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Reich bezeichnet das Territorium eines Regenten, eines Staates oder allgemeiner einer politisch organisierten Gemeinschaft.
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Das Wort und das zugehörige Adjektiv reich ist lt. dem „Etymologischen Wörterbuch des Althochdeutschen“ keltischen Ursprungs und wurde höchstwahrscheinlich wegen der Übernahme keltischer Rechtsnormen durch die Germanen in der Folge auch von ihnen entlehnt. Die Kelten verstanden darunter den ideellen bzw. materiellen Reichtum. Erstmals bei Grimm wird es als: „allgemein das mit einem herscher in zusammenhang stehende, von ihm abhängige“ (Grimm)[1] bezeichnet, entspricht also lateinisch regnum. Es findet sich in allen germanischen Sprachen (etwa nl. rijk), und stammt vom keltischen -rig „Macht“.[2]
Das althochdeutsche rîhhi entspricht auch schon dem ursprünglichen Gebiet (zu gebieten), lat. imperium „das unter dem Befehl stehende“. Die Bedeutung von rîhhi umfasst „Regierung;[3] Herrschaft, Gewalt; reich, mächtig; hoch[4]“, so erhalten etwa in Ostarrîchi (dem Vorläufer Österreichs, im Sinne „(erobertes) Land im Osten“ gedeutet, und nicht als „Ostmark“ im Sinne einer Institution). Diese Deutung entspricht zwar der traditionellen Überlieferung, es gibt dafür (erobertes Land oder Staatsgebiet) aber keinen historischen Befund. Da es sich bei Ostarrîchi um einen sehr kleinen Landstrich handelte, ist die übliche Deutung als „Reich“ äußerst unglaubwürdig. Auch entsprach diese Bezeichnung nicht der amtlichen Sprache des Hochmittelalters, sondern wurde in Ermangelung dessen der Umgangssprache entlehnt. Neuere soziolinguistische Interpretationen sehen deshalb eher einen Bezug zum keltischen Sonnenbegriff (Göttin Ostara) und damit die Bedeutung ein Landstrich „reich an Sonne“ vor, oder Namen wie Richard („Herrschaft und Strenge“), Ulrich, Heinrich („der sein Vermögen bzw. Heim beherrscht“).[5]
Mittelhochdeutsch steht rîche, nie bezeichnet es ursprünglich den Regenten selber, im Heiligen Römischen Reich ist die Bezeichnung Kaiser und Reich „Oberhaupt und Glieder des Reiches“ formelhaft[6] – später aber findet sich auch diese Übertragung.[7] Der Aspekt des „Beherrschten“ bleibt dabei primär, löst sich jedoch vom rein Territorialen.
Herrschaftsgebiete vieler staatlicher Gebilde werden so genannt:
Siehe auch: Altreich, Altes Reich
Im übertragenen Sinne: