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Noch während der Zeit des Nationalsozialismus fanden Wahlen zum deutschen Reichstag statt. Reichstagspräsident war im gesamten Zeitraum Hermann Göring. Der Reichstag beschloss - nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 - am 24. März 1933 mit Zweidrittelmehrheit das Ermächtigungsgesetz und trat damit faktisch seine Gesetzgebungskompetenzen an die Reichsregierung ab; danach wurde er mitunter spöttisch als der „teuerste Gesangsverein Deutschlands“ bezeichnet (wegen des Singens der Nationalhymne).
Inhaltsverzeichnis |
Da das eigentliche Reichstagsgebäude infolge des Brandanschlags unbrauchbar wurde, baute man den Vorführungssaal der dem Reichstag gegenüberliegenden Krolloper in einen Sitzungssaal um.
Bei den oben genannten Wahlen stand jeweils nur die NSDAP zur Wahl, bei Volksabstimmungen gab es hingegen die theoretische Möglichkeit der Gegenstimme.
Gemäß den Regelungen des Weimarer Wahlgesetzes wurde für je 60.000 abgegebene Stimmen ein Sitz erteilt. Da die Wahlbeteiligung sehr hoch war, aber auch wegen der neuen zum Reich gehörenden Gebiete, nahm das Parlament bedeutend größere Ausmaße an als noch 1933. Zuletzt gab es 855 Abgeordnete; Adolf Hitler war dabei Nr. 433, gewählt im Reichstagswahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben).
Der seit dem „Anschluss“ Österreichs nun Großdeutsche Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen. Der einstimmig gefasste Beschluss hob die letzten Reste der Vorrechte der Beamten auf und machte den „Führer“ darüber hinaus endgültig zur letzten Entscheidungsinstanz.
Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch ein Gesetz bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Durch den Kriegsausgang kam es nicht mehr zu einem weiteren Urnengang.
Insgesamt hatte der Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus nur 20 Sitzungen. Durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 konnte auch die Reichsregierung Gesetze beschließen; die faktische Macht lag bei Reichskanzler Hitler.
1. Wahlperiode (1933) | 2. Wahlperiode (1933–1936) | 3. Wahlperiode (1936–1939) | 4. Wahlperiode (1939–1945)