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Regentschaft (von lat. regere = regieren, lenken, leiten) bezeichnet die Herrschaft eines Regenten (und nicht, wie häufig zu finden) die Herrschaft oder Regierungszeit eines Monarchen.
Ein Regent ist ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt einer Monarchie, der in Stellvertretung des legitimen Monarchen die Macht ausübt.
Grund der Regentschaft ist häufig die Minderjährigkeit des Monarchen, seltener seine Verhinderung durch schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, der dann als Prinzregent regiert. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.
Für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen oblag im Heiligen Römischen Reich den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte.
Historisch bedeutsam sind u. a.