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| Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung | |
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| Datum: | 2. Februar 1971
<tr> <td>Inkrafttreten:</td> <td>1975</td> </tr> |
| Fundstelle: | UN Treaty Series No. 14583. As amended by the Paris Protocol, 3 December 1982, and Regina Amendments, 28 May 1987[1] |
| Vertragstyp: | Multinational |
| Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
| Unterzeichnung: | 10 (Australien, Finnland, Norwegen, Schweden, Südafrika, Bulgarien, Neuseeland, Marokko, Gabun, Niger, Thailand) |
| Ratifikation: | 160 (Juli 2011)(A)[1] |
| (A) * 73 Staaten auch Regina Amendments, inkraftgetr. 1. Mai 1994; 9 Staaten nur Konvention 1971
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| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. | |
Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung, englisch Convention on Wetlands of International Importance especially as Waterfowl Habitat. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde.
Inhaltsverzeichnis |
Das Übereinkommen[1] wurde am 2. Februar 1971 geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Umweltschutz. Die Bezeichnung rührt von der Stadt Ramsar im Iran, in der die Vertragsverhandlungen stattfanden. Die Konvention trat 1975 in Kraft.
Vier Hauptbereiche sind von den Vertragsparteien umzusetzen:
Vorausgegangen waren dieser Konferenz erste großräumige und überregionale Wasservogelzählungen in den 60er Jahren, die einen massiven Rückgang der betreffenden Vogelarten belegten. Das Abkommen verpflichtet die Beitrittsstaaten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die Biodiversität in den ausgewiesenen Gebieten zu erhalten. Es wird kein totales Nutzungsverbot angestrebt - ein solches wäre für viele der ärmeren Staaten auch kaum durchführbar - sondern der Grundsatz der nachhaltigen, ökologisch ausgewogenen Nutzung (“wise use”) soll verwirklicht werden.
Eine Deklaration als Ramsar-Gebiet ist keine Schutzkategorie im eigentlichen Sinne, das heißt, sie stellt keine konkrete rechtliche Handhabe dar, sondern ist ein „Prädikat (Gütesiegel)“,[2] der Schutz selbst ist auf freiwilliger Basis der Unterzeichnerstaaten. Die Umsetzung der durch die Konvention eingegangenen Verpflichtungen erfolgt beispielsweise durch mehrere europäische Richtlinien und Umweltrecht auf nationaler Ebene.
Ein eigenes Büro, das Internationale Ramsar-Sekretariat in Gland, am Südwestufer des Genfersees, dient der Überwachung der Umsetzung der Konvention und ihrer Weiterentwicklung. Alle drei Jahre werden auf Konferenzen der Vertragsstaaten Berichte über den Stand des Feuchtgebietsschutzes vorgelegt.
Derzeit genießen 1.950 Gebiete mit mehr als 1,9 Millionen km² den Schutz gemäß den Richtlinien der Konvention; sie verteilen sich auf 160 Staaten (Stand Juli 2011).
Wattenmeer bei Sylt (Deutschland)
Auenlandschaft im Nationalpark Donau-Auen (Österreich)
Feuchtgebiet im Parc Natural dels Aiguamolls de l'Empordà (Spanien)
Gebiete:
Albanien* |
Andorra |
Belgien** |
Bosnien und Herzegowina** |
Bulgarien |
Dänemark* |
Deutschland* |
Estland |
Finnland* |
Frankreich* |
Griechenland* |
Irland* |
Island* |
Italien |
Kosovo |
Kroatien** |
Lettland* |
Liechtenstein* |
Litauen* |
Luxemburg* |
Malta |
Mazedonien |
Moldawien |
Monaco* |
Montenegro |
Niederlande* |
Norwegen* |
Österreich* |
Polen* |
Portugal |
Rumänien |
Russland* |
San Marino |
Schweden* |
Schweiz* |
Serbien** |
Slowakei |
Slowenien* |
Spanien |
Tschechien |
Ukraine |
Ungarn* |
Vatikanstadt |
Vereinigtes Königreich* |
Weißrussland
Afrika | Asien | Europa | Nordamerika | Ozeanien | Südamerika
durchgestrichen … nicht ratifiziert; * … Regina Amendments 1987; ** … nur Konvention 1971