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Die Rechtschreibung des Niederländischen beschreibt die korrekte schriftliche Wiedergabe der niederländischen Sprache. Sie hat offiziellen Charakter in den Niederlanden, Flandern und Suriname. Das Niederländische wurde zum ersten Mal von Matthias de Vries und L.A. te Winkel 1863 kodifiziert. Diese Orthographie wurde 1863 in Belgien eingeführt, in den Niederlanden erst 1883. Sie wurde im Folgenden einige Male angepasst:
Die festgelegte Orthographie ist wie in Deutschland allein für Regierungsorgane und Schulen verpflichtend, jedoch wird sie von den meisten Niederländern trotzdem befolgt. Als Richtlinie hierfür dient die Woordenlijst Nederlandse Taal (Wortliste der niederländischen Sprache), besser bekannt als das Grüne Büchlein (het groene boekje).
Um mit der Sprachentwicklung Schritt zu halten, wird die Rechtschreibung alle zehn Jahre angepasst. Die Taalunie begründet dies mit den fortlaufenden Veränderungen die sich im Niederländischen wie in allen anderen Sprachen vollziehen. Neue Wörter kommen hinzu und veraltete Wörter werden entfernt.
Inhaltsverzeichnis |
Die Darstellung der Phoneme durch Grapheme ist recht eindeutig im Niederländischen. Schwierigkeiten bestehen insbesondere in der korrekten Darstellung des Auslauts (Auslautverhärtung).
Die Darstellung vokalischer Morpheme ist weniger einfach. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Darstellung der Vokallänge. Dafür ist die Kenntnis der Silbenstruktur wichtig. Folgende Regeln gelten:
Treffen in der Schrift zwei Vokale aufeinander, die als Langvokal oder Diphthong gelesen werden könnten, obwohl das nicht beabsichtigt ist, wird der zweite mit einem Trema markiert (Zoölogie, geïdentificeerd).
Generell werden Fremdwörter an die niederländische Orthographie angepasst (kado, von frz. cadeau, Geschenk), jedoch werden Diakritische Zeichen oft beibehalten (überhaupt, Bühne, enquête, crèche).
In den Niederlanden wird die Rechtschreibung durch das Wet voorschriften schrijfwijze Nederlandsche taal (Gesetz zur Vorschrift der Schreibweise der Niederländischen Sprache) vom 14 Februar 1947 geregelt. Im Gesetz von 1947 macht die Regierung den Gebrauch für ihre Organe und die Bildungseinrichtungen verpflichtend. Bildungseinrichtungen, deren Prüfungen nicht der offiziellen Rechtschreibung folgen, können keine durch die Regierung anerkannte Diplome verleihen.
1996 wurde der Spellingsbesluit (Rechtschreibbeschluss) gefasst, der die niederländische und die belgische Orthographie unter gemeinsame Ägide stellt.
Die Rechtsgrundlage für die Rechtschreibung in Flandern bildet der Spellingsbesluit von Prinzregent Karl von Belgien vom 9. März 1946. Er legt fest, dass die offizielle Rechtschreibung für Regierungsorgane und Bildungseinrichtungen verpflichtend ist. Bei Nichtbeachtung ist jedoch keine Strafe vorgesehen.
1996 wurde der Spellingsbesluit (Rechtschreibbeschluss) genommen, der die niederländische und die belgische Orthographie unter gemeinsame Ägide stellt.
Folgende Dokumente haben durch den Spellingsbesluit in beiden Ländern Rechtskraft:
Die obenerwähnte Woordenlijst Nederlandse taal ist eine Erweiterung dieser Beilagen. Die heißt, dass nicht alle Wörter im Grünen Büchlein offiziellen Status genießen: Ein Wort des Grünen Büchleins, das weder in Beilage 2 aufgenommen ist, noch unter eine der in Beilage 1 erwähnten Regeln fällt, hat keinen offiziellen Status.
