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Unter Raumplanung werden die planerischen Vorgänge subsumiert, ein bestimmtes Verwaltungsgebiet als geographischen Raum nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen[1].
Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, der Geographie, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt. Zur Raumordnung, Stadt- und Landschaftsplanung gibt es starke Querverbindungen. In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe.
Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie).
Inhaltsverzeichnis |
Siehe Artikel Raumplanung in der Schweiz.
Die Aufgabe der Raumplanung gemäß § 1 des schweizerischen Raumplanungsgesetz (RPG) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen [Anm.: und mit entsprechendem Monitoring verknüpft] werden, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und der Zusammenhalt Europas geschaffen werden.
Da das Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung sowohl die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) als auch informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.
Es fällt den Raumplanern oftmals schwer, eine Definition für ihre Disziplin zu finden, ohne dass inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden.
Der mittlerweile emeritierte Professor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund, Heinrich Schoof definiert Raumplanung folgendermaßen: „Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet." (Schoof, Heinrich: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999)
In Deutschland und Österreich etablierte sich die wissenschaftliche Raumplanung, welche in engem Zusammenhang mit der angewandten Geographie steht, mit der Ostforschung und Volks- und Kulturbodenforschung in der Zwischenkriegszeit. Die Raumplaner beschäftigten sich u.a. mit Lebensraum-Konzepten, der Umvolkung und Überfremdung sogenannter "Volksgruppen" und der Bevölkerungspolitik für die deutschen Siedlungsgebiete. Ideologisch hatte Hans Grimm großen Einfluss auf die Raumplanungsforschung, fachliche Impulse kamen vom Geographen Friedrich Ratzel. Raumplaner erleben im Nationalsozialismus einen Karriere-Boom. An dem Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Nach dem Ende des NS-Regimes 1945 gab es in der Bundesrepublik weder personell noch zu den bisherigen Forschungen, zu ihrer Methodik und ihrem Vokabular größere Veränderungen.
Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip"). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:
Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).
Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.
Europaebene:
Bundesebene:
Landesebene:
Regionsebene:
Spitzenverbände, Fachakademien:
| Planungsebene | Institution | Programm, Plan | Fachplanung |
| Europäische Union | Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) | Empfehlungen und Texte der Konferenzen, Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) | Einwirken auf alle Ebenen |
| Bundesrepublik | Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung | Leitbilder der Raumordnung | |
| Bundesland | Oberste Landesplanungsbehörde | Landesentwicklungsprogramm, -plan | |
| Region | Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident | Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan) | |
| Gemeinde | Magistrat, Baudezernat | Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) | |
| Haus, Objekt | Bauherr, Architekt | Bauplan | |
frei nach: H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB
Bundesebene:
Landesebene:
Gemeindeebene:
Obgleich die Schweiz ein dicht besiedeltes Land ist (Rang 44 von ca. 190 Staaten global, wobei der Alpenraum zwangsläufig nur dünn besiedelt ist, was die Dichte weiter konzentriert), wird die Raumplanung ziemlich locker gehandhabt. Der Bund gibt in einem kurzen Rahmengesetz einige pauschale Grundsätze vor. Der Hauptteil der Gesetzgebung liegt bei den Kantonen, welche ihren Gemeinden in der Regel einen recht großen Planungs-Spielraum gewährleisten. Die Gesetzgebung räumt den Interessen des Privateigentums und der Bauwirtschaft einen hohen Stellenwert ein: Wenn genügend politisches Gewicht von bauwilligen Grundeigentümern vorliegt, werden die Bauzonen jeweils ohne allzu große Umtriebe vergrößert. Zusätzlich gehen immer mehr Kantone dazu über, die in der Schweiz traditionelle direkte Demokratie auf Gemeindeebene in Bezug auf die Raumplanung aufzuheben und diese Kompetenz von den Gemeindeversammlungen auf die Gemeinderäte (Exekutiven) zu übertragen.
Siehe auch: Raumplanung in der Schweiz
Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Geographie, Architektur oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird.
An folgenden deutschen Universitäten und Fachhochschulen werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:
Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):
Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.
Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.
Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.
Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.
In Österreich kann Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien studiert werden; bis etwa 1975 war es auch eine Vertiefung des Architektur-Studiums. Als Spezialisierung wird Raumplanung in den Studien der Geographie an der Universität Wien angeboten, sowie im Studium Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung an der Universität für Bodenkultur Wien.
In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: Die ETH Zürich, Gruppe Verkehrs- und Raumplanung bietet einen Masterstudiengang "Raumentwicklung und Infrastruktursysteme" sowie einen berufsbegleitenden Master of Advanced Studies "Raumplanung" an. Raumplanung kann ausserdem auch an der Hochschule für Technik Rapperswil studiert werden.
Die ETH Zürich führt gemeinsam mit der HafenCity Universität Hamburg, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Stuttgart, der Technische Universität Wien und der Technischen Universität München das internationale Doktorandenkolleg "Forschungslabor Raum" durch, das sich mit raumplanerischem Entwerfen beschäftigt.
In Deutschland konkurrieren zwei Berufsverbände um die Mitgliedschaft und Interessenvertretung von Raumplaner/innen:
Mitglieder der SRL erhalten kostenlos die Zeitschrift "PlanerIn", das Gegenstück des IfR heißt "RaumPlanung". Beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen in der PlanerInnen-Szene.
In der Schweiz heisst der Berufsverband
In Österreich sind selbstständige Raumplaner/innen, d.h. die nicht ausschließlich im universitären Bereich, in der Hoheitsverwaltung oder bei einem Raumplanungsbüro angestellt sind, je nach Befugnis als
wobei in beiden Verbänden eine Zwangsmitgliedsschaft besteht.