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Die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung betraf die Wiederherstellung der Rechte der Volksrepublik China in den Vereinten Nationen in der 1976. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. Oktober 1971.
Die Generalversammlung beschloss, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen und ihre Vertreter in den UN-Organen gegen die der „nationalchinesischen“ auszutauschen. Dabei handelte es sich argumentativ nicht um einen satzungsgemäßen Ausschluss Taiwans (Republik China), der nur bei einer „beharrlichen Verletzung der Grundsätze der UN-Charta“ vorgesehen ist, sondern nur um einen Austausch der Volksvertretung. Allerdings ist Taiwan seitdem bis heute nicht mehr in der UNO vertreten. Einer neuerlichen Mitgliedschaft wird aufgrund des zu erwartenden Vetos der Volksrepublik wenig Chancen eingeräumt.
Inhaltsverzeichnis |
Die entscheidende Textpassage lautet:
Der Beschluss wurde mit 76 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen, obwohl die Charta an sich den Ausschluss eines Mitgliedes nur vorsieht, wenn es die Charta grob verletzt hat.
Siehe auch Unterartikel von Taiwan-Konflikt: In den 1970er Jahren
Die Auswirkungen der Resolution 2758 sind, dass eine erneute Aufnahme Taiwans in die UN durch die Ein-China-Politik blockiert wird, obwohl die Republik China keinen Alleinvertretungsanspruch mehr stellt, und dass keine genaue territoriale Eingrenzung des Begriffes „Volksrepublik China“ vorgenommen wurde. 1971 ging man davon aus, dass das heutige Festlandchina samt der Insel Taiwan damit hinreichend bezeichnet worden sind. So wird teilweise angenommen[1] und bestritten bzw. abgelehnt, dass die abstimmenden Mitglieder der UN-Generalversammlung bei der Verabschiedung eine Regelung für das gesamte chinesische Territorial einschließlich Taiwan und die Pescadoren-Inseln vorsahen. Die UN-Generalversammlung sprach der Volksrepublik China das Alleinvertretungsrecht für China zu, zugleich dasselbe der Republik China ab. Wer Taiwan und die Pescadoren-Inseln vertritt, wurde nach einigen Meinungen somit nicht ausdrücklich geklärt.[2][3]
Direkte Befugnisse hat seit 1945 die Republik China; und seit 1949, als die Kuomintang nach Taiwan flohen, ist sie wie die sich im Südchinesischen Meer befindenden Pescadoren-Inseln heute einziges Hoheitsgebiet der Republik mit kleinen Teilen der Provinz Fujian, welche einige dem Festland vorgelagerte Inselgruppen (Kinmen und Matsu) umfasst. Die Volksrepublik China hatte seit ihrer Gründung bisher keine Kontrolle über diese Gebiete. (Siehe Geschichte Taiwans) [4][5][6][7] Dies spiegelt sich auch im China-Taiwan-Konflikt wider. Die Regierung der Republik unter dem pan-grünen Präsident Chen Shui-bian erklärt den in der Resolution suggerierten Zustand, dass Taiwan Teil der Volksrepublik Chinas sei, für falsch, da Taiwan nie unter der Kontrolle der Volksrepublik Chinas war und somit nicht von der Resolution erfasst wird. Eine Unabhängigkeitserklärung Taiwans (von der Republik China) sei somit kein Verstoß gegen die Resolution, laut Chen Shui-bian.[8]
Ein weiterer Diskussionspunkt der Ein-China-Frage um den Begriff - China - selber ist, dass Taiwan sich offiziell Republik China nennt und es somit eine Ambivalenz mit der Volksrepublik China gibt, was den Part einzige[r] legitimierte[r] Vertreter Chinas betraf. Auch im Chinesischen unterscheiden sich die Staatsnamen nur um das Wort Volk und die Schreibweise für Republik (Republik China: chinesisch 中華民國 / 中华民国 Zhōnghuá Mínguó; VR China: chinesisch 中華人民共和國 / 中华人民共和国 Zhōnghuá Rénmín Gònghéguó). Bis 1992 hatten beide Staaten Ambitionen, ganz China zu vertreten, welche die Republik China aktuell nicht mehr hat.
Seit 2007 strebt Taiwans Präsident Chen Shui-bian nun aktiver die formelle Unabhängigkeit an und setzt sich für ein Referendum ein, wonach sich Taiwan bei der UNO nicht wie in den 14 Jahren zuvor als „Republik China“ bewerben solle, sondern als „Taiwan“. Dafür wurde er von Seiten der USA und der EU, insbesondere Deutschland und Frankreich, heftig kritisiert, da sie diesen Schritt als eine Provokation gegenüber der Volksrepublik China ansehen. Durch die Namensänderung und eine formelle Unabhängigkeitserklärung sollen die Chancen der Aufnahme verbessert werden, nachdem ein formeller Antragsbrief von Präsident Chen vom UN-Generalsekretär Ban Ki-moon mit dem Hinweis der Resolution 2758 ungeöffnet zurückgeschickt wurde und weitere diplomatische Bemühungen seitens Taiwans erfolglos blieben.[9][10]
Entgegen der üblichen Praxis wurde der taiwanische Antrag also nicht an den Sicherheitsrat weitergeleitet, sondern vom Generalsekretariat so „erledigt“. Taiwans Antrag auf UN-Mitgliedschaft hätte an sich nach „Rule 59 der Verfahrensordnung“ des Sicherheitsrates an diesen weitergeleitet werden müssen. Daraufhin wurde der Generalsekretär von mehreren Völkerrechtlern und seitens der USA heftig kritisiert; vor allem wurde seine Kompetenz in Frage gestellt.[11] Trotz der strikten Abweisung des Gesuches der Republik China um Aufnahme, wird dennoch weiterhin dieses Gesuch intern behandelt, auch wenn es nicht in die Tagesordnungen der Generalversammlungen aufgenommen wird.[9][12]