In einer Anzahl Wörterbücher und anderen Referenzmaterialien wich nach 1995 die Rechtschreibung in einigen Punkten vom Grünen Büchlein ab. Dies betraf vor allem die Wörterbücher von Van Dale, Het Spectrum und das Weiße Büchlein (s. u.). Seit 2005 folgen alle diese Werke wieder der offiziellen Rechtschreibung.
Da diese Nachschlagewerke zu gleicher Zeit anhand interpretationsfähiger Regeln geschaffen wurden, finden sich in ihnen eine Anzahl unterschiedlicher Handhabungen. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Weiterhin hat Genootschap Onze Taal einen eigenen Rechtschreibführer zusammengestellt, worin ein bewusst von der offiziellen Regelgebung abweichendes System benutzt wird: das Witte Boekje (Weißes Büchlein). Das Weiße Büchlein strebt ein größeres Vertrauen ins eigene Sprachgefühl des Sprechers an und präsentiert daher nach eigener Aussage leichter verständliche Regeln. Bemerkenswert am Weißen Büchlein ist, dass jedes Wort in ihm einen Verweis zu den es betreffenden Rechtschreibregeln trägt. Das Weiße Büchlein behält weiterhin einige mit der Reform von 1995 veraltete Regeln bei, so z. B. die Regel, dass Temporalnomina wie Middeleeuwen Mittelalter oder Quartair Quartär mit Großbuchstaben beginnen.
Der größte Stein des Anstoßes war das sogenannte Zwischen-N, wie in panne(n)koek Pfannkuchen. Dieses war in der alten Rechtschreibung nicht vorhanden und wird auch nicht ausgesprochen. Jedoch wurde seine Anwesenheit allgemein als wünschenswert angesehen, da das Wort wie im Deutschen wie ein Kompositum aus pannen (Pfannen) und koek (Kuchen) aussieht (richtig zeigt deutsch Pfannen- allerdings die alte Endung des Genetivs Singular, nicht etwa den Plural). Da das -n im Plural pannen auch nicht gesprochen wird, bot es sich an, pannenkoek zu schreiben. Dies wurde von der Reform auch so geändert, jedoch unterblieb eine analoge Änderung von paarde(n)bloem (Löwenzahn, eigentlich Pferdeblume). Dieser Mangel an Konsequenz führte zu Verwirrung.
Des Weiteren führte die Abschaffung von empfohlenen Alternativen und die Ersetzung des Tremas zur Vokaltrennung bei Komposita durch einen Bindestrich (zeeëend → zee-eend, See-Ente) zu Unmut.
Diese Anpassung brachte wenig Neues. Lediglich einige in der Praxis untaugliche Regeln, die auf der Reform von 1996 beruhten, wurden angepasst. Dies betraf u. a. die oben erwähnte paardenbloem und einige Fälle von Groß- und Kleinschreibung, Abkürzungen und Akzentsetzung. Auch wird die Beugung von englischen Lehnwörtern geregelt. Insgesamt umfasst das Grüne Büchlein mittlerweile 102.000 Einträge. Davon sind ungefähr 1000 verändert worden, und neue wie z. B. i-bankieren und tsunami wurden hinzugefügt.
Trotz der geringen Anzahl an Änderungen teilten im Dezember 2005 eine Anzahl niederländischer Massenmedien mit, die neue Rechtschreibung zu boykottieren. Dies waren u. a. De Volkskrant, NRC Handelsblad, Trouw, Elsevier, Vrij Nederland, HP/De Tijd, De Groene Amsterdammer, NOS und Planet Internet. Schriftsteller wie Connie Palmen, Maarten 't Hart, A.F.Th. van der Heijden, Tom Lanoye, René Appel und Nicolaas Matsier schlossen sich dem Boykott, festgelegt im Weißen Büchlein, an.
In Flandern wurde dieser Boykott nie wirklich ernstgenommen, und mit wenigen Ausnahmen werden die offiziellen Regeln der Taalunie weiterhin befolgt.