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Die Rechtsabteilung ist eine Abteilung bzw. ein Referat in einem Unternehmen, in dem von Juristen die rechtlichen Fragestellungen des Unternehmens bearbeitet werden.
Die Rechtsabteilung ist üblicherweise als Stabsstelle direkt der Geschäftsleitung zugeordnet. Sofern ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung gleichzeitig eine Zulassung als Rechtsanwalt hat - was nicht erforderlich ist - wird er/sie als Syndikus bezeichnet.