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Das Reichswehrministerium wurde entsprechend der Reichsverfassung der Weimarer Republik im Oktober 1919 aus den einzelstaatlichen Kriegsministerien (vor allem dem preußischen Kriegsministerium) des Kaiserreichs und dem Reichsmarineamt gegründet. Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935[1] verfügte die Umbenennung in Reichskriegsministerium.
Inhaltsverzeichnis |
Im Rahmen des Gesetzes über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom März 1919 erhielt der Reichspräsident den Oberbefehl über die Truppen, während der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübte. Lediglich in Preußen war die Befehlsgewalt dem preußischen Kriegsminister vorbehalten. Nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung wurden die verbliebenen Kriegsministerien der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Preußen aufgelöst und die Ausübung der Befehlsgewalt beim Reichswehrminister konzentriert. Die Kommandogewalt lag jeweils beim Chef der Heeresleitung beziehungsweise beim Chef der Marineleitung. 1929 wurde ein drittes Leitungsamt etabliert: das Ministeramt, dessen Chef als der politische Stellvertreter des Ministers fungierte. Die Rolle des Generalstabs übernahm das Truppenamt.
Mit der „Verkündung der Wehrhoheit“ 1935 wurde die Heeresleitung zum Oberkommando des Heeres (OKH), die Marineleitung zum Oberkommando der Marine (OKM) und neuaufgestellt ein Oberkommando der Luftwaffe (OKL). Das Ministeramt nannte sich fortan Wehrmachtamt. Als Folge der Blomberg-Fritsch-Krise wurde das Wehrmachtamt zum Oberkommando der Wehrmacht (OKW) umgegliedert. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht wurde der bisherige Chef des Wehrmachtamtes, General der Artillerie Wilhelm Keitel. Er wurde im Range den Reichsministern gleichgestellt. Das OKW nahm zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr; sein Chef übte im Auftrag Adolf Hitlers die bislang dem Reichskriegsminister zugestandenen Befugnisse aus.[2]
Das Rüstungsministerium hieß ab 1944 Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion (siehe auch Albert Speer; vgl. Heeres-Waffenamt).
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett |
|---|---|---|---|---|
| Gustav Noske | 13. Februar 1919 | 22. März 1920 | SPD | Scheidemann, Bauer |
| Otto Geßler | 27. März 1920 | 19. Januar 1928 | DDP | Müller I, Fehrenbach, Wirth I & II, Cuno, Stresemann I & II, Marx I & II, Luther I & II, Marx III & IV |
| Wilhelm Groener | 20. Januar 1928 | 30. Mai 1932 | Parteilos | Marx IV, Müller II, Brüning I und Brüning II |
| Kurt von Schleicher | 1. Juni 1932 | 28. Januar 1933 | Parteilos | Papen, Schleicher |
| Werner von Blomberg | 30. Januar 1933 | 27. Januar 1938 | Parteilos | Hitler |
| Wilhelm Keitel | 4. Februar 1938 | 9. Mai 1945 | NSDAP | – |
Oberbefehlshaber des Heeres
Oberbefehlshaber der Marine
Chef des Wehrmachtamtes
Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW)