaue, Kreise und Gruppen arbeiteten weiter wie bisher, nur möglichst unauffällig, z. B. indem sie ihre Begegnungen anders bezeichneten. Die Bundestreffen fanden nicht mehr auf Burg Rothenfels statt, sondern an wechselnden anderen Orten und wurden als religiöse Einkehrtage angekündigt. Aber religiöse Einkehrtage waren sie ihrem Wesen nach ja schon immer gewesen.
Dem Quickborn als katholischer Jugendorganisation bot fast bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs das Reichskonkordat einen gewissen Schutz unter der Bedingung, dass die Jugendarbeit erkennbar auf rein religiöse Tätigkeit beschränkt blieb. Am 16. August 1939 allerdings verfügte die zuständige Dienststelle der Gestapo auch die Auflösung der katholischen Jugendvereinigung Quickborn und des „Vereins der Freunde von Burg Rothenfels e.V.“ „einschließlich aller Neben- und Untergliederungen und angeschlossenen Vereinigungen“ und verbot jede Tätigkeit, „die den Versuch einer Fortführung dieser Organisation oder einer Neugründung mit gleichen oder ähnlichen Zielen darstellt“. Rechtsgrundlage der Maßnahme war die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933.
Zwei Wochen später begann der Zweite Weltkrieg. Führung und Mitglieder des Quickborn hielten privat ihre persönliche Verbindung aufrecht, solange und so gut die wechselnden Schicksale von Krieg und Vertreibung das zuließen.
Bald nach Kriegsende (1947) gründeten Quickborner ihren Bund neu als „Lebensbewegung für Katholiken aller Generationen und Stände“, den Arbeitskreis Quickborn.