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Rechtsobjekt

Unter Rechtsobjekt oder Rechtsgegenstand versteht man (insbesondere im Sachenrecht) den Gegenstand, auf den sich ein subjektives Recht bezieht oder an dem es besteht.

Rechtsobjekt ist damit der Oberbegriff zu

  1. Sachen im Rechtssinne, d.h. körperlichen bzw. greifbaren Gegenständen (siehe dort auch zu Tieren) und
  2. Immaterialgütern, d. h. nichtkörperlichen Gegenständen wie etwa Patenten.

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