|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Reizende Stoffe sind solche Gefahrstoffe, die bei einmaligem, manchmal auch mehrmaligem Kontakt die Haut und die Schleimhäute reizen. Dies kann zu Entzündungen der betroffenen Stellen führen. Sie werden als reizend eingestuft. Das „i“ in der Abkürzung Xi stammt von „irritant“.
Der standardisierte Hautirritationstest erfolgte nach REACH-Verordnung (Ablösung der ChemPrüfV[1]) am Versuchstier Kaninchen, dem das Fell am Rücken geschoren und die Substanz aufgetragen wurde. Wirkt die Substanz hautreizend, entstehen schmerzhafte Entzündungen. Mittlerweile sind Ersatzverfahren mit menschlichen Zellkulturen offiziell vorgeschrieben.[2] Der Unterschied zu den ätzenden Stoffen ist, dass die Schädigung reversibel ist.
Beispiele für reizende Stoffe finden sich in der Kategorie:Reizender Stoff.
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Stoffrichtlinie werden Stoffe und Zubereitungen als reizend eingestuft, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Nach CLP werden Stoff und Mixture in diesen zwei Kategorien eingestuft:
Die Kategorie Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1: irreversible Wirkung am Auge ist unter CLP/GHS mit dem Symbol "ätzend" zu kennzeichnen.
Das Gefahrgutrecht kennt die Kriterien für reizend nicht.